Aua, was macht denn der Typ eigentlich beruflich?Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa...
Rechtlich sauber wäre es dagegen, so Gnisa im SPIEGEL, etwa den Konsum weicher Drogen formal zu erlauben
Der Konsum, auch harter Drogen, ist ja nicht verboten, nur alles andere was damit zusammenhängt (z.B. Besitz)
MFG
HabAUchNeMeinung