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Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 03:03
von LachenOhneGrund
[Edit Admin: Hier gehts zu Cannabis und Führerschein (mit Rezept):
viewtopic.php?f=12&t=6949]



Guten Morgen und Hallo zusammen,

ich bin neu hier und bitte Euch um eure Hilfe.

Folgende Sachlage:

Im Januar 2015 wurde ich bei einer Polizeikontrolle angehalten. In meinem PKW wurden ca. 2 Gramm Cannabis sichergestellt, zuvor hatte ich zwei Joints konsumiert.

Nachdem ich den Drogenvortest (Urintest) verweigert hatte wurde mir nach Anordnung (Staatsanwaltlichem Beschluss) Blut abgenommen.

Das Ergebnis meiner entnommen Blutabnahme:
• 15,2 ng/ml THC (aktiv) Cannabis
• 60,0 ng/ml THC – COOH (passiv) Cannabis nachgewiesen

Ich wurde in zwei Sachen beschuldigt:
1. Betäubungsmittel (Cannabis) besessen zu haben, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb gewesen haben zu sein, und
2. Fahrlässig und unter der Wirkung berauschender Mittel (Cannabis)im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt zu haben.

Für beide Tatbestände wurde ich bereits verurteilt und mit einer Geldbuße i. H. v. 500 € und einer Geldstrafe i. H. v. 400 € bezahlt, gemäß richterlichem Beschluss wurde mir verboten für einen Monat im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeglicher Art ein Fahrverbot verhängt.

Die Führerscheinstelle hat mir die Fahrerlaubnis entzogen. Mit dem Hinweis:

Eine Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate nach dem Verzicht (Abgabe Führerschein) erteilt werden, wenn zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Verzichts mindesten zwei Entscheidungen im Fahreignungsregister gespeichert sind. Meinen Führerschein habe ich im März 2015 abgegeben.

Des Weiteren hatte ich an einem Verkehrspsychologischen Kurs Teilgenomen und absolviert, der Tenor des Kurs Abschlussgesprächs war dass die Chancen zur Wiedererlangung meines Führerschein nach 6 Monaten aufgrund meiner THC Werte bei 50 % liegen. Aktuell habe ich drei Urinscreenings absolviert, das letzte Screening steht noch aus.

Ich leide seit mehreren Jahren an starken chronischen Schmerzen und ich bin aktuell dran unter Aufsicht meines Arztes eine Ausnahmegenehmigung bei der BfArM zu beantragen, da ich mit Cannabis bezügliche der Schmerzen gute Erfahrungen gemacht habe. Meine Aktuelle Schmerztherapie besteht aus mehreren Schmerztabletten.

Meine Frage an Euch Fachkundigen:

Habe ich eine Chance meinen Führerschein wiederzuerlangen:
• wenn ich mit einem ärztlichen Attest
• Ausnahmegenehmigung BfArM (meine Schmerzen mit Dronabinol, Sativex bzw. Cannabis zu lindern)
• Soweit ich weiß braucht man für eine Behandlung mit Dronabinol bzw. Sativex keine Ausnahmegenehmigung benötigt.

Leider weiß erst seit kurzem von der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung als Schmerzpatient.

Vielen Dank für durchlesen.

Ich bitte um Eure Antworten

Re: Führerschein und Schmerzpatient

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 05:34
von crappy
Guten Morgen,

auch wenn das jetzt keine gute Nachricht für dich ist, stehen deine Chancen eher schlecht. Auch mit Ausnahmegenehmigung hat man eher schlechte Karten den Führerschein zu behalten. Schau dir mal die Fahrerlaubnis-Verordnung - Anlage 4 an. http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2 ... age_4.html

Re: Führerschein und Schmerzpatient

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 07:44
von Sabine
Hi LoG !

Schau Dir dieses DHV-Video an, einiges hilft Dir vllt. weiter :

https://www.youtube.com/watch?v=k2kj8Zs59LI

Re: Führerschein und Schmerzpatient

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 11:00
von Ruby
:cry:

Re: Führerschein und Schmerzpatient

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 12:51
von Sabine
Ein Schritt in die richtige Richtung, aber halt nur ein Schritt.

"1. Verkehrssicherheitsrelevante Aspekte von Dauermedikation
1.1 Vergleich gleicher Substanz als Droge und Medikament
Die Wirkung der Substanzen als Therapeutikum bei der Einnahme nach ärztlicher Verordnung unterscheidet sich deutlich von der Wirkung bei missbräuchlichem Konsum.
Während ein Drogenkonsument eine Substanz zu sich nimmt, um berauscht zu sein, nimmt ein Patient eine Substanz zu sich, um seinem Leiden entgegen zu wirken.
Während sich z.B. ein Heroinkonsument in einen Zustand versetzt, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, ist ein
Schmerzpatient ggf. erst durch die Einnahme des gleichen Wirkstoffes (Morphin] in der Lage, ein Fahrzeug sicher zu führen.
Wichtig ist vor allem, dass Patienten anders als Drogenkonsumenten, über eine hohe Zuverlässigkeit
und Verantwortlichkeit verfügen (Compliance). Sie verhalten sich eher regelkonform und sind achtsam
im Umgang mit der Medikation und den Nebenwirkungen. "


Hier wird doch Drogenkonsumenten (und gleich mit einem der härtesten Drogen als Vergleich) jeglicher vernünftige Umgang von Haus aus abgesprochen. Was ja soweit geht, das Beifahrer, Fußgänger und Taxiinsassen ihre Scheine wg. Cannabis verlieren.
Beim Alkohol wird ja auch davon ausgegangen, das ein Großteil der Deutschen im Verkehr damit vernünftig umgeht.

Auch die Compliance ist ein heikles Thema : bei Cannabispatienten sicher sehr hoch, aber wie schaut es bei Tablettenpatienten aus ?! Den Warnhinweis im Beipackzettel kennt ja fast jeder : "Das Führen von Maschinen, Fahrzeugen etc. ...", aber wer hält sich 100%ig daran ?

Re: Führerschein und Schmerzpatient

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 14:03
von Ruby
:cry:

Re: Führerschein und Schmerzpatient

Verfasst: Mi 2. Dez 2015, 15:59
von Sabine
Hi Ruby !

Habe vor 3-4 Jahren selber ne Zeitlang mit Autofahren ausgesetzt wegen diverser BTM-Medikamente wie Tilidin, Lyrica etc. Selbst nachdem die ausgeschlichen waren, hab ich mich erst einige Wochen später hinters Steuer gewagt, da ich meinem Körper nicht mehr traute. Z.B. habe ich noch ein halbes Jahr nach Ende der Medis Wortfindungsschwierigkeiten gehabt.
Kann mich aber beileibe nicht mehr daran erinnern, in der Klinik eine Aufklärung bzgl. des Autofahrens bekommen zu haben. Genauso wenig wie zur sicheren Aufbewahrung der Medikamente. (Sind da eigentllich unterdessen in Sachen Cannabis Lockerungen geschehen ?) So kommts, das ich noch diverse BTM-Medikamente einfach so in einem Regal rumstehen habe, könnte theoretisch jeder Besuch in einem unbeobachteten Moment drankommen.

Aber die Denke, das Cannabiskonsumenten völlig der Droge ausgeliefert sind und keinen eigenen Willen bzw. Gewalt über ihren Körper mehr haben, scheint einfach in den Köpfen festzusitzen. Einen Filmriss, wie bei Alkohol und da macht man dann wirklich einen Scheiss, hab ich unter Cannabis früher niemals gehabt ...

Re: Führerschein und Schmerzpatient

Verfasst: Fr 4. Dez 2015, 00:24
von LachenOhneGrund
Guten Morgen zusammen,

vielen Dank Euch allen für Eure schnellen Antworten :).

Mein Problem ist halt, da bei mir noch ein Screening und im Anschluss meine MPU ansteht, ich noch nicht weiß ob ich bei der MPU nun erwähnen soll das ich Schmerzpatient bin und einen Antrag stellen werde.

Allerdings habe ich noh eine weitere Frage, soweit ich weiß gibt es Grenzwerte, z.B.:

- gelegentlicher Cannabiskonsum (THC-COOH-Konzentration) ==> Konzentrationen zwischen 5 und 75 ng/ml
- regelmäßigem Cannabiskonsum ==> 150 ng/ml

Weiß jemand zufällig, ob die in Berlin bei der MPU etwas humaner sind bzw. in welchem Bundesland humaner sind als in BW?

Führerschein

Verfasst: So 14. Feb 2016, 22:44
von RobinsonHuso
HeyHo liebes DHV-Forum,
Wie viele hier hatte auch ich nun endlich einmal das Vergnügen einer Polizeikontrolle. Gewohnt unhöflich befragten mich die beiden süßen nach dem üblichen blabla, danach nach meinen Drogenkonsum. Ich versicherte Scooby und Shaggy, nie was von diesem ominösen Cannabis gehört zu haben. Danach vorderten sie mich auf einen Urintest zu machen, ich gebe zu hier einen Fehler gemacht zu haben. Ich habe zuerst abgelehnt, aber die beiden Herren waren in ihrem Verhalten unheimlich dominant und schleiften mich in den nächsten Busch und welch Wunder, positiv auf THC. Nach ausgibiger Kontrolle meines Körpers auf Schusswaffen,Flüchlinge und dem Sinn des Lebens, chauffierten sie mich ins Büro des Sheriffs. Hier wurde gleiche die Ärztin rangekarrt ... Blutabnahme BlaBla
1 Monat später bekomme ich ein Schreiben der Verkehrs und Bußgeldbehörde S-H :
Ermittlungen gegen Sie wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (...)
Sehr geehrter Herr Huso,
das Verfahren gegen Sie habe ich eingestellt,
-da Tatbeweis nicht möglich ist - § 170 (2) StP, § 46 (1) OwiG.

Zu meiner Frage, was habe ich nun zu erwarten und was soll ich tuen.
Und ja, leider bin ich noch in der Probezeit.
GRUESSE AN EUCH UND DANKE FUER ANTWORTEN :)

Re: Führerschein

Verfasst: So 14. Feb 2016, 23:28
von HabAuchNeMeinung
RobinsonHuso hat geschrieben:HeyHo liebes DHV-Forum,
....
1 Monat später bekomme ich ein Schreiben der Verkehrs und Bußgeldbehörde S-H :
Ermittlungen gegen Sie wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (...)
Sehr geehrter Herr Huso,
das Verfahren gegen Sie habe ich eingestellt,
-da Tatbeweis nicht möglich ist - § 170 (2) StP, § 46 (1) OwiG.

Zu meiner Frage, was habe ich nun zu erwarten und was soll ich tuen.
Und ja, leider bin ich noch in der Probezeit.
GRUESSE AN EUCH UND DANKE FUER ANTWORTEN :)
Hi,

es wird nicht besser wenn du das ganze 5x postest, 1x reicht :roll:
Für mich sieht es so aus als wenn dein aktiver THC Wert unter 1ng lag uns somit keine Rauschfahrt vorlag.
Daher war das Verfahren einzustellen...
http://www.strafverteidiger-schueller.d ... t-und-owi/
:)
Ob die "Rennleitung" die Fahrerlaubnisbehörde informiert hat kann ich nicht einschätzen, das kommt vermutlich auf deinen THC COOH Wert an. Da sie aber nix bei Dir gefunden haben halte ich das für unwahrscheinlich, aber wie gesagt ausschliessen kann man es nicht. :?
Wurde die Fahrerlaubnisbehörde informiert wirst Du irgendwann Post von denen bekommen, daß sie "berechtigte Zweifel an deiner Fahreignung" haben und du einen Urintest machen solltst...
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Das Du in der Probezeit bist macht das ganze nicht besser....
Das Thema Fahrerlaubnisbehörde ist hier:
http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marih ... ettansicht
ganz gut zusammengefasst....
Du solltest also den Konsum sicherheitshalber die nächsten 3 - 6 Monate komplett einstellen, dann kannst du der Aufforderung zur Urinprobe gelassen entgegensehen.....
Sicherheitshalber solltest Du Dir einen Urintest mit 25ng CutOff besorgen, ist der Negativ bist du "sicher".....


MFG
HabAuchNeMeinung

Re: Führerschein

Verfasst: So 14. Feb 2016, 23:45
von RobinsonHuso
Danke für deine schnelle und erleuchtende Antwort, bin Neuling hier und habe beim absenden immer eine Fehlermeldung bekommen und das Ganze deswegen 5 mal veröffentlicht, sorry 8;D
Ich liebe diese Ungewissheit, ich empfinde es auch als eine Frechheit und Schikane mich ohne weitere Informationen verweilen zu lassen. :x

Re: Führerschein

Verfasst: Mo 15. Feb 2016, 07:15
von Sabine
Robinson, Du kannst die zuviel erstellten Threads selber löschen. Mußt nur auf "Editieren" gehen.

Re: Führerschein

Verfasst: Mo 15. Feb 2016, 08:02
von HabAuchNeMeinung
RobinsonHuso hat geschrieben:Danke für deine schnelle und erleuchtende Antwort, bin .....
Ich liebe diese Ungewissheit, ich empfinde es auch als eine Frechheit und Schikane mich ohne weitere Informationen verweilen zu lassen. :x
Hi,

gerne geschehen....
Warum rufst Du nicht bei "Scooby und Shaggy" an und erfragst deine Werte?
Stell dich "dumm" und frage einfach nach den Werten der Blutprobe....
Wenn Du die Werte kennst ist es leichter abzuschätzen ob da noch was kommt....
Dich zu verunsichern ist natürlich genau so gewollt, wie heisst es so schön in dem
Zeitartikel: die wollen "Für ein bisschen Ordnung unter Kiffern sorgen".
Wenn Du an diesem Irrsinn etwas ändern willst kann ich Dir nur raten gehe wählen,
es gibt inzwischen einige Parteien, die die bestehende Rechtslage veränderungswürdig finden.
Sprich mit Freunden, Bekannten usw. (vor allem nicht Konsumenten) über diesen "Wahnsinn".
Auch kannst Du Privatsponsor beim DHV werden.
https://hanfverband.de/dhv/hinweise_pri ... sor_werden

VG
HabAuchNeMeinung

EDIT:
Das nächste Mal beim Thema "pissen" und "turnübungen" standhaft bleiben, egal wie penetrant "Scooby und Shaggy" sind. Am "Ende" zählt nur die Blutprobe und ohne das Ergebnis des Schnelltests wird es schwieriger für sie einen Anfangsverdacht zu "konstruieren". Auch einer Blutentnahme entschieden widersprechen, dann wird es für "Scooby und Shaggy" langsam nämlich "aufwendig" und sie haben ggf. irgendwann keine Lust mehr....
Ausserdem sind sie in der Zeit beschäftigt und können keine anderen "jagen"....

Gelegenheitskonsum - BTM Eintrag - Führerschein

Verfasst: Di 5. Apr 2016, 00:08
von Mondgesicht
Hallo und guten Abend!


Erstmal möchte ich mich Vorstellen:
Ich bin schon seit längeren interessierter Leser dieses Forums. Ich habe mich jetzt erst angemeldet weil ich nichts aktuelles zu diesem Thema finden konnte. Ich bin Ende zwanzig und konsumiere ca. die hälfte meines Lebens. Ich kann nicht sagen wo ich jetzt stehen würde hätte ich nicht so früh begonnen aber das ist auch nicht Thema dieses Beitrages. Ich stehe mitten im Leben mit Kind, Haus, Job, Hobbys und Sport es läuft alles ganz gut und ich sehe durch meinen gelegentlichen (ca. 2-4 mal im Monat) Konsun keinen Nachteil. Es gibt mir eher halt und Entspannung im stressigen Altag. Alle andren Drogen inklusive Alkohol, Coffein und Tabak nehmen mir eher etwas als Sie mir was geben. Nun genug von mir geredet...

Wie im Betreff bereits geschrieben würde ich gerne eure Erfahrungen lesen zum Thema BTM- Eintrag, Führerschein und Gelegenheitskonsument. Seit ca. einem halben Jahr habe ich einen BTM Eintrag wegen eines Joints außerhalb des Straßenverkehrs. Verfahren eingestellt, Meldung an FSS ging raus aber bis jetzt keine Reaktion (warscheinlich weil ich meinen Mund gehalten habe und somit kein weiterer Verdacht gegeben war - was nicht heißt das nichts mehr kommt) dies ist aber ein anderes hier bereits oft diskutiertes Thema. Vieleicht ist noch zu erwähnen das selbstverständlich keine Blutprobe genommen wurde.

Des weiteren muss man sagen das ich bis jetzt noch nicht in eine Verkehrskontrolle geraten bin nach dem Vorfall. Ich fahre ein gepflegtes unauffälliges Fahrzeug und sehe Optisch nicht unbedingt nach einem Volltreffer für die Beamten aus. (Versuche da auch unter der Radar zu bleiben) Dennoch lässt mich das alles schlecht schlafen. Nun seid ihr dran.


- Was habt ihr als Gelegenheits oder auch Dauerkonsumenten mit BTM Eintrag für Erfahrungen mit Verkehrskontrollen gemacht?

- Habt ihr den Urintest verweigert und musstet dann zur Blutprobe mit zur Wache?

- Wenn ihr bei der abgenommenen Blutprobe zwar nicht über 1ng aktivem THC aber mit einem THC-COOH Wert erwischt wurder kam dann was auf euch zu (BTM Eintrag 1 Konsum - THC-COOH Wert nach zB zwei Jahren gibt an man hat mindestens zweimal konsumiert hat)

- War bei euren Verkehrskontrollen der BTM-Eintrag bereits ein Anfangsverdacht oder haben die Beamten (wie in unserer Gegend üblich) Sachen im Nachhinein erfunden wie rote Augen, Aussagen die mir den BTM-Eintrag eine Blutprobe rechtfertigen?

- Seid ihr der Meinung das sich ein BTM-Eintrag, der Führerschein und der gelegentliche Konsum auf dauer im Weg stehen?
(Vorrausgesetzt man beachtet alle Regeln aus diesen Forum und ist auch bereit direkt einen Anwalt bei einem Vorfall einzuschalten)


Falls ich mit meinem Foreneintrag Forenregeln nicht beachtet habe, bitte direkt bescheit sagen das ich dies direkt ändern kann.

Danke für das lesen des längeren Textes ich freue mich schon auf die Antworten...


Grüße aus Heidelberg

Re: Gelegenheitskonsum - BTM Eintrag - Führerschein

Verfasst: Di 5. Apr 2016, 01:01
von crappy
Ich bin vor 22 Jahren! mal ausserhalb des Straßenvehrkehrs aufgefallen. Bei jeder Verkehrskontrolle wird nach überprüfen des Persos nach Cannabis Konsum gefragt. Nicht BTM im Allgemeinen oder Alkoholkonsum sondern immer nach Cannabis. Gerne auch subtil à la "Hatten Sie schonmal Erfahrungen mit Cannabis". Dann kommt meistens der Pupillentest und "Dürfen wir mal Ihr Warndreieck sehen" was auf Deutsch bedeutet: Mach mal den Kofferraum auf wir würden gerne mal die Riechprobe machen und ein bischen durchsuchen. Das hängt dir also dein Leben lang an. Auch wenn irgendwo geschrieben steht das es nach X Jahren gelöscht wird. Das kann ich jedenfalls nicht bestätigen. Mit meinem Alter, Aussehen und Fahrzeug kann es jedenfalls nichts zu tun haben. Da bin ich purer Durchschnittsbürger.

Re: Gelegenheitskonsum - BTM Eintrag - Führerschein

Verfasst: Di 5. Apr 2016, 20:35
von bushdoctor
crappy hat geschrieben:Auch wenn irgendwo geschrieben steht das es nach X Jahren gelöscht wird. Das kann ich jedenfalls nicht bestätigen
Die Löschung musst Du über den Landesdatenschutzbeauftragten veranlassen. Von alleine Löschen DIE gar nichts aus deren Datenbank heraus!

Re: Gelegenheitskonsum - BTM Eintrag - Führerschein

Verfasst: Di 5. Apr 2016, 21:29
von crappy
Guter Tipp. Wie macht man das genau mit dem Antrag da? Also da muss man ja bestimmt angeben aus welcher Datenbank was genau gelöscht werden soll. Kannst mir auch gerne per PM schicken. Danke schonmal!

Re: Gelegenheitskonsum - BTM Eintrag - Führerschein

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 15:31
von Snoop_89
Also hier findest du alle Informationen dazu sowie eine Vorlage, die du nur ausfüllen und an die Polizei senden musst. Selber auch schon gemacht. Wenn ein Eintrag älter als 10 Jahre ist, wird er definitiv gelöscht, ansonsten liegt das auch im Ermessen des Beamten.

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service ... Teil_3.pdf

Führerschein Probleme bei Cannabis Erwerb?

Verfasst: Do 19. Mai 2016, 12:15
von GonZZo
Hallo zusammen,

Ich habe zzt. mit untenstehenden Fall zu kämpfen, ich hoffe ihr könnt mir helfen! :)

(Wohnort Bayern)

Habe keinerlei Vorstrafen / nicht polizeilich in Erscheinung getreten

November 2015 -> Post von der Kripo "Einladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Verstoß gegen das BtmG"

Daraufhin sofort Anwalt eingeschaltet, dieser hat den Termin abgesagt, und Akteneinsicht angefordert.

März 2016 -> Akte nach 5 Monaten des Wartens endlich da.. Ehemaliger Dealer hat angegeben, das ich bei Ihm im Zeitraum von Januar 2015 - Juli 2015 bei 7 gelegenheiten (sprich jeden Monat) zwischen 5-15 g gekauft habe.

April 2016 -> Anwalt hat Kontakt zu StA gesucht und ein Strafmaß verhandelt.

April 2016 -> Strafbefehl ist gekommen, dort steht das ich bei mind. 7 Gelegenheiten Cannabis erworben habe, 6x 5g und 1x 15g, Strafe: 50 Tagessätze

Anwalt meinte ich solle akzeptieren, bei der Verhandlung kann es nur schlechter kommen, da es Chatprotokolle etc.. gebe

Mai 2016 -> Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl verstreichen lassen, warte nun auf den Zahlungsbescheid.

Kann aufgrund des Erwerbs ein Ärztliches Gutachten angefordert werden?

Kann man erfragen ob bzw. wann so etwas kommt?

Ein Trip nach Holland ist geplant, wenn ich nun dort etwas rauche (ist ja entkriminalisiert) und ein Gutachten kommt, ist das ein Problem?



Ich bedanke mich schonmal recht herzlich für eure Antwort.

Re: Führerschein Probleme bei Cannabis Erwerb?

Verfasst: Do 19. Mai 2016, 17:55
von bushdoctor
Deine Frage, ob die Führerscheinstelle über Deinem "Strafbefehl" informiert wird und daraufhin "ein Zweifel an der Fahreignung" ausgesprochen wird, kann hier - denke ich - niemand beantworten... zumindest ich nicht, da ich kein Hellseher bin! ;-)

Da der "Tatort" in Bayern liegt, ist aber durchaus damit zu rechnen. In der Regel brauchen die Führerscheinstellen mindestens drei Monate bis sowas wie ein Abstinenznachweis (mind. 6 Monate) gefordert wird. Mit Führerscheinentzug/MPU musst Du - glaube und hoffe ich - aber nicht rechnen... es sei denn Du hast bei dem Verfahren irgendwelche Einlassungen zu Deinem Konsum gemacht.

Suche in diesem Unterforum nochmal nach ähnlichen Fällen, da steht schon ne Menge dokumentiert.