"Ratingen: Videokameras sollen Schüler schützen"

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Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

"Ratingen: Videokameras sollen Schüler schützen"

Beitrag von Sabine »

"Immer wieder wird berichtet, dass Jugendliche auf dem Gelände der Minoritenschule Alkohol und Drogen konsumieren. Verwaltung und Polizei reagieren jetzt: Sie wollen mit Videoüberwachung abschrecken.
...
Doch die Apparate sollen abschrecken - und zwar genau die jungen Menschen, die sich in den Abendstunden und in der Nacht auf dem Gelände der katholischen Grundschule herumtreiben und Drogen konsumieren.

Rolf Steuwe, Erster Beigeordneter der Stadt, geht davon aus, dass die neuen Kameras die gewollte Wirkung erzielen werden. Und er erklärt im Gespräch mit der RP den juristischen Hintergrund: "Sind Straftaten in diesem Bereich aktenkundig geworden, so können wir als Stadt solche Videokameras installieren lassen." Die Bilder müssen spätestens nach 48 Stunden gelöscht werden.

Die Maßnahme ist ganz frisch und zeigt, dass die Probleme im Bereich der Grundschule, aber auch auf dem Areal des angrenzenden Adam-Josef-Cüppers-Berufskollegs gravierend sind.
...
Neuralgische Bereiche sollen zudem in den Abendstunden ausgeleuchtet werden. Erste Scheinwerfer wurden bereits angebracht."


http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rat ... -1.6357189

Mei, dann gehen sie halt woanders hin. Aber Hauptsache, die Schulen können von sich behaupten, sie hätten ja was getan.
Doc_A
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Registriert: So 31. Aug 2014, 11:21

Re: "Ratingen: Videokameras sollen Schüler schützen"

Beitrag von Doc_A »

Wie läuft das eigentlich rechtlich, wenn beispielsweise zwei Jugendliche vor laufenden Kameras Geschlechtsverkehr haben? Ist dann der "Betreiber" der Kameras wegen Besitz von Kinderpornographie fällig?
:shock:
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overturn
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Registriert: Di 14. Feb 2012, 03:46
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Re: "Ratingen: Videokameras sollen Schüler schützen"

Beitrag von overturn »

Kameras verhindern an und für sich keine "Verbrechen" - das sollte klar sein. Man verfolgt hier wohl eher eine "Kontrollpolitik des öffentlichen Raums" (vgl. "Konsumräume"). Bedingt zielführend.
Wie läuft das eigentlich rechtlich, wenn beispielsweise zwei Jugendliche vor laufenden Kameras Geschlechtsverkehr haben? Ist dann der "Betreiber" der Kameras wegen Besitz von Kinderpornographie fällig?
Eine interessante Frage. Manchmal gilt es sehr wohl, dass Unwissenheit vor Strafe schützt. Ich könnte mir vorstellen, dass man, bereits aus praktischen Gründen, an einer derartigen Stelle darauf zurückkommt.

Beste Grüße!
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