als Begründung ja - jedoch keine verpflichtende Richtungsweisung.littleganja hat geschrieben:Cura hat geschrieben:das ist leider nur eine Einstweilige Anordnung, und somit nur eine EinzelfallEntscheidung.crappy hat geschrieben:Das Urteil gibts hier: https://hanfverband.de/sites/hanfverban ... ericht.pdf
Die Einzelfall Entscheidung kann trotzdem als Begründung angebracht werden, da es ja um die Befristung geht die allgemein so vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, siehe Gesetzestext März 2017!
Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Ist aber immerhin etwas, die Befristung ist definitiv Rechtswidrig, dass kannst du Gunter und mir glauben
Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
LG hat es ja schon geschrieben! Darf ich trotzdem nochmal etwas ausholen, denn es ist m.E. für andere Menschen hier im Forum extrem wichtig nochmals die Details zusammenzufassen.Cura hat geschrieben:das ist leider nur eine Einstweilige Anordnung, und somit nur eine EinzelfallEntscheidung.crappy hat geschrieben:Das Urteil gibts hier: https://hanfverband.de/sites/hanfverban ... ericht.pdf
Meinungsäußerung des Gerichtes zur Befristung
Es handelt sich nicht um eine Urteil des SG Hildesheim sondern um eine Meinungsäußerung des Gerichtes mit der auch die nach dem Gesetz nicht vorgesehen Befristung nur nochmal „unterstrichen wird“. Klingt nach Haarspaltung ist aber m.E. wichtig für die Argumentation.
Was ist eine Einzelfallentscheidung?
Das ist eine „tolle“ Vokabel der Juristen, die allenfalls nur dann stimmte, wenn auch tatsächliche Umstände des Einzelfalls wirklich auch relevant waren und sind. Z.B Urteil: Sind Schmerzen eine „schwere Krankheit“? Hier wären natürlich für einen zweiten Fall die Umstände des Einzelfalls maßgebend und ein Verweis hier: Urteil zum Thema Schmerzen passt auch für mich nur wirklich bei einem voll vergleichbaren Fall eventuell zulässig.
Das wird leider in den wenigsten Fällen zutreffen
Auslegungsregel
Als erstes kommt das Gesetz. Das Gesetz spricht nur vom Erfordernis einer „Erstgenehmigung“ Eine Befristung und anschließender Folgegenehmigung ist nicht vorgesehen. Zweite Regel, wenn Gesetz unklar wäre. Dann Sinn des Gesetzes maßgebend. Sinn des Gesetzes wäre z.B. auch die Stärkung der Therapiehoheit des Arztes. (Ergibt sich z.B. auch aus den Begründungen zum Gesetz)
Dann erst ggf. Verweis auf Grundsatzurteil des BSG, dann Gerichte darunter…
Es reicht deshalb, alleine mit dem Gesetz zu argumentieren. Lediglich zur Unterstreichung kann man auf die „Meinungsäußerung des SG“ zusätzlich verweisen.
(Auch das ist Geschmacksache)
Deshalb ein solches Briefmuster, wenn die Verlängerung ansteht:
viewtopic.php?f=22&t=8567&p=55574#p55567
Welcher Weg ist der „Königsweg“?
Klar den gibt es nicht, sondern hier hängt es wirklich vom persönlichen Einzelfall ab.
Gut ist es m.E. gleich beim Erhalt der befristeten Genehmigung einen Teilwiderspruch einzulegen,
Wenn man das - aus welchen Gründen auch immer - nicht gemacht hat - könnte m.E. ggf. der o.g. Brief helfen.
Wenn die nicht wollen gleich bei der ersten Ablehnung „Einstweilige Anordnung“ ins Auge fassen.
D.h. noch bevor das Widerspruchsverfahren beginnt.
(Vom Prinzip bin ich ein Mensch der erst mal „außergerichtlich“ versuchen möchte. Je länger ich die Dramen hier im Forum beobachte, habe ich den Eindruck, das die GKV es schon wissen wollen)
Neuer Fragebogen
Einige hier im Forum haben eine Verlängerung mit „Dreizeiler“ durchbekommen. Wie wir jetzt .am Fragebogen der AOK sehen, kommen die wirklich auf die Idee einen Fragebogen analog wie bei der „Erstgenehmigung“ zu fordern. Die Fragen gehende aber da konkret in die Richtung.
Wie hat Cannabis sich auf Deinen „Krankheitsverlauf“ ausgewirkt?
Das ist m.E. dann schon sehr speziell. ? Wenn man den Fragebogen ggf. leicht selbst ausfüllenden kann wird man den FB ggf. ausfüllen. Damit erneut den Arzt wg der Ausfüllung anzusprechen muss schon gut überlegt werden.
Zuletzt geändert von Gunter_H am So 25. Mär 2018, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Kurz noch zur Einzelfallentscheidung, selbst wenn das BSG (Bundes Sozialgericht) höchstrichterliche Entscheidung fällt, werden diese sogar von den Krankenkassen übergangen, ausgenommen man weißt auf die Entscheidung hin. Aber selbst dann wie bei dem Beispiel mit der Genehmigungsfiktion, bleibt einem trotz Vorlage eindeutiger Rechtslage und auch Rechtssprechung, der Gang vor das Sozialgericht nicht immer erspart.
Daher gebe ich Gunter zu 100% Recht, ein Dreizeiler mit Verweis auf das Urteil hätte eigentlich genügen sollen.
Evtl ist aber mit Abgabe des Bogens die Sache erledigt und die unbefristete Kostenübernahme kommt?! Manchmal ist es auch besser etwas nachzugeben und das Spiel mit zu spielen?! Falls jetzt nochmal ne befristet Kostenübernahme kommt, definitiv den Rat von Gunter befolgen!
Daher gebe ich Gunter zu 100% Recht, ein Dreizeiler mit Verweis auf das Urteil hätte eigentlich genügen sollen.
Evtl ist aber mit Abgabe des Bogens die Sache erledigt und die unbefristete Kostenübernahme kommt?! Manchmal ist es auch besser etwas nachzugeben und das Spiel mit zu spielen?! Falls jetzt nochmal ne befristet Kostenübernahme kommt, definitiv den Rat von Gunter befolgen!
Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Wir drücken jedenfalls Cura fest die Daumen, damit er mit seinem nun ausgefüllten Fragebogen durchkommt.littleganja hat geschrieben: Evtl ist aber mit Abgabe des Bogens die Sache erledigt und die unbefristete Kostenübernahme kommt?! Manchmal ist es auch besser etwas nachzugeben und das Spiel mit zu spielen?! Falls jetzt nochmal ne befristet Kostenübernahme kommt, definitiv den Rat von Gunter befolgen!
Eine Info von Cura hier im Forum - was rauskam - wäre gut!
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Die Info kommt. Lt. Berater sollte die 2te Genehmigung wenn Sie durchgeht unbefristet sein....Gunter_H hat geschrieben:Wir drücken jedenfalls Cura fest die Daumen, damit er mit seinem nun ausgefüllten Fragebogen durchkommt.littleganja hat geschrieben: Evtl ist aber mit Abgabe des Bogens die Sache erledigt und die unbefristete Kostenübernahme kommt?! Manchmal ist es auch besser etwas nachzugeben und das Spiel mit zu spielen?! Falls jetzt nochmal ne befristet Kostenübernahme kommt, definitiv den Rat von Gunter befolgen!
Eine Info von Cura hier im Forum - was rauskam - wäre gut!
Die Info bekommt ihr auf alle Fälle
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Den Verweis auf das Urteil hat die GKV nicht interessiert. Die Sache ging bis zum Widerspruchsausschuss... und wurde abgelehnt.littleganja hat geschrieben:Kurz noch zur Einzelfallentscheidung, selbst wenn das BSG (Bundes Sozialgericht) höchstrichterliche Entscheidung fällt, werden diese sogar von den Krankenkassen übergangen, ausgenommen man weißt auf die Entscheidung hin. Aber selbst dann wie bei dem Beispiel mit der Genehmigungsfiktion, bleibt einem trotz Vorlage eindeutiger Rechtslage und auch Rechtssprechung, der Gang vor das Sozialgericht nicht immer erspart.
Daher gebe ich Gunter zu 100% Recht, ein Dreizeiler mit Verweis auf das Urteil hätte eigentlich genügen sollen.
Evtl ist aber mit Abgabe des Bogens die Sache erledigt und die unbefristete Kostenübernahme kommt?! Manchmal ist es auch besser etwas nachzugeben und das Spiel mit zu spielen?! Falls jetzt nochmal ne befristet Kostenübernahme kommt, definitiv den Rat von Gunter befolgen!
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Cura hat geschrieben:Hallo,
letzte woche habe ich einen Arztfragebogen für die Folgebehandlung meiner Krankenkasse (AOK) erhalten.
Es liegt wohl daran, dass ich nur eine befristete Kostenübernahme habe.
Hat noch jemand so einen Fragebogen erhalten?
Jo, ich
Drum laß ein gutes Wort das letzte sein,
Bedenk, das letzte könnt's für immer sein.
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Urteil hin oder her, ich habe es mit meinem Antrag- evt selbstgeschrieben oder auch nicht geschafft, und habe heute die unbefristete Kostenübernahme erhalten
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Na denn Gratulation für Deinen Erfog !
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
vielen DankGunter_H hat geschrieben:Na denn Gratulation für Deinen Erfog !
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Geil und Gratulation! Echt top zu wissen dass man jetzt endlich das Medikament bekommt was einem hilftCura hat geschrieben:Urteil hin oder her, ich habe es mit meinem Antrag- evt selbstgeschrieben oder auch nicht geschafft, und habe heute die unbefristete Kostenübernahme erhalten
"Das Schöne an der Mitgliedschaft im DHV ist dass man nichts tun muss außer zahlen und die Legalisierung trotzdem voranbringt. Aktiv mit-Menschen reden und sie offen für Neues zu machen erzeugt aber die größte Wirksamkeit für eine L. hier in D."
Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
ohhh ja. Ein beruhigendes GefühlHans Dampf hat geschrieben:Geil und Gratulation! Echt top zu wissen dass man jetzt endlich das Medikament bekommt was einem hilftCura hat geschrieben:Urteil hin oder her, ich habe es mit meinem Antrag- evt selbstgeschrieben oder auch nicht geschafft, und habe heute die unbefristete Kostenübernahme erhalten
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Ich habe heute die unbefristete KÜ für alle verfügbaren Blüten bekommen - ich habe Gunter's Brief genutzt!
Ich bin soooooooooooo froh, ich kann es keinem sagen! Allen die das noch vor sich haben, ganz viel Glück!
Ich bin soooooooooooo froh, ich kann es keinem sagen! Allen die das noch vor sich haben, ganz viel Glück!
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Hi FloFlorian hat geschrieben:hey Vape, das freut mich sehr...Glückwunsch
ich habs dir prohezeit kenne ehrlich gesagt auch keinen Fall in dem eine Verlängerung abgelehnt wurde!
Danke Dir!! Ja du hattest Recht! Ich habe es ja auch nicht wirklich anders erwartet, aber diese Unsicherheit war trotzdem fies. Vielleicht klappt der Rest ja jetzt auch noch.... (du weißt was ich meine....)
Naja, was ist denn aus m0rb geworden? er hat glaube ich keine Anschlussgenehmigung bekommen oder zumindest nicht nahtlos.... Wer nett wenn du dich mal melden würdest @ m0rb
Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Würde mich auch interessieren.....Vapelife13 hat geschrieben:Florian hat geschrieben: Naja, was ist denn aus m0rb geworden? er hat glaube ich keine Anschlussgenehmigung bekommen oder zumindest nicht nahtlos.... Wer nett wenn du dich mal melden würdest @ m0rb
Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Der is bestimmt nach Bédarieux gezogen, neben den herborizer hersteller
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Sind doch mal sehr gute Nachrichten, auch von mir Glückwunsch
Ich warte leider immer noch auf meine Folgegenehmigung
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Drum laß ein gutes Wort das letzte sein,
Bedenk, das letzte könnt's für immer sein.
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung
Danke!Zappelfillip hat geschrieben:Sind doch mal sehr gute Nachrichten, auch von mir Glückwunsch
Ich warte leider immer noch auf meine Folgegenehmigung
Kommt schon! Ich drück die Daumen