Ein Artikel, geschrieben von einem Rechtsanwalt auf einer Jura(Forums)seite. Neben den bekannten Fakten bzgl. der "verfassungswidrig oder nicht" hat er noch einen Tip, inwiefern der sinnvoll ist, vermag ich nicht zu beurteilen :
"In jedem strafrechtlichen Fall sollte auf diese Argumentation hingewiesen werden, sodass sich auch in der Justiz vielleicht endlich auch ein Umdenken in Bezug auf das Cannabis / Haschisch / Marihuana-Verbot ergibt und eine Strafe zumindest im Mindestmaß bleibt, falls sich das Gericht zur Frage der Verfassungswidrigkeit nicht vorwagen sollte. "
http://www.123recht.net/Ist-das-Cannabi ... 56847.html
P.s. man kann das auch mit Sternchen beurteilen
"Ist das Cannabis-Verbot verfassungswidrig?!"
Re: "Ist das Cannabis-Verbot verfassungswidrig?!"
"Die deutschen Drogengesetze sind verfassungswidrig
Unser Autor und Rechtsanwalt Frederik von Paepcke untersucht: Warum darf der Staat seinen mündigen Bürgern verbieten, Cannabis zu besitzen? Die Antwort: Er darf es nicht.
...
Der Staat verbietet den Besitz von Cannabis. Ein Richter aus Lübeck hielt im Jahre 1994 dieses Verbot für verfassungswidrig und legte dem Bundesverfassungsgericht die entsprechenden Paragraphen zur Kontrolle vor.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte: Das Verbot von Cannabis sei verfassungsmäßig gerechtfertigt.
Die höherwertigen Rechtsgüter: die sogenannte »Volksgesundheit« sowie die Gesundheit des Einzelnen (also des besitzenden Konsumenten selbst). Um diese zulasten individueller Freiheit (»jeder darf grundsätzlich machen, was er will«) zu schützen, erfülle das Verbot die Voraussetzungen, um verfassungsgemäß zu sein: Es sei nämlich geeignet, erforderlich und angemessen.
Alle genannten Voraussetzungen (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit) müssen vorliegen, damit ein Verbot verfassungsgemäß ist. Beim Verbot von Cannabis lag das (sonst ebenfalls zu Recht hochgelobte) Bundesverfassungsgericht ausnahmsweise einmal falsch. Keine einzige der genannten Voraussetzungen liegt vor. Darüber hinaus verfolgt das Verbot von Cannabis einen Zweck, der ebenfalls nicht verfassungsgemäß ist."
https://perspective-daily.de/article/67/wtWTgqUB
Sehr ausführlich geschriebene Auseinandersetzung mit dem Thema.
Unser Autor und Rechtsanwalt Frederik von Paepcke untersucht: Warum darf der Staat seinen mündigen Bürgern verbieten, Cannabis zu besitzen? Die Antwort: Er darf es nicht.
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Der Staat verbietet den Besitz von Cannabis. Ein Richter aus Lübeck hielt im Jahre 1994 dieses Verbot für verfassungswidrig und legte dem Bundesverfassungsgericht die entsprechenden Paragraphen zur Kontrolle vor.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte: Das Verbot von Cannabis sei verfassungsmäßig gerechtfertigt.
Die höherwertigen Rechtsgüter: die sogenannte »Volksgesundheit« sowie die Gesundheit des Einzelnen (also des besitzenden Konsumenten selbst). Um diese zulasten individueller Freiheit (»jeder darf grundsätzlich machen, was er will«) zu schützen, erfülle das Verbot die Voraussetzungen, um verfassungsgemäß zu sein: Es sei nämlich geeignet, erforderlich und angemessen.
Alle genannten Voraussetzungen (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit) müssen vorliegen, damit ein Verbot verfassungsgemäß ist. Beim Verbot von Cannabis lag das (sonst ebenfalls zu Recht hochgelobte) Bundesverfassungsgericht ausnahmsweise einmal falsch. Keine einzige der genannten Voraussetzungen liegt vor. Darüber hinaus verfolgt das Verbot von Cannabis einen Zweck, der ebenfalls nicht verfassungsgemäß ist."
https://perspective-daily.de/article/67/wtWTgqUB
Sehr ausführlich geschriebene Auseinandersetzung mit dem Thema.