Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

littleganja

Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von littleganja »

2) Die Ärzte werden stärker in die Verantwortung genommen. Keine Aufklärung => möglicher Regress? Keine Ahnung ob so was möglich wäre.
Dann macht der Arzt eben ein Wisch fertig, in dem steht das man aufgeklärt wurde über das Fahren usw. und am besten immer wenn ein Rezept geholt wird unterschreiben lassen.

Aus die Maus :mrgreen:

P.S. Die Möglichkeit den Arzt zu belangen wenn der Patient z.b. total weggeballer auf irgeneinem Medikament ist und dann Auto fährt und Scheiße baut, besteht immer! Fakt ist der Arzt muss aufklären über dass was er Verschreibt und nicht darauf vertrauen das der Patient die Packungsbeilage liest.


Etwa 7,5 Millionen Deutsche haben sehr große Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben. Dadurch können sie nicht wirklich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Sie fühlen sich oft ausgegrenzt. Diese Menschen nennt man "funktionale Analphabeten". Es betrifft:

19% der Rentner
26,6 % der Erwerbsunfähigen
31,9% der Arbeitslosen
9% der Auszubildenden
12,4 % der Erwerbstätigen
Quelle: Leo-Studie 2011
littleganja

Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von littleganja »

Stuttgart (ots) - In die richtige Richtung gehen die Ideen, das überaus strikte Vorgehen gegen Haschisch rauchende Autofahrer zu mildern. Die Grenzwerte beim Cannabis seien ums Dreifache zu streng, als es die Wissenschaft vorgibt, sagen die Verkehrsrechtler, Alkoholsünder kämen viel besser weg - das sei ungerecht. Abgelehnt wurde die Idee, pauschal die Bußgelder aufs Niveau unserer Nachbarstaaten anzuheben. Das ist gut so. Eine bloße Drangsalierung von Autofahrern schafft kein Verständnis für das Recht. Abzocke durch Radarfallen aus fiskalischen Gründen darf es nicht geben. Aber mit Härte verfolgt werden sollen Raser und Drängler, die eine echte Gefahr für andere darstellen.

(Quelle: http://news.feed-reader.net/ots/3851104 ... itung-zum/ )

Here we Go :D
Sick1337
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Sick1337 »

Und wie sieht es mit den Grenzwerte aus? Werden die jetzt erhöht auf 3ng? Ab wann bin ich auffällig? Ab 3ng ? Darunter?
Werden Abbauprodukte weiterhin herangezogen um mir fehlendes Trennunsvermögen zu unterstellen?
Das ist doch einfach wieder die alte "Scheiße"hübsch verpackt!
littleganja

Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von littleganja »

Die Abbauprodukte werden nur gemessen um eben die Körperverletzung also die Blutentnahme zu rechtfertigen und diese auch ohne Beschluss anordnen zu dürfen. Daher Urin und Wischtest immer ablehnen :!:
DrGreenthumb
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von DrGreenthumb »

Also im Prinzip bleibt vorerst alles beim Alten. Es gilt nach wie vor "Du darfst fahren, egal wie dein THC Spiegel ist. Machst du auch nur den kleinsten Fehler haben wir dich an den Eiern"

Ich kann es teilweise schon nachvollziehen, dass es nicht einfach ist bei THC einen Grenzwert für alle zu ermitteln. Aber dass alles unter 3-5ng im Vollblut(!) definitiv in keinster Weise mehr einschränkt sollte mittlerweile klar sein!

So bleibt leider nur wieder die Willkür des Polizisten im Fall einer Kontrolle. Ausfallerscheinungen sind nunmal schwer zu definieren. Da reicht gerade hier im Süden schon einmal zu viel blinzeln aus z.b.

Früher oder später, mit ständig steigenden Patientenzahlen muss sich aber wohl etwas ändern.
Sick1337
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Sick1337 »

@littleganja das man den Urin und Wischtest ablehnen soll ist klar.
Ich meinte auch die Abbauprodukte im Blut,dachte dass wenn die extrem hoch sind zur Feststellung des konsummusters herangezogen werden um dann fehlendes Trennunsvermögen unterstellen zu können.Kann auch sein das ich irre
littleganja

Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von littleganja »

Wenn du Urin und Wischtest ablehnst hast du ja die Tests die eben nach dem Abbauprodukt suchen ausgeschlossen. Der Bluttest ist nur für die Feststellung des tatsächlichen THC im Blut. Langzeitkonsum wird über Haare oder ganz Hardcore über das Rückenmark nachgewiesen, daher Glatze ist Mode ;)

Falls ich falsch liege bitte berichtigen!
fiva23
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von fiva23 »

littleganja hat geschrieben:Wenn du Urin und Wischtest ablehnst hast du ja die Tests die eben nach dem Abbauprodukt suchen ausgeschlossen. Der Bluttest ist nur für die Feststellung des tatsächlichen THC im Blut. Langzeitkonsum wird über Haare oder ganz Hardcore über das Rückenmark nachgewiesen, daher Glatze ist Mode ;)

Falls ich falsch liege bitte berichtigen!
Dafür hab ich ja die Haare viel zu schön. Ne Spaß bei Seite. Die Rückenmarkmethode ist mir jetzt neu muss ich sagen. Ich glaub aber bei Menschen bei denen das angeordnet werden muss, da hilfts sonst auch nichtmehr viel.
Ansonsten hilft euch dieser Wikipedia Link vielleicht weiter den ich kurzer Hand gefunden hab ;)
https://en.wikipedia.org/wiki/11-Nor-9-carboxy-THC
11-COOH-THC is not psychoactive itself, but ...tested for blood or urine testing for cannabis use..
Catwoman
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Registriert: Mi 11. Feb 2015, 20:31

Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Catwoman »

littleganja hat geschrieben:Wenn du Urin und Wischtest ablehnst hast du ja die Tests die eben nach dem Abbauprodukt suchen ausgeschlossen. Der Bluttest ist nur für die Feststellung des tatsächlichen THC im Blut. Langzeitkonsum wird über Haare oder ganz Hardcore über das Rückenmark nachgewiesen, daher Glatze ist Mode ;)

Falls ich falsch liege bitte berichtigen!
Muß dich leider berichtigen.Wenn Blut abgenommen wird,wird nicht nur der tatsächliche THC gehalt gemessen,sondern auch das Abbauprodukt THC-COOH.Ich bin Patientin und habe mir mal von meinem Arzt Blut abnehmen lassen und auf THC testen lassen,einfach nur so für mich weil ich wissen wollte wieviel ng ich habe,da ich mit diesen ganzen ng Zahlen irgendwie nicht wirklich was anfangen konnte :?

Also da steht dann z.b.: 5ng/mlTHC,Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure (THC-COOH) 39,5ng/ml

5-75ng/ml:Ein dauernder bzw.gewohnheitsmäßiger Konsum von Cannabisprodukten kann nicht ausgeschlossen werden.

Für die Unterscheidung eines einmaligen bzw.selteneren von einem dauernden bzw. gewohnheitsmäßigen Konsum wird nicht die THC Konzentration herangezogen,sondern die Konzentration des sich nur langsam abbauenden wirkungsfreien Metaboliten THC-COOH.
Bestimmungsgrenze THC 1ng/ml
Bestimmungsgrenze THC -COOH Carbonsäure:1,5ng/ml

Ab wann einem fehlendes Trennungsvermögen unterstellt wird,weiß ich leider nicht.Ich meine mal was von 150ng/ml THC Carbonsäure gelesen zu haben,aber genau weiß ich das nicht mehr.
Is auf alle Fälle eine Unverschämtheit das zur Beurteilung der Fahreignung das wirkungsfreie Abbauprodukt genommen wird und nicht die eigentliche THC Konzentration im Blut.
Nichts ist so hart wie das Leben,wenn man sagt was man denkt muß man mehr als alles geben...
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Martin Mainz
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Martin Mainz »

Catwoman hat geschrieben:150ng/ml THC Carbonsäure
:shock: Das kommt mir reichlich viel vor. Oder meinst Du da jetzt das THC-COOH. Außerdem muss man in der Formel noch das Alter abziehen, das spielt bei solchen Beurteilungen meist auch eine Rolle.. ;)
littleganja

Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von littleganja »

@Catwoman

Danke für die Aufklärung ;)
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Gunter_H
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Gunter_H »

Verkehrsgerichtstag... Rolle rückwärts für Patienten

Hier in Kurzform die Ergebnisse

- Keine Gleichstellung von alkohol- und cannabiskonsumierenden
Führerscheininhabern!

- Bei „erstmaliger Auffälligkeit mit Cannabis im Straßenverkehr erfolgt eine MPU (Volksmund: Idiotentest)

- Wenigstens der Wert 1ng/ml im Blutserum soll auf 3 ng/ml im Blutserum erhöht werden.

- Auch bei „medizinischer Indikation“ - insbesondere bei Cannabis Blüten- bestehen Zweifel an der Fahreignung.
Belehrung und „Begleitung“ durch entsprechend qualifizierte Ärzte. Das muss dann dokumentiert werden und als „Ausweis“ im Straßenverkehr mitgeführt werden....

Leider sind Beschlüsse (Empfehlungen) des Verkehrsgerichtstages in Goslar nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Bisher haben alle Bundesregierungen sich mit diesen Empfehlungen mindestens „auseinandergesetzt“

Die nachstehende Anmerkung kann ich mir nicht verkneifen:

Möchte nicht wissen, wie viele Leute der Pharmaindustrie / des Brauerverbandes / der Kassenärztlichen Vereinigung / der GKVs zu diesem Arbeitskreis in Goslar angekarrt wurden...
Was im Vorfeld des Arbeitskreises schon ausgekungelt wurde, möchte ich auch nicht wissen!!!
Dort findet Lobbyarbeit vom „feinsten statt“
(Ich gestehe: „Ich weiß wovon ich hier schreibe“ ☺ )

P.S.
Übrigens der hanfverband wird lt Facebook hierzu kurzfristig was schreiben...
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Tom 131313
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Tom 131313 »

[emoji1361] mehr kann man dazu nicht schreiben


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littleganja

Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von littleganja »

Ich sehe es anders, liegt vermutlich daran dass ich meist Optimistisch bin und die Änderungen sind zwar klein aber immerhin in die richtige Richtung. In Portugal z.b. obwohl dort alle Drogen straffrei (nur Ordnungswidrigkeit) sind, muss man wenn man Auffällig wird vor ein Komitee dass ggf entscheidet ob weitere Schritte eingeleitet werden.... Nicht jeder der Cannabis konsumiert sollte Auto fahren, ein Auto ist eine Waffe! Kontrollen müssen sein, Tests müssen sein, wenn ich am Strassenverkehr teilnehmen hoffe ich immer das mein Gegenüber genau so vernünftig ist wie ich und nicht benommen Auto fährt.
Und nur weil man ein Rezept für Cannabis bekommt bedeutet dass nicht das man am gleichen Tag auch in der Lage ist am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ein Freifahrtschein darf es für Cannabis Patienten ohne Eingewöhnungzeit nicht geben :!:

Das Leben ist das höchste Gut und vor allem im Straßenverkehr setzen wir es täglich aufs Spiel, im gleichen Atemzug fordere ich Medizinische Untersuchungen für Fahrzeugführer Ü60 wie z.b. in der Schweiz.

Peace
Catwoman
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Registriert: Mi 11. Feb 2015, 20:31

Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Catwoman »

Martin Mainz hat geschrieben:
Catwoman hat geschrieben:150ng/ml THC Carbonsäure
:shock: Das kommt mir reichlich viel vor. Oder meinst Du da jetzt das THC-COOH. Außerdem muss man in der Formel noch das Alter abziehen, das spielt bei solchen Beurteilungen meist auch eine Rolle.. ;)
Ja,das THC-COOH meinte ich ;) Hab auch wiedergefunden wo ich das gelesen hab :)

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... -3-13-fueh

Grenzwerte als Beweis für Häufigkeit des Konsums

Aus dem bei einer Blutuntersuchung ermittelten THC oder THC-Carbonsäure-Wert (THC-COOH) kann auf die Häufigkeit der Einnahme von Cannabis geschlossen werden. Die Rechtsprechung geht bei festgestellten THC-COOH (nicht zu verwechseln mit THC!) Konzentrationen zwischen 5 und 75 ng/ml von einem wenigstens gelegentlichen Cannabiskonsum und bei einer THC-COOH-Konzentration von mehr als 75 ng/ml von regelmäßigem Cannabiskonsum aus. Bei Blutproben, die nur wenige Stunden nach dem letzten Konsum entnommen werden, kann wegen der fehlenden Abbaumöglichkeit aber erst ab einer THC-COOH-Konzentration von 150 ng/ml ein regelmäßiger Konsum als gesichert angenommen werden.

An der Fähigkeit, zwischen Konsum und Fahren zu trennen (und damit an der Geeignetheit zum Führen von KFZ), fehlt es immer dann, wenn der Kraftfahrer unter dem Einfluss einer Cannabiskonzentration am Straßenverkehr teilgenommen hat, bei der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgegangen werden muss, dass sich das Risiko von Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit signifikant erhöht hat (BayVGH, Beschl. v. 25.01.2006, Az. 11 CS 05.1711).

In der obergerichtlichen Rechtsprechung war bisher umstritten, ab welchem Wert an THC diese Schwelle überschritten ist. Die meisten Gerichte nahmen (auch) bisher bei einer THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml Serum ein fehlendes Trennungsvermögen an. Der Bayerische VGH dagegen bejahte erst ab einer THC-Konzentration von 2,0 ng/ml Serum mangelndes Trennungsvermögen. Er nahm aber bei einem Wert zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml Tatsachen an, die Zweifel an der Geeignetheit begründen, welche die Anforderung eines Gutachtens rechtfertigen (BayVGH, Beschl. v. 18.01.2008, Az. 11 CS 07.3066; BayVGH, Beschl. v. 25.01.2006, Az. 11 CS 05.1711).


Hm,diese 150ng/haben dann doch nix mit dem fehlendem Trennungsvermögen zu tun. :?
Es ist einfach nur kompliziert und Ungerecht :(
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Martin Mainz »

Gunter_H hat geschrieben:Verkehrsgerichtstag... Rolle rückwärts für Patienten
Quelle?

Außerdem haben wir dafür bereits einen Strang hier:
viewtopic.php?f=52&t=7436&p=52418#p52418
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Gunter_H »

"Martin Mainz"

Quelle: Ups.... Klar:

Meine Info habe ich von dem „Ergebnisfoto“ aus dem Arbeitskreis in Goslar.
Foto ist veröffentlicht auf facebook „Klarer Kopf. Klare Regeln“

https://www.facebook.com/KlarerKopf.KlareRegeln/

und stammt vom 26.01.2018 10:41 (hoffe danach wurde nichts mehr geändert..)

Sorry, vorhanden separaten Thread habe ich nicht gesehen....
Wäre ja gut, wenn dieser Thread hier nicht gleich zusammengelegt wird und damit dann sofort wieder in der Versenkung verschwindet☹

Bin mal sehr gespannt was G Wurth vom DHV über den Arbeitskreis schreibt...
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Martin Mainz »

Gunter_H hat geschrieben:Sorry, vorhanden separaten Thread habe ich nicht gesehen....
Wäre ja gut, wenn dieser Thread hier nicht gleich zusammengelegt wird und damit dann sofort wieder in der Versenkung verschwindet☹
Threads zusammengelegt. Der verschwindet nicht, es wird so aber nur an einer Stelle diskutiert und nicht an verschiedenen. Wenn jeder zum selben Thema seinen eigenen Thread aufmacht, gibts Chaos.

Und als Quelle sollte immer die Origialquelle und nicht eine daraus zitierende Seite sein, in diesem Fall also die T-Online Meldung: http://www.t-online.de/nachrichten/id_8 ... osten.html

Gruß, Martin
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Gunter_H »

Martin Mainz hat geschrieben:[

Und als Quelle sollte immer die Origialquelle und nicht eine daraus zitierende Seite sein, in diesem Fall also die T-Online Meldung: http://www.t-online.de/nachrichten/id_8 ... osten.html

Gruß, Martin
Naja mit dem Zusammenlegen, das verstehe ich schon.

Nur der Hinweis oben heißt ich würde nicht richtig zitieren..?
Hast Du denn schon mal bei FB reingeschaut bevor Du sowas schreibst?

Gruss
Gunter
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Martin Mainz »

Gunter_H hat geschrieben:Nur der Hinweis oben heißt ich würde nicht richtig zitieren..?
Hast Du denn schon mal bei FB reingeschaut bevor Du sowas schreibst?
Nein, habs tatsächlich nicht gelesen auf FB. - war ohne den Link auch irgendwie umständlich zu prüfen. Und ja, ich les nicht immer alles zu 100%, geht manchmal nicht.

Ist ja nix passiert, oder? Die Verlegung ist Geschmackssache, ich hoffe es dient der allgemeinen Übersichtlichkeit.

Grüße, Martin
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