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Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 17:07
von TommyTulpe
Ui, da hab ich ja was losgetreten.......
Bei meiner Bekannten ist nicht einmal ein Rechtsbehelf anbei!

Das wird ja immer interessanter.

Sie ruft morgen gleich mal beim Anwalt an, mal schauen was der dazu sagt.

Vielen Dank an alle die hier so hilfsbereit zur Seite stehen

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 18:17
von littleganja
Der fehlende Rechtsbehelf verlängert nur die Widerspruchfrist von 4 Wochen (mit) zu ich glaube 6 Monate (ohne) Rechtsbehelf. Die fehlende Unterschrift ist gravierender da sie den Bescheid ungültig macht.

Peace

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 18:35
von Gunter_H
Es ist schon genial was Littleganja alles "ausgräbt"
littleganja hat geschrieben:......Zum einen sind diese Bescheide i.d.R. überhaupt nicht von der Person unterschrieben, die diesen Bescheid erlassen hat, geschweige denn, dass diese überhaupt von einer verantwortlichen Person unterschrieben sind.

Zum anderen enthalten die Bescheide i.d.R. keine oder nur völlig unzureichende Rechtsbehelfsbelehrungen!

Sind diese Erfordernisse schon nicht erfüllt, so liegen durch die Krankenkassen oder Ersatzkassen schon keine rechtswirksamen Bescheide vor!
.......

(Quelle: https://torstenramm.wordpress.com/2013/ ... n-nichtig/ )

;)
Toll !!!
Übrigens finde ich auch, dass solche Fälle, wie die vermutliche Genehmigungsfiktion, mit Ihren Einzelheiten auf jeden Fall mit einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht besprochen werden sollten. Der kann dann Akteneinsicht halten und in die Prüfung einsteigen....
Denn der Teufel steck im Detail !!! z.B.

- Kann das Zugangsdatum bei bei der GKV genau bewiesen werden (Einschreiben mit Rückschein)?
- Oder ist vom "üblichen" Postweg auszugehen?
- Wurde über die Einschaltung des MDK von der GKV vorab informiert?
- Gibt es Probleme mit der "Mitwirkungsspflicht"?
- Wann wurde "Entschieden"?
- Wie mitgeteilt?
- Wann eingegangen?
- Welche Feiertage sind zu beachten ?
- Wurde unterschrieben oder der Behördenleiter der absendenden GKV aufgeführt
- Rechtsbelehrung mit Fristsetzung und relevanter Stelle für den Widerspruch
- Wurden ggf. im Bescheid dann "fremdsprachliche" Quellen im Text ausgeführt (z.B. amerikanische Studien)
- usw

Was sagt die Rechtsprechung dazu z.B. Bayrisches LSG

"Das Bayerisches LSG hat entschieden, dass § 13 Abs. 3a Satz 1 SGB V nicht dahingehend zu verstehen sei, dass die Entscheidung der Krankenkasse innerhalb der Frist bei dem Versicherten eingehen muss. Die Entscheidung müsse behördenintern lediglich innerhalb der Frist getroffen werden. Die Krankenkasse darf daher die Frist voll ausschöpfen und muss nicht schneller entscheiden um den (unsicheren) Postweg und die rechtzeitige Bekanntgabe sicherzustellen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 25.04.2016 – L 5 KR 121/16 B ER).

Quelle:
https://rechtsfragenblog.de/krankenkass ... isches-lsg

Keine Ahnung, ob z.B. diese Entscheidung überhaupt als "gefestigte" Rechtssprechung angesehen werden kann....
(Oder ob das Bayrisches "Landrecht" ist :-) )

Ja, man will gern helfen, nur so komplexe Rechtsgebiete können leider öfters nicht "abschließend" beurteilt werden.
Nicht umsonst sagt ja littleganja immer wieder "ab zum Anwalt!" (für Sozialversicherungsrecht) und das obwohl littleganja auch aus monatelanger Erfahrung hier wirklich sehr gut Bescheid weiß !!!

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 13:44
von Gunter_H
Gunter_H
Lieben Dank littleganja für das nette Lob! Werde Deine PN Anregungen gern noch in die Stichworte einarbeiten!

Ziff 3a) wurde eingefügt und Ziff. 4 etwas ergänzt
Werde versuchen die Tipps - immer mal - von Zeit zu Zeit upzudaten.

Wenn ich noch was aufnehmen soll....: Bitte um Info!

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: So 28. Jan 2018, 17:32
von bayernaxel
Hallo Gunter,

vielen Dank für die ausführliche Darstellung!

Ich werde meinen Antrag auf Kostenübernahme morgen an meine BKK lt. deinem Rat per Einschreiben/Rückschein schicken.

Mal sehen, wie lange es bei mir dauert, bis eine Nachricht eintrifft.

Grüße aus dem verschneiten Bayerischen Wald
Axel

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: So 28. Jan 2018, 17:56
von Gunter_H
Viel Erfolg Axel !!!

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: So 4. Feb 2018, 23:10
von Judith
Bitte nicht dem folgen, was Torsten Ramm schreibt. Auch wenn der Blogbeitrag äußerlich einen professionellen Eindruck macht: Wie man auf der Startseite des Blogs erkennen kann, ist Torsten Ramm der Reichsbürger-Szene zuzurechnen. Er war mal zugelassener Rechtsanwalt, das erklärt seine Fähigkeit zum formulieren. Er formuliert aber eben denselben Unsinn, den Reichsbürger, sog. Selbstverwalter und andere Unfugverbreiter wie z.b. "Rechtskonsulenten" auch schreiben und in unzähligen Videos verbreiten.

Bescheide müssen nicht zwingend unterschrieben sein.

§ 33 Abs. 3 Satz 1 SGB X:
Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.

Da steht ausdrücklich "oder".

Hier ist die gesamte Regelung - in Abs. 5 steht noch etwas zu den "ohne Unterschrift gültigen" Bescheiden:

https://dejure.org/gesetze/SGB_X/33.html


Wenn wir selbst etwas zu einer Behörde schicken, dann ist das anders. Wir müssen unterschreiben. Aber die Entscheidungen von Krankenkassen sind Bescheide, und da gilt es so, wie im Gesetz festgelegt.

Also bitte keine Energie auf Unterschriften verschwenden.

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 00:02
von littleganja
Ein Bescheid um Rechtskräftig zu sein muss eine Originale Unterschrift inkl. Ansprechpartner tragen. Dazu gibt es Gerichtsurteile und den Reichsbürgern hat man eh das Hirn angebohrt. Mir auch Scheiß egal ob der Vogel Rechtsanwalt ist, ich kann selbst Googlen und brauche niemand der mir Gesetze erklärt ich kann selbst lesen.

Daher Bullshit!

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 10:11
von Judith
Torsten Ramm ist nicht mehr Rechtsanwalt. Er hat die Zulassung verloren und ist Reichsbürger, verbreitet jedenfalls intensiv den Unsinn, den Reichsbürger auch verbreiten.

Die Urteile, die Du meinst, beziehen sich z.B. auf Schriftsätze von Anwälten und andere "Schreiben", aber eben nicht auf Bescheide (=Verwaltungsakte). Es steht doch ganz klar im Gesetz drin, wie das mit den Unterschriften gehandhabt wird.

Hier wird es in einem Urteil noch mal ausführlich erklärt. Das gilt für Bescheide von Krankenkassen genau so.

https://openjur.de/u/631721.html

Bei den Urteilen ist zu trennen, ob sie sich auf Bescheide oder andere Schriftstücke beziehen, weil das eben unterschiedlich geregelt ist.

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 11:12
von Gunter_H
Willkommen Judith in unserem Forum !

Also ich möchte immer wieder gern was Neues lernen und finde es gut, wenn man auf den Charakter einer Quelle hinweist. Noch besser ist es dann, auch einen Link auf den Gesetzestext zu finden und dort auf das Wort z.B. oder zu verweisen.
Man könnte noch hinzufügen die genannte Quelle stammt von 05.03.13 und der Gesetzestext wurde am 25.07.13 überarbeitet…. Schon von daher, stellt sich die Frage ob der Aussage von diesem Herrn Ramm vor dem Hintergrund des neuen Gesetzestextes überhaupt zutreffend sind..

Auch wenn Judith erst neu bei uns ist, finde ich den Hinweis „Achtung stützt Euch nicht zu sehr auf die fehlende Unterschrift „ durchaus angemessen. …!!! Sie sagt ja nicht alle quatsch und Ihr habt eh nicht recht oder so..

Klar wir können alle Googlen, nur leider kommt es bei Rechtsfragen oft auf ein so kleines Wort wie z.B. oder an…. Außerdem das Rechtsgebiet ist so komplex, dass sogar die GKV öfters Fehler machen. Wir jedenfalls, sollten offen sein, für Hinweise und uns auf die Felder konzentrieren, wo wir gut ansetzen können. Da gibt es nämlich zum Glück einige!!!!

Kleine Story am Rande:
Habe vor einigen Monaten 2 Ablehnungen meiner GKV ohne Unterschrift erhalten und habe das natürlich damals neben geschätzt 15 anderen Punkten in meinen Widerspruch reklamiert. Letztlich kam ich mit meinen (14 ?) Argumenten durch. Nun habe ich - seit einiger Zeit - eine zeitlich nicht befristete Genehmigung für Cannabis….Genehmigung der GKV wieder ohne Unterschrift und ohne Faksimile…..!!! (Soll ich jetzt Klage einreichen? „grins !!!“)

Ich will sagen, die GKV sind nicht alle blöd und im Zeitalter von Poststraßen ist das Thema eines Bescheides eh z.B. von Faksimile-Fragen überlagert… Die Juristen der GKV haben zusammen mit dem Verband das Thema Unterschrift auf dem „Bescheid“ sicher im Detail untersucht und dabei nicht nur Google sondern juristische Datenbanken, juristische Literatur und weiß der Teufel was noch untersucht. Alles Dinge, die uns aus Kostengründen in der Regel nicht offen stehen….

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 12:18
von Judith
Ich habe gerade noch mal nachgeschaut, die Regeln zu den Unterschriften (incl. "automatische Einrichtungen") waren schon vor über 30 Jahren so vorhanden, wie jetzt, jedenfalls im Verwaltungsrecht, und damit dann auch im Sozialrecht, das im Großen und Ganzen genauso funktioniert. Die betreffenden Regeln sind immer gleich.

Seit fehlende Unterschriften ein beliebtes Reichsbürger-Thema sind (sogar bei Urteilen) und die Spinnereien von Reichsbürgern immer bekannter werden, sollte dieser Aspekt nur nach eingehender juristischer Beratung noch angeführt werden, schon um nicht gleich vorab als Querulant eingestuft zu werden.

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 12:28
von Gunter_H
Judith hat geschrieben: Seit fehlende Unterschriften ein beliebtes Reichsbürger-Thema sind (sogar bei Urteilen) und die Spinnereien von Reichsbürgern immer bekannter werden, sollte dieser Aspekt nur nach eingehender juristischer Beratung noch angeführt werden, schon um nicht gleich vorab als Querulant eingestuft zu werden.
Guter Hinweis Judith

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 14:04
von littleganja
@Judith

Fakt ist nur wegen einer fehlenden Unterschrift wird vermutlich niemand eine Verhandlung gewinnen. Ob die fehlende Unterschrift jetzt als Rechtskräftig oder auch nicht angesehen wird, spielt meiner Meinung nach eh eine untergeordnete Rolle. Vielmehr ist dass Hinweisen auf eben diesen vermeintlichen Fehler nur der Anfang von Aufzeigen was die Krankenkasse bzw. der MDK alles nicht beachtet hat und auf das Recht der Kostenübernahme geschissen hat, trotz Anspruch.

Wer einen Anspruch hat und Klagt gewinnt, fehlt die Unterschrift auch gut, noch besser die Bescheiden zu spät wie bei vermutlich 30-40% der Antragsteller. TOP 3 Krankenkasse bei Genehmigungsfiktion 1. Barmer 2. DAK 3. AOK -> meine Einschätzungen. Und wie Gunter schreibt 15 Fehler What the Fuck :twisted: Wie blöd kann man als Behörde denn sein :?: :?: :?:

Ganz zu schweigen von den Verbrechern im Arbeitsamt und Jobcenter, einfach nur Menschenverachtend :!:

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 19:23
von Gunter_H
@littleanja

„Wie blöd kann man als Behörde denn sein „
Fürchte das ist ein Geschäfts-Modell der GKV... Wie schrieb Littleganja kürzlich:
(Du siehst ich lese Dich aufmerksam !!!)
„Die wollen dich/euch mürbe machen, ganz einfache Rechnung: 100 Patienten werden abgelehnt, 20 geben direkt auf, bleiben 80. Von den 80 versuchen 60 über Telefon, Email und Briefe das ganze zu klären, die Widerspruch Fristen versäumen... bleiben noch am Ende ca. 10-20 von den ehemals 100 die dann evtl. Klagen. So funktioniert das in etwa.....“
Wir haben m.E. nur die Möglichkeit uns im Detail zu informieren und müssen leider auch juristische Spitzfindigkeiten beachten, damit hier im Forum nützliche und auch verlässliche Ratschläge landen... Dazu gehört natürlich auch solche Fragen ob, ein Bescheid der GKV auch ohne Unterschrift wirksam ist oder nicht. .... Bis hin dazu , es fehlt eine Rechtsbelehrung unter dem Bescheid und schon beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr... usw. Deshalb ist Dein Hinweis wichtig, dass mit der fehlenden Unterschrift (alleine,) keine Verhandlung zu gewinnen sein wird.... Vermutlich ist es dann aus politischen Gründen sicher besser die Widerspruchgründe auf die wesentlichen Punkte zu reduzieren..... und davon haben wir, in vielen Fällen mehr als genug..!! (Sieh mein Beitrag oben)

Sehr interessant ist m.E. Deine Einschätzung zur Genehmigungsfiktion.. Was dankst Du von einer Umfrage hier im Forum. Bin mir bin mir nicht sicher ob da genug Beteiligung zu bekommen ist..?

Hier war das ja leider nicht so toll..
viewtopic.php?f=22&t=7453&p=43485#p43463

Ggf. müssen wir die Umfrage mit der Frage nach den genossenen Gummibärchen verbinden .... :lol:

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 15:10
von LegalizeItFinally
Danke euch für diese wirklich hilfreiche und seriöse Zusammenstellung.

Persönlich bin ich selber noch auf der Suche nach einem Arzt, der sich bereiterklärt, dieses "Betäubungsmittel mit hohem Suchtpotential" (O-Ton eines promovierten Mediziners, den ich kürzlich besucht habe :roll: ) zu verschreiben.

Ich habe mich bereits mit einem anderen Patienten ausgetauscht, der ein Rezept erhalten hat und einen Kostenantrag bei einer GKV gestellt hat.
Ich möchte nicht zu viel den Gesundheitszustand von Dritten reden - aber der Mann hat es wirklich nötig, da er an MS leidet...
Bemerkenswert und meiner Meinung nach dämlich, hat die Krankenkasse den Antrag nicht akzeptiert. Mein Bekannter hat sich daher, wie hier ebenfalls empfohlen, Hilfe von einem Rechtsanwalt geholt, der derartige Streitfälle mit GKVs anscheinend häufiger übernommen hat. Das Ende der Geschichte: Es hat zwar gedauert und vor allem etwas gekostet, aber die Krankenkasse ist schlussendlich eingeknickt. Ich glaube, ich hätte an seiner Stelle ebenso gehandelt, allein schon aus Prinzip!!

Der Name des RA ist Dr. Tolmein (zu finden unter https://www.tolmein.de - ich hoffe der Link ist an dieser Stelle ok...). Hoffe dass die Info dem einen oder anderen Patienten ebenfalls behilflich sein kann.

Re: GKV lehnt Cannabis ab. Was nun? | Hier Tipps erhältlich

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 15:16
von littleganja
Der Rechtsanwalt ist allen denke ich bekannt, trotzdem Danke ;)

Genehmigungsfiktion?

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 16:25
von bschm
Hallo,

vorab, ich weiß nicht, ob es hier in diese Kategorie passt bzw. ob es hier überhaupt erlaubt ist, aber ich lege einfach mal los.

Wir, ich und ein weiteres Familienmitglied, haben am 09.01.2018 einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse (AOK) gestellt (persönlich eingereicht). Am 12.01. kamen dann auch schon zwei Schreiben mit der Bestätigung auf Erhalt, die Weiterleitung an den MDK und die Fristsetzung bis zum 14.02. So weit, so gut. Tage und Wochen vergingen, bis wir uns selber mal bei der Krankenkasse (wir standen schon vorher im guten Kontakt mit einem einzelnen Mitarbeiter) erkundigt haben. Dies war am 09.02. Wir wurden später am Tag vom MDK angerufen und uns wurde mitgeteilt, dass beide Anträge abgelehnt worden sind (Antrag 1 mit Stempel vom 17.01., sowie Antrag 2 mit Stempel vom 05.02.). Es wurde uns ebenso mitgeteilt, dass der Arzt darüber schon benachrichtigt worden wäre, was dieser mehrmals verneinte. Nun haben wir am 19.02. nochmal angerufen, was den Mitarbeiter wohl irgendwie gestört hat, mit der Bitte, uns die Bestätigung nun endlich zukommen zu lassen. Komischerweise ging dann alles ganz schnell. 19.02. angerufen, Poststempel 20.02., Erhalt 21.02.. Datiert war das ganze natürlich auf den 09.02. Auch der Arzt hat nun die Unterlagen.

Nun ist meine Frage, ist das alles so rechtens? Es wurde nie nach weiteren Unterlagen gefragt, es wurde einfach nur abgelehnt. Wenn ich dem § 13 Abs. 3a SGB V folge, komme jedenfalls ich zu dem Entschluss, dass dieser zutrifft. Oder sehe ich das falsch?

Anmerkung: vorsorglich wurde schon mal ein Termin bei einem Anwalt gemacht.

Ich hoffe auf schnelle Antwort und Hilfe
Liebe Grüße

Re: Genehmigungsfiktion?

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 16:44
von littleganja
Sind nach meiner Rechnung 43 Tage, Genehmigungsfiktion tritt ein nach 35 Tagen also 5 Wochen. Den Anruf können die sich wo hin schieben, die müssen es dir schriftlich mitteilen! Gut dass du einen Rechtsanwalt eingeschaltet hast, der soll jetzt ins Einstweilige Anordnung Verfahren (wenn du mittellos bist Eilverfahren!). Alle Rezept die du seit 09.01.18 eingereicht hast sind dir zurück zu erstatten! Dein Rechtsanwalt wird dich aber noch aufklären.

Hier findest du hilfe und Unterstützung für deinen Rechtsanwalt

:arrow: viewtopic.php?f=22&t=7152&hilit=Einstwe ... ngsfiktion

Viel Glück :!:

Re: Genehmigungsfiktion?

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 22:35
von Martin Mainz
Hallo bschm und willkommen im Forum!
bschm hat geschrieben:vorab, ich weiß nicht, ob es hier in diese Kategorie passt bzw. ob es hier überhaupt erlaubt ist, aber ich lege einfach mal los.
Bei "Sonstiges" kann man eigentlich nicht viel falsch machen ;) Ich hab das Thema trotzdem ins Medizinische gepackt.

Und Glückwunsch zur Genehmigungsfiktion!

Gruß, Martin

Re: Genehmigungsfiktion?

Verfasst: Do 22. Feb 2018, 23:43
von Judith
Hier ist maßgeblich, ob auf den Zeitpunkt der Entscheidung oder auf den Zeitpunkt des Zugangs der Entscheidung abgestellt wird.

Es gibt für beide Auffassungen schon zumindest je ein Urteil:

Maßgeblich Zugang:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 29?hl=true

Maßgeblich Entscheidung:

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/so ... tlaufzeit/

Weiteres Problem: Es ist am 09.02. schon mitgeteilt worden. Entscheidungen der Krankenkassen sind Verwaltungsakte, diese müssen nicht zwingend schriftlich mitgeteilt werden, das kann auch mündlich geschehen. Die Frist für den ablehnenden Bescheid läuft bei zugleich erteilter Rechtsmittelbelehrung ab Bekanntgabe, also ab dem 09.02.2018.

Wichtig: rechtzeitig vor dem 09.03. Widerspruch fristwahrend einlegen, und dann erstmal die Genehmigungsfiktion klären lassen unter Berücksichtigung des Anrufs. Akteneinsicht dürfte aufschlussreich sein. Deswegen bitte auch rechtzeitig zum Anwalt, nicht erst 2 Tage vor dem 09.03.2018, denn an dem Tag muss der fristwahrende Widerspruch bei der Krankenkasse sicherheitshalber eingegangen sein. Es wäre falsch, sich hierbei auf die fehlende Rechtsmittelbelehrung zu verlassen und von 1 Jahr Widerspruchsfrist auszugehen, denn spätestens mit Zugang des schriftllchen Bescheids läuft die Monats-Frist dann doch.

Hier stecken viele Fragen und Probleme drin, also besser keine Risiken eingehen, es war richtig, sofort einen Termin beim Anwalt zu machen.