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Änderung Vergütung Arzt Aufwand Cannabisverschreibung

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littleganja

Änderung Vergütung Arzt Aufwand Cannabisverschreibung

Beitrag von littleganja »

Jetzt werden die Ärzte zumindet mit Kleinbeträgen für die "Mehrarbeit" entschädigt, schade dass die Cannabis nicht komplett aus dem Budget genommen haben. :?

Also seht selbst:

Berlin – Für die Verordnung von medizinischem Cannabis an schwerstkranke Patienten hat der Bewertungsausschuss sich auf drei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) verständigt. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Die Regelungen gelten rückwirkend zum 1. Oktober. Die Vergütung der neuen Leistungen erfolgt extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung. Mit der Neuregelung werde dem zusätzlichen Aufwand der Vertragsärzte, der im Zusammen­hang mit der Versorgung von Patienten mit Cannabis entstehe, Rechnung getragen, hieß es heute von der KBV.


Zwei der drei neuen GOP betreffen die Begleiterhebung, an der die Ärzte verpflichtend teilnehmen müssen. Für die Aufklärung des Patienten über die verpflichtende Daten­erhebung wird die GOP 01460 (28 Punkte/2,95 Euro) neu in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.

Die Datenerfassung und deren elektronische Übermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird laut KBV mit 9,70 Euro (GOP 01461/92 Punkte) vergütet. Die Leistung kann entweder nach Ablauf eines Jahres nach Beginn der Therapie oder bei Beendigung der Therapie vor Ablauf eines Jahres zum Zeitpunkt des Therapieendes berechnet werden. Die GOP 01460 und 01461 können bis 31. März 2022 abgerechnet werden; dann endet die fünfjährige Begleit­erhebung.

aerzteblatt.de

Cannabis als Medizin: Erste Zahlen, Ansturm in Fachpraxis
Kostenerstattung für Medizinalcannabis: Ärzte kritisieren Krankenkassen
Cannabis: Erstattung erst nach Genehmigung der Kasse möglich

Darüber hinaus wird die Unterstützung des Patienten durch den Arzt bei der Antrag­stellung auf Versorgung mit Cannabis vergütet. Ärzte erhalten dafür 15,06 Euro (GOP 01626/143 Punkte). Für die Antragstellung bei der Krankenkasse benötigen Patienten eine Stellungnahme ihres Arztes. Da ein Wechsel innerhalb der unterschiedlichen Verabreichungsmöglichkeiten von Cannabis, wie in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dronabinol oder mit dem Wirkstoff Nabilon eine Genehmigung erforderlich macht, kann eine Berechnung bis zu viermal im Krankheitsfall erfolgen, wie die KBV mitteilte. Diese GOP ist dauerhaft im EBM verankert, da die Genehmigungspflicht auch nach Ende der Begleiterhebung bestehen bleibt.

Das Cannabisgesetz war im März dieses Jahres in Kraft getreten. Jeder Haus- und Facharzt darf seitdem getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon in bestimmten Fällen auf einem Betäubungsmittelrezept verordnen. Die Patienten sind verpflichtet, vor der erstmaligen Verordnung von Cannabis die Genehmigung ihrer Krankenkasse einzuholen. Voraus­setzung ist, dass bei einer schwerwiegenden Erkrankung keine andere allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung steht oder angewendet werden kann. © EB/aerzteblatt.de
:arrow: Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... s-geregelt

Also wenn die Ärzte extra Kohle bekommen, dann werden wir noch zu den begehrtesten Patienten unter den Kassenpatienten :lol:
Zuletzt geändert von littleganja am Fr 20. Okt 2017, 11:51, insgesamt 2-mal geändert.
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: ÄNDERUNG CANNABIS GESETZ OKTOBER 2017 !TOP!

Beitrag von Duck »

Hoffe der mdk bekommt auch eine drauf :oops:
:lol:
Latschodiewes
Beiträge: 63
Registriert: Fr 21. Jul 2017, 12:42

Re: ÄNDERUNG CANNABIS GESETZ OKTOBER 2017 !TOP!

Beitrag von Latschodiewes »

Suuuper! Vielleicht findet man als Cannabis Patient nun endlich einen Kassenarzt. Ob das allerdings bedeutet, dass die KK dann die Kosten bereitwillig übernimmt?

Gruß
lecube
Beiträge: 91
Registriert: Mo 3. Jul 2017, 11:46

Re: ÄNDERUNG CANNABIS GESETZ OKTOBER 2017 !TOP!

Beitrag von lecube »

Die Vergütung der neuen Leistungen erfolgt extrabudgetär und damit :!: ohne Mengenbegrenzung
Ich finde das ist sehr seltsam formuliert und kann damit nicht wirklich etwas anfangen. Meinen die es mit dem extra Budget die Erstattung der Aufwendungen für Atteste und so weiter oder wirklich das Budget für Cannabis das ist die Frage.
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Gunter_H
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Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

Re: ÄNDERUNG CANNABIS GESETZ OKTOBER 2017 !TOP!

Beitrag von Gunter_H »

Es geht hier leider nur um die Bezahlung der Ärzte und nicht um das Budget der durch den Arzt verschriebenen Medikamente (z.B. Cannabis) LEIDER !!!
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: ÄNDERUNG CANNABIS GESETZ OKTOBER 2017 !TOP!

Beitrag von Duck »

2018 steigt des Budget für hilfsmittel um 3,9%
Fur neuartige Arzeneimittel z.B. gegen Krebs steigt es um 1,2 Milliarden.

Das kann man ja mal ausrechnen ob das langt.
Zuletzt geändert von Duck am Mi 20. Jun 2018, 08:06, insgesamt 1-mal geändert.
studenmuenster
Beiträge: 107
Registriert: Mo 27. Mär 2017, 10:50

Re: ÄNDERUNG CANNABIS GESETZ OKTOBER 2017 !TOP!

Beitrag von studenmuenster »

littleganja hat geschrieben:Endlich ist es so weit, wenn ich es richtig verstehe geht Cannabis nicht mehr aufs Ärztebudge und es gibt extra Kohle
Verstehst du nicht richtig, hier geht es nur um die Bezahlung.

Übrigens hat das nichts mit einer Änderung des Gesetzes zu tun - das sollte doch klar sein - oder? Also Titel auch falsch, das kommt Clickbait schon nahe.
littleganja

Re: ÄNDERUNG CANNABIS GESETZ OKTOBER 2017 !TOP!

Beitrag von littleganja »

Verstehst du nicht richtig, hier geht es nur um die Bezahlung.

Übrigens hat das nichts mit einer Änderung des Gesetzes zu tun - das sollte doch klar sein - oder? Also Titel auch falsch, das kommt Clickbait schon nahe.
Danke für die Richtigstellung, ist aber auch echt blöd geschrieben :?

Die Überschrift habe ich geändert, war ja wie wir jetzt wissen nicht die richtige.

Peace
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Änderung Vergütung Arzt Aufwand Cannabisverschreibung

Beitrag von Sabine »

"EBM-Honorar für Cannabisverordnung

Der Bewertungsausschuss hat rückwirkend zum 1. Oktober drei EBM-Ziffern zur Abrechnung einer Cannabisverordnung beschlossen. In Summe bringt das Ärzten 27,71 Euro.

Ärzte können ab sofort eine Cannabistherapie nach EBM abrechnen: Wie die KBV mitteilt, wurden jetzt drei neue Gebührenordnungspositionen rückwirkend zum 1. Oktober in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen. Vergütet werden damit der Aufwand für die Datenübermittlung zur Begleiterhebung bei der Arzneimittelbehörde BfArM sowie die ärztliche Stellungnahme zur Beantragung einer Cannabis-Verordnung bei der Kasse. Die neuen Ziffern im Einzelnen:

- Die GOP 01460 kann für die Aufklärung des Patienten über die Begleiterhebung der Cannabistherapie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesetzt werden. (28 Punkte, 2,95 Euro)

- Die GOP 01461 honoriert die ärztliche Datenerfassung und Datenübermittlung zur Begleiterhebung mit 82 Punkten (9,70 Euro).

- Mit der GOP 01626 kann die gesetzlich geforderte ärztliche Begründung abgerechnet werden, wenn ein Patient eine Cannabistherapie bei seiner Kasse beantragt.

Alle drei Leistungen werden extrabudgetär vergütet. Die GOP 01460 und 01461 sind nur bis Ende März 2022 gültig, denn dann endet auch die gesetzlich vorgesehene fünfjährige behördliche Therapie-Auswertung. Zudem weist die KBV darauf hin, dass ein Wechsel innerhalb der verschiedenen Cannabis-Darreichungen – von Blüten und Extrakten auf Dronabinol- oder Nabilon-Fertigarzneimittel oder umgekehrt –, als neue Therapie gilt. "Daher kann eine Berechnung je durch die Krankenkasse genehmigter Leistung erfolgen", heißt es."


https://www.aerztezeitung.de/praxis_wir ... dnung.html
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