Mein Gesetzesentwurf zur Marihuana Legalisierung

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Takida
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Mein Gesetzesentwurf zur Marihuana Legalisierung

Beitrag von Takida »

Hey bin 19 Jahre alt und habe in meiner Freizeit einen Gesetztesentwurf geschrieben was haltet ihr davon ?

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Vorwort


Landespolitisch sollen durch das Rauschmittgesetz neue Akzente gesetzt werden. So soll zukünftig nicht mehr die kriminalisierung der Rauschmittelkonsumenten im Vordergrund stehen sondern die Prävention und Aufklärung. Trotz des Betäubungsmittelgesetztes konsumieren im einstelligen Millionenbereich Bürger dieser Bundesrepublik Cannabis. Hingegen setzt man bei Alkohol unzureichend Maßstäbe was jährlich zu beträchtlichen Volkswirtschaftlichen Schäden führt.

Es ist an der Zeit unsere Repressiven Maßnahmen zu überdenken und nicht unzählige Bürger Jahr für Jahr wegen geringen Mengen vor allem im Cannabis Bereich zu kriminalisieren. Es wird eine Politik angestrebt welche den Kampf den harten Drogen ansagt, Alkoholmissbrauch einschränkt und Cannabiskonsumenten entkriminalisiert. Wir können nicht auf der einen Seite Cannabis illegalisieren und auf der anderen unsere Ladentheken mit Alkohol füllen um dann auf der anderen Seite Cannabis Konsumenten daraufhin zuweisen, das man doch auf Alkohol umsteigen solle. Dieses ist der falsche Weg.

Fakt ist das die Kapazitäten unserer Landespolizeien Cannabis Konsumenten verfolgen, die oft ein Besitzverhalten von unter 5 G pro Person vorweisen. Es kann nicht sein das wir mit Steuergeldern weiterhin diese Repression die ins nichts führt finanzieren während die organisierte Kriminalität sich die Taschen voll wirtschaftet. Deshalb sollen Rauschmittelkonsumenten aller Rauschmittel entkriminalisiert werden, solange sie bestimmte Mengen die das Verhalten eines Konsumenten entsprächen und nicht das eines Gewerblich bestimmten Besitzes aufweisen. Die Kapazitäten der Polizei sollen sich nicht mehr mit den Konsumenten sondern mit der organisierten Kriminalität beschäftigen.

Dieses Gesetztesentwurf beeinhaltet eine Verschärfung der Alkoholregelungen die den Alkoholmissbrauchen einschränken soll und eine Freigabe von Marihuana in Cannabis Clubs um den lokalen Markt zu bedienen damit die Konsumenten dieses Rauschmittels nicht mehr dem Schwarzmarkt ausgesetzt sind. Marihuana selber bleibt jedoch illegal und wird weiterhin mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Diskreter Konsum in dem Cannabis Club oder in den eigenen vier Wänden lautet das Stichwort. Konsumenten aller anderen Drogen sollen ebenfalls entkriminalisiert werden. Ebenfalls soll bei geringen Mengen die Praxis des Bußgeldverfahren angewendet werden. Nur so kann man eine anständige Politik machen in diesem Bereich. Mit den Einnahmen soll dann die Polizei gestärkt werden im Kampf gegen die organisierte Kriminalität.


Cannabis Club Verband

Dieses ist ein Modelversuch. Eine Regierungsnahe Organistion, in diesem Fall der Cannabis Club Verband, soll den staatlich regulierten Handel mit Marihuana statistisch erfassen und überwachen. Jede Kommune bekommt das Recht einen Cannabis Club zu eröffnen, in dem Marihuana Produkte verkauft werden dürfen wenn die Konsumenten folgende Vorraussetzungen erfüllen :

* Der Konsument ist mindestens 21 Jahre alt

* Der Konsument hat seinen ständigen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der BRD und kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung vorweisen oder er hat seinen ständigen Wohnsitz nicht weiter als zehn Kilometer Luftlinie von der Landesgrenze der BRD entfernt und kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung sowie einen ständigen Wohnsitz vorweisen.

* Der Konsument kann eine ärtzliche Unbedenklichkeitsbescheinung in Bezug auf Shizophrenie oder Psychosen vorlegen oder sonstigen Angststörungen vorweisen.

* Der Konsument zahlt die 45,00 Verwaltungsgebühr an die Kommune

Wenn diese Vorraussetzungen zutreffen erhält der Konsument eine Clubkarte welche 3 Jahre nach Erstausstellung gültig ist und alle 3 Jahre mit Zahlung der Verwaltungsgebühr verlängert wird. Der Konsument darf mit seiner Clubkarte nur einen auf seiner Karte eingetragenen Club betretten in welchem er pro Tag maximal 2G pro Woche maximal 10 G Marihuana einkaufen kann was einen unbequemen Drogentourismus verhindern soll. Der Cannabis Club selber muss mindestens 50 Personen aufweisen die ein Interesse besitzen um eine Lizenz für den Verkauf zu bekommen. Maximal 350 Mitglieder darf ein Club haben. Desweiteren darf der Cannabis Club nur 100 G zum Verkauf im Cannabis Club auf Lager haben. Verstöße werden mit 5000 Euro Strafe oder Schließung geahndet. Der Anbau findet in der Landwirtschaft statt. Landwirte können sich beim Cannabis Club Verband melden und erhalten eine Lizenz zum überwachten Marihuana Anbau. Die erzeugten Mengen werden zu je 1,2 G in Tüten abgepackt und eingescannt womit der Verkauf überschaubar und nachvollziehbar bleibt. Um einen Cannabis Club zu eröffnen darf man selber nicht vorbestraft sein. Weiterhin muss man mindestens 25 Jahre alt sein, einen Türsteher beschäftigen der den Einlass kontrolliert um den Jugendschutz zu gewährleisten und in den Räumen des Cannabis Clubs eine Videoüberwachung installieren. Marihuana wird mit einer Landessteuer von 30 % besteuert die dem Landes Haushalt zugute kommen.

Kategorie Modell

Der Alkoholmissbrauch soll eingeschränkt werden, der Jugendschutz gestärkt, der Marihunahandel reguliert und Rauschmittelkonsumenten geringer Mengen sollen entkriminalisiert werden. Hierfür werden Kategorien geschaffen die diese Maßnahmen zu Grunde Legen

Rauschmittel:
der Kategorie 1 :

Bier, Wein, Sekt

§1 Dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden
§2 Dürfen Landesweit nur zwischen 10-18 Uhr vertrieben werden
§3 Dürfen nicht in der Öffentlichkeit konsumiert werden
§4 Verstöße werden für Konsumenten mit 100,00 für Betreiber mit 5000.00 bestraft in Form eines Bußgeldverfahrens

der Kategorie 2 :

Spirituosen

§1 Dürfen nicht an Personen unter 21 Jahren verkauft werden
§2 Dürfen Landesweit nur zwischen 10-18 Uhr vertrieben werden
§3 Dürfen nicht in der Öffentlichkeit konsumiert werden
§4 Verstöße werden für Konsumenten mit 200,00 für Betreiber mit 5000,00 bestraft in Form eines Bußgeldverfahrens
§5 Für Diskotheken Bars,Kneipen und Veranstaltungen gelten sowohl bei Rauschmitteln der Kategoerie 1 als auch 2 sonderbare Vorschriten. So kann für diese Betreiber zu Zwecken der jeweiligen Veranstaltungen von den Vorschriften abgesehen werden. Jedoch bleiben die Altersbestimmungen aufrecht erhalten

der Kategorie 3 :

Marihuana

§1 Der Besitz von maximal 10 G Marihuana wird mit einem Bußgeldverfahren in Höhe von 300,00 geahndet
§2 Der Besitz von über 10 G Marihuana wird mit einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geahndet.
§3 Minderjährigen Personen ist jeglicher Besitz von Marihuana untersagt und wird in jeder Hinsicht strafrechtlich geahndet.

der Kategorie 4 :

Haschich, Kokain, Amphetamine, Ectasy,

§1 Der Besitz von maximal 3 G Haschisch wird mit einem Bußgeldverfahren in Höhe von 500,00 geahndet
§2 Der Besitz von maximal 1 G Kokain wird mit einem Bußgeldverfahren in Höhe von 500,00 geahndet
§3 Der Besitz von maximal 1 G Amphetamine wird mit einem Bußgeldverfahren in Höhe von 500,00 geahndet
§4 Der Besitz von maximal 2 Kapseln Ectasy wird mit einem Bußgeldverfahren in Höhe von 500,00 geahndet
§5 Jegliche überschreitung der Grenzwerte hat eine Strafanzeige hinsichtlich des Betäubungsmittelgesetztes zur Folge
§6 Minderjährigen ist jeglicher Besitz von Rauschmitteln der Kategorie 4 untersagt und wird in jeder Hinsicht strafrechtlich geahndet


Cannabis Clubs

§1 Cannabis Clubs sind geschlossene Gemeinschaften in die nur registrierte Mitglieder hinein dürfen, die die Vorraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllen und Marihuna erwerben wollen
§2 In keinem Fall dürfen Personen unter 21 Jahren oder nicht Mitglieder die Cannabis Clubs betretten.
§3 Die Mitglieder sind zum Diskreten Konsum im Cannabis Club oder im eigenen gemedelten Wohnsitz aufgerufen.
§4 Jeglicher Konsum von Marihuana in der Öffentlichkeit ist zu unterlassen und wird bei Verstoß mit Bußgeld oder Strafverfahren geahndet. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe von Marihuana aus dem Cannabis Club an nicht Mitlglieder
§5 Der zuständigen Kommune wird eingeräumt, bei groben und auch fahrlässigen Verstößen seitens der Mitglieder aber auch der Betreiber ein Bußgeld zu verhängen oder die Cannabis Clubs im Interesse der Öffentlichen Ordnung zu schließen.
§6 CCS dürfen nur von 10 bis 18 Uhr geöffnet haben und nicht So&F

Sonstiges

§1 Rauschmittel der Kategorie 1 werden mit einer Landessteuer in Höhe von 6 % besteuert, der Kategorie 2 in Höhe von 12 % und der Kategorie 3 in Höhe von 30 %
§2 Für alle nicht aufgeführten Subsanzen zählt weiterhin und uneingeschränkt das Betäubungsmittelgesetz
CosmicWizard
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Re: Mein Gesetzesentwurf zur Marihuana Legalisierung

Beitrag von CosmicWizard »

Wieso sollten Haschisch und Marihuana ungleich behandelt werden?
Takida
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Re: Mein Gesetzesentwurf zur Marihuana Legalisierung

Beitrag von Takida »

Ich meine gehört zu haben in Haschisch sei der THC Gehalt oft höher als bei Marihuana und deswegen sei es gefährlicher, was jedoch nicht heißt das es immer so ist.
Aber einfach um den Prohobisten ein wenig entgegen zu kommen hab ich es in die Kategorie 4 genommen. Hauptsache was zu rauchen :D :D :D :D :D

Zudem wäre meiner Ansicht nach die Qualitätskontrolle bei Haschisch viel aufwendiger als bei Marihuana
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Gerd50
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Re: Mein Gesetzesentwurf zur Marihuana Legalisierung

Beitrag von Gerd50 »

Moin Takida und willkommen im Forum,

sei mir nicht böse, doch ich halte von deinem Gesetzentwurf gar nichts. Cannabis und MDMA sollten aus dem BtMG gestrichen werden.
Bestrafung sollte es nur dann geben, wenn Hanf- oder MDMA Produkte an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Den Prohibitionisten müssen wir nichts schmackhaft machen. Wir müssen ihnen klar machen, das wir uns nicht länger für dumm
verkaufen lassen :mrgreen:
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
Florian Rister
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Re: Mein Gesetzesentwurf zur Marihuana Legalisierung

Beitrag von Florian Rister »

Gerd50 hat geschrieben: Den Prohibitionisten müssen wir nichts schmackhaft machen. Wir müssen ihnen klar machen, das wir uns nicht länger für dumm
verkaufen lassen :mrgreen:

Seh ich genauso. Schmecken wird denen unsere Meinung eh nicht :lol:
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His Master's Voice
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Re: Mein Gesetzesentwurf zur Marihuana Legalisierung

Beitrag von His Master's Voice »

Hallo Takida,

schön dass Du Dich so reinhängst und Dir wirklich fett Gedanken machen willst. Denn ein Gesetz zu entwerfen ist fett.
Dein Entwurf in alle Ehren, aber es ist schwer auf die vielen von Dir eingebrachten Punkte konstruktiv zu reagieren. Dafür reicht ein einzelner Thread nicht aus.
Sinniger ist es meiner Meinung nach, jeden einzelnen von Dir aufgeführten Punkt auch einzeln zu diskutieren.
Wir haben hier im Forum eine ganze Reihe von Diskussionsthreads, wo viele der von Dir angesprochenen Themen in aller Breite bereits verhandelt werden.

Mein Tipp: Gehe in die entsprechenden Threads und beteilige Dich argumentativ an den Diskussionen über die Gestaltung der Drogengesetze.

Hier ein paar Einstiegspunkte:

Ganz wichtig und sehr konkret: Reformation BtMG

Etwas allgemeiner aber nicht minder wichtig:

Cannabis-Socialclubs

Coffeeshops

Coffeshops? Social Clubs? - Systemfragen global

Ab 18?

Apotheken/Gartenbau Modell

Führerscheinrecht reformieren

Und ganz allgemein hier rein schauen:
Legalisieren - Wie soll das aussehen?

Gib nicht auf und bleib dran.
Wir sind Millionen...
CosmicWizard
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Re: Mein Gesetzesentwurf zur Marihuana Legalisierung

Beitrag von CosmicWizard »

groooveman85 hat geschrieben:
Gerd50 hat geschrieben: Den Prohibitionisten müssen wir nichts schmackhaft machen. Wir müssen ihnen klar machen, das wir uns nicht länger für dumm
verkaufen lassen :mrgreen:

Seh ich genauso. Schmecken wird denen unsere Meinung eh nicht :lol:
Jo! Natürlich mag es einige unter uns geben, die nur eine Liberalisierung von Cannabis wollen, aber der Großteil, mich eingeschlossen, muss auch so ehrlich sein, dass wir den kompletten ''War On Drugs'' für gescheitert halten und die Freigabe aller Drogen fordern. Entgegenkommen ist nicht!
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bushdoctor
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Re: Mein Gesetzesentwurf zur Marihuana Legalisierung

Beitrag von bushdoctor »

Takida hat geschrieben:Hey bin 19 Jahre alt und habe in meiner Freizeit einen Gesetztesentwurf geschrieben was haltet ihr davon ?
@Takida:
Ersteinmal Respekt, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, über vieles nachzudenken und sogar ein Gesetz in Textform zusammenzubasteln!
Da hast Du vielen in Deiner Altersklasse was voraus! Respekt!

Leider ist bei "uns in der BRD" das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) immer noch die Ausgangslage allen Handelns. Darf ich Deinen (Gesetzes-)Vorschlag so interpretieren, dass Du vorraussetzt, dass das BtmG vorher abgeschaft wird? Denn ansonsten kann man Kokain und andere "harte Drogen" (was ist mit Heroin?) nicht so behandeln, wie Du es ausformuliert hast.

Grundsätzlich hast Du völlig recht, dass unser Gemeinwesen eine völlig neue rechliche Basis für den Umgang mit "Drogen" braucht! Das BtmG ist einfach nur hinderlich bei der Fortentwicklung unseres Zusammenlebens in dieser Gesellschaft!

Aber um den Ball etwas flacher zu halten und unsere konservativen Mitbürger nicht zu "überfordern", würde ich vorschlagen, dass BtmG erstmal beizubehalten.
Cannabis muss dann aber m.E entweder
1.) in Anlage III bei gleichzeitiger Entkriminalisierung aller Substanzen in Anlage III oder
2.) komplett raus aus dem BtmG und durch eine Neuregelung "reguliert" werden, z.B. durch ein "Bundeshanfgesetz".

Der Vorteil von 1.) ist, dass durch minimale Änderungen im BtmG eine wirksame Entkriminalisierung erreicht werden kann.
Durch 2.) könnte eine viel flexiblere Ausgestaltung möglich sein, so dass CannabisSocialClubs und sogar Coffeeshops leichter möglich wären und sauber auf eine solide rechtliche Basis gestellt werden könnten
Takida
Beiträge: 8
Registriert: Do 3. Mai 2012, 22:34

Re: Mein Gesetzesentwurf zur Marihuana Legalisierung

Beitrag von Takida »

bushdoctor hat geschrieben:
Takida hat geschrieben:Hey bin 19 Jahre alt und habe in meiner Freizeit einen Gesetztesentwurf geschrieben was haltet ihr davon ?
@Takida:
Ersteinmal Respekt, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, über vieles nachzudenken und sogar ein Gesetz in Textform zusammenzubasteln!
Da hast Du vielen in Deiner Altersklasse was voraus! Respekt!

Leider ist bei "uns in der BRD" das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) immer noch die Ausgangslage allen Handelns. Darf ich Deinen (Gesetzes-)Vorschlag so interpretieren, dass Du vorraussetzt, dass das BtmG vorher abgeschaft wird? Denn ansonsten kann man Kokain und andere "harte Drogen" (was ist mit Heroin?) nicht so behandeln, wie Du es ausformuliert hast.

Grundsätzlich hast Du völlig recht, dass unser Gemeinwesen eine völlig neue rechliche Basis für den Umgang mit "Drogen" braucht! Das BtmG ist einfach nur hinderlich bei der Fortentwicklung unseres Zusammenlebens in dieser Gesellschaft!

Aber um den Ball etwas flacher zu halten und unsere konservativen Mitbürger nicht zu "überfordern", würde ich vorschlagen, dass BtmG erstmal beizubehalten.
Cannabis muss dann aber m.E entweder
1.) in Anlage III bei gleichzeitiger Entkriminalisierung aller Substanzen in Anlage III oder
2.) komplett raus aus dem BtmG und durch eine Neuregelung "reguliert" werden, z.B. durch ein "Bundeshanfgesetz".

Der Vorteil von 1.) ist, dass durch minimale Änderungen im BtmG eine wirksame Entkriminalisierung erreicht werden kann.
Durch 2.) könnte eine viel flexiblere Ausgestaltung möglich sein, so dass CannabisSocialClubs und sogar Coffeeshops leichter möglich wären und sauber auf eine solide rechtliche Basis gestellt werden könnten
Danke fürs Lob !

Nach meinem Gesetztesentwurf würde das Betäubungsmittelgesetz weiterhin bestand haben. Jedoch würde es nur noch ausschließlich der Strafverfolgung dienen um Personen Strafrechtlich zu sanktionieren die gewinnbringend und ohne Lizenz Drogen verkaufen.( Also Dealer) . Mein Rauschmittelgesetz würde parallel zum Betäubungsmittelgesetz stehen und lediglich auf Konsumenten abzielen. Juristisch wäre dieses Möglich wenn man das Rauschmittelgesetz über das Betäubungsmittelgesetz stellen würde.

In Deutschland wird es niemals eine Cannabis Legalisierung im vollen Umfang geben das sollte man mal hierzulande auch unter Hanfaktivisten zur Kenntnis nehmen. Es wird nie eine Regelung geben wo man 5 Hanffplanzen ohne Probleme aufn Balkon stellen darf und ganz legal Joints rauchen kann. Alleine aus dem Grund weil wir ein Land sind, in dem Konservative Macht haben. In unserer Republik vor allem im Süden. Die werden alles was mit Cannabis Freigabe zutuhn hat blockieren und deswegen muss man auch auf die Prohobisten eingehen. Natürlich kann man sagen wir machen das nicht aber dann werden diese ganzen Threads hier zur Cannabis Legalisierung ebend nur Threads bleiben und keine Gesetze. Und deswegen ist die einzigste möglichkeit die Leute die rauchen zur erfassen und mit Lizenz halt Diskret in Clubs oder in den eigenen vier Wänden rauchen zu lassen. Am besten macht man das Rauschmittgesetz auch so das man den Bundesländern überlässt ob sie es einführen oder nicht. Das würde die Wahrscheinlichkeit einer Blockade seitenes Bayern oder Baden Würrtemberg erheblich verringen weil sie es dann bei sich nicht einführen müssten. Aber Leute verabschiedet euch von so utopischen Plänen wie sie Linke Grüne ( die größten HEUCHLER ! ) und auch Piraten ( die ja so toll sind , Transparent und Drogenfreundlich , fakt ist aber die Piraten werden politische nie in einer Regierung sitzen ! Dafür müssten sie schon ihr eigenes Parteiprogramm über Bord werfen. Und langfristig ist das auch eine Partei die immer um 10 % pendeln wird ) propagieren. 30 Gramm Eigenbedarf / 5 Pflanzen pro Mieter / Coffe Shops in D mal ganz ehrlich das glaubt ihr doch wohl selbst nicht oder ?
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bushdoctor
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Re: Mein Gesetzesentwurf zur Marihuana Legalisierung

Beitrag von bushdoctor »

Takida hat geschrieben: Nach meinem Gesetztesentwurf würde das Betäubungsmittelgesetz weiterhin bestand haben. [...] Juristisch wäre dieses Möglich wenn man das Rauschmittelgesetz über das Betäubungsmittelgesetz stellen würde.
Kenne mich da juristisch nicht so aus, aber ich denke, dass es nicht möglich ist, zwei Gesetze nebeneinander zu haben, ohne dass klar definiert ist, wo die Grenzen der beiden Gesetze zueinander sind.
Also Cannabis als Betäubungsmittel (in welcher Anlage auch immer) zu belassen und gleichzeitig als "Rauschmittel" in einem anderen Gesetz zu definieren, für das wiederum andere (strafrechtliche) Bestimmungen gelten, dürfte sehr schwierig werden.
Zumindest müsste das BtmG dann entsprechend angepasst werden, so dass klar ist, dass alle Substanzen, die im "Rauschmittelgesetz" aufgeführt sind zuerst nach dem "Rauschmittelgesetz" bewertet werden müssen, bevor dass BtmG greifen kann.

Wenn ich jetzt so drüber nachdenke, dann ist das durchaus ein gangbarer Weg! :mrgreen:
Takida hat geschrieben: In Deutschland wird es niemals eine Cannabis Legalisierung im vollen Umfang geben das sollte man mal hierzulande auch unter Hanfaktivisten zur Kenntnis nehmen. Es wird nie eine Regelung geben wo man 5 Hanffplanzen ohne Probleme aufn Balkon stellen darf und ganz legal Joints rauchen kann.
[...] fakt ist aber die Piraten werden politische nie in einer Regierung sitzen !
[...] 30 Gramm Eigenbedarf / 5 Pflanzen pro Mieter / Coffe Shops in D mal ganz ehrlich das glaubt ihr doch wohl selbst nicht oder ?
Soviel "nie" auf einem Haufen läßt mich wieder Hoffnung schöpfen! Denn: Sag niemals nie! :mrgreen:

1) In Deutschland wird es sicher eine volle (Re)Legalisierung geben! In der BRD nie, da gebe ich Dir recht!
2) Von den GRÜNEN hat man auch vor 30 Jahren gesagt, dass die NIE in einer Regierung sitzen werden! ;)
3) straffreier Eigenbedarf und Eigenanbau werden der ERSTE Schritt sein - auch hier in der BRD! Danach kommen die Cannabis-Social-Clubs. Coffeeshops brauchen wir nicht!

Verfolge Deinen Ansatz des "Rauschmittelgesetzes" weiter! Nimm aber bitte das Haschisch da raus! Das kann keinesfalls anders behandelt werden als Cannabisblüten!

Die Kriminalisierung von Minderjährigen in Deinem Entwurf sehe ich auch als sehr problematisch an. Davon wollen wir doch eigentlich weg, oder?
Ich finde, dass das BtmG hier eigentlich ganz gut ist, da es die Weitergabe von Btm an Minderjährige besonders bestraft. Die Minderjährigen selber, als reine Konsumenten, können dann über den - noch zu erreichenden - "Entkriminalisierungsparagraphen" straffrei bleiben.
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Gerd50
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Re: Mein Gesetzesentwurf zur Marihuana Legalisierung

Beitrag von Gerd50 »

Takida schrieb:

Die werden alles was mit Cannabis Freigabe zutuhn hat blockieren und deswegen muss man auch auf die Prohobisten eingehen.
Meine Erfahrung mit der Politik wenn es um unliebsame Themen geht ist, macht man Kompromissvorschläge, werden die in der Regel
ignoriert, vom Tisch gefegt. Oder aber es kommt am Ende etwas raus, was völlig inakzeptabel ist. Siehe aktuell, was beim Thema
Mindestlohn zustande kam. Die Gewerkschaften haben jahrelang für eine vernünftige Regelung gekämpft, Vorschläge gemacht. Die
Antwort von von der Leyen erfüllt die Forderungen in keinster Weise, ist höchstens ein Minimalangebot. Deswegen geht mit dieser
Regierung nur Maximum fordern, um sich evtl. auf Minimum zu einigen.

Ich stimme dir zu wenn du sagst, Legalisierung ist aussichtslos, so lange wir auf uns alleine gestellt sind. Doch das sind wir seit dem
letzten Amerika Gipfel nicht mehr.

http://www.zeit.de/2012/16/Drogenkrieg

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/l ... 34267.html

http://www.zeit.de/zeit-wissen/2012/03/ ... -die-Krise

Lateinamerika wird sich Gehör verschaffen. Der Anfang ist gemacht und die Welt wird hellhörig, wie man am FAZ und auch Zeit
Artikel sehen kann. Diesen frischen Wind müssen wir unterstützen. Wie CW sagt, Entgegenkommen ist nicht. Der nationale
Egoismus in Sachen Drogenpolitik muss in vollem Umfang angeprangert werden, um eine Lösung zu finden. Die sollte nicht
minimalistisch ausfallen, denn es geht im War on Drugs nicht nur um uns.
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
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