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Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 16:46
von Hanfkraut
Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung sowie Antrag Auf Legalisierung von Cannabis und der Streichung aus der BTM liste

Sehr geehrte Damen und Herren,
Millionen von Konsumenten haben Letztendlich den Umgang mit Cannabis schon Bewiesen! Demzufolge ist eine Verfolgung der Cannabis Konsumenten Überflüssig. Im Gegenteil: Die Verfolgung kostet den Steuerzahler Geld! Die Erwischten Konsumenten werden zu Unrecht bestraft. Manch Konsument landet als Wiederholung fall dann auch noch ins Gefängnis. Verliert Seine Arbeit ggf. Noch seine Immobilie und die Familie. Oftmals sind dann noch die Kinder die Leidtragenden! Nach der Inhaftierung ist es dann Erschwert wieder eine Arbeit aufzunehmen.
In der Praxis sind also Millionen von Autofahrer unterwegs die Cannabis Regelmäßig Konsumieren. Im Gegensatz zum Alkohol baut sich THC nur Langsam Ab. Das heißt also ob wohl der Fahrer ein Tag vor her Konsumiert hat ist immer noch THC im Blut nachweisbar. Die werte sind weit höher als 1 ng /ml! Selbst nach Wochen kann THC noch nachgewiesen werden!
An dieser Stelle sollte dringendst überarbeitet werden wann eine Gefahr im Straßenverkehr besteht! Im Anbetracht der im Millionen Bereich liegenden Cannabis Konsumenten die auch jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fahren müssten derzeit nach dem Gesetz ihr Auto stehen lassen. Obwohl die Wirkung schon längst abgeklungen ist!
Viele Cannabiskonsumenten möchten ihre Blüten NICHT auf der Straße Kaufen und das mit guten Grund! Die Angebotenen Cannabis Blüten könnten von dem Verkäufer mit andere Substanzen vermischt werden oder der Konsumer könnte mit weit aus gefährlicheren Drogen Ungewollt in Berührung kommen.
Viele Konsumenten möchten erst gar nicht mit den Illegalen Schwarzmarkt verkehren!
Das ist auch ein Grund warum immer mehr Konsumenten ihr Cannabis selber Anbauen möchten.
In Diversen Cannabis Foren sprechen die Beiträge für sich. In der http://forum.hanfburg.de/fhb/ gibt es fast 2 Millionen Beiträge. Schwerpunkt ist hier der Eigenanbau von Cannabis!
Vielmehr Sollte an dieser Stelle entkriminalisiert werden!
Die benötigte Anbaufläche sowie die Anzahl an Pflanzen könnten auf eine Menge begrenzt werden. Es ist aber hier zu berücksichtigen das manch Züchter eine Mutterpflanze hat von denen er Stecklinge zieht. Andere Züchter Kreuzen ihre Pflanzen und erstellen ihre Eigene Sorten dadurch. Da dann die Samen dann nicht fermentiert sind benötigen diese Züchter dementsprechend eine Größere Anbaufläche. Die Überlegung sollte dann auf die erlaubte Ertragsmenge Pro konsumierende Person im Jahr festgelegt werden.
Es kann hier auch Überlegt werden, das nur Registrierte Cannabis Konsumenten eine Anbauerlaubnis bekommen. Diese kann dann zum Beispiel über ein Online Formular geregelt werden. Hier Mus dann der Züchter zum Beispiel Angeben wie Groß seine Anbaufläche ist die Anzahl der Pflanzen sowie die Lichtleistung angeben. Auch seine Erträge könnten hier erfasst werden. Wie viele Konsumenten an der Zucht beteiligt sind. Nach der Ordnungsgemäßigte Anmeldung ist dann die Anbau erlaubis auch sofort erteilt unter Einhaltung der vorgegebenden Richtlinien. Im Gegenzug dürfen dann die Behörden unangemeldet per Stichprobe kontrollieren ob der Züchter Wahrheitsgemäß seine Angaben gemacht hat.
Jugendschutz darf nicht vernachlässigt werden. So sollte dann jeder Züchter dafür Sorgetragen, dass Kinder und Jugendliche kein Zugang zu Cannabis haben in dem die Räumlichkeiten stets Verschlossen sind.
Cannabis Blüten sowie das benötigte Konsumier Zubehör dürfen dann nur im Safe aufbewahrt werden!

Es Sollten auch die Sogenannten Coffe Shops eingerichtet werden. Auch hier gibt es keine Gefahr! In der Regel ist es so das Cannabis Konsumenten sich generell friedlicher verhalten als Alkohol konsumer.
Letztendlich war die BTM Eintragung eh rechtswidrig. Zum damaligen Zeitpunkt wurde keine Studie durchgeführt. Somit ist cannabis auch ohne Studie aus der Btm Liste zu streichen.
Ich Möchte hier an dieser Stelle nicht auf die schon bekannten Eigenschaften von Cannabis eingehen da diese mittlerweile bekannt sind. Allerdings möchte ich noch erwähnen das die Legale Droge Alkohol Weitaus Gefährlicher ist als Cannabis! Davon haben mittlerweile auch die Medien schon berichtet!
Somit ist es wirklich Zeit Cannabis / Hanf wider für die Bürger zugänglich zu machen. Hier ist Absolute Eile geboten!
Alle 3 Minuten werden in der BRD Cannabis Konflikte von den Behörden aufgegriffen. Wie sie sehen ist auf jeden Fall Eile geboten.
An dieser Stelle möchte ich ihnen vorschlagen um die Angelegenheit schnellstens gerecht zu werden:
1.) Sofortige Aussetzung der Strafverfolgung von Cannabis Konsumenten
2.) Cannabisanbau darf ab sofort nicht mehr bestraft werden!
3.) Eine Sofortige Erhöhung der THC Grenze im Blut auf realen wert. 1 ng ist zu wenig!
4.) Laufende Verfahren und inhaftierte Cannabis Konsumenten sofort aus der Haft entlassen bzw. Verfahren einstellen, wenn kein Illegaler Handel nachgewiesen werden kann!

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 17:14
von bushdoctor
Guter "Antrag"!

Wohin sollte man diesen schicken?

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 18:21
von Hanfkraut
An die CDU, SPD, FDP, CSU etc. Auf den Webseiten gibt es Ansprechpartner. Bzw Adressen. Nach Bonn usw.
Auch an die Presse eine Kopie! Natürlich auf dem Postweg!
Zum Anlass können noch legale Hanf präsente beigefügt werden.

Ich habe derzeit noch nicht verschickt!

Ersteinmal will ich mit euch mein Entwurf ferfeinern vielleicht hat hier jemand noch gute Ideen die mit eingebracht werden können.
Ich binn dafür das eine Lösung für uns unter diesen Umständen kurzfristig umgesetzt werden muss!
Ggf wenn jemand noch aktuelle Statistik von Konsumenten etc. Hat wäre auch zum Vorteil.
Ist dann alles perfekt und rund wird verschickt.

Der DHV wird für uns bestimmt auch noch Adressen haben!

Die Zeit ist um jetzt sind wir dran!
2017 soll cannabis auch in der BRD legal sein!
Ohne das hier noch viel herrumgeredet werden muss.

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 19:28
von joejac
Hanfkraut hat geschrieben:
Ersteinmal will ich mit euch mein Entwurf ferfeinern vielleicht hat hier jemand noch gute Ideen die mit eingebracht werden können.


Annäherung an die Rechtschreibregeln – auch wenn viel von dem Inhalt später wegfallen wird ...

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 19:40
von andisoima
Die Idee des Antrages finde ich sehr gut , Hanfkraut.
Annäherung an die Rechtschreibregeln
Biete dir Mitarbeit dabei an ;)

Gruss andisoima

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 22:55
von Hanfkraut
Super... Dann mal los

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 12:56
von joejac
Antrag auf Aussetzung der Cannabiskonsumentenverfolgung sowie Antrag auf Legalisierung von Cannabis und der Streichung aus der BtMG-Liste


Sehr geehrte Damen und Herren.

Millionen von Konsumenten haben letztendlich den Umgang mit Cannabis schon bewiesen! Demzufolge ist eine Verfolgung von Cannabiskonsumenten überflüssig.

Im Gegenteil: Die Verfolgung kostet dem Steuerzahler Geld! Die erwischten Konsumenten werden zu Unrecht bestraft. Mancher Konsument landet als Wiederholungsfall dann auch noch im Gefängnis. Verliert seine Arbeit, ggf. noch seine Immobilie und die Familie. Oftmals sind dann noch die Kinder die Leidtragenden! Nach der Inhaftierung ist es dann erschwert, wieder eine Arbeit aufzunehmen.

In der Praxis sind also Millionen von Autofahrern unterwegs, die Cannabis regelmäßig konsumieren. Im Gegensatz zu Alkohol baut sich THC nur langsam ab. Das heißt also, obwohl der Fahrer ein Tag vorher konsumiert hat, ist immer noch THC im Blut nachweisbar. Die Werte sind weit höher als 1ng/ml! Selbst nach Wochen kann THC noch nachgewiesen werden!
An dieser Stelle sollte schnellstens überarbeitet werden, wann eine Gefahr im Straßenverkehr besteht! In Anbetracht der im Millionenbereich liegenden Cannabiskonsumenten, die auch jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fahren, müssten derzeit nach dem Gesetz ihr Auto stehen lassen. Obwohl die Wirkung schon längst abgeklungen ist!

Viele Cannabiskonsumenten möchten ihre Blüten NICHT auf der Straße kaufen und das mit gutem Grund! Die angebotenen Cannabisblüten könnten von dem Verkäufer mit anderen Substanzen vermischt worden sein oder der Konsument könnte ungewollt mit weitaus gefährlicheren Drogen in Berührung kommen.
Viele Konsumenten möchten erst gar nicht mit dem illegalen Schwarzmarkt verkehren! Das ist auch ein Grund, warum immer mehr Konsumenten ihr Cannabis selber anbauen möchten. In diversen Cannabis-Foren sprechen die Beiträge für sich. In der http://forum.hanfburg.de/fhb/ gibt es fast zwei Millionen Beiträge. Schwerpunkt ist hier der Eigenanbau von Cannabis!
Vielmehr sollte an dieser Stelle entkriminalisiert werden!

Die benötigte Anbaufläche sowie die Anzahl an Pflanzen könnten auf eine Menge begrenzt werden. Es ist aber hier zu berücksichtigen, dass mancher Züchter eine Mutterpflanze hat, von der er Stecklinge zieht. Andere Züchter kreuzen ihre Pflanzen und erstellen dadurch ihre eigenen Sorten. Da die Samen dann nicht feminisiert sind, benötigen diese Züchter dementsprechend eine größere Anbaufläche. Die Überlegung sollte dann auf die erlaubte Ertragsmenge pro konsumierende Person im Jahr festgelegt werden.

Es kann hier auch überlegt werden, dass nur registrierte Cannabiskonsumenten eine Anbauerlaubnis bekommen. Diese kann dann zum Beispiel über ein Online-Formular geregelt werden. Hier muss dann der Züchter zum Beispiel angeben, wie groß seine Anbaufläche ist, die Anzahl der Pflanzen, sowie die Lichtleistung. Auch seine Erträge könnten hier erfasst werden und wie viele Konsumenten an der Zucht beteiligt sind. Nach der ordnungsgemäßen Anmeldung ist dann die Anbauerlaubis auch sofort erteilt, unter Einhaltung der vorgegebenden Richtlinien. Im Gegenzug dürfen dann die Behörden unangemeldet per Stichprobe überprüfen, ob der Züchter seine Angaben wahrheitsgemäß gemacht hatte.

Jugendschutz darf nicht vernachlässigt werden. So sollte dann jeder Züchter dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zum Cannabis haben, indem die Räumlichkeiten stets verschlossen sind.
Cannabisblüten sowie das benötigte Konsumzubehör dürfen dann nur im Safe aufbewahrt werden!

Es sollten auch die sogenannten "Coffeeshops" eingerichtet werden. Auch hier gibt es keine Gefahr! In der Regel ist es so, dass Cannabiskonsumenten sich generell friedlicher verhalten als Alkoholkonsumenten.

Letztendlich war die BtMG-Eintragung sowieso rechtswidrig. Zum damaligen Zeitpunkt wurde keine Studie durchgeführt. Somit ist Cannabis auch ohne Studie aus der BtMG-Liste zu streichen.

Ich möchte hier an dieser Stelle nicht auf die schon bekannten Eigenschaften von Cannabis eingehen, da diese mittlerweile bekannt sind. Allerdings möchte ich noch erwähnen, dass das legale Rauschmittel Alkohol weitaus gefährlicher ist als Cannabis! Davon haben mittlerweile auch die Medien schon berichtet!

Somit ist es wirklich Zeit, Cannabis/Hanf wieder für die Bürger zugänglich zu machen. Hier ist absolute Eile geboten! Alle drei Minuten werden in der BRD Cannabis-Konflikte von den Behörden aufgegriffen. Wie Sie sehen ist auf jeden Fall Eile geboten.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen vorschlagen um der Angelegenheit schnellstens gerecht zu werden:
1.) Sofortige Aussetzung der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten!
2.) Cannabisanbau darf ab sofort nicht mehr bestraft werden!
3.) Eine sofortige Erhöhung der THC-Grenze im Blut auf realen Wert: 1ng ist zu niedrig!
4.) Inhaftierte Cannabiskonsumenten sofort aus der Haft entlassen und laufende Verfahren einstellen, wenn kein illegaler Handel nachgewiesen werden kann!

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Du verwendest Begriffe, die nicht normal bzw. im Zusammenhang unpassend sind, kombinierst Wörter zu unbegreiflichen Aussagen: Bin schon oft herumgelegen – auf einer Blumenwiese, im Sand am Strand, unterm Bett – aber "im Millionenbereich" noch nie ... und THC hatte ich auch noch nie im Blut!

Deine Logik ist stellenweise nicht nachvollziehbar: Die hohe Anzahl von Tätern zu einem Delikt ist kein Grund für deren Entkriminalisierung! Wie wär's dann bspw. mit Steuerhinterziehung ... ?

Kein Politiker würde auf Anhieb begreifen, was Du hier sonst noch geschrieben hättest!

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 15:05
von andisoima
Annäherung an die Rechtschreibregeln
Biete dir Mitarbeit dabei an ;)

Gruss andisoima
joejac war schneller :D

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 15:24
von joejac
Meine derzeit letzten Literatur-Erlebnisse waren Crumb & Co.
Du könntest vielleicht bei der Formulierung nachhelfen?

Gruß
joejac

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 15:32
von Hanfkraut
Danke joejak,

Ich muss gestehen das ich akute Probleme mit der Rechtschreibung habe. Dazu gehört auch der Satzaufbau.
Nicht böse sein :oops:
Meine Qualitäten liegen mehr in Richtung audiosignalverarbeirung. (Entwicklung von Schaltung Design High end Bordcast Analog Mischpulte)

Und damit Beamte und Politiker mich auch verstehen habe ich mein Entwurf hier für eine Überarbeitung veröffentlicht.

Mir ist es wichtig das auch weitere User an aus dem forum am Text mitarbeiten!

Zweck der Sache ist zu überzeugen das wir recht haben.

Und wenn dann alle Fakten zusammen sind geht dann das schreiben an sämtliche stellen.

So hatte ich die erste PN schon mit eingebaut. Danke dafür ;)

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: So 19. Feb 2017, 10:21
von Martin Mainz
Zur einfacheren Bearbeitung habe ich das mal in ein pad übertragen. Dort können Änderungen und Vorschläge gut sichbar von jederman mit dem Link eingebracht werden:

https://pad.riseup.net/p/canantrag

Greets, Martin

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: So 19. Feb 2017, 13:19
von joejac
Hanfkraut hat geschrieben:
Und damit Beamte und Politiker mich auch verstehen habe ich mein Entwurf hier für eine Überarbeitung veröffentlicht.
Mir ist es wichtig das auch weitere User an aus dem forum am Text mitarbeiten!
[...]
Und wenn dann alle Fakten zusammen sind geht dann das schreiben an sämtliche stellen.


Hatte (oben) darauf hingewiesen ... dass eine hohe Anzahl von Tätern zu einem Delikt kein Grund für deren Entkriminalisierung ist ... und daher den entsprechenden Satz im Antragsentwurf durchgestrichen:
https://pad.riseup.net/p/canantrag

Auch in den Niederlanden konnte der hohe Anteil von Cannabisliebhabern unter der Bevölkerung nicht zu einer Legalisierung führen, da auch dort internationale Abkommen einzuhalten waren und es (im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland) dort kein Hintertürchen in der Verfassung für eine Freigabe gab.


"Die Niederlande kennen seit 1976 eine sogenannte 'Duldungspolitik'. In dem Jahr trat ein neues Opiumgesetz in Kraft, in welchem offiziell zwischen harten und weichen Drogen unterschieden wurde. Einer der Hauptgründe dafür war ein massives Heroinproblem. Insbesondere Amsterdam wurde damals regelrecht von billigem Heroin überschwemmt, was große Probleme nach sich zog. Auch das Rauchen von Haschisch wurde immer beliebter, aber dadurch kam es kaum zu Belästigungen.
1972 kamen die Verfasser des Berichts 'Touwtrekken om hennep' (Tauziehen um Hanf) zu dem Schluss, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis durchaus möglich sei (das hatte die Praxis gezeigt) und sich mit dem Konsum von Alkohol und Tabak vergleichen lasse. Das damalige Kabinett wollte Cannabis und Haschisch möglichst schnell aus dem Bereich des Strafrechts herausholen, um auf diese Weise der Volksgesundheit zu dienen und die frei werdenden Polizeikapazitäten für den Kampf gegen Heroin einsetzen zu können. Das Ziel war die vollständige Legalisierung, welche sich aber wegen der Existenz internationaler Abkommen nur langfristig würde realisieren lassen. Allerdings wurde die weiche Droge Cannabis entkriminalisiert und die Niederlande waren weltweit der erste Staat, der das getan hatte."


Eine verlogene Antwort des Deutschen Bundestags von 1999 auf eine Petition zur Freigabe von Cannabis:

"Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung läßt sich unter Berücksichtigung der in diesem Verfahren eingeholten Stellungnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit, die dem Petenten bekannt sind, wie folgt darstellen:
Es bestehen internationale Übereinkommen, nach denen Deutschland verpflichtet ist, Haschisch und andere Cannabisprodukte ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke zu verwenden. Daraus folgt, daß die Verwendung von Cannabis zu anderen Zwecken verboten ist. Auch Artikel 3 Abs. 2 des Suchtstoffübereinkommens von 1988 schreibt fest, daß Deutschland vorbehaltlich seiner Verfassungsgrundsätze und der Grundzüge seiner Rechtsordnung den Besitz, den Kauf oder den Anbau von Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen für den persönlichen Verbrauch als Straftat zu umschreiben hat. Diese Verpflichtung wurde im Betäubungsmittelgesetz umgesetzt, nach dem die verbotene Verwendung auch strafbar ist.


Deutsche Gerichte, Richter & Staatsanwälte, können "Eingaben" kommentarlos zurückweisen, wenn diese nicht dem üblichen Standard entsprechen, sei es die Rechtschreibung, eine fehlende Allgemeinbildung oder das Anliegen selbst: Wer es trotz der bestehenden Schulpflicht nicht kann, darf/muss auf die Hilfe von Polizei oder Rechtsanwalt zurückgreifen ... aber eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

Thanks, joejac

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: So 19. Feb 2017, 18:18
von Martin Mainz
Hab auch noch ein bisschen dran gefummelt.

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: So 19. Feb 2017, 19:06
von Ruhr-Pot
Ich auch (in lila) ;)

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: So 19. Feb 2017, 19:11
von Ruhr-Pot
... wobei ich dieses Schreiben etwas "to much" finde.
Angeregte Regelungen wie etwas das Aufbewahren von Konsumzubehör im Safe, oder die Aussage zur Anbaugröße/Menge und Licht/Lampenleistung, führen m.E. am Tenor des Anliegens vorbei.

Just my two cents ...

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: So 19. Feb 2017, 21:29
von joejac
Unschuldige zuerst: Habe den Absatz mit den abgereicherten Fahrzeugführern nach oben versetzt.

Für mich stellt sich die Frage, ob's den :oops: Steuerzahler tatsächlich etwas kostet oder ein Beschuldigter für alles ihn Betreffende aus eigener Tasche aufkommen muss – Verkehrskontrollen sind notwendig, daran kann nicht gespart werden – wurde noch nie "erwischt"!

Uups – habe ich die Farben versehentlich ausgemacht? Mist ... muss ich jetzt eine bauen?

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Mo 20. Feb 2017, 09:41
von joejac
... kann leider die alte Version #120 nicht wiederherstellen – und irgendetwas an dem Pad ist auch nicht ganz sauber programmiert ... vielleicht ist's auch nur wieder mein Browser!


Habe nun den ersten Abschnitt des Antragsentwurfs – bis zum "Weizen" – mit einer Ausnahme (unten) mehr oder weniger ohne Rücksicht geglättet, die endgültige Fassung dürfte das aber auch nicht sein!

Die Möglichkeiten, die vorgeschlagene Anbauregelung [von mir jetzt gelb unterlegt] "legal" zu umgehen, sind derart vielfältig, dass mir ein herumdoktern daran nicht sinnvoll erscheint: Die Polizei könnte kommen wann auch immer, sie fände stets nur eine Mutterpflanze und vier kleine Stecklinge von dieser ... über's ganze Jahr und auch noch nächstes und übernächstes Jahr ... natürlich nicht bei mir!

:D :lol: :lol: :lol: :lol:


Im Betreff (?) wird ein "Antrag auf Legalisierung von Cannabis" und dessen "Streichung aus der BtMG-Liste" angeführt. Eine vollständige Freigabe von Cannabis wird es nicht geben können, nicht genehmigter gewerblicher Umgang damit wird verboten bleiben müssen, eine Streichung aus der BtMG-Liste wäre daher auch nicht möglich – aber auch gar nicht nötig!

Die Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988, Artikel 3 Absatz 2 ...

"(2) Jede Vertragspartei trifft vorbehaltlich ihrer Verfassungsgrundsätze und der Grundzüge ihrer Rechtsordnung die notwendigen Massnahmen, um nach ihrem innerstaatlichen Recht den Besitz, den Kauf oder den Anbau von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen für den persönlichen Verbrauch entgegen dem Übereinkommen von 1961, dem Übereinkommen von 1961 in seiner geänderten Fassung oder dem Übereinkommen von 1971, wenn vorsätzlich begangen, als Straftat zu umschreiben."

... und demzufolge heißt es im BtMG §3 Abs. 2 ...

"(2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen."

... und nicht, wie es der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Selbstherrlichkeit sicherlich gerne haben wollte:

"Es bestehen internationale Übereinkommen, nach denen Deutschland verpflichtet ist, Haschisch und andere Cannabisprodukte ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke zu verwenden. Daraus folgt, daß die Verwendung von Cannabis zu anderen Zwecken verboten ist."


Das "öffentliche Interesse" sind hier die individuellen Rechte und Freiheiten, die sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassunggebenden Gewalt vor über 60 Jahren mit dem Grundgesetz gegeben hatte bzw. garantieren musste.

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Mo 20. Feb 2017, 18:35
von Martin Mainz
Über den Timeslider (kleine Uhr oben rechts) kann man sich alle Änderungen nochmal genau anschauen.

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Mo 20. Feb 2017, 19:19
von Hanfkraut
Ja.. Die gesetzte sind da doch ganz schön miteinander verstrickt.
Auch was das internationale Abkommen betrifft .. Hat mich glatt vom Hocker gerissen :mrgreen:

Nun ich gehe davon aus.... Ich nenne ihn oder sie mal Autor(en) :ugeek:


Sie wollen das Volk vor Drogen beschützen? :|
Dann fehlt auf der Liste defensiv Alkohol und Nikotin!

Da diese Substanzen dort nicht mit auf der Liste sind und cannabis weit aus ungefährlicher ist.

Gibt es natürlich einen Grund cannabis aus der Liste zu nehmen.
Genau genommen sollte Alkohol dort stehen. Mann sieht es ja an den Statistiken wohin der weg geführt hat.! Millionen von Alkoholiker und das wird geduldet und unterstützt!

Hauptsache die cannabis Konsumenten werden verfolgt.
Und genau hier kann die BRD zumindest einmal mit der Duldung anfangen :D
Ohne gleich alles einzusammeln :idea:
Wie die BRD das dann umsätzt ist deren Problem, sie haben ja auch zu Unrecht alles mögliche unternommen es zu unterbinden!
Also ist es dann auch deren Problem die Sache wider ins reine zu bringen.
Zumal Millionen Bürger durch das Gesetz geschädigt sind.
Wo ein Wille ist gibt es immer einen Weg ;)
Diesen Weg werden unsere gesetzeschreiber und Berater schon finden.

Das anschreiben sieht schonmal super aus. :D

Ich könnte mir vorstellen es ab dem 1.3 auf dem Postweg zu versenden.
Bis dahin bleiben noch einparr Tage zum über schlafen. Und hoffe das alle mitwirkende dann damit einverstanden sind.

Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Verfasst: Di 21. Feb 2017, 01:30
von joejac
Hanfkraut hat geschrieben:
Sie wollen das Volk vor Drogen beschützen?
Dann fehlt auf der Liste defensiv Alkohol und Nikotin!

Da diese Substanzen dort nicht mit auf der Liste sind und cannabis weit aus ungefährlicher ist.

Gibt es natürlich einen Grund cannabis aus der Liste zu nehmen.
Genau genommen sollte Alkohol dort stehen. Mann sieht es ja an den Statistiken wohin der weg geführt hat.! Millionen von Alkoholiker und das wird geduldet und unterstützt!


Vielleicht ganz passend für den letzten Abschnitt des Antragsentwurfs [mit den "Coffeeshops"]:

Es sind sehr viele Halbwahrheiten, freche Lügen und noch mehr hirnverbranntes Geschwätz im Umlauf, werden auch immer wieder angefacht und am Leben erhalten, um vom eigentlichen Sachverhalt abzulenken.

Deutsche Bürger haben ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, hätten selbst aber keine Pflicht dazu!

Das BtMG ist kein "Gesetz zur Erhaltung der Volksgesundheit", wie man es (ausschließlich) von dritter Seite oft hören/lesen kann, sondern letztlich nur eine Umsetzung der Regelungen des völkerrechtlichen "Einheits-Übereinkommens von 1961ff über Suchtstoffe" ... das den Deutschen natürlich hinten vorbeigehen könnte, wenn es nicht einen Artikel im Grundgesetz gäbe, der die Regeln dieses Übereinkommens auch ohne Unterzeichnung verbindlich machen würde [GG Art. 25]. Zu mehr hätte der Deutsche Staat gar kein Recht!

Wir Deutsche haben keinen Einfluss darauf, was uns vom Ausland mit dieser Liste diktiert wird, kein Mitspracherecht darüber, ob Absinth und Tabak darin enthalten sein sollten und Hanf nicht oder umgekehrt.


Allen Deutschen wurde mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vor über 60 Jahren das Recht garantiert, Hanf zum Eigenbedarf anzubauen, zu erwerben, uneigennützig weiterzugeben und zu konsumieren (bleibe mal bei "Cannabis" – "Schlafmohn", "Cocastrauch" und "Abessinischer Tee" hätten in einem Hanf-Forum wohl nichts zu suchen!), die Wahrnehmung dieser Grundrechte bedarf selbstverständlich keiner Rechtfertigung. Und dieses Recht wurde ihnen durch das "Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe" auch nicht genommen!

Ein Recht auf "Coffeeshops" (wie in den Niederlanden) mit internationalen Cannabis-Spezialitäten gibt es in Deutschland jedoch nicht! Vielleicht könnte aber der Vatikanstaat bei der Stoffbeschaffung behilflich sein? Mal anfragen – die Bürger haben ein Recht darauf!