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Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

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Cookie
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

Aurora hat geschrieben:... und seine Verwendung als Rauschgift bleiben weiterhin verboten.
Ich hatte niemals vor, mich zu vergiften, daher verwende ich es auch nicht als Rauschgift (zumal es keines ist). Demnach darf man also doch? :mrgreen:

Sorry, liebe Bundesregierung, aber wenn man beim Formulieren veröffentlichter Texte nicht ganz genau aufpasst, geht der Schuss schnell nach hinten los.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Habe gerade (wieder mal) bei meiner Krankenkasse angerufen.

Die wissen immer noch nix! "Wie, was, übermorgen :o :shock:, wir haben noch keine Informationen."

Klasse Informationfluss Bild

Wollte z.b. wissen, wer die Anträge anforden kann (Patient, Arzt?), ob ein vorab ausgestelltes Rezept nachträglich bei Genehmigung erstattet wird ...

Dabei kam raus, das der MDK evtl. auch mitentscheiden kann. Hängt wohl mit der 3-5wöchigen Genehmigungszeit ab : unter 3 Wochen = ohne MDK, drüber mit.
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Oh Goot der MDK auch noch :oops:
Das wird ja immer besser.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Heute nicht dabei, nächster Termin wird noch nicht angezeigt.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Patienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Das entsprechende Gesetz wird rechtswirksam nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblattt, tritt frühestens morgen, am 1. März, in Kraft, wie die Bundesregierung heute mitteilte."

http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=67894
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"PZ-Expertenrat SPEZIAL: Cannabis in der Apotheke

Demnächst ist Cannabis für medizinische Zwecke verordnungs- und erstattungsfähig. Alle Fragen rund um die potenziellen Einsatzgebiete, Beschaffung, Qualität und Abrechnung in der Apotheke können Sie hier unserem PZ-Expertenrat stellen."


http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=67582

Expertenrat : http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=67585

"Für Ihre Frage an den PZ-Expertenrat SPEZIAL benutzen Sie bitte dieses Online-Formular.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Nachfrage derzeit sehr groß ist. Daher geben Sie uns ein paar Tage Zeit für die Antwort! "
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=67584

Antworten : http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=67583
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Der DHV meldet :

"Ob morgen das neue Gesetz für Cannabis als Medizin in Kraft treten wird, ist NICHT sicher! Ein wenig müssen wir uns vielleicht noch gedulden..."

https://www.facebook.com/hanfverband/po ... 1930230622

Aus den Kommentaren kann man herauslesen, das so einige z.B. im Bundespräsidialamt angerufen und angeblich von dort die Auskunft hätten, das das zu unterschreibende Gesetz dort erst am 22.2. eingetroffen und noch nicht unterschrieben sei. Es müsse erst noch geprüft werden.

Meine Gedanken dazu sind nicht Nettiquettekonform. :evil:
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis als Medizin wird wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum 01. März. 2017 in Kraft treten. Ich habe dort mit einer Dame vom BfArM und zudem auch mit dem Bundespräsidialamt telefoniert.

Gerne teilen - Damit alle bescheid wissen

Im Bundespräsidialamt wurde das Gesetz seitens der Juristen noch nichtmal geprüft

Eine Frechheit - E-Mails sind an beide Stellen raus, vorweg habe ich nur die telefonische Aussage"


https://www.facebook.com/arcaesar/video ... cation=ufi
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Im Gegenzug lässt die Bundesregierung die Cannabis Patienten wieder einmal alleine im Raum stehen. Nach mehreren Telefon Gesprächen mit dem Bayerischem Fernsehen in München und N24 in Berlin sowie dem Gesundheitsministerium in Berlin haben wir erfahren das am 1. März 2017 das versprochene Cannabis Gesetz nicht in Kraft tritt.
Anscheinend weiß nicht mal das Gesundheitsministerium nach Ihren eigenen Aussagen wann dieses Cannabis Gesetz in Kraft tritt. Sie hoffen das es im laufe des Monats März in Kraft tritt.
Was für ein Armutszeugnis!!!
Anscheinend hat unser Bundespräsident Joachim Gauck es versäumt das Gesetz zu unterschreiben.......................
Also liebe Patienten, noch ein wenig gedulden.."


https://www.facebook.com/photo.php?fbid ... cation=ufi
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Eben auf obiger Wenzel-Seite erschienen :

" Update: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gibt am Freitag eine Pressekonferenz.

Laut Bundespräsidialamt ist mit Inkrafttreten in 2-3 Wochen zu rechnen. Vielleicht erfährt man am Freitag ein genaues Datum. (Quelle Franjo Grotenhermen)

Eingegangen zur Prüfung ist das Gesetz beim Bundespräsidenten am 22.02. Die Prüfung braucht grundsätzlich über 2 Wochen, daher ist vor (über)nächster Woche nicht damit zu rechnen."


https://www.facebook.com/photo.php?fbid ... cation=ufi
Hanfkraut
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Hanfkraut »

... :cry:
Genau sowas habe ich mir schon gedacht!
.... Wenn es aber um akute Steuereinnahmen geht, geht das mit dem unterschreiben wahrscheinlich rapide schnell.

Geht es aber um Patienten B.z.w. Kronisch kranke dann ist das nicht so schlimm!

Fakt ist kronisch erkrankte Menschen benötigen cannabis sofort!
Die Krankheit möchte ich einmal kennen lernen die auf fehlende Unterschriften wartet und dann erst ausbricht :!: :lol:

So muss ich davon aus gehen das das Interesse vom Gesetzgeber doch nicht all so groß ist.
Oder werden schon Pflanzen in der BRD für medizinische Zwecke kultiviert?
Und wenn der Arzt ein Rezept ausgestellt hatt. Gibt es in der BRD denn einen cannabis Vorrat?
Bekomme ich innerhalb 24 sunden dann von der Apotheke cannabis?
Eigentlich müsste ich mich auf Grund meiner Gesundheit auf der frührente konzentrieren.
Oder noch mehr ( neue) Tabletten ordern.
Vielleicht sollte ich mich mit einem Stuhl vor dem Bundespräsidialamt setzen und mir ein Schild umhängen mit dem Satz warte auf cannabis damit ich so einigermaßen wieder meine Arbeit ausführen kann.


Mfg das hanfkraut, das so langsam aber sicher stink sauer ist auf die Darbietung der verantwortlichen die Alles dafür tuhn damit die Änderung später oder garnicht in Kraft treten kann!
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Das is ja eh ein tolles ding, wo man erst nen arzt betütteln muss, denn zahlt die kasse bestimmt nicht usw.
Gabs bei den 100g partienten denn wenigstens rabatt?

:roll:
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Für diejenigen, die noch Lust und Energie haben, Kommentare zu schreiben :

"Medizinisches Cannabis auf Rezept

Ab sofort können schwerkranke Patienten in Deutschland Cannabis auf Rezept erhalten. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten. "


http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 36649.html
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Die nächste Ausgabe im Bundesanzeiger ist für den 3.3. angekündigt.

Hm, das fällt mit der angeblichen Pressekonfenez zusammen, die sollten doch nicht etwa eine Nachtschicht eingelegt haben ?

Wie muss mein Mann manchmal zu beauftragten Firmen sagen: " Es ist noch kein Ingenieurbüro angezeigt worden, wenn Nachts das Licht brennt!" ;)
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis: Ministerin Huml mahnt Kontrollen an

Medizinisches Cannabis können schwerkranke Patienten nun auf Rezept bekommen. Bayerns Gesundheitsministerin Huml befürwortet die Entscheidung, warnt aber auch vor möglichen Folgen.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat angesichts einer Gesetzesreform, die schwer kranken Patienten medizinisches Cannabis auf Rezept ermöglicht, vor möglichen Folgen gewarnt. «Insbesondere bei jungen Menschen darf nicht der Eindruck entstehen, dass Cannabis ein ungefährliches Spaß-Produkt ist», sagte die CSU-Politikerin in München. «Denn das Gegenteil ist der Fall.» Möglich seien sowohl psychische als auch körperliche Erkrankungen."


http://www.augsburger-allgemeine.de/bay ... 53276.html

Frau Huml sollte mal lieber mal ganz, ganz still sein : wer seine Kleinkinder mit auf Volksfeste schleppt, zu 6 Erwachsenen mit Maßkrug an den Tisch setzt und dem Kind einen Mini-Maßkrug mit zwar alkoholfreien Getränk, aber der gleichen Farbe in die Hand drückt, handelt in meinen Augen ebenso verantwortungslos.

Es dürfte in Konsumentenkreisen eher die absolute Seltenheit sein, Kleinkinder an Tische zu setzten, wo 6 Erwachsene Riesenbongs anzünden und dem Kind eine kleine Purpfeife, gefüllt mit Salbei, in die Hand zu drücken.

Auf Volksfesten ist tagsüber solch ein Alkoholkonsum-Verhalten eher öfters zu beobachten ...
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Cannabis-Verordnung
Regressrisiko steht und fällt mit regionalen Regeln

Ärzte, die Cannabispräparate verordnen wollen, bedürfen dazu künftig der Erlaubnis durch die Krankenkasse. Per se wirtschaftlich ist die Verordnung deswegen aber noch lange nicht.
...
Da der Gesetzgeber die Cannabisverordnung an Bedingungen knüpft, insbesondere an die Erlaubnis jeder Erstverordnung durch die Krankenkasse, sollte sich die Frage nach dem Regressrisiko für Ärzte eigentlich nicht mehr stellen. Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke, hat sie doch gestellt. Und von Annette Widmann-Mauz (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, auch eine Antwort erhalten.

Danach gelten für die Cannabisverordnung "die Regelungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff. SGB V", so Widmann-Mauz, die darauf verweist, dass mit dem Versorgungsstärkungsgesetz die Prüfregularien der Selbstverwaltung auf Länderebene überantwortet wurden. Heißt: Die alte Richtgrößenprüfung soll durch regionale Wirtschaftlichkeitsvereinbarungen abgelöst werden.

Es sei "Angelegenheit der Vertragspartner", ergänzt Widmann-Mauz, "zu berücksichtigen, dass die Erstverordnung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis durch die Krankenkasse zu genehmigen ist". – Gewissheit über das Regress-Risiko bei Cannabisverordnungen wird also erst ein Blick in die Systematik der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines jeden KV-Bezirks geben. Diagnosen, die die Kostenträger genehmigen wollen, werden dort nicht ausgeschlossen sein.
...
Die Erfahrung zeigt, dass das Verordnungsgeschehen nicht allein von tatsächlichen Wirtschaftlichkeitskriterien und lokal üblicher Prüfintensität beeinflusst wird, sondern auch von subjektiven Regress-Ängsten der Leistungserbringer.
...
Tempel rechnet damit, dass das Gesetz zur Freigabe der Cannabisverordnung unmittelbar bevorsteht. "Bis 19 März, zwei Monate nach Abstimmung im Bundestag, sollte es im Bundesgesetzblatt verkündet werden.""


http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... 1925247292

https://de-de.facebook.com/franktempelm ... 8419767857
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"...
Um den Import von medizinischen Cannabisarzneimitteln kümmert sich eine neue Cannabisagentur. Am Freitag stellen das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Cannabisagentur offiziell vor."


http://www.rbb-online.de/politik/beitra ... ezept.html
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

" Ab März gibt es Cannabis auf Rezept

Ab März 2017, wenn das entsprechende Gesetz durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist, dürfen Ärzte bestimmten Patienten Cannabis auf Rezept verschreiben. Dass der Gesetzgeber damit offenbar vielen kranken Menschen entgegenkommt, belegt eine aktuelle Studie der University of British Columbia in Kanada, nach der viele ihre verschreibungspflichtigen Medikamente gerne gegen medizinisches Cannabis eintauschen würden.

Wie die Studie belegt, würden Menschen mit chronischen Schmerzen und Personen, die wegen psychischer Probleme Medikamente einnehmen, oftmals lieber zu Cannabis wechseln. Dies berichten die Forscher im Fachblatt International Journal of Drug Policy. An der Studie hatten sich 250 Patienten beteiligt, die wegen ihrer Beschwerden zusätzlich zu ihrer bisherigen Therapie medizinisches Cannabis verschrieben bekommen hatten. Insgesamt 63 Prozent der Befragten gaben an, das Medizinalhanf anstelle ihrer üblichen Medikamente zu benutzen.
...
Die Forscher glauben, dass der Hauptgrund, warum viele der Studienteilnehmer lieber Cannabis verwendeten, mit den geringeren Nebenwirkungen zusammenhängt. Darüber hinaus ließen sich die Symptome besser kontrollieren und viele Teilnehmer hatten das Gefühl, Cannabis sei sicherer als ihre verschreibungspflichtigen Medikamente."


https://www.aponet.de/aktuelles/forschu ... ezept.html

https://news.ok.ubc.ca/2017/02/27/given ... d-opioids/

http://www.ijdp.org/article/S0955-3959( ... ract?cc=y=
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Yes, we Can(nabis)

Die Hürden, medizinisches Cannabis auf Rezept zu erhalten, sinken. Dank eines neuen Gesetzes dürfen Ärzte es sogar verschreiben, bevor sie alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Das wurde auch Zeit."


http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 36818.html

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Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Hey, "Spon" ist lernfähig.

Korrekturhinweis zum Artikel http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 36649.html

"Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels stand, Patienten könnten "ab sofort" Cannabis auf Rezept erhalten. Das Gesetz tritt jedoch voraussichtlich erst in einigen Tagen in Kraft. Wir haben den Fehler korrigiert."
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