Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

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Cookie
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

Das ist äußerst bedenklich. Man könnte auch annehmen, dass es gewollt verzögert wird... Moral und Ethik sind in Bezug auf Patienten wohl nicht so wichtig. Vielleicht wird auch vermutet, dass die Betroffenen nun ja schon so lange auf ihre Legalität gewartet haben, dass ein paar Tage mehr oder weniger nun auch keine Rolle spielen?! Zum K....n!
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Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Habe gerade beim Bundesanzeiger angerufen :

Laut der Sachbearbeiterin ist die Veröffentlichung für morgen geplant, allerdings ohne Gewähr :roll: können ja Erdbeben, Hackerangriffe, Terroristen etc. dazwischen funken. ;)

Inkrafttreten dann am Freitag.

Edit :

Kurzes Gedächtnisprotokoll

Habe dort angerufen und freundlich nachgefragt, woran es denn hapert mit der Veröffentlichung. Die Sachbearbeiterin meinte zuerst, bei Ihnen sei noch nix eingetroffen. 3 Sekunden später : halt, stop, da ist was. Und dann hat sie mir den neu erschienen Text mit der Ankündigung vorgelesen.

Das mit dem Erdbeben etc. ist natürlich auf meinem Mist gewachsen. ;)
cmuede
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von cmuede »

Wow! Danke für deine Initiative zum Hörer zu greifen Aurora. Final Countdown. Macht den verregneten Tag viel schöner.

Und ich dachte schon, die warten bis Steinmeier das Gesetz ab 18. März unterschreibt.

Trommelwirbel.
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Cookie
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

Na, das sind doch sehr erfreuliche Nachrichten! Danke für Deinen Einsatz, Aurora!
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Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Das Bundesinstitut wappnet sich

Kurz vor Inkrafttreten des sogenannten Cannabisgesetzes hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin über die neue Cannabisagentur informiert. Dort sieht man sich für die kommenden Aufgaben gut vorbereitet.
...
Es ist keine gewagte Prognose, dass nach der Legalisierung die Zahl der Patienten, die Cannabis als Arzneimittel nutzen, steigen wird. Lieferengpässe sind daher wahrscheinlich, zumindest bis deutsche Ware verfügbar ist. Bereits heute »gestaltet sich der Import schwierig angesichts der Mengen, die wir in den letzten Jahren benötigt haben«, sagte Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium.
...
Wie teuer das deutsche Arznei- Cannabis sein wird, ist noch unklar. Die Cannabisagentur wird die Ware aus deutscher Produktion aufkaufen und dann einen Herstellerabgabepreis festlegen, zu dem sie es an Hersteller von Fertigarzneimitteln, Großhändler oder Apotheker abgibt. Dabei darf das BfArM keine Gewinne oder Überschüsse erzielen. Lediglich anfallende Personal- und Sachkosten werden berücksichtigt.

Für importiertes Cannabis geht die Bundesregierung von einem Grammpreis von 18 Euro aus. Aus Sicht von Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag, ist das viel zu teuer. In Kanada koste ein Gramm lediglich 3 bis 4 Euro. Es sei bedenklich, »dass Patienten und Krankenkassen die Einrichtung der staatlichen Cannabisagentur über die hohen Preise mitfinanzieren«, teilte Tempel mit. Diese Kritik ist jedoch nicht nachvollziehbar, denn die Cannabisagentur wird mit dem Import von Cannabis überhaupt nichts zu tun haben. "


http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=68076
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Ja stopft euch nur die taschen voll. :oops:
Diese ......

P.S.
Kein wunder dass der Tempel abgesägt wird, die Linke ist nicht anders als andere :twisted:
cmuede
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von cmuede »

SUPER! Eine Träne konnte ich mir nicht verdrücken. Mal schauen was die Kassen und MDKs für diejenigen mit Kostenübernahmeanträgen draus machen und wie schnell innerhalb der 5 Wochen Bearbeitungsfrist!!

Hier noch der Direktlink zur entsprechenden Stelle:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 9047220557
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

Endlich!!
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Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

cookie, ich lass es mir erstmal auf Privatrezept verschreiben und werde es später, wenn der Antrag bei der KK durch, zur Erstattung nachreichen. Ein Versuch ist es wert.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, was ich mir bei meiner Erkrankung eher nicht vorstellen kann, muss ich es eh privat bezahlen.
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

Ja, im Gesetz steht auch explizit, dass man einen genehmigten Antrag auf Kostenerstattung der gesetzlichen KK braucht, damit man es (direkt) auf Kassenrezept bekommen kann. Wenn diese in Deinem Fall abgelehnt würde, wäre ich doch sehr verwundert! Viel Erfolg!!
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Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Tja hab eh erst nen termin am 22 Aprill bekommen :(
Aber schon mal gesagt dass der doc direkt nach seinem Urlaub alles losschickt :lol:
Denn hab ich denn wenigstens alle fakten auf dem tisch am 22.4.17
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

Boah, welche Kommentare auf der DHV-fb-Seite. Die ziehn die ganze mühevolle Arbeit der letzten Jahre und auch die zukünftige in den Dreck. Da stellt sich mir die Frage, ob eine allgemeine Legalisierung für manche wirklich sinnvoll ist. :roll:
Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Ja da wird es einige geben die uns die Ärzte vergraulen :oops:
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Cookie »

Mir stellt sich schon länger die Frage, ob so etwas wie Facebook wirklich eine geeignete Plattform für unsere Anliegen ist. Aber man kommt heutzutage nicht wirklich mehr dran vorbei, fürchte ich, leider. Es sind diese Leute, die uns schlechter dastehen lassen als wir sind. Da wundert es nicht, wenn Teile der Bevölkerung oder Ärzteschaft die Hanf-Community nicht ernst nehmen. Aber: Das würde sich weder mit noch ohne Legalisierung verändern. Bildung und Hirn lassen in weiten Kreisen einfach zu wünschen übrig.
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Duck
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Duck »

Da hast du recht mit FB drum verweigere ich mich der datenkrake.
FB seite kann man ja haben aber als disusions plattform?....kommentarbereich?.... sehr fraglich.
Aleine da nach Ärztelisten usw im kommentar zu fragen :roll:
Gibt wohl nur wenig zeug das den mensch dermassen schädlich zusetzt wie FB, Twitter usw ;)
crappy
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von crappy »

Wow Endlich! Den Tag markiere ich mir rot im Kalender.

@ Aurora mit dem Privatrezept und der Kostenerstattung hast du schlechte Karten. Das habe ich mit meiner KK schon durch. Das machen die nicht bei einem Privatrezept, leider.
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

"Trotz Gesetzesreform: Cannabis ist in diesem System nicht verfügbar

Versorgungslage für schwerkranke Patienten weiterhin schlecht
...
Doch es gibt weitere Probleme: „Noch ehe das Gesetz in Kraft tritt, sind bereits Versorgungslücken bekannt. Die Qualität der legal angebotenen Produkte erscheint zweifelhaft und ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen stattfinden wird, ist keinesfalls sicher“, beklagt Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland. Sollte der zu erwartende Schwung neuer Patienten hinzukommen, sei mit einem Chaos zu Lasten aller Patienten zu rechnen. Vivarelli: „Es wird allerhöchste Zeit, dass der Anbau bzw. der Ankauf von Cannabisblüten oder Extrakten den Patienten überlassen wird, um den Problemen, die einer repressiven Politik geschuldet sind, aus dem Weg gehen zu können.“

Eine flächendeckende Versorgung mit Cannabisblüten als Medikament stellt sich bei umfänglicher Betrachtung als reine Wunschvorstellung heraus: Es ist unwahrscheinlich, dass Deutschlands Apotheken sich rechtzeitig mit den Arzneien versorgen können.

Der Gesetzgeber hat überdies noch Stolpersteine eingebaut, so dass zu erwarten ist, dass die Versorgung der Patienten in Zukunft nicht gewährleistet werden kann. Noch problematischer wird die Kostenübernahme. Danach gelten für die Cannabisverordnung „die Regelungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff. SGB V“. Heißt im Klartext: Die alte Richtgrößenprüfung soll durch regionale Wirtschaftlichkeitsvereinbarungen abgelöst werden. Also steht zu befürchten, dass Ärzte aufgrund mangelnder Kenntnisse über die medizinische Anwendung und der berechtigten Sorge vor Regressforderungen auch zukünftig von der Verschreibung von Cannabisprodukten absehen werden.
...
Die Versorgungslage für Patienten wird durch einen weiteren Umstand noch verschärft: In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass die Qualität der angebotenen Produkte, die etwa aus den Vereinigten Staaten importiert werden, einer Heilung bzw. Linderung im Wege steht. Die angebotenen Pflanzen sind oft mit Schimmel befallen und beinhalten grenzwertige Konzentrationen von Dünger, Pestiziden und Fungiziden."


https://www.piratenpartei.de/2017/03/08 ... erfuegbar/
Sabine
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Sabine »

" "Schwerstkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Das Gesetz sorgt dafür, dass nun das Leiden von Patienten, für die keine andere zielführende Therapie zur Verfügung steht, auf rechtlich solider Grundlage erheblich gelindert werden kann", so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI)."

http://www.finanzen.net/nachricht/aktie ... en-5364229
Rollingms
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Re: Änderungen im Betäubungsmittelgesetz bzgl. med. Cannabis

Beitrag von Rollingms »

Kann es kaum glauben ist das jetzt wirklich durch? Und wenn ja wo erhalte ich ein Antrag auf Kostenübernahme oder ist das rein Angelegenheit meines Arztes? ich würde ein privatrezept kriegen aber mein arzt weiß nicht genau was da drauf kommen soll
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