Frist verstrichen... was nun?

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Sesshin
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Frist verstrichen... was nun?

Beitrag von Sesshin »

:evil: :evil: Hallo Miteinander, ich bin neu hier und habe ein Anliegen welches am besten in dem nachfolgenden Brief zu lesen ist welches ich morgen abschicken werde. Hat mir jemand Tipps? Was kann/soll ich noch machen? :evil:


An den Vorstand
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 07.08. ging nachweislich bei Ihnen mein Antrag auf Kostenübernahme für Cannabisblüten ein. Bis heute 12.09. haben weder ich noch mein Arzt eine Rückmeldung erhalten. Gemäß § 13 Abs. 3a Satz 1 SGB V haben Sie innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.

Nach § 39 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) wird ein Verwaltungsakt demjenigen gegenüber, für den er bestimmt ist, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Nach § 39 Abs. 2 SGB X gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. Ich verweise auf BSG, Urteil vom 26.07.2007 – B 13 R 4/06 R. Sie sind nun gesetzlich verpflichtet den Eingang bei mir bzw. bei meinem Arzt nachzuweisen. Bitte senden Sie mir diesen Nachweis unverzüglich zu. Bis dahin sind sie zur Kostenübernahme gesetzlich verpflichtet.

Nach Rücksprache mit Fr. Groß (oder ähnlich) wurde ich nach mehrmaligem Hinterherrennen “schnell abgefertigt” in dem sie mir zusicherte “die Ablehnung erneut zuzuschicken”. Die gute Dame hatte leider etwas Schwierigkeiten (oder war ungewillt bzw. handelte im Auftrag) den Sachverhalt zu verstehen, so dass ich ihr mehrmals erklären musste dass die Frist verstrichen sei, damit die Genehmigungsfiktion greife und ich einen Zustellungsnachweis über die angebliche Ablehnung unverzüglich fordere. Dieser komplexe Sachverhalt schien Fr. Groß so sehr zu überfordern so dass Sie in einem äußerst unfreundlichen und unverbindlichen Ton mitteilte “sie schaut was sie machen kann” und abrupt auflegte. Und diese Frau ist verantwortlich für das Schicksal schwerkranker Menschen!?

Ich habe ein gesetzliches Recht auf Kostenübernahme und ich werde diesen durchsetzen. Die dadurch vollkommen unnötig entstehende Gerichtskosten tragen Sie... wie Sie wissen. Diese werden sicherlich auf die Solidargemeinschaft umverteilt. So viel zum Thema “Zweckmäßigkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit”.

Ich habe es Frau Groß mitgeteilt und ich möchte es hiermit nochmal betonen: nichts liegt mir ferner als mit Ihnen zu streiten. Ich suche nur sachliche und kompetente Zusammenarbeit und ich möchte nur was mir zu steht. Ich leide seit ca 15-20 Jahren an durchgehender Migräne. Kein Urlaub, kein Wochenende, kein Mittag, kein Feierabend. 320 bis 340 Tage im Jahr. Ich habe ALLES ausprobiert und verdammt viel Geld privat dafür ausgegeben und nichts hilft. Seit über 10 Jahren nehme ich meine letzten Kräfte her um von Arzt zu Arzt zu rennen nur um festzustellen dass mir keiner helfen kann. Jetzt gibt es ein Medikament das hilft, bei dem es sogar gesetzlich vorgeschrieben ist “nur in begründete Ausnahmefällen” abzulehnen und es wird auf fadenscheinige Art und Weise versucht, sich vor der Kostenübernahme zu drücken. Ich frage mich wo die Menschlichkeit bleibt.

Sie werden verstehen dass Ihre kleine Hürde mich nicht aufhalten wird mein Recht einzufordern. Ich habe deutlich schwierigeres hinter mir. Sollten Sie mir den Weg weiterhin erschweren, werde ich selbstverständlich gerichtlich vorgehen und ich werde bis zur Genehmigung, meine ausgeprägten Online-Marketing-Kenntnisse mobilisieren um den Sachverhalt ausgiebig für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Selbstverständlich werden Presse, namhafte Medien und Aufsichtsorgane mit eingebunden und laufend informiert. Im Interesse der Solidargemeinschaft und der Öffentlichkeit, werde ich den gesamten Schriftverkehr, inklusive Namen der Sachbearbeiter und der Verantwortlichen auf einer Vielzahl von bekannten Plattformen mit hohe Userzahlen, für alle einsehbar veröffentlichen. Das abgebrochene Geschäft wird sich nicht rechnen. Ganz abgesehen davon gibt es eine sehr große Zahl von Betroffene die mein Anliegen nur allzu leidenschaftlich unterstützen und teilen werden.

Ein Appel an die Vernunft: die Zweckmäßigkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit Ihrer Ablehnung ist damit nicht gegeben.

Mein Vorschlag: werben Sie künftig nicht damit dass “die Therapie mit Cannabis grundsätzlich begrüßt wird", legen Sie die Bestätigung der Kostenübernahme auf die u.a. Faxnummer und wir alle sparen uns unnötigen Ärger, Arbeit und Geld welche dann für sinnvolle und rechtskonforme Belange investiert werden können.


Hochachtungsvoll
Zuletzt geändert von Sesshin am Di 12. Sep 2017, 19:50, insgesamt 2-mal geändert.
Speedy-BW
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Re: Frist verstricken... was nun?

Beitrag von Speedy-BW »

Gut geschrieben ich Drücke Dir die Daumen.

Littleganja ist hier derjenige wo Dir da am besten weiter helfen kann.
Ich bin ich und das ist gut so :P
Sesshin
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Re: Frist verstricken... was nun?

Beitrag von Sesshin »

danke danke, Littleganja klingt cool :lol: wie komm ich an ihn ran?
littleganja

Re: Frist verstricken... was nun?

Beitrag von littleganja »

am 07.08. ging nachweislich bei Ihnen mein Antrag auf Kostenübernahme für Cannabisblüten ein. Bis heute 12.09.
Die 5 Wochenfrist ist nur bei Einschaltung des MDK, wenn kein MDK eingeschaltet wird ist die Frist 3 Wochen! Falls der MDK eingeschaltet wurde müssen die dich darüber informieren.

-> Wie hast du den Antrag zur KK geschickt? Per Einschreiben - Fax - Email?

Die Geschichte mit der Krankenkassen Mitarbeiterin würde ich weg lassen, ich verstehe deinen Ärger aber es bringt dich glaube ich in der Sache nicht weiter. Kannst ja seperat dich beschweren.

-> Explizit schreiben dein Arzt befürwortet die Therapie, du bist Austherapiert (wenn es so ist), nichts anderes hilft.

Mein Vorschlag: werben Sie künftig nicht damit dass “die Therapie mit Cannabis grundsätzlich begrüßt wird", legen Sie die Bestätigung der Kostenübernahme auf die u.a. Faxnummer und wir alle sparen uns unnötigen Ärger, Arbeit und Geld welche dann für sinnvolle und rechtskonforme Belange investiert werden können.
Der Absatz ist ganz gut, drohe noch mit einem Rechtsanwalt, am besten namentlich nennen. Setze eine Frist bis z.b. 18.09.2017, dann geh zum Rechtsanwalt.

Wenn du kein Geld hast (weniger wie 1500€ im Monat), Eilantrag auf Einstweilige Anordnung stellen, dann wird die Genehmigungsfiktion erkannt und zugesprochen. Du kannst auch zusätzlich da die Krankenkasse die Frist nicht einhält Untätigkeitsklage bei deinem zuständigen Sozialgericht einreichen, du kannst es selbst schreiben und per Fax zum Gericht schicken, dann bekommst du die Antwort der KK in wenigen Tagen. Einfach mal Untätigkeitsklage Muster (Sozialrecht - Krankenkasse) Googeln, da kommt genug!

Sonst zum Amtsgericht und dir einen Beratungshilfeschein für den Anwalt holen (Gespräch kostet dann 15€ maximal), Widerspruch kostet über den Anwalt Geld, kann man selbst schreiben, der Anwalt wird dann ab dem Widerspruch Verfahren aktiv, dann musst du Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

Wenn du eine Rechtsschutz hast, am besten dort mal nachfragen wie die Bedingungen bei Sozialrecht sind.

Kannst den Weg aber auch ohne Anwalt gehen, empfehle ich dir aber nicht und wie du treffend sags, am Ende zahlt die Kasse eh den ganzen Zirkus.

Im Prinzip Scheißen die drauf was du hast oder sagst, sonst hätten die dir gleich ne Kostenübernahme zukommen lassen, am besten direkt zum Anwalt, dann sehen die dass du kein Spaß machst.
littleganja

Re: Frist verstricken... was nun?

Beitrag von littleganja »

Sesshin hat geschrieben:danke danke, Littleganja klingt cool :lol: wie komm ich an ihn ran?
Wenn überhaupt komme ich auf dich :o

Littleganja klingt nicht nur Cool sondern ist Cool :lol:

SPAß :!:
Sesshin
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Re: Frist verstricken... was nun?

Beitrag von Sesshin »

also danke Littleganja für die ausführliche Information. Jetzt hab ich erstmal einen vernünftigen Leitfaden den ich verfolgen werde. Ich halte Euch auf dem Laufenden! Kannst Du mir bitte noch sagen wie hoch die Gerichtskosten ungefähr wären die ich vorstrecken müsste? 1000 Euro oder 10000? Und wie hoch die Wahrscheinlichkeit dass dich den Fall gewinne? Mir ist klar dass das niemand sicher sagen kann aber tendenziell müsste ich doch recht bekommen oder? Hab keine Lust auf die Kosten sitzen zu bleiben ..
Sesshin
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Re: Frist verstricken... was nun?

Beitrag von Sesshin »

achja hab Deine Fragen nicht beantwortet. Mein Arzt hat den Antrag per Fax geschickt. Ich habe den Nachweis. Ich habe auch von denen den Erhalt des Antrages bestätigt bekommen. Nur einen Nachweis über die Versendung bzw. eine Begründung für die Ablehnung können sie nicht geben da sich "der Brief im Programm nicht öffnen lässt" :lol:
littleganja

Re: Frist verstricken... was nun?

Beitrag von littleganja »

Also die Kosten, Anwalt + Gericht wenn du selbst zahlst, weden sich so zwischen 1000€ - 2000€ betragen, grob geschätzt. Bei mir hat die Barmer 1700€ für Anwalt + Gericht bezahlt, war/ist auch Genehmigungsfiktion.

Deine Chancen zu Gewinnen wenn du die im Gesetz aufgeführten Kriterien erfüllst und die Krankenkasse die Frist verpennt hat ist meiner Meinung nach 100%, da das Gesetz bezüglich Genehmigungsfiktion eindeutig ist, wenn ein Anspruch besteht.

Fax ist Perfekt! Dann ist der Tag des Abschicken wenn es ein Wochentag ist zu den "normalen" Arbeitszeiten auch Tag der Kentnissnahme!

Wie gesagt wenn der MDK eingeschaltet wurde 5 Wochen Frist, wenn nicht 3 Wochen.

Beim Anwalt (zumindest bei den meisten) muss man erst am Ende zahlen, der Anwalt wird dir wenn er deinen Fall sieht schon sagen wie deine Chancen sind. Was ich dir sage ich ja nicht rechtskräftig, bzw. ich kenne deine Krankenakte usw. nicht, ich gehe davon aus, dass du eben ein Anspruch hast, da ein Arzt dich unterstützt.

:arrow: Berufe dich auch auf die Entscheidungshoheit des Arztes die im Gesetz eindeutig definiert ist!

Die Beiträge sind von mir, evtl. kannst du davon was für dich benutzen?!

Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTWEILIGE ANORDNUNG)

viewtopic.php?f=22&t=7152

Unzulässige Kostenübernahme Ablehnung Cannabis *Erste Hilfe*


viewtopic.php?f=22&t=7529&hilit=erste
Sesshin
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Re: Frist verstrichen... was nun?

Beitrag von Sesshin »

nochmals vielen Dank für die Mühe! Das hilft mir alles sehr! Mein Neurologe schlägt mir eine zweite Therapie mit dem Kriegsgift Botox vor -> 37 Spritzen in den Kopf in 5 min. Beim 2. Versuch springen nämlich ganze 10% noch an. Aber laut Gesetz bzw. Bundestag.de steht das man nicht 100% austherapiert sein muss, ergo wie Du sagst Entscheidungshoheit des Arztes. Ich halte Euch auf dem Laufenden!
littleganja

Re: Frist verstrichen... was nun?

Beitrag von littleganja »

Ich habe auch nicht gesagt dass man zwingend austherapiert sein muss, die Chancen sind einfach nur besser wenn es so ist. Wie gesagt ich kenne deinen Krankheitsverlauf nicht..........

Botox habe ich in die Achseln wegen Hyperhidrose bekommen, das Ende vom Lied war Pilz aber heftig über 1 Jahr lang (beidseitig Achseln) inkl. Jobverlust. Keiner kann dich dazu zwingen, wenn du schon andere Medikamente probiert hast sollte das genügen, alles musst du nicht mit machen, war vor März 2017 so........

Also viel Glück und halte die Ohren steif!
Sesshin
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Re: Frist verstrichen... was nun?

Beitrag von Sesshin »

wenn ich Migräne habe drücke ich mich manchmal schief aus... wollte Deine Aussage mit der Hoheit nur bestätigen... sorry.

Krass hatte noch nie von solche Nebenwirkungen gehört... Cannabis nicht verschreiben wollen "auf Grund der unklaren Lage" aber Kriegsgift sogar promoten... hängt wohl alles mit der Vergütung zusammen ;)

Danke auf jeden Fall!
Sesshin
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Re: Frist verstrichen... was nun?

Beitrag von Sesshin »

Update: Habe die Ablehnung erhalten, datiert am 05.09. aber keine Spur von Ausgangsnachweis. Sie habens versäumt :lol: Die MDK scheint auch nur ein Teil meiner Arztberichte berücksichtigt zu haben. Ich habs angehängt.

Leider war mein Arzt heute nicht da. Ich werde morgen nochmal hin, mir seine Zustimmung (Arzthoheit) schriftlich geben lassen, erneut Antrag stellen und die Einwände ausräumen, zum Anwalt, eine einstweilige Anordnung beantragen und hoffen und natürlich die Anleitung von Little Ganja weiter folgen! Für weitere Tipps bin ich sehr dankbar.


PS: Ist es möglich hier meinen Nutzernamen zu ändern? Konnte nichts finden... und sollte ich sonst persönliche Daten übersehen haben zu schwärzen bitte ich kurz um Mitteilung.
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Fr 15. Sep 2017, 07:15, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Datei gelöscht wegen Klarnamen der Bearbeiter
littleganja

Re: Frist verstrichen... was nun?

Beitrag von littleganja »

Ist der Standard Müll den die immer schreiben, zum Anwalt und du wirst zu deinem Recht kommen.

Ich drück dir die Daumen!
Speedy-BW
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Re: Frist verstrichen... was nun?

Beitrag von Speedy-BW »

Geh zum Anwalt, ist der einzigste Weg.
Die dürfen auch dann den Anwalt auch zahlen. Wie Littleganja schon geschrieben hat, das bekommst Du durch
Ich bin ich und das ist gut so :P
Sesshin
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Re: Frist verstrichen... was nun?

Beitrag von Sesshin »

Kann mir bitte jemand aufzeigen wo es im Gesetz verankert ist, dass man nicht austherapiert sein muss? Mein Arzt brauchts. Ich finde nur folgende Passagen die aber meine Meinung nach nicht ganz eindeutig die Ärztehoheit festlegen:

"Nach § 13 Absatz 1 Satz 1 dürfen Betäubungsmittel der Anlage III bereits nach geltendem Recht – und damit künftig auch weitere Cannabisarzneimittel – nur von Ärztinnen und Ärzten und nur dann verschrieben werden, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen Körper begründet ist. Die Anwendung ist gemäß § 13 Absatz 1 Drucksache 18/8965 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Satz 2 insbesondere dann nicht begründet, wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann, etwa durch eine Therapie mit einem Arzneimittel, das kein Betäubungsmittel ist. Die zulässige Verordnung eines Betäubungsmittels setzt mithin voraus, dass die Ärztin oder der Arzt nicht nur eine konkrete Diagnose und eine entsprechende Indikation zur Behandlung stellt, sondern auch, dass andere Therapieformen nicht geeignet sind.”

"Die Voraussetzung, dass eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht, entspricht grundsätzlich derjenigen in § 2 Absatz 1a Satz 1. Den betroffenen Versicherten soll im Rahmen der ärztlichen Behandlung eine Möglichkeit eröffnet werden, nach Versagen empfohlener Therapieverfahren einen individuellen Therapieversuch zu unternehmen; bei Erfolg sollte die längerfristige Gabe eines Cannabisarzneimittels erwogen werden. Die gesetzliche Voraussetzung bedeutet nicht, dass eine Versicherte oder ein Versicherter langjährig schwerwiegende Nebenwirkungen ertragen muss, bevor die Therapiealternative eines Cannabisarzneimittels genehmigt werden kann. Eine Ärztin oder ein Arzt soll Cannabisarzneimittel als Therapiealternative dann anwenden können, wenn sie oder er die durch Studien belegten schulmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten auch unter Berücksichtigung von Nebenwirkungen im Ausmaß einer behandlungsbedürftigen Krankheit, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eintreten werden, ausgeschöpft hat. Dabei sind von der Ärztin oder dem Arzt allerdings auch die Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln zu berücksichtigen."
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808965.pdf


Nur hier der Kommentar ist zwar eindeutig, ist aber kein Gesetz...
"In den parlamentarischen Beratungen wurde der Gesetzentwurf an einigen Stellen noch verändert. So sollen die Ärzte eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Die Patienten müssen also nicht "austherapiert" sein, wie es anfangs hieß, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept haben.”
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... tel/487044

Bitte um Unterstützung danke!
moepens
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Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Frist verstrichen... was nun?

Beitrag von moepens »

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(6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Er-
krankung haben Anspruch auf Versorgung mit Can-
nabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrak-
ten in standardisierter Qualität und auf Versorgung
mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol
oder Nabilon, wenn
1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen
Standard entsprechende Leistung
a) nicht zur Verfügung steht oder
b) im Einzelfall nach der begründeten Einschät-
zung der behandelnden Vertragsärztin oder
des behandelnden Vertragsarztes unter Abwä-
gung der zu erwartenden Nebenwirkungen
und unter Berücksichtigung des Krankheitszu-
standes der oder des Versicherten nicht zur
Anwendung kommen kann,
2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf
eine spürbare positive Einwirkung auf den Krank-
heitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome
besteht.
siehe Bundesgesetzblatt Nr. 11 vom 09.03.17
Sesshin
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Registriert: Mi 1. Feb 2017, 15:02

Re: Frist verstrichen... was nun?

Beitrag von Sesshin »

danke moepens... ich zweifel die "Hoheit" in dem Absatz an. Habe gerade das hier gefunden:

gibts zwei unterschiedliche Gerichtsbeschlüsse. Das eine Gericht entscheidet sich gegen die Hoheit, 2 andere Gerichte dafür:
http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpr ... 0829385868

aber es beantwortet meine Frage danke :)
Nod2
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Registriert: So 17. Sep 2017, 01:06

Re: Frist verstrichen... was nun?

Beitrag von Nod2 »

laut dem Gesetz muss man nicht mehr austherapiert sein!!!!!!!
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