Datenschutz & Schweigepflicht

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Patient007
Beiträge: 13
Registriert: Di 13. Feb 2018, 20:33

Datenschutz & Schweigepflicht

Beitrag von Patient007 »

Hallo liebe gemeinde, wenn jemand Herr Dr Grotenhermen eine E-Mail schickt und sich ggf selbstbelaste darf dieses gegen dieses person verwendet werden, sei es bei einer Hausdurchsuchung bei dem /der Email schreiber/in oder bei Herr Dr Grotenhermen ?
Oder sollte man besser ganz genau aufpassen was man ihm schreibt?




Mfg
Patient007
MonaLisa
Beiträge: 226
Registriert: Di 27. Feb 2018, 18:44

Re: Datenschutz & Schweigepflicht

Beitrag von MonaLisa »

Jeder Arzt in Deutschland hat Schweigepflicht und auch das Personal, das dort arbeitet, darf nichts erzählen was es in Bezug auf seine Berufsausübung erfahren hat. Das gilt auch für Apotheken, Krankenschwestern, medizinisches Hilfspersonal etc.

Dr. Grotenhermen ist sicherlich voll vertrauenswürdig. Ich würde aber trotzdem darauf achten was ich schriftlich weitergebe. Man weiß ja nie wem es in die Hände fallen kann.
Patient007
Beiträge: 13
Registriert: Di 13. Feb 2018, 20:33

Re: Datenschutz & Schweigepflicht

Beitrag von Patient007 »

So meine ich es, ob es gegen jemanden verwendet werden könnte falls mails der Polizei in die hände fallen. Oder ob es unter irgendeinem schutz steht
littleganja

Re: Datenschutz & Schweigepflicht

Beitrag von littleganja »

Wenn die Polizei Interesse an einer E-Mail hat müssen die doch keine Wohnung durchsuchen, fast jeder von uns hat den Bundestrojaner oder ähnliches auf dem Rechner. Selbst im achso sicheren Darknet ist die Kommunikation überwacht!
Das schöne nur solche Daten dürfen nicht verwendet werden da Beschaffung Illegal! Falls wirklich bei Dr Grotenhermen eine Hausdurchsuchung sein sollte, dürfen die die Daten der Patienten zweimal nicht einsehen. Falls die es doch tun sollten, dürfen die dann illegal beschafften Beweisen nicht verwendet werden.
Dem Arzt kannst du genau wie dem Pfarrer im Prinzip alles sagen nur bei Mord und anderen schweren Straftaten, entfällt hier die Schweigepflicht und wird zur Meldepflicht.
Patient007
Beiträge: 13
Registriert: Di 13. Feb 2018, 20:33

Re: Datenschutz & Schweigepflicht

Beitrag von Patient007 »

Danke little ganja, nein es geht eher um btm. Keine Straftaten wo andere zu schaden kommen oder kamen.
tomOGwarrior
Beiträge: 68
Registriert: Do 7. Dez 2017, 23:11

Re: Datenschutz & Schweigepflicht

Beitrag von tomOGwarrior »

Wurde der Bundestrojaner nich nur extrem sparsam eingsetzt? Kann sein, dass ich das mit der Online-"Durchsuchung""2 verwechsel, aber ich gehe ehrlichgesagt davon aus, dass Deutschland sich noch ziemlich im Cyber-Neuland befindet..
Wenn ich mir überlege wie lange manche Seiten im DW online waren, die kriegen das ja zweifelsohne mit, dennoch passiert jahrelang gar nix.
MonaLisa
Beiträge: 226
Registriert: Di 27. Feb 2018, 18:44

Re: Datenschutz & Schweigepflicht

Beitrag von MonaLisa »

Patient007 hat geschrieben:So meine ich es, ob es gegen jemanden verwendet werden könnte falls mails der Polizei in die hände fallen. Oder ob es unter irgendeinem schutz steht
Unmittelbar darf es nicht verwendet werden, da hat littleganja schon recht. Allerdings reicht es aus Dich unter Verdacht zu stellen, d.h. sie können dann verdeckt gegen Dich ermitteln bis sie etwas gefunden haben womit sie Dich festnageln können. Kannst Du denn Deine Nachricht an Dr. Grotenhermen nicht so abfassen, dass das, was für Dich gefährlich werden könnte, außen vor bleibt? Ich würde es besser finden, überhaupt keinen Verdacht zu erregen. Schlafende Hunde beißen nicht. ;)
MonaLisa
Beiträge: 226
Registriert: Di 27. Feb 2018, 18:44

Re: Datenschutz & Schweigepflicht

Beitrag von MonaLisa »

littleganja hat geschrieben: Dem Arzt kannst du genau wie dem Pfarrer im Prinzip alles sagen nur bei Mord und anderen schweren Straftaten, entfällt hier die Schweigepflicht und wird zur Meldepflicht.
Aber auch nur, wenn man durch eine richterliche Anordnung von der Schweigepflicht entbunden wird.
littleganja

Re: Datenschutz & Schweigepflicht

Beitrag von littleganja »

MonaLisa hat geschrieben:
littleganja hat geschrieben: Dem Arzt kannst du genau wie dem Pfarrer im Prinzip alles sagen nur bei Mord und anderen schweren Straftaten, entfällt hier die Schweigepflicht und wird zur Meldepflicht.
Aber auch nur, wenn man durch eine richterliche Anordnung von der Schweigepflicht entbunden wird.
Wenn musst du ihn entbinden bzw es muss was gegen dich vorliegen. Deine Frage war ja was ist wenn bei Dr Grotenhermen eine Durchsuchung ist. Solange sein angebliche Straftat die die Durchsuchung rechtfertigt in keinem Zusammenhang mit dir steht, kann ein Richter ihn auf deine Daten bezogen nicht von der Schweigepflicht entbinden.

Was hast du ihm denn so schlimmes geschrieben??? Kann sich ja nur um Eigenanbau oder Dealen handeln, beides würde meiner Meinung nach keine Schweigepflichtentbindung rechtfertigen, ausgenommen du bist der nächste Escobar. Zumal Dr Grotenhermen wenn er sich nicht alles notiert bestimmt ein schlechtes Gedächtnis hat, je nach Sachlage ;)
Patient007
Beiträge: 13
Registriert: Di 13. Feb 2018, 20:33

Re: Datenschutz & Schweigepflicht

Beitrag von Patient007 »

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Zuletzt geändert von Patient007 am Mi 14. Mär 2018, 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
littleganja

Re: Datenschutz & Schweigepflicht

Beitrag von littleganja »

So fiktive Szenarien sind immer schwer zu beurteilen und am Ende sieht die Realität dann meist ganz anders aus :?
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Hans Dampf
Beiträge: 1135
Registriert: Fr 29. Sep 2017, 12:31

Re: Datenschutz & Schweigepflicht

Beitrag von Hans Dampf »

Also ich versuche es im Briefverkehr mit meiner Ärztin nur auf das Nötigste zu beschränken, das möchte ich nur in dringenden Fällen am Telefon und ansonsten am liebsten persönlich. Dafür ist das Vertrauensverhältnisschutzgesetz (oder so) ja da.
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
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