Pedition BW Strafverfolgung für Patienten aussetzen

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Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Pedition BW Strafverfolgung für Patienten aussetzen

Beitrag von Sabine »

"Strafverfolgung von Cannabis-Patienten in Baden-Württemberg aussetzen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
sehr geehrter Herr Justizminister Stickelberger,


am 4. Februar 2014 habe ich für Herrn Alexander Jähn ein Gnadengesuch eingereicht.
Er war zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, da er, um seinen Bedarf an medizinischen Cannabis zu decken, eine Kurierfahrt mit Cannabis gemacht hatte.

Nunmehr hat Herr Jähn die Aufforderung zum Haftantritt in die JVA Bruchsal erhalten.
Angeraten wird in einem Begleitschreiben, er möge seine Medikation von pflanzlichem Cannabis auf „Drobinal“-Kapseln umstellen.

„Drobinal“ existiert nicht. Der Begriff „Drobinal“ wurde von der zuständigen Amtsärztin genannt, die Herrn Jähn daraufhin beurteilen sollte, ob Cannabisblüten durch Dronabinol (THC) ersetzt werden können. Die fehlende Kompetenz der Ärztin in Sachen Cannabis-Medizin ist ersichtlich.

Bereits durch Herrn Jähns behandelnde Ärzte ist eindeutig dokumentiert, dass Dronabinol nicht ausreichend wirkt, genau so wenig, wie andere Schmerzmedikamente, die Herr Jähn zuvor jahrelang bekommen hat. Die fehlende Medikamenten-Wirksamkeit war und ist überhaupt erst Voraussetzung für die Erteilung einer „Ausnahme- Erlaubnis nach §3 BtMG".
Diese Sachlage hat die Bundesopiumstelle in einem Schreiben bestätigt.

Die Androhung, Herrn Jähn im Gefängnis-Krankenhaus gegen seinen erklärten Willen auf Medikamente umzustellen, die nachweislich nicht helfen, verletzt einen schwerkranken Schmerzpatienten in seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Das oberste ärztliche Prinzip „nihil nocere“ – niemand darf durch die Behandlung an seiner Gesundheit geschädigt werden – gilt unbedingt auch für staatliche Grundrechtseingriffe.
Die medizinische Versorgung von Patienten hat sich daran zu orientieren, was Patienten hilft und nicht am Aufwand der Gefängnisadministration.

Herr Jähn hat eine Ausnahmeerlaubnis nach §3 BtMG. Diese gilt nach Rechtsauffassung des SCM in der gesamten Bundesrepublik. Insbesondere Haft-Anstalten sind kein exterritoriales Gebiet und dürfen nicht durch mangelnde medizinische Kompetenz zu rechtsfreien Räumen gemacht werden.

Es ist zutreffend, dass Herr Jähn straffällig geworden ist, aber er hat mit seinem Tun keine andere Person geschädigt, und es besteht auch keine Wiederholungsgefahr, da er inzwischen medizinisch versorgt ist und die Krankenkasse in seinem Fall die Kosten für seine Medikation ausnahmsweise übernimmt.

Bundesweit sind viele andere Patienten, die Cannabis als Medikament benötigen, gezwungen, durch Selbstanbau oder Versorgung auf dem Schwarzmarkt illegal zu handeln.
Der bislang 16 Jahre andauernde Klageweg durch Patienten hat bis dato noch nicht dazu geführt, dass die Politik diesen unhaltbaren Zustand in menschenrechtswürdiger Weise geändert hätte.
.
Wir gestehen zu, dass gesetzliche Änderungen Aufgabe der Bundespolitik sind, dennoch haben
Sie in Ihrer führenden Position die Macht und die Möglichkeit, die unmenschliche Strafverfolgung von Cannabis-Patienten bis dahin auszusetzen.
Dies erbitten wir im Rahmen dieses erneuten Gesuchs für Herr Jähn im Speziellen, aber auch für alle anderen Cannabis-Patienten, gegen die zur Zeit in Baden-Württemberg Strafverfahren laufen.

Bitte setzen Sie ein Signal der Menschlichkeit.

Hochachtungsvoll
Gabriele Gebhardt
Sprecherin des Selbsthilfenetzwerk Cannabis – Medizin (SCM)"


https://www.change.org/p/winfried-krets ... m=copyLink
Doc_A
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Re: Pedition BW Strafverfolgung für Patienten aussetzen

Beitrag von Doc_A »

Jaja, die Grünen in Baden-Württemberg.

Sind das nicht die, die seit neuestem an der EU-Außengrenze auf Flüchtlinge schießen lassen wollen? ;)

Es reicht anscheinend nicht, daß unter einer grünen Landesregierung einfache Cannabiskonsumenten verfolgt werden, man muß auch auf Cannabispatienten losgehen.

Pfui Spinne!

(Sorry für offtopic, aber das mußte raus.)
:shock:
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Pedition BW Strafverfolgung für Patienten aussetzen

Beitrag von Sabine »

Ein Bericht auf "Vice" über den Patienten

http://www.vice.com/de/read/30-monate-k ... ienten-328
Unbegreiflich
Beiträge: 196
Registriert: So 4. Okt 2015, 15:42

Re: Pedition BW Strafverfolgung für Patienten aussetzen

Beitrag von Unbegreiflich »

Ich kannte die Petition nicht.
Hoffe das viele das unterzeichnen.

Man kann doch keinen Patienten 2 1/2 Jahre in die Zelle sperren.
Was ist nur los?

Strafvollzug ist in vielen Fällen schädlich. Kein Ort für Resozialisierung und der gleichen.
Der Strafvollzug ist bestimmt in einigen Fällen angebracht, aber nicht bei Rauschgiftdelikten.
Vor allem, wenn es sich um einen Patienten handelt.

Das ist ein Skandal!
Wenn man dazu noch bedenkt das es gar nicht genug "medizinisches Cannabis" auf dem Markt gibt um die erkrankten angemessen zu versorgen.
Dann sollte man schon den Staat verklagen, wegen vielfacher unterlassener Hilfeleistung.
Jetzt soll ein Patient 30 Monate einfahren, weil der Staat versagt und nicht angemessen handelt?
Der Patient meinte in dem Interview bei "Vice".
Das selbst Dronabinol nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehenden wird
(wenn er in den Knast geht).

Der Staat müsste eine gesetzliche Basis schaffen für medizinisches Cannabis.
Dann würde es gar nicht so weit kommen.
Das alles passiert weil Patienten hängen gelassen werden.
Wo ist denn das "medizinische Cannabis" für die Patienten?

Da nützt es auch nix wenn sich der Richter entschuldigt.
Obwohl alleine das schon viel aussagt.
Richter stoßen da an ihre Grenzen.
Die Politik muss was tun. Ganz dringend.

Danke für den Link zur Petition "Aurora".
Ich hoffe das ganze geht durch die Medien und das man von einer Inhaftierung absieht.
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Pedition BW Strafverfolgung für Patienten aussetzen

Beitrag von Sabine »

Habe gerade folgende Mail erhalten :

"Neuigkeit zur Petition
Strafantritt wegen Haftunfähigkeit für ein jahr ausgesetzt

2. Juni 2016 — liebe Unterstützer
Heute kam das Schreiben der Staatsanwaltscht Bonn, dass der Haftantritt von Alexander Jähn wegen Haftunfähigkeit für ein Jahr außer Vollzug gesetzt ist. Dann wird erneut geprüft.
Da sich der gesundheitliche Zustand bis dahin wohl nicht bessern wird, wird sich dann die Frage stellen, ob die Vollzugsbehörden dann dem ersten Patienten Cannabisblüten im Gefängnis als Medikament überlassen.
Auf jedenfall ist das erstmal ein Erfolg. Ich beende deshalb nach diesem Schreiben die Petition.
Herzlichen Dank an alle UnterstützerInnen."


https://www.change.org/p/winfried-krets ... dium=email
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