Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

joejac
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von joejac »

Mache jetzt erst mal 'ne kleine Pause – viel Vergnügen!

joejac
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Martin Mainz
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von Martin Mainz »

Danke für die Pause :) Für danach: Von den USA wurde das auch ratifiziert? Wie haben die denn dann die Legalisierung in einzelnen Bundesstaaten rechtlich hinbekommen? Wenn die Frage nicht zu weit führt.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
joejac
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von joejac »

Die Konvention über Suchtstoffe von 1961 wurde von den USA am 25. Mai 1967 ratifiziert.

Aus einem Informationsblatt vom 15. November 2012 des United Nations Information Service [UNIS/NAR/1153]:

"The President of the International Narcotics Control Board (INCB), Raymond Yans, has voiced grave concern about the outcome of recent referenda in the United States of America that would allow the non-medical use of cannabis by adults in the states of Colorado and Washington, and in some cities in the states of Michigan and Vermont.
Mr. Yans stated that 'these developments are in violation of the international drug control treaties, and pose a great threat to public health and the well-being of society far beyond those states'.

[...]
The INCB President requested the Government of the United States to take the necessary measures to ensure full compliance with the international drug control treaties within the entire territory of the United States, in order to protect the health and well-being of its citizens."

https://translate.google.de/
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Duck
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von Duck »

Schön der Vertragspartner darf machen was er will, wir Bürger aber nicht. :lol:

:roll:
joejac
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von joejac »

Duck hat geschrieben:
Schön der Vertragspartner darf machen was er will, wir Bürger aber nicht.


So ist es! Die Beteiligten in den USA waren sich von Beginn an darüber im Klaren, dass mit einer regionalen Legalisierung von Cannabis gegen Bundesrecht verstoßen werden würde – und die US-Bundesbehörden, dass letztlich dann sie allein die Drecksarbeit übernehmen müssten ... was sie anfangs auch nicht davon abgehalten hatte.

Zitat aus www.zeit.de
"Die New York Times zitierte den demokratischen Abgeordneten aus Oregon Earl Blumenauer mit den Worten, dass die Entscheidung der Wähler den Druck auf die Bundesregierung erhöhen werde, Cannabis wie Alkohol zu behandeln und es jedem Staat selbst zu überlassen, wie der Umgang damit zu regeln sei. "Die neue Administration wird den unproduktiven Krieg gegen Drogen nicht fortführen wollen", sagte Blumenauer."

In den USA könnte dieser demokratische Akt zivilen Ungehorsams vielleicht Erfolg haben: Präsident Mr. Trump kennt vielleicht seine eigene Hosen-Konfektionsgröße nicht, aber ein Ausstieg aus der Single Convention on Narcotic Drugs würde ...

#1 den mexikanischen Drogenkartellen existenziellen Schaden zufügen
#2 den USA Billionen an zusätzlichen Steuereinnahmen garantieren
:idea:

Hierzulande wären bloße Unterschriftensammlungen, Demos o.ä. gegen das Cannabisverbot völlig sinnlos, da es in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wollen der Parteien, den Landtagen oder dem Bundestag abhängt, sondern vom Text der Verfassung, der auch noch nach weiteren 40 Jahren derselbe sein wird.
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joejac
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von joejac »


Antrag auf Aussetzung der Cannabiskonsumentenverfolgung sowie Antrag auf Legalisierung von Cannabis für den persönlichen Gebrauch


Sehr geehrte Damen und Herren.

Millionen von Konsumenten haben letztendlich den Umgang mit Cannabis schon bewiesen! In der Praxis sind unzählige Autofahrer unterwegs, die Cannabis regelmäßig konsumieren. Im Gegensatz zu Alkohol baut sich THC nur langsam ab. Das heißt also, obwohl der Fahrer zuletzt einige Tage vorher konsumiert hatte, die Wirkung schon längst abgeklungen war, ist immer noch THC-Konsum im Blut nachweisbar: Diese Werte sind weit höher als 1ng/ml! Selbst nach Wochen kann THC noch nachgewiesen werden!

An dieser Stelle sollte schnellstens überarbeitet werden, wann eine Gefahr im Straßenverkehr besteht.

Die ertappten Konsumenten werden teilweise zu Unrecht, teilweise unzumutbar hart bestraft. Mancher harmlose Cannabisfreund würde als Wiederholungsfall dann auch noch im Gefängnis landen, verlöre Arbeit und Wohnung, ggf. noch Frau und Familie dazu. Nach der Haft ist es dann i.d.R. erschwert, wieder eine normale Arbeit aufzunehmen.

Viele Konsumenten möchten ihr Cannabis nicht auf der Straße kaufen und das mit gutem Grund: Die angebotene Ware könnte vom Verkäufer mit gesundheitsschädlichen Streckmitteln oder mit weitaus gefährlicheren Rauschgiften vermischt worden sein. Das ist auch ein Grund, warum immer mehr Konsumenten ihr Cannabis selber anbauen möchten. In diversen Cannabis-Foren mit dem Schwerpunkt Eigenanbau sprächen die Beiträge für sich.

Hier sollte entkriminalisiert, die Spreu vom Weizen getrennt werden!

Viele Bürger haben weder Zeit noch Möglichkeit zum Eigenanbau, möchten aber auch nicht mit dem illegalen Markt verkehren, in Revierstreitigkeiten innerhalb des Organisierten Verbrechens hineingeraten, auch wenn es nur um eine verwehrte Auswahlmöglichkeit zwischen Marihuana besserer Qualität oder schlechterer Qualität ginge! Es sollten daher auch "Cannabis Social Clubs" eingerichtet werden können, mit einer nach Anzahl der Mitglieder bzw. der insgesamt Beteiligten bemessenen Kapazität.


Das BtMG war und ist verfassungswidrig.

Somit ist es wirklich Zeit, Cannabis/Hanf wieder für die Bürger zugänglich zu machen. Hier ist Eile geboten!

An dieser Stelle möchte ich Ihnen folgende Maßnahmen vorschlagen, um der Angelegenheit schnellstens gerecht zu werden:

1.) Sofortige Aussetzung der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten!
2.) Cannabisanbau darf ab sofort nicht mehr bestraft werden, sondern nur reguliert!
3.) Eine sofortige Erhöhung des THC-COOH-Grenzwertes im Blut auf einen realistischen Wert!
4.) Inhaftierte Cannabiskonsumenten sofort aus der Haft entlassen und laufende Verfahren einstellen, wenn kein illegaler Handel nachgewiesen werden kann!


Mit freundlichen Grüßen
...

https://pad.riseup.net/p/canantrag


Wenn der Text bis Monatsende gebrauchsfertig sein soll, müsste noch eine (im öffentlichen Interesse) liegende Begründung für diesen Antrag formuliert werden – ich stelle keine Anträge wenn ich meine verfassungsmäßigen Rechte wahrnehmen wollte und ich werde deswegen "hier in Afrika" auch nicht belästigt: Bin's von klein auf gewohnt. C'est la vie!


Grüße
joejac
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Hanfkraut
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von Hanfkraut »

Am 6 März treffe ich andreas mersch von der FDP
Kreis Vorsitzender lantagskandidat persönlich zu ne Tasse Kaffee.

Er bringt ein offenes Ohr mit.
Ich habe also die Gelegenheit unsere Ausarbeitung vorzutragen!
Wenn es an dieser Stelle noch Aussage kräftige Dokumente geben sollte. So würde ich diese auch vorstellen. Bzw mitgeben.

Ziel ist es mit besten gewissen unsere Interessen zu vertreten.
Ich mache mir dazu natürlich Notizen und werde die Ergebnisse hier Posten.
Vielleicht kann der DHV auch da sein?
Ich bin auf jeden Fall da
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
joejac
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von joejac »

Wenn Du keine Begründung angibst, warum das BtMG verfassungswidrig sein soll, wird der gute Mann Deinen Vorstoß auslachen!

Deine ursprüngliche Version war schon nicht schlecht: "Letztendlich war die BTM Eintragung eh rechtswidrig. Zum damaligen Zeitpunkt wurde keine Studie durchgeführt."

Doch was für eine Studie hätte vor der Ausarbeitung des BtMGs staatlicherseits durchgeführt werden müssen, damit das BtMG verfassungskonform, d.h. rechtsverbindlich für den Bürger, die Polizei und die Justiz gewesen wäre?

Für Politiker gibt es keinen NC!
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Duck
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von Duck »

Der anstoss für den Satz kam von mir per PN.
In irgendeinem Video wurde das mal erklärt, frag mich nicht in welchem :?

Die frage was da untersucht werden muss ist aber ne gute frage. :roll:
Wurde nämlich nicht genau erklärt.
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Cookie
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von Cookie »

Vielleicht kann ich bei der Begründung etwas helfen. Das BtMG ist verfassungswidrig bzw. rechtswidrig, weil es

a) die persönliche Freiheit / das "Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit" untergräbt, und

b) weil es dem Verhältnismäßigkeitsprinzip widerspricht, und zwar in allen 3 Kriterien (Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit - schon der Widerspruch zu einem dieser Kriterien reicht aus. Zitat: "Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.")
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
joejac
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von joejac »

Cookie hat geschrieben:
Das BtMG ist verfassungswidrig bzw. rechtswidrig, weil es

a) die persönliche Freiheit / das "Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit" untergräbt, und

[...]


Hatte den ursprünglichen Antragstext so abgeändert, dass es bei korrekter Begründung funktionieren würde:
Kein Coffeeshop, sondern nur noch Eigenanbau (und CSC auf rein privater Grundlage)

Zum Handel (Abgabe & Erwerb von Hasch & Gras) hatte das BVerfG bereits 1994 pauschal festgestellt:
joejac hat geschrieben:
Bei dem relativ bekannten "Recht auf Rausch" (der bloße Konsum von Cannabisprodukten war in der BRD nie verboten!) handelt es sich um die These des Lübecker Richters Wolfgang Neskovic, der die Legitimität einer Abgabe und eines Erwerbs von Cannabis – Vorbedingungen zum Konsumieren – in GG Art. 2 Abs. 1 gefunden haben wollte ...

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit"

... wobei er die zweite Satzhälfte aber einfach nur unter den Tisch gekehrt, so getan hatte, als gäbe es keine Einschränkungen; hier GG Art. 2 Abs. 1 mit vollständigem Wortlaut:

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

[...]

Im Jahr 1994 hatte das BVerfG zu der Eingabe des Herrn Neskovic dann auch völlig richtig festgestellt, dass es im Zusammenhang mit GG Art. 2 Abs. 1 das gewünschte "Recht auf Rausch" nicht gäbe:

"Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG. Ein "Recht auf Rausch", das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es nicht."
[Zitat: "Cannabis-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 09.03.1994 - 2 BvL 43/92]


Der Eigenanbau von Rauschhanf für den eigenen Verbrauch stünde nicht unter dem Zwang zur staatlichen Qualitätskontrolle [GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1] wie bei einem offenen Handel.



Stolperstein in diesem Konstrukt mit GG Art. 2 Abs. 1 wäre aber wieder die zweite Satzhälfte "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt".

Ausgenommen Deutschland können wohl alle Staaten ihre Verfassung hinsichtlich Hanf liberalisieren, um die Hintertürchen ausnutzen zu können, die ihnen das Einheits-Übereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel (Art. 36 Abs. 1a "Unter Vorbehalt seiner verfassungsrechtlichen Bestimmungen trifft jede Vertragspartei die notwendigen Massnahmen") und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen von 1988 (Art. 3 Abs. 2 "Jede Vertragspartei trifft vorbehaltlich ihrer Verfassungsgrundsätze und der Grundzüge ihrer Rechtsordnung die notwendigen Massnahmen") bieten.
[Rechtschreibung Titel & Zitate: Schweizerdeutsch]

GG Art. 25 "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."

SuchtstÜbk Art. 22 Abs. 1 "Herrschen in dem Staat oder einem Hoheitsgebiet einer Vertragspartei Verhältnisse, die ihr ein Anbauverbot für Opiummohn, den Kokastrauch oder die Cannabispflanze als die geeignetste Maßnahme erscheinen lassen, um die Volksgesundheit und das öffentliche Wohl zu schützen sowie die Abzweigung von Suchtstoffen in den unerlaubten Verkehr zu verhindern, so verbietet die betreffende Vertragspartei den Anbau."


Das "Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe" (so die offizielle aber falsche Übersetzung in der BRD) wurde bereits 1961 von der Bundesregierung unterzeichnet – nicht erst "1973 nach erfolgter Aufnahme der BRD in die UNO", wie hier von Usern bisweilen behauptet.

1972 sollen dann angeblich die Verhältnisse in der BRD derart bedrohlich gewesen sein, dass nur ein generelles Anbauverbot von Hanf als einzige Gegenmaßnahme infrage gekommen sein soll – der Hanfanbau in Deutschland mit Samen aus Vogelfuttermischungen war damals aber nahezu unbekannt, für die "Volksgesundheit" nicht von Bedeutung.

Die Schuld an diesem Missverständnis wurde einer Frau Käte Strobel in die Schuhe geschoben: Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit ... aber ohne juristische und theologische Vorbildung.
joejac hat geschrieben:
... Beweise, Anzeichen oder sonst wie Anhaltspunkte dafür, dass der für das BtMG von 1972 verantwortliche Bundesjustizminister Gerhard Jahn (SPD) bspw. vom CIA, vom MI6, vom Mossad oder vom MfS für seine verfassungsfeindliche Aggression [Anbauverbot von Rauschhanf, BtMG §3 Abs. 1] bezahlt oder dazu genötigt worden war ... oder der Bundestag, der Bundesrat und der Bundespräsident, die dieses Gesetz durchgewunken hatten?

Gerhard Jahn wurde 1927 als ältester Sohn des evangelischen Arztes Ernst Jahn und der jüdischen Ärztin Lilli Jahn geboren. Ihm war mit Sicherheit bekannt, dass Religionen i.d.R. "Speisegesetze" haben, die gem. GG Art. 4 Abs. 2 bedingungslos hätten respektiert werden müssen.

???


Wollen wir in den Akten des Ministeriums für Staatssicherheit nachgucken, ob diese Verhöhnung des Grundgesetzes und der Menschenrechte wirklich nur fahrlässiger Art waren?
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Duck
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von Duck »

Wenn ich das alles so lese kann man das wohl nur mit der begründung des wohls am Bürger aufweichen oder?

Wenn wir 1000 partienten mit ausnahme genemigung haben, wohl teilweise mit 100g im monat?
Deutschland aber nur 170kg importiert hat.
Kommt man auf 14,16g pro partient im monat, oder?

Die bundesopiumstelle, hatte die Möglichkeit eigenanbau zu genemigen, hat ihre pflicht aber nicht einmal wahrgenommen.
Soweit ich weiss.

Is ja schonmal ein verbrechen.

Wenn man nun mit genannten zahlen von Bionorica hantiert 820,000 Partienten und von 200€ im monat ausgeht, was kann man da ableiten?
Das die Kassen sich 164.000.000 € nicht leisten können.

Also wird der partient in die armut getrieben, oder bleibt unversorgt.

Aleine desshalb muss man doch Anbau zumindest für eine gruppe der Bevölkerung legalisieren, straffei stellen.
joejac
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von joejac »

Hanfkraut hat geschrieben:
Am 6 März treffe ich andreas mersch von der FDP
Kreis Vorsitzender lantagskandidat persönlich zu ne Tasse Kaffee.

Er bringt ein offenes Ohr mit.
Ich habe also die Gelegenheit unsere Ausarbeitung vorzutragen!


Manchmal habe ich wirklich eine "lange Leitung" – begreife erst jetzt, was hier abgeht:

Andreas Mersch

Software-Architekt und Gesellschafter bei der idesis GmbH in Essen
Kreisvorsitzender der Freien Demokraten (FDP) Kreisverband Bottrop

Mitglied im Schulausschuss der Stadt Bottrop
Mitglied im Kulturausschuss der Stadt Bottrop
Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Bottrop

Ein fähiger, unbescholtener und hochanständiger Mensch aus gutem Haus, zudem ein ernsthaft und uneigennützig um das Gemeinwohl besorgter Politiker der FDP ... dann waren meine Vorschläge zur Verbesserung des Antragtextes natürlich nur hirnloser Müll!

Lasst den Text einfach so, wie er anfangs war (ehrlich währt am längsten), druckt ihn aus und übergebt das Blatt dann Herrn Mersch wenn er bester Stimmung ist – zusammen mit einem Link zu diesem Threat
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Hanfkraut
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von Hanfkraut »

Es geht darum aktiv zu sein und aufzuklären!
Und verbündete zu suchen. Die bekommt man nicht geschenkt?!

Ich hab auch kein Problem mit dem Bürgermeister zu sprechen.
So und wenn der gute sich stark macht und sich für einen Coffe Shop Einsatz zeit sind wir auch weiter!
Die größeren Herren die mehr Einfluss haben, kommen auch noch dran!
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joejac
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von joejac »

... noch längere Leitung – begreife jetzt noch weniger, was Dein Anliegen ist!
Hanfkraut hat geschrieben:
Es geht darum aktiv zu sein und aufzuklären!
Und verbündete zu suchen. Die bekommt man nicht geschenkt?!

Ich hab auch kein Problem mit dem Bürgermeister zu sprechen.


Das wäre jetzt etwas ganz anderes als das, was Du am Anfang dieses Threads als Ziel angegeben hattest.

Flyer- bzw. Flugblattaktionen oder Informationsstände z.B. in Fußgängerzonen gäb's da und Petitionsformulare dort ... und bei mir bekommt man hier all das, was der DHV nur unterm Tisch bzw. nicht auf Lager hat, nämlich – psst! – die vollständigen Gesetzestexte, negative Bescheide auf bereits eingereichte Petitionen, Ausreden aller Art und viele weitere wichtige Dinge, die das Leben leichter erscheinen lassen, aber auch viel Ärger einbringen ...
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Hanfkraut
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von Hanfkraut »

.... Das habe ich so aus der gegebenen Situation gemacht!
Hauptziel bleibt natürlich nach wie vor an die großen sich zu wenden!

Die kleinen steuern aber auch bei .

Mit dem paar Zeilen ist es nicht getan.
Aufklärung und überzeugen gehört auch dazu.


Zwischen durch muss ich auch noch Arbeiten :D

Suche noch nach weiteren Dokumente. Die wichtig sein könnten.
... Geduld es reift.
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joejac
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Re: Antrag auf Aussetzung der Cannabis Konsumentenverfolgung

Beitrag von joejac »

Zwei grundverschiedene Wege, die man vielleicht besser nicht miteinander vermengen sollte:


Der DHV hatte sich unter dem zweideutigen Motto "Legalisierung aus Verknunft" verschiedene, evtl. zum Erfolg führende Taktiken unter nur einer Vorgehensweise ausgewählt, mit dem Hauptaugenmerk auf diplomatischer Höflichkeit und Respekt gegenüber den Polizisten, die Türen von Privatwohnungen eintreten und daraus dann Pflanzen und weitere Gegenstände, die ihnen nicht gehören, abtransportieren.

In diesem Rahmen bietet der DHV seinen Anhängern eine Reihe von konkreten Aktionen an, natürlich bietet er damit aber auch seinen "Gegnern" eine Hilfestellung:
MaximilianPlenert hat geschrieben:
§3 (2) BtMG: "Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen."

Damit muss der Zweck der Genehmigung die Forschung sein oder die Medizin (über den §3 (2) erhalten auch Patienten ihre Genehmigung Cannabis aus einer Apotheke zu beziehen) oder ein sonstige öffentliches Interesse. Der Genußkonsum von Cannabis ist KEIN öffentliches Interesse, allgemein sind individuelle Vorteile eher schlecht in so einem Antrag.


Das "öffentliche Interesse" im BtMG §3 Abs. 2 ist eigentlich ausschließlich die Verfassung, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, so wie es die internationalen Konventionen als alleinigen Ausnahmegrund zuließen ...

Nach der Verfassung, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, ist den Bürgern der BRD der Anbau von Cannabis zum Eigenverbrauch aber seit über 60 Jahren erlaubt – und die Polizisten wären dazu verpflichtet (gewesen), Privatsphäre und Eigentum zu respektieren – ungeachtet anderslautender "Gesetze" oder Befehle von "oben".

Allerdings wäre ihnen nicht nur der Anbau von Rauschhanf erlaubt, sondern auch der Anbau von Schlafmohn und anderen Spezialitäten – und es wäre Aufgabe der Politiker gewesen, dazu eine verfassungskonforme Rechtsordnung zu schaffen ... was diese aber nicht machten. Wir sind hier ...
joejac hat geschrieben:
[...] einfach nur peinlich & beschämend ... über 60 Jahre lang ... zig Milliarden an eigentlich zweckgebundenen Steuergeldern an Politiker fürs Nichtstun verschenkt ... Recht zu Unrecht und Unrecht zu Recht gemacht, durchgesetzt mit bewaffneten Hundertschaften von 'Ordnungshütern' ... öffentliche Straßen, Alleen und Plätze nach den Schwerstkriminellen benannt ... russischer, polnischer, rumänischer Mafia den Markt überlassen ... und auch meine Eltern, Großeltern und Urgroßeltern wären als dafür Verantwortliche davon betroffen – ach was, Schwamm drüber!

:mrgreen:


... aber die Wirklichkeit in Deutschland ist derart, dass man den Teppich kaum lüften könnte, ohne dass die Vögel vom Himmel fielen.

[Mit diesem abgetrennten "Pferdekopf" ließen sich durchaus auch Coffeeshops in Deutschland realisieren ... aus "reiner Vernunft" versteht sich – einen illegalen Markt, der andere Sorten oder den Stoff billiger bzw. billigen Stoff verkauft, wird es immer geben!]
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