Sammlung Patienten vor Gericht

Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

"Cannabis-Züchter widerspricht Polizei

In einem Hochhaus in Hochdahl bestellte eine Gruppe junger Leute Pizza. Der Bote wurde erst nicht bezahlt und dann mit einem Baseball-Schläger verprügelt. In der Wohnung fand die Polizei mehr als 30 Marihuanapflanzen.
...
Auf einer Internet-Seite, die sich unter anderem mit der Aufzucht und Pflege von Haschisch-Pflanzen beschäftigt, hat der 21-jährige unter großer Aufmachung eine so genannte "Gegendarstellung" veröffentlicht.

Es sei nicht richtig, so der Wohnungsinhaber im "Highway-Magazin", dass die Pizza nicht bezahlt wurde. Er behauptet, eine per Internet aufgegebene Bestellung wurde an eine falsche Adresse geliefert. Die Pizzen seien dort auch entgegengenommen und bezahlt worden. Weil nun der 21-Jährige die Pizza dort abholen musste, habe man sich beim Pizza-Dienst beschwert. Als Entschädigung sollten angeblich kostenlos zwei Jumbo Pizzen und eine Cola gebracht werden. Der Bote wollte aber offenbar trotzdem Geld für diese Jumbo-Pizzen. Die Inhaber der Wohnung telefonierten wieder mit dem Pizza-Dienst. Offenbar gab es Unstimmigkeiten, worauf die Freundin des Wohnungsinhabers ohne zu bezahlen die Türe schloss. "Daraufhin hat der Lieferant sofort heftigst aggressiv vor die Wohnungstür getreten und im Hausflur rumgeschrien, beleidigt und gedroht", berichtet der Inhaber der Wohnung.
...
Was dem jungen Mann aber offenbar ganz wichtig ist: Er behauptet in der Gegendarstellung, er sei "im Besitz einer Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle", die es ihm erlaube, Cannabisblüten zu erwerben, weil er sie "medizinisch benötige". Er sei Patient und habe den Anbau bereits 2013 beantragt, aber zweimal eine Ablehnung bekommen. Um dagegen zu klagen, fehlten ihm allerdings die finanziellen Mittel. Die Betreiber der Seite "Highway-Magazin" sehen diese "Gegendarstellung" als durchaus realistische Variante des Tathergangs an."


http://www.rp-online.de/nrw/staedte/erk ... -1.6851223
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

Respekt für die klare Ansage vor Gericht!

"Landgericht verhängt Bewährungsstrafe
Osnabrücker verordnete sich selbst Marihuana-Therapie

Zu mild war das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück gegen einen 35-Jährigen Marihuana-Konsumenten ausgefallen – so sah es jedenfalls die Staatsanwaltschaft. Sie ging in Berufung und hatte nun Erfolg: Das Landgericht korrigierte die Strafe leicht nach oben.
...
Die Strafe fiel verhältnismäßig milde aus, weil das Amtsgericht von einem minderschweren Fall ausging. Denn der 35-jährige leidet an starken Rückenproblemen – genau genommen an einem „schweren Wirbelsäulenschmerzsyndrom mit rezidivierenden Bandscheibenvorfällen und degenerativen Veränderungen“, um es medizinisch zu formulieren. Seinen erlernten Beruf als Informatiker musste er bereits vor sechs Jahren aufgeben, weil langes Sitzen am Schreibtisch aufgrund seines Leidens nicht mehr möglich ist. Momentan seien die Beschwerden so stark, dass er kaum liegen könne, sagte der Angeklagte aus.

Nachdem mehrere Ärzte ablehnten, ihn zu operieren, habe er sich dazu entschieden, eine Schmerztherapie mit Marihuana durchzuführen – „eigenständig und bewusst illegal“, wie es vor dem Amtsgericht hieß.
...
Das Gericht zog sich für eine knappe Viertelstunde zurück und kam schließlich mit einem leicht korrigierten Urteil zurück in den Saal: Statt fünf Monate beträgt die Freiheitsstrafe nun sechs Monate und eine Woche. Wenn der Verurteilte nicht ins Gefängnis möchte, darf er sich zwei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen. Momentan bemüht er sich nach eigenen Angaben um eine legale Cannabistherapie unter ärztlicher Aufsicht."


https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/a ... a-therapie

Hat der Richter ihm auch einen Tip gegeben, was er machen sollte, wenn sich kein Arzt findet und wenn doch, dann Lieferschwierigkeiten ... Richter haben doch gerade bei Cannabis immer so tolle "letzt Worte". :roll:
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

"Marihuana Für Schmerztherapie

45-jähriger Delmenhorster muss wegen Eigenanbaus in Haft

Der Mann sagte aus, unter starken Rückenschmerzen zu leiden. Die Drogen sollten diese lindern. „Gesetz ist Gesetz“, sagte die Richterin und verurteilte den 45-Jährigen zu vier Jahren Gefängnis.

Zwei Jahre und drei Monate Gefängnis lautete das Urteil des Delmenhorster Amtsgerichts für einen 45 Jahre alten Mann aus Delmenhorst, der Marihuana angebaut hatte.
...
„Ich habe mir nur geholfen, verdammt noch mal“, rechtfertigte sich der Angeklagte. „Gesetz ist Gesetz“, konterte die Vorsitzende Richterin. "*
...
Der Angeklagte ist erheblich einschlägig vorbestraft. Wegen bewaffneten Handeltreibens mit Drogen wurde er bereits zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Da spielten die Schmerzen noch keine Rolle. Als er die Drogen anbaute, stand er unter Bewährung. 750 Gramm Marihuana hatte er ernten können, ausreichend für eine längere Schmerztherapie.

Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe und stellte für den Angeklagten den Antrag, in Zukunft seine Schmerzmittel selbst anbauen zu dürfen. Doch davon wollte die Oldenburger Berufungskammer nichts wissen.

Fest steht, dass Cannabis Schmerzen lindern kann. Es wird in der Medizin aber nur zögerlich eingesetzt. Das hat der Angeklagte zumindest geschafft. Seit Juni bekommt er seine Drogen auf Rezept. Eine Abmilderung des Delmenhorster Urteils kam wegen der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen nicht infrage."


https://www.nwzonline.de/delmenhorst/de ... 53914.html

*Hervorhebung von mir

Solche Urteile und Aussagen darf es nicht mehr geben ! :evil:
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

Hoffe, das wir solche Nachrichten demnächst nicht mehr lesen müssen :evil:

"Polizei hilft Rollstuhlfahrer auf und zeigt ihn an

Die Polizei ist in Altenburg lauten Hilferufen in eine Wohnung am Kornmarkt gefolgt. Dort habe sich am Donnerstag ein 40-Jähriger nicht mehr selbstständig in seinem Rollstuhl aufrichten können, teilte die Polizei am Freitag mit. Als die Polizisten dem Mann aufhalfen, fiel ein Tütchen mit Cannabis aus der Brieftasche des Mannes. Die Polizisten schrieben eine Strafanzeige wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln."


http://www.t-online.de/nachrichten/id_8 ... hn-an.html
Sabine
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Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Streit um Therapiehoheit der Ärzte für die Verordnung von Cannabis als Medizin weitet sich aus

Seit Monaten haben viele Patientinnen und Patienten Ärger mit ihrer Krankenkasse: Häufig will diese die Kosten für die Therapie mit medizinischem Cannabis nicht übernehmen. Inzwischen streiten über das Thema auch die Gerichte. Dabei war die Therapiehoheit der Ärztinnen und Ärzte ein Aspekt, den der Bundestag mit dem Cannabis-Gesetz stärken wollte. Wie auch die Tatsache, dass die Schwerkranken nicht austherapiert sein müssen.
...
Inzwischen befassen sich auch die Gerichte mit abgelehnten Anträgen auf Cannabis-Therapie – mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen: Nach einem Eilbeschluss des Sozialgerichts Düsseldorf (AZ: S 27 KR 698/17 ER) kann Cannabis nur als nachweislich letzter Ausweg zu lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Dagegen räumt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz den Ärzten deutlich mehr Therapiefreiheit ein (AZ: L 5 KR 140/17 B ER)."


https://www.leafly.de/mediziner/streit- ... -sich-aus/
Duck
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Duck »

Mainz wäre glaub ich auch für mich zuständig.
Einen Arztbrief brauch ich noch, dann gehts rund.
iltisbaer
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von iltisbaer »

Ja das ist mal wieder so ne Sache wo ich nicht verstehe das, das so ausarten kann. Das Gesetz gibt den Ärzten klar die Therapiehoheit und legt weiterhin fest das die Kasse nur in begründeten Einzelfällen die Kostenübernahme verweigern darf.
Auch das so gut wie jeder Antrag an den MDK geleitet wird ist so nicht vorgesehen, eigentlich sollte auch hier nur in Ausnahmefällen dder MDK zu rate gezogen werden.
In jedem Fall handeln die Kassen (und auch die Gerichte die es ablehen) weder im Sinne des Gesetzgebers noch der Patienten. Normalerweise müsste da von Seiten der Regierung eingeschritten werden. Wenn ich irgendwas nicht zahle was ich laut Gesetz aber zu zahlen habe bekomm ich auch einen auf den Deckel.
Aber wenn ich aktuell schon wieder von geplanten Krankenkassenbeitragserhöhungen (Merkel) höre dann ist eigentlich alles klar...immer mehr verlangen, aber nix geben wollen...

Ich bin mal gespannt wie sich das alles entwickelt, denn ich leide unter Psoriasis pustulosa und bin quasi austherapiert. Leider schlagen mir die Immunsuppressiva aber ordentlich auf die Leber, sodass ich diese jetzt loswerden möchte und meine Hautärztin in der Uiklinik Mainz in 2 Wochen auch von einer Can.therapie überzeugen möchte.
Duck
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Duck »

Da wünsch ich dir erfolg bin von denen einfach nur... :oops:
Unmöglich wie die mich behandelt haben.


Hoffe die Ärzte sind da besser zu denen kam ich nur nachts um 2 mit dem kopf unterm Arm.
Sabine
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Gericht: Cannabis nur bei schwerer Erkrankung auf Rezept
...
Das teilte das Landessozialgericht am Donnerstag in Darmstadt mit. Die Anträge von zwei Männern aus Wiesbaden, die über Schmerzen klagten, seien deshalb abgelehnt worden. In einem dritten Fall hatte ein Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis mit starken Bauchschmerzen allerdings Erfolg. Die Krankenkasse muss die Versorgung mit einem Cannabis-Mundspray tragen. Die Erkrankung sei schwer, unter anderem hätten auch jahrelange Morphium-Gaben diese nur leicht lindern können, hieß es. Zudem gebe es Aussicht auf eine spürbare Besserung. Die Beschlüsse des Landessozialgericht sind unanfechtbar. (Aktenzeichen L 8 KR 366/17 B ER Fibromyalgie/Muskelschmerzen, L 8 KR 255/17 B ER Schmerzsyndrom und L 8 KR 288/17 B ER Bauchschmerzen)."


http://www.focus.de/regional/darmstadt/ ... 55544.html
DanielZappel
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von DanielZappel »

Ich sags ja. Deutschland ist Entwicklungsland. Bevor die CDUler nicht ausgestorben sind, wird das nix.
Da hilft dann nur noch eine Verfassungsbeschwerde denke ich.
Sabine
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Sabine »

Nicht nur "ist", sondern "bleibt". Und es stehen genügend Junge parat, um diese Linie weiterzuführen.

Was für mich noch ein gravierender Faktor ist : was macht das mit den Menschen? Das Vertrauen in unseren "Rechtsstaat" ist bei vielen doch eh schon am Boden, solche Urteile fördern die Abkehr weiter. Stichwort "innere Kündigung" https://de.wikipedia.org/wiki/Innere_K%C3%BCndigung
Faustrecht und Selbstjustiz nehmen z.B. nach meinen Beobachtungen immer mehr zu, da der "Staat" eh nichts macht. Da dürfte die Abwanderung in die Illegalität nicht mehr groß ins Gewicht fallen.
DrGreenthumb
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von DrGreenthumb »

Die Sache mit der Therapiehoheit der Ärzte und vor allem auch das Weglassen klar definierter Krankheiten im Gesetz ist wohl Fluch und Segen zugleich.

Meine persönliche Meinung ist, man hätte wohl besser eindeutig festgelegt, dass bei bestimmten Krankheiten die KK zur Kostenübernahme gezwungen wären. Dafür die Möglichkeit zu einer Selbsttherapie (wie es vorher war) für andere Krankheiten deutlich zu erleichtern. Das hätte den Druck bzw. die Verantwortung etwas von den Ärzten genommen.

So wie es jetzt läuft ist es oft einfach willkürlich oder ungerecht mMn

Natürlich kommt man dann auch wieder an den Punkt, was genau ist eine "schwerwiegende Erkrankung" und was nicht.

Interessant wäre auch, was passiert eigentlich im Falle einer Gesetzesänderung diesbezüglich mit den jetzigen "Besitzern" einer Kostenübernahme? Geht dann der Spass wieder von vorne los oder wären diese unverändert wirksam?
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Gunter_H
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Gunter_H »

LSG Hessen lehnt Cannabis ab...

Neue Urteile des LSG Hessen (im Eilverfahren) lehnen den Anspruch auf Kostenerstattung von Cannabis durch die Krankenkasse bei Fibromyalgie und bei starken Schmerzen ab.

- Begründung:
Schwerwiegende Symptome sind nicht dokumentiert....
Es fehlt laut dem Gericht die Glaubhaftmachung eines schwerwiegenden Krankheitsbildes...

Außerdem sei nicht glaubhaft gemacht, dass „austherapiert“... (Kurzform) und "alternativlos"

Es fehlen die Indizien-Begründung warum Cannabisblüten hier wirklich hilft (Kurzform)

- Folgen:
Klar werden die Krankenkassen jetzt Auftrieb spüren...
Nur jedes Gerichtsurteil wird regelmäßig nur den konkreten Fall betreffen können.
Deine Situation muss weiterhin individuell behandelt werden !!!

- Wichtig bleibt aber vermutlich unbedingt:
Dass der Krankheitsverlauf – nach Möglichkeit – gut dokumentiert wird.
(Auch von uns als Patient!)
Was sind meine Symptome / Wann war ich bei welchen Ärzten mit welchen Beschwerden / Wie lautete die Diagnose / Welche Therapie wurde vorgeschlagen / praktiziert / mit welchem Ergebnis. Welche Nebenwirkungen sind eingetreten bzw beobachtet
Welche Atteste / Befundberichte habe ich von meinen bisherigen Ärzten die ggf. der Hausarzt nicht hat ...etc.

In der Begründung des Gerichtes fehlt offenbar das Thema, Standard Therapie kann z.B. wegen Nebenwirkungen nicht in Betracht kommen ..... (§ 31 Abschnitt 6 Absatz 1. b)
Deshalb: Warum sind die Standard Therapieverfahren für mich nicht zumutbar ,,,Nebenwirkungen“ etc.

Das Thema es fehlen angeblich Studien /Evidenz wurde hier ja schon häufig diskutiert.

Lasst Euch nicht entmutigen denn jeder Fall bleibt anders... Kämpfen lohnt sich!

In einem weiteren Urteil (hier zu Sativex) wird die Kostenerstattung vom gleichen Gericht zugesprochen

http://www.kostenlose-urteile.de/Hessis ... s25133.htm

weitere Quellen hierzu:
http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpr ... 1116392936
Zuletzt geändert von Gunter_H am Do 16. Nov 2017, 22:41, insgesamt 3-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Duck
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Duck »

Zitat:

Wichtig bleibt aber vermutlich unbedingt:
Dass der Krankheitsverlauf – nach Möglichkeit – gut dokumentiert wird.
(Auch von uns als Patient!)
Was sind meine Symptome / Wann war ich bei welchen Ärzten mit welchen Beschwerden / Wie lautete die Diagnose / Welche Therapie wurde vorgeschlagen / praktiziert / mit welchem Ergebnis. Welche Nebenwirkungen sind eingetreten bzw beobachtet
Welche Atteste / Befundberichte habe ich von meinen bisherigen Ärzten die ggf. der Hausarzt nicht hat ...etc.

Ja dumm nur das leider viele Ärzte überhauptnicht dokumentieren warum man da war :oops:

Also immer alles direckt mitnehmen, in zukunft.

Zitat:
In der Begründung des Gerichtes fehlt offenbar das Thema, Standard Therapie kann z.B. wegen Nebenwirkungen nicht in Betracht kommen ..... (§ 31 Abschnitt 6 Absatz 1. b)
Deshalb: Warum sind die Standard Therapieverfahren für mich nicht zumutbar ,,,Nebenwirkungen“ etc.


Auch mit diesem teil scheinen sich die ärzte schwer zutun warum auch immer :oops:


Zu Therapien machen die echt vorschläge?

Mir is das alles... ich hab da einfach zuviel erlebt und mir anhören müssen.
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Gunter_H
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Gunter_H »

Ja !!!

Es fällt den Ärzten wg. vielen, vielen Gründen sehr schwer mit diesen Themen umzugehen.....
Es ist aber halt unsere Gesundheit die wir - ein Stück weit auch selbst - in die Hand nehmen müssen.

Hier nochmal ein kleiner Hinweis in Richtung: Umgang mit Ärzten wenn ich entspr. Atteste brauche
viewtopic.php?f=22&t=7701
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
littleganja

Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von littleganja »

Das erste Urteil ist Schwachsinn oder zumindest die Begründung. Nach dieser Logik würden die Schmerzpatienten schlechter gestellt wie Patienten deren Krankheit nicht schmerzbedingt ist!
Ein schwerwiegendes Krankheitsbild liegt meiner Meinung vor wenn die Symptome der Krankheit das gewohnte nachgehen des Alltagsleben des Betroffenen erschwert oder unmöglich macht.
Auch Richter sind nicht immer Fehlerfrei, daher ist hier ein Widersprechen angebracht.
Hinsichtlich der Fibromyalgie bestehe zudem keine auf Indizien gestützte Begründung dafür, dass durch den Einsatz von medizinischen Cannabisblüten der Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflusst werden könne.
Dafür ist doch die Begleitstudie oder habe ich etwas verpasst???
Zuletzt geändert von littleganja am Do 16. Nov 2017, 22:44, insgesamt 2-mal geändert.
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Gunter_H
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Gunter_H »

**Hinweis:**
Falls Jemand die Urteile / Beschlüsse (alles samt Eilanträge) nochmal suchen möchte, oder seinen Anwalt informieren will:
Hier die "Überschriften" und Aktenzeichen:

LSG Darmstadt: Reines Schmerzsyndrom:
*Ablehnung des Gerichtes
(Eilbeschluss vom 4. Oktober 2017, Az.: L 8 KR 255/17 B ER).

LSG Darmstadt: Fibromyalgie (sogenanntes Weichteilrheuma):
*Ablehnung des Gerichtes
(Eilbeschluss vom 16. Oktober 2017, Az: L 8 KR 366/17 B ER)

LSG Darmstadt: Chronische Bauchschmerzen (Sativex)
*Zuspruch durch Gericht
(Eilbeschluss vom 28. September 2017, Az.: L 8 KR 288/17 B ER).

LSG Rheinland-Pfalz in Mainz: Schmerzhafte Gelenkveränderungen
*Zuspruch durch Gericht
(Eilbeschluss vom 27. Juli 2017, Az.: L 5 KR 140/17 B ER, JurAgentur-
Meldung vom 29. August 2017)

Sozialgerichts Düsseldorf: Cannabis nur wenn nachweislich letzter Ausweg
*Ablehnung des Gerichtes
(AZ: S 27 KR 698/17 ER) kann Cannabis nur als nachweislich letzter Ausweg
Zuletzt geändert von Gunter_H am Fr 17. Nov 2017, 08:07, insgesamt 3-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Duck
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Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von Duck »

Zum umgang mit Ärzten
In der Schmerzklinik... musste ich ja auf das dronabinol verzichten sonst ablehnung...
Begründung:
Das wirkt ja nurim Gehirn :shock:
Ja denkt euch den rest was soll man da sagen?
littleganja

Re: Sammlung Gerichtsurteile zu Cannabis

Beitrag von littleganja »

Eine Kostenübernahme die von der Krankenkasse bewilligt wurde kann jederzeit neue geprüft und abgelehnt werden
:arrow: Ausgenommen Genehmigungsfiktion oder Rechtsspruch vor Gericht!
Das Gesetz ist so wie es ist gut bezogen auf die Offenheit der Krankheiten. Eine Festlegung von Krankheiten wäre Diskriminierend gegenüber denen die nicht erwähnt wären und wäre somit gegen das Grundgesetz, einmal gegen die Würde und Gleichheit des Menschen sowie gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit!
Eine schwere Krankheit ist nach meiner Auffassung eine Krankheit deren Symptome den Betroffenen daran hindern seinem normalen Alltag nachzukommen oder auch nur in Teilen dadurch eingeschränkt wird.
Zumal die meisten Patienten die eine Cannabis Therapie beginnen möchten oft an einer Vielzahl an Krankheiten leiden.
Vor dem neuen Gesetz wurde die Austherapiertheit gefordert, diese Hürde ist weg und wird trotzdem teilweise von unwissenden Gerichten die das Gesetz falsch interpretieren auch noch untermauert. Wer dann die Flinte ins Korn wirft dem kann man wohl kaum böse sein. So bekommen dann Reichsbürger und Afd neuen Zulauf von ehemaligen Links angehauchten ursprünglich normale und an den Rechtsstaat glaubende Bürger. Total verrückt wie manche auf Gesetzen rumtrampeln :cry:
Sabine
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Re: Sammlung Patienten vor Gericht

Beitrag von Sabine »

"Haschisch bei Benediktbeurer gefunden: 1800 Euro Strafe

Ein reuiger Kiffer aus Benediktbeuern kommt am Amtsgericht mit einer milden Geldstrafe davon. Der Angeklagte habe Schlafstörungen und Rückenschmerzen gelegentlich mit einem Joint behandelt.

Der Besitz von Haschisch und Marihuana ist in Deutschland bekanntlich verboten. Das gilt auch dann, wenn die Droge quasi als Schmerzmittel angeschafft wurde. Diese Erkenntnis kostet einen Benediktbeurer (35) nun 1800 Euro. So hoch ist die Geldstrafe, zu der der Karosseriemechaniker verurteilt wurde.

In seiner Wohnung hatte die Polizei 14 Gramm Haschisch gefunden. Der Beschuldigte räumte den Besitz der Drogen vollumfänglich ein. Als Grund nannte er Schlafstörungen und Rückenschmerzen, die er eine Zeitlang gelegentlich mit einem Joint behandelt habe.
...
Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie 1500 Euro als Auflage beantragt."


https://www.merkur.de/lokales/bad-toelz ... 64245.html
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