Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Der Seiltanz des Hermann Gröhe
Am 19. Januar 2017 wird im Bundestag das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ beraten und verabschiedet. Dieses Gesetz ... würde die jahrzehntelangen Schikanen, denen sich schwerkranke Patienten und ihre Ärzte beim medizinischen Einsatz von Cannabis ausgesetzt sahen, weitestgehend unterbinden.
Die Verabschiedung des Gesetzesvorschlages hatte lange auf sich warten lassen: Ein erster Termin im Frühjahr 2016 verschob sich auch aufgrund von Verfahren, bei denen Patienten versuchten, ihre Rechte einzuklagen, bis jetzt. Doch anscheinend hat sich das Warten gelohnt: Laut der Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (ACM) sind im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf nicht nur einige Krankheitsbilder hinzugenommen worden, auch die Finanzierung des medizinischen Cannabis durch die Krankenkassen wäre dann wohl in den meisten Fällen gewährleistet.
...
Vorausgesetzt, dass das Gesetz am 19. Januar 2017 im Bundestag durchgewunken wird, brauchen Patienten keine mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle (BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) mehr zu beantragen; der Besuch beim Hausarzt reicht. Ob sich jeder Hausarzt darauf einlassen wird, ist fraglich, denn bis heute gibt es keine Leitlinien für den Einsatz von medizinischem Cannabis.
...
Das Gesetz wird sich bewähren müssen und die Praxis wird zeigen, wo die Lücken sind, die es zu schließen gilt. Die Pharmaindustrie und die Krankenkassen werden sicherlich nichts unversucht lassen, um den derzeitigen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von dem dünnen Seil zu schubsen, auf dem er da balanciert.
Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland, sagt hierzu: „Wenn das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird, freuen wir PIRATEN uns für die vielen Patienten und danken den Menschen, Medizinern und Aktivisten, die hier die Pionierarbeit geleistet haben; insbesondere den Patienten, die trotz ihrer Krankheit den steinigen Weg gegangen sind. All die Ausnahmegenehmigungen, die zahlreichen Demonstrationen und Petitionen und nicht zuletzt die Gerichtsprozesse, die nicht nur Geld kosteten, sondern auch jahrelanges Leid der Betroffenen, haben diese Gesetzesänderung erst ermöglicht. Die Piratenpartei fordert seit Jahren, dass Patienten ohne Wenn und Aber mit medizinischem Cannabis versorgt werden können, ohne draufzahlen zu müssen. Wir sehen nun zumindest einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Teil unserer drogenpolitischen Ziele in greifbarer Nähe.“"
https://www.piratenpartei.de/2017/01/18 ... nn-groehe/
Am 19. Januar 2017 wird im Bundestag das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ beraten und verabschiedet. Dieses Gesetz ... würde die jahrzehntelangen Schikanen, denen sich schwerkranke Patienten und ihre Ärzte beim medizinischen Einsatz von Cannabis ausgesetzt sahen, weitestgehend unterbinden.
Die Verabschiedung des Gesetzesvorschlages hatte lange auf sich warten lassen: Ein erster Termin im Frühjahr 2016 verschob sich auch aufgrund von Verfahren, bei denen Patienten versuchten, ihre Rechte einzuklagen, bis jetzt. Doch anscheinend hat sich das Warten gelohnt: Laut der Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (ACM) sind im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf nicht nur einige Krankheitsbilder hinzugenommen worden, auch die Finanzierung des medizinischen Cannabis durch die Krankenkassen wäre dann wohl in den meisten Fällen gewährleistet.
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Vorausgesetzt, dass das Gesetz am 19. Januar 2017 im Bundestag durchgewunken wird, brauchen Patienten keine mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle (BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) mehr zu beantragen; der Besuch beim Hausarzt reicht. Ob sich jeder Hausarzt darauf einlassen wird, ist fraglich, denn bis heute gibt es keine Leitlinien für den Einsatz von medizinischem Cannabis.
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Das Gesetz wird sich bewähren müssen und die Praxis wird zeigen, wo die Lücken sind, die es zu schließen gilt. Die Pharmaindustrie und die Krankenkassen werden sicherlich nichts unversucht lassen, um den derzeitigen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von dem dünnen Seil zu schubsen, auf dem er da balanciert.
Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland, sagt hierzu: „Wenn das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird, freuen wir PIRATEN uns für die vielen Patienten und danken den Menschen, Medizinern und Aktivisten, die hier die Pionierarbeit geleistet haben; insbesondere den Patienten, die trotz ihrer Krankheit den steinigen Weg gegangen sind. All die Ausnahmegenehmigungen, die zahlreichen Demonstrationen und Petitionen und nicht zuletzt die Gerichtsprozesse, die nicht nur Geld kosteten, sondern auch jahrelanges Leid der Betroffenen, haben diese Gesetzesänderung erst ermöglicht. Die Piratenpartei fordert seit Jahren, dass Patienten ohne Wenn und Aber mit medizinischem Cannabis versorgt werden können, ohne draufzahlen zu müssen. Wir sehen nun zumindest einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Teil unserer drogenpolitischen Ziele in greifbarer Nähe.“"
https://www.piratenpartei.de/2017/01/18 ... nn-groehe/
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"...
Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands und Palliativmediziner, lobte die Pläne: „Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Patienten, denen diese Medikamente helfen können, sie nun nicht mehr selber bezahlen müssen.“ Allerdings kämen Cannabis-Medikamente bei einer relativ kleinen Anzahl von Palliativpatienten zum Einsatz: „Hier vor allem bei Übelkeit und begleitend zur Chemo- und Schmerztherapie.“
„Durch den Gesetzesentwurf wird es nach unserer Einschätzung zu einer Ausweitung der Versorgung mit Cannabis kommen“, sagte auf Anfrage eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Über die zu erwartenden Kosten konnte sie noch keine Aussage machen, weil die genauen Konditionen der Nutzung noch unklar seien.
Zudem forderte sie eine begleitende Forschung beim Einsatz von Cannabis, denn „bisher sind die wissenschaftlichen Belege für eine erfolgreiche Therapie mit Cannabis jenseits von erfolgreichen Einzelerfahrungen leider unbefriedigend“. Belastbare wissenschaftliche Belege zur Wirkung und Nebeneffekten fehlten. "
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/D ... -freigeben
Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands und Palliativmediziner, lobte die Pläne: „Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Patienten, denen diese Medikamente helfen können, sie nun nicht mehr selber bezahlen müssen.“ Allerdings kämen Cannabis-Medikamente bei einer relativ kleinen Anzahl von Palliativpatienten zum Einsatz: „Hier vor allem bei Übelkeit und begleitend zur Chemo- und Schmerztherapie.“
„Durch den Gesetzesentwurf wird es nach unserer Einschätzung zu einer Ausweitung der Versorgung mit Cannabis kommen“, sagte auf Anfrage eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Über die zu erwartenden Kosten konnte sie noch keine Aussage machen, weil die genauen Konditionen der Nutzung noch unklar seien.
Zudem forderte sie eine begleitende Forschung beim Einsatz von Cannabis, denn „bisher sind die wissenschaftlichen Belege für eine erfolgreiche Therapie mit Cannabis jenseits von erfolgreichen Einzelerfahrungen leider unbefriedigend“. Belastbare wissenschaftliche Belege zur Wirkung und Nebeneffekten fehlten. "
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/D ... -freigeben
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Wegen dem Beginn schaut bitte ab und zu selber bei bundestag.de rein, er wurde wieder um ein paar Minuten verschoben, ist jetzt um 12:20 angesetzt.
Da wird es für die Menschen, die in der Mittagspause zuschauen wollen, etwas eng.
Man kann sich das Ganze auch auf Phönix anschauen
http://www.phoenix.de/livestream/
Da wird es für die Menschen, die in der Mittagspause zuschauen wollen, etwas eng.
Man kann sich das Ganze auch auf Phönix anschauen
http://www.phoenix.de/livestream/
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Schwerstkranker Ingolstädter hofft auf Gesetzesänderung
Gebannt blickt ein Ingolstädter derzeit nach Berlin. Dort befasst sich der Bundestag mit einem Gesetz, das das Leben des 32-jährigen Epileptikers nachhaltig verändern könnte.
...
Der Ingolstädter braucht laut seinem Arzt täglich vier Gramm Cannabis, um seine Schmerzen und Beschwerden beherrschen zu können, zum Beispiel um seine Anfälle zu kontrollieren und den Brechreiz zu überwinden. Doch er hat nicht das Geld dafür, denn fünf Gramm kosten in der Apotheke 105 Euro. Dabei hat er eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle.
Patient auf Spenden angewiesen
Weil er es nicht mehr ertrug, sich das Geld erbetteln zu müssen und auf Spenden angewiesen zu sein, spielte der 32-Jährige im vergangenen Jahr mit dem Gedanken in Belgien Sterbehilfe zu beantragen.
...
Marihuana von der Straße lehnt der Patient als gesundheitsgefährdend und nicht gesetzeskonform ab.
...
Spangenberg findet zum Beispiel in Ingolstadt keinen Kassenarzt, der ihm Cannabis verschreibt und hat sich deshalb an einen Arzt für Privatpatienten in einem anderen Bundesland gewandt."
http://www.br.de/nachrichten/oberbayern ... t-102.html
Gebannt blickt ein Ingolstädter derzeit nach Berlin. Dort befasst sich der Bundestag mit einem Gesetz, das das Leben des 32-jährigen Epileptikers nachhaltig verändern könnte.
...
Der Ingolstädter braucht laut seinem Arzt täglich vier Gramm Cannabis, um seine Schmerzen und Beschwerden beherrschen zu können, zum Beispiel um seine Anfälle zu kontrollieren und den Brechreiz zu überwinden. Doch er hat nicht das Geld dafür, denn fünf Gramm kosten in der Apotheke 105 Euro. Dabei hat er eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle.
Patient auf Spenden angewiesen
Weil er es nicht mehr ertrug, sich das Geld erbetteln zu müssen und auf Spenden angewiesen zu sein, spielte der 32-Jährige im vergangenen Jahr mit dem Gedanken in Belgien Sterbehilfe zu beantragen.
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Marihuana von der Straße lehnt der Patient als gesundheitsgefährdend und nicht gesetzeskonform ab.
...
Spangenberg findet zum Beispiel in Ingolstadt keinen Kassenarzt, der ihm Cannabis verschreibt und hat sich deshalb an einen Arzt für Privatpatienten in einem anderen Bundesland gewandt."
http://www.br.de/nachrichten/oberbayern ... t-102.html
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Einstimmig ohne Stimmenthaltung, Respekt!
Zerfieseln werde ich erst mal noch nicht, schaue es mir später noch mal in Ruhe an, wenn ich mich wieder gefasst habe.
Es tut mir aber für die leid, die z.B. chronisch erkrankt sind, aber nicht in die Kategorie "Schwerkrank" fallen. Ein Grund, weiter in Sachen "Legalisierung" tätig zu sein.
Die Medien bringen gerade hauptsächlich die Kurzmeldung "einstimmig etc." Wird wohl noch einen Moment dauern, bis das genaueres kommt.
Zerfieseln werde ich erst mal noch nicht, schaue es mir später noch mal in Ruhe an, wenn ich mich wieder gefasst habe.
Es tut mir aber für die leid, die z.B. chronisch erkrankt sind, aber nicht in die Kategorie "Schwerkrank" fallen. Ein Grund, weiter in Sachen "Legalisierung" tätig zu sein.
Die Medien bringen gerade hauptsächlich die Kurzmeldung "einstimmig etc." Wird wohl noch einen Moment dauern, bis das genaueres kommt.
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Endlich darf Cannabis helfen
Krankenkassen müssen Cannabis für Schwerkranke als Schmerzmittel bezahlen. Das hat der Bundestag in einem neuen Gesetz beschlossen. Gut so! "
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/20 ... arzt-legal
Krankenkassen müssen Cannabis für Schwerkranke als Schmerzmittel bezahlen. Das hat der Bundestag in einem neuen Gesetz beschlossen. Gut so! "
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/20 ... arzt-legal
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Cannabis auf Rezept - ein guter Schritt?
Schwerkranke können einem neuen Gesetz zufolge künftig auf Kassenkosten Cannabis als Medizin erhalten. Geplant ist ein staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland durch eine Cannabisagentur. Selbst anbauen dürfen Patienten die Pflanze weiterhin nicht. "
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/l ... -1.3340470
https://de-de.facebook.com/ihre.sz/post ... 7757117934
Schwerkranke können einem neuen Gesetz zufolge künftig auf Kassenkosten Cannabis als Medizin erhalten. Geplant ist ein staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland durch eine Cannabisagentur. Selbst anbauen dürfen Patienten die Pflanze weiterhin nicht. "
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/l ... -1.3340470
https://de-de.facebook.com/ihre.sz/post ... 7757117934
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Beschlossen: Jetzt gibt es Cannabis auf Rezept
Bundestag gibt das Hanf frei! "
http://www.berliner-kurier.de/berlin/po ... --25577788
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
HEUREKA!Aurora hat geschrieben:"Beschlossen: Jetzt gibt es Cannabis auf Rezept
Der erste wichtige Schritt ist damit endlich getan, und das auf gar nicht mal so schlechte Weise - Chapeau, Frau Mortler !
EDIT: Auch auf tagesschau.de: http://www.tagesschau.de/inland/cannabi ... g-101.html
Zuletzt geändert von Cookie am Do 19. Jan 2017, 14:20, insgesamt 1-mal geändert.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Das lag wohl schon in der Schublade der BfArM
"Das am 19.01.2017 vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht die Herstellung der betäubungsmittelrechtlichen Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit für weitere Arzneimittel auf Cannabis-Basis vor (z.B. getrocknete Medizinal-Cannabisblüten und Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität). Welche Folgen ergeben sich hieraus für die bisherige Möglichkeit, eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-Cannabis zum Zweck der ärztlich begleiteten Selbsttherapie beim BfArM zu beantragen? .... "
Wichtig für Patienten mit vorhandener Ausnahmegenehmigung :
"Zur Vereinheitlichung der Verfahren würden die Ausnahmeerlaubnisse zum Erwerb von Cannabis nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz drei Monate nach Inkrafttreten des o.g. Änderungsgesetzes unbrauchbar, da Apotheken danach Cannabis-Arzneimittel ausschließlich aufgrund einer ärztlichen Verschreibung abgeben werden. Deshalb empfiehlt das BfArM, die Möglichkeit der ärztlichen Verschreibung von Medizinal-Cannabis frühzeitig mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu besprechen. Weiterhin bittet das BfArM die Patientinnen und Patienten um Rückgabe der persönlichen Ausnahmeerlaubnis, sobald Cannabisprodukte erstmalig aufgrund einer ärztlichen Verschreibung in der Apotheke bezogen wurden."
http://www.bfarm.de/DE/Service/FAQ/_fun ... Id=7801442
"Das am 19.01.2017 vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht die Herstellung der betäubungsmittelrechtlichen Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit für weitere Arzneimittel auf Cannabis-Basis vor (z.B. getrocknete Medizinal-Cannabisblüten und Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität). Welche Folgen ergeben sich hieraus für die bisherige Möglichkeit, eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-Cannabis zum Zweck der ärztlich begleiteten Selbsttherapie beim BfArM zu beantragen? .... "
Wichtig für Patienten mit vorhandener Ausnahmegenehmigung :
"Zur Vereinheitlichung der Verfahren würden die Ausnahmeerlaubnisse zum Erwerb von Cannabis nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz drei Monate nach Inkrafttreten des o.g. Änderungsgesetzes unbrauchbar, da Apotheken danach Cannabis-Arzneimittel ausschließlich aufgrund einer ärztlichen Verschreibung abgeben werden. Deshalb empfiehlt das BfArM, die Möglichkeit der ärztlichen Verschreibung von Medizinal-Cannabis frühzeitig mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu besprechen. Weiterhin bittet das BfArM die Patientinnen und Patienten um Rückgabe der persönlichen Ausnahmeerlaubnis, sobald Cannabisprodukte erstmalig aufgrund einer ärztlichen Verschreibung in der Apotheke bezogen wurden."
http://www.bfarm.de/DE/Service/FAQ/_fun ... Id=7801442
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Cannabismedizin gegen den Willen der Bundesregierung erkämpft"
https://www.linksfraktion.de/themen/nac ... erkaempft/
https://www.linksfraktion.de/themen/nac ... erkaempft/
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Cannabis auf Rezept
Netzreaktionen: Gibt’s das auch von Ratiopharm?
Manche Steilvorlagen müssen wohl einfach verwandelt werden: Nachdem der Budestag Cannabis auf Rezept beschlossen hat, macht sich das Netz darüber lustig.
...
Auch wenn es sich um eine ernsthafte Sache handelt, und vielen Patienten mit der Freigabe von Cannabis geholfen werden kann, macht sich das Netz bereits in den ersten Minuten, nachdem die Entscheidung im Bundestag gefallen war, darüber lustig und kokettiert mit Cannabis als altbekanntes Rauschmittel, das nun durch die Hintertür eine Legalisierung erfahre.
Wir haben einige der Tweets gesammelt."
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... c0ea1.html
Netzreaktionen: Gibt’s das auch von Ratiopharm?
Manche Steilvorlagen müssen wohl einfach verwandelt werden: Nachdem der Budestag Cannabis auf Rezept beschlossen hat, macht sich das Netz darüber lustig.
...
Auch wenn es sich um eine ernsthafte Sache handelt, und vielen Patienten mit der Freigabe von Cannabis geholfen werden kann, macht sich das Netz bereits in den ersten Minuten, nachdem die Entscheidung im Bundestag gefallen war, darüber lustig und kokettiert mit Cannabis als altbekanntes Rauschmittel, das nun durch die Hintertür eine Legalisierung erfahre.
Wir haben einige der Tweets gesammelt."
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... c0ea1.html
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Cannabis in Deutschland für Schwerkranke künftig auf Rezept erhältlich
...
In Österreich sind Cannabis und/oder Marihuana nicht für die medizinische Behandlung freigegeben. Es gibt ausschließlich zugelassene Medikamente mit den Inhaltsstoffen Tetrahydrocannabinol (THC) und/oder Cannabidiol (CBD)."
http://derstandard.at/2000051176745/Sch ... auf-Rezept
"Mückstein: Natürliches Cannabis sollte auch in Österreich auf Rezept verschrieben werden können
Grüne: Beschluss des deutschen Bundestages ist großer Vorteil für PatientInnen
...
„Ich fordere die Gesundheitspolitik auf, Cannabis nicht länger als Suchtmittel zu stigmatisieren und schwerkranken Menschen wie in Deutschland in natürlicher Form als Medizin zur Verfügung zu stellen,“ sagt Mückstein."
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... en-koennen
" Cannabis als Arzneimittel – Neue Regelung für Österreich?
Österreich bleibe neben Italien das einzige Land in Europa mit einem staatlichen Monopol für die Produktion von Cannabispflanzen zur Arzneimittelherstellung. Das erklärte der nach eigenen Angaben größte Hanfstecklingsbetrieb Österreichs, Flowery Field, nach dem Beschluss des deutschen Bundestags, Cannabis als Arzneimittel für Schwerkranke freizugeben.
Der Gesetzgeber solle ähnlich der Bundesregierung in Deutschland endlich tätig werden und für einen neuen gesetzlichen Rahmen sorgen, der sich tatsächlich an den Bedürfnissen der Patienten orientiert, forderte Geschäftsführer Alexander Kristen.
...
Der österreichische Gesetzgeber habe sich hingegen für ein Monopol entschieden, das die gesamte Entwicklung im Bereich Medizinalhanf massiv blockiere, die Forschung verhindere und Schmerzpatienten im Regen stehen lasse."
http://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-U ... esterreich
...
In Österreich sind Cannabis und/oder Marihuana nicht für die medizinische Behandlung freigegeben. Es gibt ausschließlich zugelassene Medikamente mit den Inhaltsstoffen Tetrahydrocannabinol (THC) und/oder Cannabidiol (CBD)."
http://derstandard.at/2000051176745/Sch ... auf-Rezept
"Mückstein: Natürliches Cannabis sollte auch in Österreich auf Rezept verschrieben werden können
Grüne: Beschluss des deutschen Bundestages ist großer Vorteil für PatientInnen
...
„Ich fordere die Gesundheitspolitik auf, Cannabis nicht länger als Suchtmittel zu stigmatisieren und schwerkranken Menschen wie in Deutschland in natürlicher Form als Medizin zur Verfügung zu stellen,“ sagt Mückstein."
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... en-koennen
" Cannabis als Arzneimittel – Neue Regelung für Österreich?
Österreich bleibe neben Italien das einzige Land in Europa mit einem staatlichen Monopol für die Produktion von Cannabispflanzen zur Arzneimittelherstellung. Das erklärte der nach eigenen Angaben größte Hanfstecklingsbetrieb Österreichs, Flowery Field, nach dem Beschluss des deutschen Bundestags, Cannabis als Arzneimittel für Schwerkranke freizugeben.
Der Gesetzgeber solle ähnlich der Bundesregierung in Deutschland endlich tätig werden und für einen neuen gesetzlichen Rahmen sorgen, der sich tatsächlich an den Bedürfnissen der Patienten orientiert, forderte Geschäftsführer Alexander Kristen.
...
Der österreichische Gesetzgeber habe sich hingegen für ein Monopol entschieden, das die gesamte Entwicklung im Bereich Medizinalhanf massiv blockiere, die Forschung verhindere und Schmerzpatienten im Regen stehen lasse."
http://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-U ... esterreich
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Karl Huber: „Da sieht man wieder, wie verlogen die alle sind“
...
Wir haben mit Shorty über den neuen Gesetzesentwurf gesprochen. Er hat die Verlesung selber gespannt vor dem Fernseher verfolgt. Seine Ansichten sind eindeutig: „Das war ein riesiger Schritt in die richtige Richtung. Doch das ganze Theater hat wieder gezeigt, wie verlogen die Politiker da oben alle sind. Jahrzehntelang waren sie dagegen, jahrzehntelang haben sie Cannabis verteufelt und plötzlich sind alle einstimmig dafür. Da sieht man die Widersprüche. Für mich war das pure Heuchelei.“
...
Shorty hat nach dem Beschluss des Bundestages sofort seine Krankenkasse angerufen. „Dort wusste noch keiner Bescheid, wie das künftig abläuft, mir wurde jedoch zugesichert, dass ich sofort eine Rückmeldung bekomme, sobald man mehr wisse.“
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... chComments
Die bisherigen Kommentare dazu zeigen mal wieder, das manche Menschen nichts, aber überhapt nichts verstehen (wollen?).
...
Wir haben mit Shorty über den neuen Gesetzesentwurf gesprochen. Er hat die Verlesung selber gespannt vor dem Fernseher verfolgt. Seine Ansichten sind eindeutig: „Das war ein riesiger Schritt in die richtige Richtung. Doch das ganze Theater hat wieder gezeigt, wie verlogen die Politiker da oben alle sind. Jahrzehntelang waren sie dagegen, jahrzehntelang haben sie Cannabis verteufelt und plötzlich sind alle einstimmig dafür. Da sieht man die Widersprüche. Für mich war das pure Heuchelei.“
...
Shorty hat nach dem Beschluss des Bundestages sofort seine Krankenkasse angerufen. „Dort wusste noch keiner Bescheid, wie das künftig abläuft, mir wurde jedoch zugesichert, dass ich sofort eine Rückmeldung bekomme, sobald man mehr wisse.“
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... chComments
Die bisherigen Kommentare dazu zeigen mal wieder, das manche Menschen nichts, aber überhapt nichts verstehen (wollen?).
- bushdoctor
- Beiträge: 2373
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Hier der aktuelle Link auf die "Debatte" vor der Abstimmung in der Bundestags-Mediathek:
https://www.bundestag.de/mediathek?vide ... =mediathek
...hab´s mir leider noch nicht angeschaut, weil mein Laptop gerade Zicken macht...
https://www.bundestag.de/mediathek?vide ... =mediathek
...hab´s mir leider noch nicht angeschaut, weil mein Laptop gerade Zicken macht...
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Von Mörnest, habe es mal hierhin verschoben :
"https://www.zdf.de/verbraucher/volle-ka ... n-100.html
Es wird mit sicherheit Berichte Hageln. Ich selber habe geheult und eine krasse Gänsehaut bekommen. Endlich bekommen Kranke auf Kassenkosten über ein BTM Rezept Cannabis und es entscheidet einzig und alleine der Arzt!
Einstimmig, unglaublich."
"https://www.zdf.de/verbraucher/volle-ka ... n-100.html
Es wird mit sicherheit Berichte Hageln. Ich selber habe geheult und eine krasse Gänsehaut bekommen. Endlich bekommen Kranke auf Kassenkosten über ein BTM Rezept Cannabis und es entscheidet einzig und alleine der Arzt!
Einstimmig, unglaublich."
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
"Cannabis als Medizin
Cannabis ist eine berauschende Substanz, deren Konsum grundsätzlich gesundheitsgefährdend ist. Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, den Missbrauch von Cannabis zu verhindern. Gleichzeitig ist es das Anliegen der Bundesregierung, die Versorgung mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln zu verbessern und schwerkranken Patientinnen und Patienten Zugang zu diesen zu ermöglichen.
...
Auf Initiative der Drogenbeauftragten wurde ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, damit Schwerkranke mit Cannabis behandelt werden können und die Kosten von der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden."
http://www.drogenbeauftragte.de/themen/ ... dizin.html
Iiiih und so was Gefährliches mutet Frau Mortler uns Schwerkranken zu ?!
Cannabis ist eine berauschende Substanz, deren Konsum grundsätzlich gesundheitsgefährdend ist. Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, den Missbrauch von Cannabis zu verhindern. Gleichzeitig ist es das Anliegen der Bundesregierung, die Versorgung mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln zu verbessern und schwerkranken Patientinnen und Patienten Zugang zu diesen zu ermöglichen.
...
Auf Initiative der Drogenbeauftragten wurde ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, damit Schwerkranke mit Cannabis behandelt werden können und die Kosten von der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden."
http://www.drogenbeauftragte.de/themen/ ... dizin.html
Iiiih und so was Gefährliches mutet Frau Mortler uns Schwerkranken zu ?!
Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis
Also ich an deiner Stelle würde von so etwas Gemeingefährlichem wie Hanf die Finger lassen und lieber auf Opiate oder eines dieser hochwirksamen modernen Opioide zurückgreifen, die als geprüfte Arzneimittel natürlich viel sicherer sind!Aurora hat geschrieben: ...
Iiiih und so was Gefährliches mutet Frau Mortler uns Schwerkranken zu ?!
- bushdoctor
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Re: Mortler stellt Cannabis-Behandlung auf Kassenrezept in A
Der "Strafparagraph" 16 BtMVV ist immer noch nicht angepasst worden im aktuell "beschlossenen" Gesetz... mal sehen, ob ein Arzt einmal darüber "stolpern" wird...bushdoctor hat geschrieben:Was mir bei dem Referentenentwurf des BGM aufgefallen ist, dass die Strafvorschriften (§ 16 BtMVV) in der Betäubungsmittelverschreibungsverordung nicht auf die Änderungen bzgl. Cannabis angepasst wurden...
Das könnte (bei wortgenauer Auslegung) dazu führen, dass sich jeder Arzt, der Cannabisblüten verscheibt, sofort strafbar macht! Cannabisblüten sind keine Zubereitung(!), wie vom BGM ja schon in der Begründung zu Änderung der BtMVV richtig festgestellt.
"Witzig" ist auch, dass Cannabis doch nicht - wie im Referentenentwurf ursprünglich vorgeschlagen - ganz aus Anlage 1 BtmG gestrichen wird!
Verkürzt heißt das nun:
Cannabis ist nicht verschreibungsfähig außer zu medizinischen Zwecken und nur dann, wenn es aus einem Anbau stammt, der durch das BfArM genehmigt wurde.
Damit sind die deutschen Apotheker raus, denen ansonsten der Anbau ohne spezielle Genehmigung erlaubt wäre.
(vielleicht lesen die "Gesetzesentwerfer" hier ja mit, denn eine solche "Befürchtung" hatte ich im Forum schon ofters geäußert)