mein Brief zu MDB FDP Frau Dyckmans

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chiliheadz
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mein Brief zu MDB FDP Frau Dyckmans

Beitrag von chiliheadz »

mein auf Grund einer Antwort von Frau Dyckmans in "Abgeordnetenwatch" gestellte Anfrage meiner Gruppe:

An Frau Abgeordnete MdB
Mechthild Dyckmanns




Sehr geehrte Frau Mechthild Dyckmans,

Vielen Dank für ihre Antwort an Herrn Zschau. In ihrem Schreiben an Herrn (Abgeordnetenwatch) machten sie folgende, uns nicht ganz verständliche Aussagen, die für uns, als ihre Wähler, einer Klärung bedürfen:

Zitat> Die Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenze an der Freiheit der anderen. Zu einem freien und selbstbestimmten Leben gehört nicht nur, individuelle Freiheiten zu genießen, sondern auch, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.< Zitat Ende

Was ist denn mit der Freiheit des Einzelnen, die eingeschränkt wurde, entgegen der Freiheit der Pharmaindustrie, die nachweislich mit einer Vielzahl von Medikamenten, deren Nebenwirkungen bis zum Tode führen können, die den Körper (der EINZELNEN) erheblich mehr schaden und als "Cannabisersatzstoff" (welcher preiswerter und effektiver helfen könnte) weniger der Gesundheit, als dem Profit der Hersteller dienen?

Was ist mit der Freiheit des "selbstbestimmten Lebens? Ein durch Ärzteverordnung unter "harten Drogen (Medikamente) " stehender Mitmensch darf selber entscheiden ob er "fahrtauglich" ist. Ein Cannabis als Medikament nutzender darf dies selbst nach tagelanger Abstinenz, bei nachweislich voller, geistiger und körperlicher Fähigkeit nicht, da noch "unwirksame Abbauprodukte" bei einem Test feststellbar sind.

Zitat>Wer zum Beispiel berauscht Auto fährt, handelt nicht frei, sondern egoistisch, weil er zeigt, dass er weder die Gesundheit noch das Leben anderer respektiert. Und wer sich dafür entscheidet, die von einer Gemeinschaft aufgestellten Regeln zu verletzen, etwa durch den Anbau, Handel, oder den Besitz einer nicht geringen Menge Cannabis, muss auch damit rechnen, dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.< Zitat Ende

In diesem Punkt geben wir ihnen recht. Allerdings sollte auch das gesetzlich vorgeschriebene Gleichheitsgebot hierbei bedacht werden. Handeln "Lobbyisten" auch "egoistisch", die durch eine Vielzahl von bezahlten "Aufsichtsratsposten" keine Zeit mehr für "Recht und Ordnung", für ihre "Regierungspflichten" aufbringen können und durch "fahrlässige Gesetzgebung" die Gesundheit und das Wohl des Volkes beeinträchtigen?

Wie Sie als Fachfrau wissen sollten, ist Cannabis-THC nichts anderes, als ein pflanzliches Gegenstück zu dem im Körper selber produzierten Andanamiden.
Für ADS und ADHS-Patienten, deren Andanamidhaushalt gestört ist, wird deshalb Ritalin, Medikinet etc. verschrieben. Medikamente, deren Spätfolgen teilweise unwiderruflich sind, deren körperliche Beeinträchtigungen und Suchtbildung vielfach nachgewiesen wurden.

Auch diese "Patienten" dürfen problemlos am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, "Andere" (und sich selbst) gefährden und werden durch die schwer dosierbaren Medikationen durch gesetzlichen Bestimmungen daran gehindert ein selbstbestimmtes, erfolgreiches Leben zu führen. Cannabis hingegen, mit seiner sehr begrenzten und gut dosierbaren Wirkung, erfüllt auch in diesem Fall preiswerter und für Körper und Geist weniger belastend (als Medikament eingesetzt) die Anforderungen. Hierbei ist weiterhin zu bedenken, dass Cannabisprodukte NICHT zu körperlicher Abhängigkeit führen, wie wissenschaftlich durch etliche Universitätsabhandlungen und wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen wurde.
Wer zieht die Parmaindustrie, deren Lobbyisten, Ärzte, die teilweise Medikamente einsetzen, deren Wirkungsweise in Teilen unbekannt sind (z.B. bei Strattera) zur Verantwortung? Sind nicht auch Sie mit dafür verantwortlich, wenn Menschen statt mit Naturmedizin (fast) nebenwirkungsfrei behandelt werden könnten und statt dessen großen Gefahren und Beeinträchtigungen ausgesetzt werden im Interesse des "Verdienstes"?
Was ist mit dem "Verschweigen" von Nebenwirkungen? Lesen sie einmal die "Packungsbeschreibung " für den Patienten im Vergleich zur "Ärzteinformation" von z.B. dem medikament "Strattera".
Kein Elternteil wäre bereit, sein Kind damit "behandeln" zu lassen, geschweige denn dieses "Medikament" selber zu nehmen, würden die Seitenweise "Nebenwirkungen", die in der Mehrzahl 10% der "Nutzer" betreffen ihnen zur Kenntnis gelangen. Dieses ist jedoch nur der Ärzteschaft/ medizinischem Personal zugänglich! Das ist in meinen Augen schwere, vorsätzliche Körperverletzung, die vermutlich auch ihnen durch Duldung mit angelastet werden könnte.
Im Gegensatz hierzu wettern sie gegen alle Wissenschaft, gegen inzwischen 78% des "Wählervolkes" und gegen jede vernünftige, wissenschaftliche Argumentation, die europaweit Anerkennung gefunden hat gegen eines der ältesten Kultur- und Heilpflanzen.

Wo bleibt ihr gesundes Rechtsempfinden, wenn Sanktionen gegen ein im BtmG mit Kaffee, Tee etc. als "Rauschmittel" eingestuftes Naturmittel verboten bleiben soll, hingegen ein "Rauschgift", das mit Heroin etc. gleichgesetzt ist (Alkohol) und erheblich suchtbildend, Körper und Geist nachhaltig und unreparabel schädigt erlaubt bleibt?

Wo sind denn da "Wählerwille", "freiheitliche, demokratische Selbstbestimmung", wo bleibt denn die "körperliche Unversehrtheit", die "Freiheit des Geistes" und vor allem der sie leitende "Auftrag des Bürgers"?
Durch welche "Wählerumfrage" ist für sie ersichtlich, dass ein oft als einzig finanzierbar erscheinendes Medikament ( keine/selten Kassenübernahme der Kosten!) kranken Mitmenschen verwehrt wird, ein Großteil der Bevölkerung kriminalisiert, Polizei und Justiz mit unnützen Arbeiten überlastet werden, statt echte Straftaten verfolgen zu können?

Der Verdacht gegen einige "Volksvertreter" scheint teilweise nicht unbegründet, dass "Aufsichtsratsposten" und gut bezahlte "Lobbyarbeit" ihnen wichtiger sein könnte als "Volkswille und Wählerauftrag". Ist das "Hemd näher als die Hose", wenn man Einkünfte betrachtet?

Zitat>Dass einige psychoaktive Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind und andere nicht, hat in erster Linie historische und gesellschaftliche Gründe. So sind Alkohol und Tabak in unserer Kultur akzeptiert, Cannabis nicht. <Zitat Ende

Sind Wissenschaft und Logik, Wählerauftrag und Gewissen finanziellen Interessen unterzuordnen? Ist ihnen, die sie von "historisch" sprechen bekannt, dass Cannabis "historisch" erlaubt war und erst in der "Neuzeit", weit nach dem 2-ten Weltkrieg auf Drängen der Pharmaindustrie mit Hilfe von gekauften Falschaussagen und gegen den Volkswillen verboten wurde?
Welche "Volksbefragung" führte sie zu ihrer irrenden Aussage? Wenn 78 % des "Volkes" FÜR eine Legalisierung sind, wie können sie da von einer kulturellen "Nichtakzeptanz" sprechen? Haben sie DIESE Umfragewerte schon gelesen?

Zitat>Die Zahl der Hilfesuchenden in Beratungsstellen nimmt nach dem Bericht des IFT München "Cannabisbezogene Störungen: Umfang, Behandlungsbedarf und Behandlungsangebot in Deutschland" bei allen Zugangswegen in etwa gleichem Maße zu. Die Hypothese, dass der Anstieg der Hilfesuchenden bei Cannabisproblemen in den Beratungsstellen vor allem auf verstärkten Druck aus Justiz und sozialer Verwaltung zurückzuführen ist, konnte nicht bestätigt werden. <Zitat Ende

Sie haben Recht, wenn sie unterstellen, dass die Anzahl der "Beratungsbedürftigen" stark angestiegen ist. Dies ist letztendlich darauf zurück zu führen, dass diese Beratungsstellen zwangsmäßig aufgesucht werden müssen. Ihre These hingegen, dass dies NICHT auf Druck durch Justiz und sozialer Verwaltung geschehen ist, wurde bisher durch KEINE Untersuchung belegt, die öffentlich bekannt gemacht wurde. Gegenteilige Aussagen finden sie bei näherer Betrachtung jedoch in jeder Drogenberatungsstelle, denen gerichtlich "Beratungspersonen" zugewiesen werden....

Ich bitte sie deshalb um dahingehende Informationen, da uns bisher nur anders lautende Informationen zur Verfügung gestellt wurden. Es ist weiterhin zu bedenken, dass die Anzahl der durch Alkohol- und Tablettenkonsum verursachten Unfälle und Todesfälle gestiegen sind (siehe Untersuchungen, veranlasst durch die Bundesregierung), hier jedoch die "Beratungspflichten" keineswegs verpflichtend eingeführt wurden.

Es gibt bisher KEINE nachweislichen "Cannabistoten". Alkohol- und Medikamententote und verunfallte Nutzer jedoch in Masse. Warum haben sie dahingehend noch keine "Beratungsverpflichtung" gesetzlich eingeführt? Der Nachweis von körperlich unwirksamen Cannabis- Abbauprodukten, unerheblich für Reaktionsvermögen und Konzentration, führt regelmäßig zum Verlust der Fahrerlaubnis und zur zwangsmäßigen, teuren MPU. Was ist mit einer Nachweisgrenze ähnlich der des Alkohols für Cannabisprodukte?

Wie in einer Universitätsstudie der Universität Heidelberg bewiesen werden konnte, kann der "Genuss" von Cannabis sogar verschiedentlich die "Fahrsicherheit" steigern und zur gesteigerten Aufmerksamkeit im Straßenverkehr führen! (Natürlich nicht bei missbräuchlicher Anwendung, wie bei Alkohol oft "üblich".)

Wo bitteschön kann ihre Auffassung mit dem Verfassungseid und Wählerauftrag übereinstimmen, wenn sie weltweite, wissenschaftliche Untersuchungen, ja sogar Untersuchungen deutscher Institute, Forderungen durch Polizeipräsidenten, internationaler, wissenschaftlicher Ärzteschaft usw. außer Acht lassen, die eine Legalisierung verlangen?
Ist ihnen überhaupt bekannt, seit wann und mit welcher Begründung (die mittlerweile als Unsinn bewiesen wurde) Cannabis verboten wurde?

Wir bitten sie dies einmal zu überprüfen und zu überdenken. "Geld regiert die Welt", aber eine Demokratie muss vom Volk ausgehen!!!

Wie die oberste Gerichtsbarkeit in Karlsruhe erkannt hat, sind die gewählten Volksvertretungen nicht legitim nach den Buchstaben der Gesetzgebung gewählt worden. Nach dem bestehenden Recht handeln alle Personen daher in Eigenhaftung. Wollen sie sich vielleicht später vorwerfen lassen müssen entgegen dem freien Volkswillen und gegen eines der ältesten Kulturheilmittel zu Gunsten einer Finanzgemeinschaft entschieden zu haben?
Klagen wegen Körperverletzung, Amtsmissbrauch durch Unterlassung etc. könnten schlimme, bedenkenswerte Folgen sein. Ich bitte sie deshalb ihre Aussagen und Handlungsweisen zu überdenken, sich auch bei international anerkannten Institutionen wie der IACM ( Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis in der Medizin) Informationen einzuholen und wissenschaftliche Beweise zur Kenntnis zu nehmen, um nicht als uninformierte oder gar "parteiliche" Volksvertreterin verdächtigt werden zu können unredliche Parteinahme für die Großfinanz betrieben zu haben.
Ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass dies kein Angriff auf ihre Person oder Ehre darstellen soll, sondern lediglich aus dem Gedankengut und den Meinungen meiner Mandantschaft zusammengefasst wurde (Stimmungsbild), die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen und der Diskrepanz zu anerkannten,wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen stark verunsichert sind und ihnen als Wahlvolk künftig verloren gehen könnten. Ich werde, ihre Erlaubnis vorausgesetzt, ihre Antwort an entsprechende Stellen weiterleiten. Vielen Dank für ihre Mühen,
mit freundlichen Grüßen,

XXXXX XXXXX

:lol:
TheBeginning
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Re: mein Brief zu MDB FDP Frau Dyckmans

Beitrag von TheBeginning »

Na dann drücke ich mal die Daumen, das die Frage auch veröffentlicht wird...
MaximilianPlenert
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Re: mein Brief zu MDB FDP Frau Dyckmans

Beitrag von MaximilianPlenert »

TheBeginning hat geschrieben:Na dann drücke ich mal die Daumen, das die Frage auch veröffentlicht wird...
Wo den bitte? Bei Dyckmans auf der Seite? Wohl kaum...

Wenn 78 % des "Volkes" FÜR eine Legalisierung sind, wie können sie da von einer kulturellen "Nichtakzeptanz" sprechen? <- Leider sind nur 40% dafür.

Außerdem ist es normal in einer parlamentarischen Demokratie dass die politischen Interesse von der gewählten Mehrheit vertreten werden, nicht die von den Oppositionsparteien wie Grüne und LINKE...
chiliheadz
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Registriert: Di 7. Aug 2012, 17:54

Re: mein Brief zu MDB FDP Frau Dyckmans

Beitrag von chiliheadz »

Heute habe ich zu meinem "weiteren Brief" an Frau Dyckmanns über Abgeordnetenwatch folgende Antwort erhalten ( es ging um das verlassen der Pompidougruppe ) :
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte,
Unter dem folgenden Link kann man dern Beitrag einsehen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-5 ... ml#q356366

09.09.2012


Sehr geehrte Frau Dyckmanns!

Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass es anscheinend nicht möglich ist, den wahren Grund für den Austritt zu erfahren. Deshalb bitte hier noch einmal klipp und klar:
Warum hat die Bundesregierung OHNE DIES DEM PARLAMENT BEKANNT ZU MACHEN entschieden, die Pompidou Gruppe zu verlassen?
Eine Gruppe, deren UNABHÄNGIGKEIT WAHRHAFTE ERGEBNISSE ERZIELT,
eine Gruppe, die NICHT von "zweifelhaften Gutachtern" durch finanziell gebundene "Spezialisten" an der Aussagekraft Zweifel aufkommen lassen!
Bitte beantworten sie diese Frage einmal konkret, ohne sich auf andere "Gruppen", deren unabhängige Ergebnisse und Wissenschaftlichkeit NICHT in allen Fällen europaweit übernommen wurden/werden, da sie große Zweifel an ihrem Realitätsbezug aufkommen lassen könnten.

Danke für ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

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chiliheadz
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Registriert: Di 7. Aug 2012, 17:54

Re: mein Brief zu MDB FDP Frau Dyckmans

Beitrag von chiliheadz »

Hier die "Antwort" auf meinen zweiten Brief an Frau Dyckmanns, beantwortet von einer ihrer "Schreibkräfte". Mein Brief zum leichteren Vergleich von Frage und Antwort mit angehängt:

WG: Ihr Schreiben an Herrn Zschau
Von Schumann, Manuela -AS2 BMG <Manuela.Schumann@bmg.bund.de> Hinzufügen
Gesendet Dienstag, 18. September 2012 12:09
Sehr geehrter Herr Messer,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie fragen mich nach den Gründen, warum eine Legalisierung von
Cannabis von mir und auch der Bundesregierung abgelehnt wird.

Bei der gesetzlichen Regelung des Umgangs mit Cannabis geht es letztlich darum, einen verfassungskonformen Ausgleich zwischen dem notwendigen Gesundheitsschutz für den Einzelnen und der Allgemeinheit einerseits und den Einschränkungen der persönlichen Handlungsfreiheit infolge des strafbewehrten Cannabisverbots andererseits zu finden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bekannten "Haschisch-Entscheidung" vom 9. März 1994 (Az: BVerfG, 2 BvL 43/92) ausdrücklich anerkannt und u.a.aus diesem Grund die Rechtmäßigkeit der Cannabisverbote festgestellt. Mit seinen Beschlüssen vom 29.06.2004 (Az: BVerfG, 2 BvL 8/02) und 30.06.2005 (Az: BVerfG, 2 BvR 1772/02) hat das Bundesverfassungsgericht seine früheren Beschlüsse zur Strafbarkeit bestätigt und damit die Position der Bundesregierung ausdrücklich bekräftigt. Nach dem einstimmigen Gerichtsbeschluss liegen derzeit keine neuen Erkenntnisse vor, die die frühere Einschätzung zu den Risiken von Cannabis-Produkten erschüttern würden.

Die Bundesregierung hält daher an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus, der
Einfuhr, der Ausfuhr, des Erwerbs und des Inverkehrbringens von Cannabis und anderen Betäubungsmitteln fest (§ 29 Absatz 1 Betäubungsmittelgesetz), weil sie diese nicht als harmlose Drogen ansieht. Durch die präventive Wirkung der Strafdrohung wird die Verfügbarkeit und Verbreitung der Substanz eingeschränkt. Damit dient das Verbot auch dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen.

Die unterschiedliche rechtliche Einstufung von Alkohol und Tabak auf der einen Seite und Drogen auf der anderen Seite wurde schon häufig kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner o.g.
"Haschisch-Entscheidung" vom 9. März 1994 mit der Frage befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die unterschiedliche Behandlung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt:

"Der Gesetzgeber verfolgt mit dem derzeit geltenden Betäubungsmittelgesetz sowie mit dessen
Vorläufern den Zweck, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren. So ist zwar anerkannt, dass der Missbrauch von Alkohol Gefahren sowohl für den Einzelnen wie auch die Gemeinschaft mit sich bringt, die denen des Konsums von Betäubungsmitteln gleichkommen oder sie sogar übertreffen. Gleichwohl ist zu beachten, dass Alkohol eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten hat, denen z. B. auf Seiten der Rausch erzeugenden Bestandteile und Produkte der Cannabispflanze nichts Vergleichbares entgegensteht. Alkoholhaltige Substanzen dienen als Lebens- und Genussmittel; in Form von Wein werden sie auch im religiösem Kult verwandt. In allen Fällen dominiert eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine berauschende Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend vermieden. Demgegenüber steht beim Betäubungsmittelkonsum typischerweise die Erzielung einer berauschenden Wirkung im Vordergrund. Weiterhin sieht sich der Gesetzgeber auch vor die Situation gestellt, dass er den Genuss von Alkohol wegen der herkömmlichen Konsumgewohnheiten in Deutschland und im
europäischen Kulturkreis nicht effektiv unterbinden kann."

Alkohol und Tabak sind keine "Drogen" im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), sondern Lebens- bzw. Genussmittel, die sich grundsätzlich von den Betäubungsmitteln unterscheiden, die in den Anlagen des BtMG aufgeführt sind. Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine Unterstellung des Alkohols und des Tabaks unter das BtMG verzichtet. Ebenso betrachten auch die Internationalen Suchtstoffkonventionen Alkohol und Tabak nicht als Betäubungsmittel. Kein bekanntes Betäubungsmittelgesetz anderer Staaten hat Alkohol oder Tabak zur "Droge" erklärt.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass nichts gegen den Missbrauch von Alkohol unternommen wird. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) führt im Auftrag der Bundesregierung seit Jahren eine umfassende Alkoholprävention mit dem Ziel durch, ein kritisches Bewusstsein in der Gesellschaft für einen verantwortungsvollen Umgang zu erreichen. Nur ein breites Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken, die Förderung der Eigenverantwortung sowie die Kompetenz, mit den mit Alkohol verbundenen Risiken adäquat umgehen zu können, werden den schädlichen Konsum alkohol-haltiger Getränke nachhaltig senken können.

Vom Alkohol- und Tabakkonsum gehen bereits deutliche Risiken für die Gesundheit des Einzelnen aus. Ich sehe nicht, wieso wir diesen bestehenden Risiken durch die Legalisierung von Cannabis noch weitere hinzufügen sollten. Zahlreiche Studien haben diese Risiken v.a. für Kinder und Jugendliche
bestätigt. In dem systematischen Review von Kay Uwe Petersen und Rainer Thomasius sowie in der
englischsprachigen Übersicht "Reader zur Cannabis-Thematik: Globale Fragen und örtliche Erfahrungen.
Perspektiven zu Cannabis-Kontroversen, -Behandlung und -Rechtsvorschriften in Europa" (herausgegeben als Monografie Nummer 8 von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht) können Sie sich über die Risiken eingehender informieren. Auch Studien aus einer aktuellen Ausgabe der wissenschaftlichen Zeitschrift "Sucht" (Heft 3, Juni 2011)lassen darauf schließen, dass Cannabiskonsum und -missbrauch zu Störungen führen können. Die Herausgeber des genannten Hefts machen zusammenfassend darauf aufmerksam, dass die gesundheitliche Problematik, die sich aus dem Cannabismissbrauch in der Bevölkerung ergibt, weder verschwunden noch abnehmend ist. Außerdem kann ich zu der Thematik die Lektüre einer im British Medical Journals veröffentlichten 10-Jahres-Verlaufsstudie von Kuepper et al. aus dem Jahr 2011 empfehlen.

Ihre These, der Anstieg der Behandlungssuchenden wäre darauf zurückzuführen, dass
Cannabiskonsumenten von den Gerichten zur Behandlung angewiesen werden, lässt sich durch die Daten der Deutschen Suchthilfestatistik nicht belegen. Im Vergleich zum Jahr 2007 zeigen die letzten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2010, dass bei Personen, die aufgrund einer cannabisbezogenen Störung eine ambulante oder stationäre Therapie aufsuchen, der Anteil, die aufgrund einer Gerichtsauflage die Therapie vornahmen, zurückgegangen ist.

Ich würde Sie gerne auf eine Deutschland-weite Umfrage aus dem vergangenen Jahr verweisen (Institut für Markt- und Trendforschung Ears and Eyes, Okt./Nov. 2011). Darin wurden erwachsene Deutsche nach ihrer Einstellung zur Cannabislegalisierung gefragt. Eine Mehrheit (60%) hat sich dabei gegen eine Legalisierung ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB und Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Tel.: 030 18-441-1451
Fax: 030 18-441-4960



-------------------------------------------------------


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Dyckmans Mechthild [mailto:mechthild.dyckmans@bundestag.de]
Gesendet: Montag, 13. August 2012 16:11
An: Drogenbeauftragte BMG
Betreff: WG: Ihr Schreiben an Herrn Zschau


Von: chiliheadz@freenet.de [mailto:chiliheadz@freenet.de]
Gesendet: Montag, 13. August 2012 15:58
An: Dyckmans Mechthild
Betreff: Ihr Schreiben an Herrn Zschau


An Frau Abgeordnete MdB
Mechthild Dyckmanns



Sehr geehrte Frau Mechthild Dyckmans,


Als Anfrage abgeschickt an:

http://www.fdp-fraktion.de/wcsite.php?w ... wc_lkm=126

am 13.08.2012 um 15 Uhr 49

Vielen Dank für ihre Antwort an Herrn Zschau. In ihrem Schreiben an Herrn (Abgeordnetenwatch) machten
sie folgende, uns nicht ganz verständliche Aussagen, die für uns, als ihre Wähler, einer
Klärung bedürfen:

Zitat> Die Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenze an der Freiheit der
Zitat> anderen. Zu einem freien und selbstbestimmten Leben gehört nicht
Zitat> nur, individuelle Freiheiten zu genießen, sondern auch,
Zitat> Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.< Zitat Ende

Was ist denn mit der Freiheit des Einzelnen, die eingeschränkt wurde, entgegen der Freiheit der
Pharmaindustrie, die nachweislich mit einer Vielzahl von Medikamenten, deren Nebenwirkungen bis zum Tode
führen können, die den Körper (der EINZELNEN) erheblich mehr schaden und als
"Cannabisersatzstoff" (welcher preiswerter und effektiver helfen könnte) weniger der Gesundheit, als dem
Profit der Hersteller dienen?

Was ist mit der Freiheit des "selbstbestimmten Lebens? Ein durch Ärzteverordnung unter "harten Drogen
(Medikamente) " stehender Mitmensch darf selber entscheiden ob er "fahrtauglich" ist. Ein Cannabis als
Medikament nutzender darf dies selbst nach tagelanger Abstinenz, bei nachweislich voller, geistiger und
körperlicher Fähigkeit nicht, da noch "unwirksame Abbauprodukte" bei einem Test feststellbar sind.

Zitat>Wer zum Beispiel berauscht Auto fährt, handelt nicht frei, sondern
Zitat>egoistisch, weil er zeigt, dass er weder die Gesundheit noch das
Zitat>Leben anderer respektiert. Und wer sich dafür entscheidet, die von
Zitat>einer Gemeinschaft aufgestellten Regeln zu verletzen, etwa durch
Zitat>den Anbau, Handel, oder den Besitz einer nicht geringen Menge
Zitat>Cannabis, muss auch damit rechnen, dafür zur Verantwortung gezogen
Zitat>zu werden.< Zitat Ende

In diesem Punkt geben wir ihnen recht. Allerdings sollte auch das gesetzlich vorgeschriebene Gleichheitsgebot
hierbei bedacht werden. Handeln "Lobbyisten" auch "egoistisch", die durch eine Vielzahl von bezahlten
"Aufsichtsratsposten" keine Zeit mehr für "Recht und Ordnung", für ihre "Regierungspflichten"
aufbringen können und durch "fahrlässige Gesetzgebung" die Gesundheit und das Wohl des Volkes
beeinträchtigen?

Wie Sie als Fachfrau wissen sollten, ist Cannabis-THC nichts anderes, als ein pflanzliches Gegenstück zu
dem im Körper selber produzierten Andanamiden.

Für ADS und ADHS-Patienten, deren Andanamidhaushalt gestört ist, wird deshalb Ritalin, Medikinet
etc. verschrieben. Medikamente, deren Spätfolgen teilweise unwiderruflich sind, deren körperliche
Beeinträchtigungen und Suchtbildung vielfach nachgewiesen wurden.

Auch diese "Patienten" dürfen problemlos am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, "Andere"
(und sich selbst) gefährden und werden durch die schwer dosierbaren Medikationen durch gesetzlichen
Bestimmungen daran gehindert ein selbstbestimmtes, erfolgreiches Leben zu führen. Cannabis hingegen, mit
seiner sehr begrenzten und gut dosierbaren Wirkung, erfüllt auch in diesem Fall preiswerter und für
Körper und Geist weniger belastend (als Medikament eingesetzt) die Anforderungen. Hierbei ist weiterhin
zu bedenken, dass Cannabisprodukte NICHT zu körperlicher Abhängigkeit führen, wie
wissenschaftlich durch etliche Universitätsabhandlungen und wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen
wurde.

Wer zieht die Parmaindustrie, deren Lobbyisten, Ärzte, die teilweise Medikamente einsetzen, deren
Wirkungsweise in Teilen unbekannt sind (z.B. bei Strattera) zur Verantwortung? Sind nicht auch Sie mit
dafür verantwortlich, wenn Menschen statt mit Naturmedizin (fast) nebenwirkungsfrei behandelt werden
könnten und statt dessen großen Gefahren und Beeinträchtigungen ausgesetzt werden im Interesse
des "Verdienstes"?

Was ist mit dem "Verschweigen" von Nebenwirkungen? Lesen sie einmal die "Packungsbeschreibung " für den
Patienten im Vergleich zur "Ärzteinformation" von z.B. dem medikament "Strattera".

Kein Elternteil wäre bereit, sein Kind damit "behandeln" zu lassen, geschweige denn dieses "Medikament"
selber zu nehmen, würden die Seitenweise "Nebenwirkungen", die in der Mehrzahl 10% der "Nutzer" betreffen
ihnen zur Kenntnis gelangen. Dieses ist jedoch nur der Ärzteschaft/ medizinischem Personal
zugänglich! Das ist in meinen Augen schwere, vorsätzliche Körperverletzung, die vermutlich auch
ihnen durch Duldung mit angelastet werden könnte.

Im Gegensatz hierzu wettern sie gegen alle Wissenschaft, gegen inzwischen 78% des "Wählervolkes" und
gegen jede vernünftige, wissenschaftliche Argumentation, die europaweit Anerkennung gefunden hat gegen
eines der ältesten Kultur- und Heilpflanzen.

Wo bleibt ihr gesundes Rechtsempfinden, wenn Sanktionen gegen ein im BtmG mit Kaffee, Tee etc. als
"Rauschmittel" eingestuftes Naturmittel verboten bleiben soll, hingegen ein "Rauschgift", das mit Heroin etc.
gleichgesetzt ist (Alkohol) und erheblich suchtbildend, Körper und Geist nachhaltig und unreparabel
schädigt erlaubt bleibt?

Wo sind denn da "Wählerwille", "freiheitliche, demokratische Selbstbestimmung", wo bleibt denn die
"körperliche Unversehrtheit", die "Freiheit des Geistes" und vor allem der sie leitende "Auftrag des
Bürgers"?

Durch welche "Wählerumfrage" ist für sie ersichtlich, dass ein oft als einzig finanzierbar
erscheinendes Medikament ( keine/selten Kassenübernahme der Kosten!) kranken Mitmenschen verwehrt wird,
ein Großteil der Bevölkerung kriminalisiert, Polizei und Justiz mit unnützen Arbeiten
überlastet werden, statt echte Straftaten verfolgen zu können?

Der Verdacht gegen einige "Volksvertreter" scheint teilweise nicht unbegründet, dass
"Aufsichtsratsposten" und gut bezahlte "Lobbyarbeit" ihnen wichtiger sein könnte als "Volkswille und
Wählerauftrag". Ist das "Hemd näher als die Hose", wenn man Einkünfte betrachtet?

Zitat>Dass einige psychoaktive Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz
Zitat>unterstellt sind und andere nicht, hat in erster Linie historische
Zitat>und gesellschaftliche Gründe. So sind Alkohol und Tabak in unserer
Zitat>Kultur akzeptiert, Cannabis nicht. <Zitat Ende

Sind Wissenschaft und Logik, Wählerauftrag und Gewissen finanziellen Interessen unterzuordnen? Ist
ihnen, die sie von "historisch" sprechen bekannt, dass Cannabis "historisch" erlaubt war und erst in der
"Neuzeit", weit nach dem 2-ten Weltkrieg auf Drängen der Pharmaindustrie mit Hilfe von gekauften
Falschaussagen und gegen den Volkswillen verboten wurde?

Welche "Volksbefragung" führte sie zu ihrer irrenden Aussage? Wenn 78 % des "Volkes" FÜR eine
Legalisierung sind, wie können sie da von einer kulturellen "Nichtakzeptanz" sprechen? Haben sie DIESE
Umfragewerte schon gelesen?

Zitat>Die Zahl der Hilfesuchenden in Beratungsstellen nimmt nach dem
Zitat>Bericht des IFT München "Cannabisbezogene Störungen: Umfang,
Zitat>Behandlungsbedarf und Behandlungsangebot in Deutschland" bei allen
Zitat>Zugangswegen in etwa gleichem Maße zu. Die Hypothese, dass der
Zitat>Anstieg der Hilfesuchenden bei Cannabisproblemen in den
Zitat>Beratungsstellen vor allem auf verstärkten Druck aus Justiz und
Zitat>sozialer Verwaltung zurückzuführen ist, konnte nicht bestätigt
Zitat>werden. <Zitat Ende

Sie haben Recht, wenn sie unterstellen, dass die Anzahl der "Beratungsbedürftigen" stark angestiegen
ist. Dies ist letztendlich darauf zurück zu führen, dass diese Beratungsstellen
zwangsmäßig aufgesucht werden müssen. Ihre These hingegen, dass dies NICHT auf Druck durch
Justiz und sozialer Verwaltung geschehen ist, wurde bisher durch KEINE Untersuchung belegt, die
öffentlich bekannt gemacht wurde. Gegenteilige Aussagen finden sie bei näherer Betrachtung jedoch in
jeder Drogenberatungsstelle, denen gerichtlich "Beratungspersonen" zugewiesen werden....

Ich bitte sie deshalb um dahingehende Informationen, da uns bisher nur anders lautende Informationen zur
Verfügung gestellt wurden. Es ist weiterhin zu bedenken, dass die Anzahl der durch Alkohol- und
Tablettenkonsum verursachten Unfälle und Todesfälle gestiegen sind (siehe Untersuchungen, veranlasst
durch die Bundesregierung), hier jedoch die "Beratungspflichten" keineswegs verpflichtend eingeführt
wurden.

Es gibt bisher KEINE nachweislichen "Cannabistoten". Alkohol- und Medikamententote und verunfallte Nutzer
jedoch in Masse. Warum haben sie dahingehend noch keine "Beratungsverpflichtung" gesetzlich eingeführt?
Der Nachweis von körperlich unwirksamen Cannabis- Abbauprodukten, unerheblich für
Reaktionsvermögen und Konzentration, führt regelmäßig zum Verlust der Fahrerlaubnis und
zur zwangsmäßigen, teuren MPU. Was ist mit einer Nachweisgrenze ähnlich der des Alkohols
für Cannabisprodukte?

Wie in einer Universitätsstudie der Universität Heidelberg bewiesen werden konnte, kann der
"Genuss" von Cannabis sogar verschiedentlich die "Fahrsicherheit" steigern und zur gesteigerten Aufmerksamkeit
im Straßenverkehr führen! (Natürlich nicht bei missbräuchlicher Anwendung, wie bei
Alkohol oft "üblich".)

Wo bitteschön kann ihre Auffassung mit dem Verfassungseid und Wählerauftrag übereinstimmen,
wenn sie weltweite, wissenschaftliche Untersuchungen, ja sogar Untersuchungen deutscher Institute, Forderungen
durch Polizeipräsidenten, internationaler, wissenschaftlicher Ärzteschaft usw. außer Acht
lassen, die eine Legalisierung verlangen?

Ist ihnen überhaupt bekannt, seit wann und mit welcher Begründung (die mittlerweile als Unsinn
bewiesen wurde) Cannabis verboten wurde?

Wir bitten sie dies einmal zu überprüfen und zu überdenken. "Geld regiert die Welt", aber eine
Demokratie muss vom Volk ausgehen!!!

Wie die oberste Gerichtsbarkeit in Karlsruhe erkannt hat, sind die gewählten Volksvertretungen nicht
legitim nach den Buchstaben der Gesetzgebung gewählt worden. Nach dem bestehenden Recht handeln alle
Personen daher in Eigenhaftung. Wollen sie sich vielleicht später vorwerfen lassen müssen entgegen
dem freien Volkswillen und gegen eines der ältesten Kulturheilmittel zu Gunsten einer Finanzgemeinschaft
entschieden zu haben?

Klagen wegen Körperverletzung, Amtsmissbrauch durch Unterlassung etc. könnten schlimme,
bedenkenswerte Folgen sein. Ich bitte sie deshalb ihre Aussagen und Handlungsweisen zu überdenken, sich
auch bei international anerkannten Institutionen wie der IACM ( Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis
in der Medizin) Informationen einzuholen und wissenschaftliche Beweise zur Kenntnis zu nehmen, um nicht als
uninformierte oder gar "parteiliche" Volksvertreterin verdächtigt werden zu können unredliche
Parteinahme für die Großfinanz betrieben zu haben.

Ich möchte hier ausdrücklich betonen, dass dies kein Angriff auf ihre Person oder Ehre darstellen
soll, sondern lediglich aus dem Gedankengut und den Meinungen meiner Mandantschaft zusammengefasst wurde
(Stimmungsbild), die auf Grund gewetzlicher Bestimmungen und der diskrepanz zu anerkannten,wissenschaftlichen
Untersuchungsergebnissen stark verunsichert sind und ihnen als Wahlvolk künftig verloren gehen
könnten. Ich werde, ihre Erlaubnis vorausgesetzt, ihre Antwort an entsprechende Stellen weiterleiten.
Vielen Dank für ihre Mühen, mit freundlichen Grüßen

Peter Messer

die "Objektive" Beantwortung durch eine Hilfskraft lässt wieder einmal die "Fähigkeiten" einer Frau Dyckmanns in einem "rechten Licht" erscheinen, zumal mit: Zitat>Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB und Drogenbeauftragte der Bundesregierung < unterzeichnet wurde! Verarschung auf ganzer Linie?.... :twisted:
TheBeginning
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Registriert: So 11. Mär 2012, 17:43

Re: mein Brief zu MDB FDP Frau Dyckmans

Beitrag von TheBeginning »

Alkohol und Tabak sind keine "Drogen" im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), sondern Lebens- bzw. Genussmittel, die sich grundsätzlich von den Betäubungsmitteln unterscheiden, die in den Anlagen des BtMG aufgeführt sind. Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine Unterstellung des Alkohols und des Tabaks unter das BtMG verzichtet.
Klar, da steckt ja auch ne riesen Lobby dahinter :twisted:
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Gerd50
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Re: mein Brief zu MDB FDP Frau Dyckmans

Beitrag von Gerd50 »

Es ist verrückt, das sich die Politik anmaßt, zwischen Droge und Droge anders zu unterscheiden,
als es wissenschaftlich korrekt wäre.

Naja, so einige Politiker erkennen immerhin nach Beendigung ihrer Laufbahn, das sie nicht nur die
Menschheit sondern auch sich selbst verarscht haben. Dyckmans allerdings traue ich eine solche
Selbsterkenntnis nicht zu.
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
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Patrick
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Re: mein Brief zu MDB FDP Frau Dyckmans

Beitrag von Patrick »

Ein paar Gedanken zum Topic bzw. aus dem Fazit der Antworten.......


Ist das BTMG nun an historisch-kulturellen Gesichstpunkten oder wie es das GG verlangt an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestallten?! ;) !!

Hier wird offensichtlich "gestanden" nach was das BTMG gestalltet wird, und das ist mit dem GG nicht vereinbar!

"Man verzichtete bewusst auf die Aufnahme von Alkohol und Nikotin" was für ein Geständniss !!, ja auf welcher Grundlage denn? Einfach Willkür ohne einfliessen lassen von Wissenschaft und Vernunft! Oder wurde das Ausgewürfelt und die Cannabiskonsumenten haben einfach nur Pech das kein 2er Pash gewürfelft wurde?

Sollte die "BR" eine ähnliche Argumentation bei einer Klage vor dem BverfG kommunizieren, wäre das ein Grund für eine Anordnung einer erneuten Prüfung des BTMG oder gar für eine Änderung fernab der Sachlage von 1994 !!! (?!)

1. keine Verhältnissmäßigkeit
2. gestalltung nach ("gut dünken!") historisch/kulturellen Aspekten
3. noch keine Umsetzung der geringen Menge trotz Urteil dazu!

3 gute Gründe für eine erneute Klage, nur wer macht es?

mfg. Patrick
... Vorsicht frisch gewischt ! ...
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bushdoctor
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Re: mein Brief zu MDB FDP Frau Dyckmans

Beitrag von bushdoctor »

Zum Thema Klage vor dem Bundesverfassungsgericht:

Also ich schlage vor, hier einzuhaken:
"Der Gesetzgeber verfolgt mit dem derzeit geltenden Betäubungsmittelgesetz sowie mit dessen
Vorläufern den Zweck, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren.
Wenn es gelingt, dem Gericht darzulegen, dass dieser postulierte Schutz durch die rigorose Verbotspolitik gar nicht erreicht werden kann, sondern vielmehr einen "regulativen Umgang" von Seiten des Staates erfordert, dann sollte das zumindest dazu führen, dass sich was bewegen muss...

Ausserdem würde ich noch diejenigen Studien dazu heranziehen, die belegen, dass die höhe des Strafmaßes bei Cannabis-"Delikten" nicht mir der Konsumhäufigkeit innerhalt der Bevölkerung korreliert und somit keinerlei Schutzwirkung von der restriktiven Verbotspolitik ausgeht.
Bei sachlicher Wertung müsste dann die Folgerung sein, dass die Repression auf ein Minimum zurückgefahren wird und zumindest vergleichbare Regelungen wie in Portugal, Holland und Tschechien eingeführt werden.

Der Besitz einer "geringen Mengen" für den Eigenverbrauch und ohne "Fremdgefährdung" muss straffrei werden!!!

Hierzu reicht es aus, die entsprechenden KANN-Vorstriften im BtmG in SOLL-Vorschriften umzuändern. Das sind bloß ein paar Worte, die da geändert werden müssen; das macht auch absolut überhaupt keine Arbeit für unsere überlasteten Parlamentarier; das sollte auch in 57 Sekunden zu schaffen sein! ;)
chiliheadz
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Re: neues zu MDB FDP Frau Dyckmans

Beitrag von chiliheadz »

Lest bitte einmal die Newsletter von abgeordnetenwatch.de diesen Monats! Da wundert es nicht, wie sich Frau Dyckmanns verhält......
Auszug:


newsletter von abgeordnetenwatch.de, abgeordnetenwatch.de <mailing@abgeordnetenwatch.de> Gesendet Donnerstag, 20. September 2012 18:42

Fragen und Antworten des Monats:

· Die FDP-Bundestagsabgeordnete Mechthild Dyckmans hat Sorge, dass künftig der Staatsanwalt bei ihr anklopft, wenn sie sich von einem Lobbyisten zum Essen einladen lässt. Deswegen lehnt sie die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption ab.

Zitat Ende.

Ja, die "Frau Saubermann" hat ANGST, dass der Staatsanwalt sie besuchen könnte.... WARUM WOHL? WARUM AUCH HAT SIE NICHT SELBST AUF MEINEN BRIEF GEANTWORTET, sondern lediglich eine SCHREIBKRAFT, die dann mit dem Namen DYCKMANNS unterschrieben hat, nicht daran denkend, dass ja die Absenderadresse automatisiert Auskunft darüber gibt, dass in Wirklichkeit NICHT FRAU DYCKMANNS geantwortet hat..... LUG UND BESCHISS STATT EHRLICHER ANTWORT! Oder war Frau Dyckmanns "geistig gehandicapt" und konnte deshalb nur mit Hilfe ihrer "Krankenhilfe" im Diktat eine "unsinnige Antwort" formulieren...?????
MaximilianPlenert
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Re: neues zu MDB FDP Frau Dyckmans

Beitrag von MaximilianPlenert »

chiliheadz hat geschrieben: Fragen und Antworten des Monats:

· Die FDP-Bundestagsabgeordnete Mechthild Dyckmans hat Sorge, dass künftig der Staatsanwalt bei ihr anklopft, wenn sie sich von einem Lobbyisten zum Essen einladen lässt. Deswegen lehnt sie die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption ab.
köstliches zitat!
Essener

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Beitrag von Essener »

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Zuletzt geändert von Essener am Mo 24. Dez 2012, 14:45, insgesamt 2-mal geändert.
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bushdoctor
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Re: mein Brief zu MDB FDP Frau Dyckmans

Beitrag von bushdoctor »

Essener hat geschrieben: Ich mag diese Frau nicht. Sie gehört in Rente geschickt. …..
Sie hört ja nächstes Jahr freiwillig auf: Dyckmans tritt nicht mehr an

In den USA würde sie als "lame duck" bezeichnet werden... ;-)
Essener

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Beitrag von Essener »

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