"Eine Änderung im EU-Recht treibt obskure Blüten, mit denen sich zunehmend die Polizei herumärgern muss. Sichergestellte Handys und Feuerzeuge, Blut- oder Speichelproben, Parfüms, Silvesterböller - das alles und noch viel mehr muss von den Beamten nun als Gefahrgut behandelt werden.
Mit enormen Konsequenzen für die tägliche Polizeiarbeit: Tausende zusätzliche Arbeitsstunden müssen jährlich aufgewendet werden, um die strengen Gefahrgut-Bestimmungen der Europäischen Union zu befolgen.
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Sicherheitsvorschriften, die bei Sprengstoffen oder Giften noch absolut sinnvoll sind, werden bei Alltagsgegenständen zur Skurrilität. Wie absurd sie sind, wird deutlich am Beispiel Smartphone: In dem Moment, in dem ein Polizist ein Handy sicherstellt, wird aus dem harmlosen Allerweltsgerät ein Gefahrgut. Der Polizist darf es zwar noch als "Notfalltransport" zur nächstgelegenen Dienststelle bringen, danach aber wird es umständlich: Das Handy muss klassifiziert und in einem speziellen Pappkarton verpackt werden, wird beschriftet mit einer "UN-Nummer" für Gefahrstoffe, bekommt einen Warnaufkleber und einen Begleitzettel.
Der Weitertransport zur Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft muss zudem offiziell angemeldet werden. Wenn der Polizeibeamte jedoch mit seinem eigenen Smartphone im Dienst telefoniert, dann handelt es sich nicht um ein Gefahrgut. Das Verständnis für diesen Widerspruch hält sich bei den Einsatzkräften in Grenzen.
Auch Alkohol gilt als Gefahrgut
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Denn die werden von der Spurensicherung in einer Alkohollösung aufbewahrt, und Alkohol gilt ebenfalls als Gefahrgut. Genauso wie Rauschgift. Alle Polizisten, die im Dienst möglicherweise mit Drogen, Handys oder anderen "Gefahrgütern" in Kontakt kommen könnten, müssen sorgfältig geschult werden. Denn Verstöße gegen die Bürokratie werden mit Bußgeldern geahndet."
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/pol ... -1.3454368
"Warum Handys, Rauschgift etc. plötzlich Gefahrgut ist"
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