Therapieanweisung vs. Verfügbarkeit

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SharpShooter161
Beiträge: 2
Registriert: Mi 24. Jan 2018, 15:54

Therapieanweisung vs. Verfügbarkeit

Beitrag von SharpShooter161 »

Hallo,

ich erhalte seit Ende letzten Jahres Cannabis zur Behandlung meiner chronischen Schmerzen. Momentan leider noch auf Privatrezept. Ich hab das Glück einen sehr fähigen Arzt gefunden zu haben bei dem das Patientenwohl an erster Stelle steht.

Momentan bin ich noch am ausprobieren welche Sorten für mich am besten verträglich sind. Leider sind ja nicht alle Sorten immer lieferbar und ich kann meine Therapie kaum so ausführen wie vom Arzt verschrieben. Ich bekomm immer 5 Gramm einer Sorte verschrieben, das reicht mir dann nur 10 Tage wenn ich mich genau an die Therapieanweisung halte.
Ich hab jetzt schon mal an Tagen mit weniger Schmerzen auch weniger Cannabis zu mir genommen um dann einfach länger von den 5 Gramm zu haben wenn meine Apotheke nicht lieferfähig ist.

Das Problem ist das auf meinem Rezept die Therapieanweisung (0.5 g / Tag) und das Datum steht an dem ich das Cannabis von der Apo erhalten hab.

Meine Fragen: Wenn ich nach den 10 Tagen vom gegnerischen Team angehalten werde und sie meine Dose bei mir finden und noch Reste drin sind kann ich dann belangt werden? Und wie sieht das mit meinem dem Führerschein aus?
Kann der Arzt auch aufs Rezept schreiben das ich "nach Schmerzempfinden" Cannabis zu mir nehmen soll?

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand hier im Forum weiterhelfen kann. Vielen Dank schon mal!

Beste Grüße
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Gunter_H
Beiträge: 547
Registriert: Do 10. Aug 2017, 18:18

Re: Therapieanweisung vs. Verfügbarkeit

Beitrag von Gunter_H »

Ist das die Frage Führerschein......

Dann schau doch mal hier

viewtopic.php?f=52&t=7436&p=52218#p52218

vorbei

Speziell ist außerdem die unterschiedliche Praxis der einzelnen Bundesländer......bis hin zu Frage welchen Beamten Du triffst...
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
SharpShooter161
Beiträge: 2
Registriert: Mi 24. Jan 2018, 15:54

Re: Therapieanweisung vs. Verfügbarkeit

Beitrag von SharpShooter161 »

Gunter_H hat geschrieben:Ist das die Frage Führerschein......

Dann schau doch mal hier

viewtopic.php?f=52&t=7436&p=52218&hilit ... ein#p52218

vorbei

Speziell ist außerdem die unterschiedliche Praxis der einzelnen Bundesländer......bis hin zu Frage welchen Beamten Du triffst...

Vielen Dank für den Link.

Leider versteh ich das so das man nur fahren darf wenn man in dauerhafter Therapie ist. Wenn das aufgrund fehlender Verfügbarkeit von neuer Medizin aber nicht wirklich gewährleistet ist könnte ich mir schon vorstellen das die zuständige Führerscheinbehörde restriktiv tätig wird. Momentan ist es mir ja sogar gar nicht möglich die geforderte Eingewöhnungszeit (was auch immer das heißen mag) einzuhalten.

Ich bin aus Rheinland-Pfalz falls das weiterhilft.
littleganja

Re: Therapieanweisung vs. Verfügbarkeit

Beitrag von littleganja »

@SharpShooter

Hast ne Persönliche Nachricht schau mal nach ;)
m0rb
Beiträge: 200
Registriert: Mi 15. Nov 2017, 15:16
Wohnort: Einzugsgebiet Männerheim

Re: Therapieanweisung vs. Verfügbarkeit

Beitrag von m0rb »

ich habe zwar keine praktische erfahrungen damit gemacht, seit ich Cannabis verordnet bekomme, weil ich schon eine weile gar nicht mehr fahre, aber ich denke, dass man bei polizeikontrollen nur einige grundregeln beachten sollte:

- nach dem konsum sicherheitshalber mindestens 4 stunden nicht mehr fahren
- im falle einer polizeikontrolle, dosen und attest(e) vorlegen
- urinkontrollen grundsätzlich verweigern
- im zweifelsfalle blutkontrolle auf der wache verlangen
- urinkontrolle verweigern
- URIN GRUNDSÄTZLICH IMMER VERWEIGERN!

damit sollte man auf der sicheren seite sein - lediglich bei der zeit bin ich mir nicht sicher, vielleicht kann da jemand etwas sagen.

ich denke, da UK oft falsch positiv anzeigen und fast immer einen extrem pingeligen cut-off wert haben, ist es exakt NIE sinnvoll urin bei der pozilei zu lassen. ;)

schmerzpatienten dürfen schließlich auh fahren, obwohl die eine viel größere gefahr sind. da wäre es ein unding, wenn cannabis-patienten gar nicht fahren dürften.
littleganja

Re: Therapieanweisung vs. Verfügbarkeit

Beitrag von littleganja »

Ich kann mich direkt nach dem Konsum hinter das Steuer setzen, ich habe seit ca 10 Jahren kein High mehr! Jeder in meiner Bekanntschaft fährt auch mit mir, jeder wird ggf bestätigen das ich fehlerfrei und sicher fahre. Weiterhin fahre ich seit ca 17 Jahren Unfall und Punktefrei! Mit Cannabis besser wie mit ohne!

Vermutlich ist das bei jedem unterschiedlich?! Daher ist eine Verallgemeinerung hier nicht möglich und sollte immer Situationsbedingt behandelt werden seitens der Polizei. Wer Ausfallerscheinungen hat darf kein Auto fahren auch nicht mit Rezept egal für was :!:
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