"Legalisierung" ohne das BtmG zu ändern!?

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bushdoctor
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"Legalisierung" ohne das BtmG zu ändern!?

Beitrag von bushdoctor »

Ja, das leidige BtmG: Ausgangspunkt für alle Bestrebungen, Cannabis zu "legalisieren"...

Eigentlich sind alle (mir eingeschlossen) sich einig, dass diese Monstrosität eigentlich weg müsste, um einen humaneres Miteinander in Deutschland zu ermöglichen.

Aber: Muss das BtmG notwendigerweise reformiert oder abgeschaft werden?

Ich meine: NEIN! :mrgreen:

"Legalisierung" ist im Prinzip SOFORT möglich. Die Bundesopiumstelle müsste nur Genehmigungen zum Erwerb von Cannabis nach §3 (2) BtmG ausgeben... für JEDEN, der eine beantragt!. Bei dieser "Bescheidung" ist die Behörde frei. z.B. könnte sie nur 6 Gramm "freigeben" und hätte damit endlich Rechtssicherheit bei der "geringen Menge" geschaffen, etwas, das "der Politik" seit Jahren nicht gelingt...
§ 3 (2) BtmG:
Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.
Verwaltungsrecht: Die Behörde KANN eine Erlaubnis erteilen... jederzeit...! Ermessensentscheidung!

Welche Gründe sprechen aber eventuell dagegen - aus Gesetzes-Sicht und aus Behörden-Sicht?
Zu einen ist da der Zusatz "nur ausnahmsweise zu im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken"... ein unbestimmter Rechtsbegriff, der schon dazu geführt hat, dass Cannabis als Medizin in deutschen Apotheken legal erworben wird.

Also: Punkt für UNS!

Das BtmG hat aber noch einen Haken parat, der die Sache etwas schwieriger gestaltet: § 5 (1,6):
Die Erlaubnis nach § 3 ist zu versagen, wenn die Art und der Zweck des beantragten Verkehrs nicht mit dem Zweck dieses Gesetzes, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, daneben aber den Mißbrauch von Betäubungsmitteln oder die mißbräuchliche Herstellung ausgenommener Zubereitungen sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit soweit wie möglich auszuschließen, vereinbar ist
Hier hat die Behörde keinen Ermessensspielraum mehr, weil es eine "MUSS"-Vorschrift ist. Dennoch kommt uns hier das Verwaltungsrecht zu Gute...

Das Zauberwort heißt: Rechtswidriger Verwaltungsakt, und zwar ein "begünstigender"...
Im Verwaltungsrecht gibt es wohl keine Klagemöglichkeit für unbeteiligte Dritte (mein juristisches Grundwissen geht leider nicht so weit), was bedeutet, dass nur der "Beschiedene" (mit einem Bescheid, Verwaltungsakt, belegte Person) gerichtlich gegen den Bescheid klagen kann, was er aber natürlich in diesem Falle nicht machen wird. Jemand anderer, unbeteiligter kann dagegen nicht gerichtlich vorgehen!!! ;-)

mehr dazu hier: http://www.juraexamen.info/die-aufhebun ... -48-vwvfg/

Ein "rechtswidrig ergangener begünstigender Verwaltungsakt" hat sogar eine "Verjährung"... Nach einem Jahr sollte dieser Rechtsakt nicht mehr zurückgenommen werden, es sei denn europarechtliche Vorschriften sprächen dagegen, was sie aber in "unserem" Falle (noch) nicht tun! ;-)

Das nette ist, dass die Bundesregierung GAR NICHTS dagegen machen könnte, wenn die Behörde fest entschlossen wäre, so zu bescheiden...

Wichtig wäre nur, dass die Behörde subjektiv, d.h. aus ihrer Sicht, nicht absichtlich gegen §5 BtmG verstößt. Findige Beamte könnten sich da sicherlich was einfallen lassen... ich würde an die Formulierung "soweit wie möglich" hierzu benutzen.

Für Anträge auf Anbau und Abgabe gilt diese ebenfalls analog zu obiger Argumentation...

Zusammenfassung:
Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Btmg für jeden, der eine beantragt, weil es ein öffentliches Interesse gibt, den von der organisierten Kriminalität kontrollierten Schwarzmarkt zu bekämpfen. Das Versagen der Erlaubnis nach § 5 BtmG ist gegenstandslos, weil die Behörde durch die Kontrolle der Mengen und Anwendung der sonstigen Vorschriften des BtmG sicherstellen kann, dass "soweit wie möglich" im Sinne des BtmG, die Bevölkerung vor den Gefahren der Betäubungsmittel geschützt sind und nebenbei die medizinische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt, ja sogar verbessert, wird. Auf die Bestimmungen von § 6 BtmG (Sachkenntnis) verzichtet die Behörde nach eigenem Ermessen (§ 6 (2) BtmG)


EAT THIS, Kanzlerin! :mrgreen:
sickamo
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Re: "Legalisierung" ohne das BtmG zu ändern!?

Beitrag von sickamo »

I like ... Klasse Idee ... Und wer findet und überzeugt ( im wahrsten Sinne des Wortes) diese findigen Beamten?
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bushdoctor
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Re:

Beitrag von bushdoctor »

sickamo hat geschrieben:I like ... Klasse Idee ... Und wer findet und überzeugt ( im wahrsten Sinne des Wortes) diese findigen Beamten?
WIR ALLE! ;-)

Wenn genügend Menschen einen Antrag stellen, dann bekundet das EINDEUTIG "öffentliches Interesse"...
Die Verhandlungen mit der Bundesopiumstelle würde ich dann übernehmen.

Und nochwas ist mir eingefallen:
Die Behörde könnte sich bei der Erteilung der Einzelfallgenehmigungen auf das Grundgesetz beziehen, anstatt "abstrakt" gegen die Bestimmungen des § 5 (1,6) BtmG zu argumentieren.
Art. 1, 2 und 3 Grundgesetz schlagen jeden Paragrafen "niederen Rechts"... ;-)

Und schwupps ist die Behörde aus dem Schneider... Ein Sachbearbeiter, der so argumentiert, ist eigentlich nicht angreifbar. Wichtig ist aber, dass die Behördenleitung "mitspielt" und die Bescheide (Ausnahmegenehmigungen) für mindestens 1 Jahr nicht zurückzieht... 10.000 Anträge in einer Woche sind da schonmal eine Hausnummer, mit der man in Verhandlungen treten kann.
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overturn
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Re: "Legalisierung" ohne das BtmG zu ändern!?

Beitrag von overturn »

So viel Bürokratie. Ich war immer der Auffassung, dass es eine Legalisierung ohne unnötige Paragraphendreherei geben kann. Krieg ich hier nicht auch oftmals ganz problemlos einen Peyote-Kaktus beim Floristen? Zierpflanze und gut ,)
"Never doubt that a small group of thoughtful, committed citizens can change the world. Indeed, it is the only thing that ever has."
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bushdoctor
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Re: "Legalisierung" ohne das BtmG zu ändern!?

Beitrag von bushdoctor »

overturn hat geschrieben:So viel Bürokratie.
Warum? Ist doch nur eine Formalität, verwaltungstechnischer Art... ;-)
overturn hat geschrieben: Ich war immer der Auffassung, dass es eine Legalisierung ohne unnötige Paragraphendreherei geben kann. Krieg ich hier nicht auch oftmals ganz problemlos einen Peyote-Kaktus beim Floristen? Zierpflanze und gut ,)
Glaub mir, overturn, anders hätte ich es auch lieber...!

Nur: ohne Regulierung in irgendeiner Art und Weise wird die "Legalisierung" nicht zu schaffen sein. Nicht bei dieser Ausgangslage, nicht mit diesen Politikern und nicht mit dieser Gesellschaft!!!

Schau dir Colorado und Washington, selbst Uruguay, an! Dort sind auch viele, viele Regularien installiert worden. In Colorado wird z.B. jede Pflanze und jeder Beutel mit einem RFID-Chip ausgestattet und auch die "home grower" müssen sich registrieren lassen... Trotzdem würde ich das "Model Colorado" lieber sehen als ein "aufgebohrtes" BtmG...

Was ist bei uns denn sonst noch machbar? Unsere "Rechtstradition unterscheidet sich auch grundlegend von der angelsächsischen und südamerikanischen.

Es bliebe meines Erachtens nur noch ein eigenes Bundeshanfgesetz. Bis es aber soweit ist, würde ich halt gerne schonmal "loslegen" und wenn man dafür das BtmG hernehmen könnte... warum nicht?
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Gerd50
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Re: "Legalisierung" ohne das BtmG zu ändern!?

Beitrag von Gerd50 »

Wenn es um §§ geht, setzt mein Hirn grundsätzlich aus. Mache bei hirnschonender Vorgabe aber
alles mit, was eine Verbesserung der derzeitigen Situation ermöglichen könnte :)
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
El zuma
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Re: "Legalisierung" ohne das BtmG zu ändern!?

Beitrag von El zuma »

Bei HAEZ (Hoch Analytische Energie Zone) liegt das öffentliche Interesse vor, weil erst der Zugang zu dieser neuen Energieressource die Erschliessung der ganzen Technologie möglich macht und diese Erschliessung volkswirtschaftlich unumgänglich ist. Wenn wir gemeinsam da Druck machen, wird der Staat sein Monopol an der HAEZ Forschung aufgeben müssen. Somit ist sowohl die weitere Forschung, aber auch die allgemeine privatwirtschaftliche Nutzung möglich. Es gelten also beide Ausnahmekriterien, weil natürlich weiter geforscht werden muss, also wissenschaftliche Gründe vorliegen, als auch der Markt als solches beginnen kann, Arbeitsplätze, Steigerung der Bruttosozialprodukt, Technologieexport "Made in Germany/Europe" ... somit BtmG kann bleiben ... Buenos EL Zuma
Ernst Berlin
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Re: Re:

Beitrag von Ernst Berlin »

bushdoctor hat geschrieben:
sickamo hat geschrieben:I like ... Klasse Idee ... Und wer findet und überzeugt ( im wahrsten Sinne des Wortes) diese findigen Beamten?
WIR ALLE! ;-)

Wenn genügend Menschen einen Antrag stellen, dann bekundet das EINDEUTIG "öffentliches Interesse"...
Die Verhandlungen mit der Bundesopiumstelle würde ich dann übernehmen.

Und nochwas ist mir eingefallen:
Die Behörde könnte sich bei der Erteilung der Einzelfallgenehmigungen auf das Grundgesetz beziehen, anstatt "abstrakt" gegen die Bestimmungen des § 5 (1,6) BtmG zu argumentieren.
Art. 1, 2 und 3 Grundgesetz schlagen jeden Paragrafen "niederen Rechts"... ;-)

Und schwupps ist die Behörde aus dem Schneider... Ein Sachbearbeiter, der so argumentiert, ist eigentlich nicht angreifbar. Wichtig ist aber, dass die Behördenleitung "mitspielt" und die Bescheide (Ausnahmegenehmigungen) für mindestens 1 Jahr nicht zurückzieht... 10.000 Anträge in einer Woche sind da schonmal eine Hausnummer, mit der man in Verhandlungen treten kann.
Wie stellst du dir das in etwa vor? Der DHV stellt ein Formular als ausfüllbares Formular auf die Homepage. Es werden aufrufe auf Facebook erstellt, Radiospots, TV Spots, Youtube Videos die dazu aufrufen, Flyer und Plakate erstellt mit dem Aufruf und wenn genug zusammen gekommen sind übergibst du oder der DHV die paar Tausend oder mehr und dann verhandelst du mit dehnen? Geile Idee!!! Auch wenn ich nicht daran glaube das auf dem Weg sofort eine Freigabe kommt, so wäre es mit Sicherheit wieder in den Medien. Nadelstiche in die Prohibition, erst die Millionärswahl, dann das Experiment auf RTL, die Diskussionsrunde auf NTV In München der Versuch mit einem Volksentscheid, die vielen Anträge auf Coffeeshops und oder Cannabissocial Clubs etc.
Einfach nur der Hammer.
Ich denke so würden auch wieder einen Haufen Leute mehr den DHV finanziell unterstützen und die Lobby wachsen. Sollten die Bundesopium Leute sich entschließen eine Erlaubnis für alle zu erstellen, tut es mir zwar um den DHV leid, aber ich denke es wird ein neues Feld für das Personal geben und niemand muss seinen Job verlieren. Und wenn nur das ganze restliche Geld angelegt wird und alle derzeit angestellten von den Zinsen leben oder ein Cannabis Social Club gegründet wird. Sehr schön, dieses Jahr ist so Hammer bis jetzt. Die Legalice Welle lässt sich nicht mehr aufhalten, sie schlägt immer höher und es werden immer mehr die die Mut finden sich auf zu lehnen. Wie sagt Hans Söllner in einem Liedertext? Steht auf wenn dir irgendwas nicht passt. Und der gute alte Bob Marley sang get up, stand up, stand up for your Right.
Privat Sponsor des DHV seit 06.10.2009... Wann machst du mit? :D
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overturn
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Re: "Legalisierung" ohne das BtmG zu ändern!?

Beitrag von overturn »

Ich kram das noch mal raus, weil es das Thema betrifft und eventuell von Interesse sein könnte. Eine gute Übersicht der Möglichkeiten einer Reform (oder eher: Abschaffung des Betäubungsmittelstrafrechts), findet sich in dem Herausgeberband "Sozialwissenschaftliche Suchtforschung" (2007) (Hans Joachim Jungblut: "Drogenrecht und Drogenpolitik. Internationale Vorgaben und nationale Spielräume"). Interessant fand ich, dass die damaligen Konventionen nicht strikt vorgeben, was genau unter das Strafrecht fällt und was überhaupt eine Straftat ist. Es wäre alleine aus diesem Grund, aber der Autor nennt weitere und stützt sich dabei wesentlich auf die Argumente zweier Juraprofessoren (Albrecht und Nestler, 1998); wohl ohne größere Bemühungen möglich, hier ausschließlich Ordnungswidrigkeiten geltend zu machen - oder das Strafrecht ganz wegfallen zu lassen. Zum Begriff einer "Volksgesundheit wird beispielweise, auf der Annahme aufbauend, dass die Konsumenten ganz willentlich und wissentlich konsumieren (wollen), zusammengefasst:
Insofern sei die Intention des Schutzes der Volksgesundheit durch die Drogenprohibition nicht verständlich, schließlich könne sich jeder - im Unterschied zu den vielfältigen gesundheitlichen Gefährdungen etwa durch Luftverschmutzung oder Lärm - selbst vor den potentiellen Gefahren des Drogenkonsums schützen, indem er einfach keine entsprechenden Substanzen zu sich nimmt.
Ein "Legitimationsmuster des Schutzes der Konsumenten vor sich selbst" sei somit deplatziert, wie auch ein vermeintlicher Schutz Dritter, weil nur der, "der Betäubungsmittel einnimmt, für die Folgen seines Tuns verantwortlich" ist (S. 284).

Generell ein ziemlich interessanter, empfehlenswerter Beitrag!
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blackbee045
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Re: "Legalisierung" ohne das BtmG zu ändern!?

Beitrag von blackbee045 »

Wenn wir gemeinsam da Druck machen, wird der Staat sein Monopol an der HAEZ Forschung aufgeben müssen. Somit ist sowohl die weitere Forschung, aber auch die allgemeine privatwirtschaftliche Nutzung möglich. Es gelten also beide Ausnahmekriterien, weil natürlich weiter geforscht werden muss, also wissenschaftliche Gründe vorliegen, als auch der Markt als solches beginnen kann, Arbeitsplätze, Steigerung der Bruttosozialprodukt, Technologieexport "Made in Germany/Europe" ... somit BtmG kann bleiben ... Buenos EL Zuma
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bushdoctor
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Re: "Legalisierung" ohne das BtmG zu ändern!?

Beitrag von bushdoctor »

blackbee045 hat geschrieben:Wenn wir gemeinsam da Druck machen, wird der Staat sein Monopol an der HAEZ Forschung aufgeben müssen. Somit ist sowohl die weitere Forschung, aber auch die allgemeine privatwirtschaftliche Nutzung möglich. Es gelten also beide Ausnahmekriterien, weil natürlich weiter geforscht werden muss, also wissenschaftliche Gründe vorliegen, als auch der Markt als solches beginnen kann, Arbeitsplätze, Steigerung der Bruttosozialprodukt, Technologieexport "Made in Germany/Europe" ... somit BtmG kann bleiben ... Buenos EL Zuma
Ich möchte echt mal wissen, welchen Sinn diese Art von Spambot-Technik haben soll?

Papagei-Troll-Bot???
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