"Storz und Bickel ist das weltweit einzige Unternehmen, das medizinische Cannabis-Verdampfer herstellt
Cannabis auf Rezept, das ist seit März für Schwerkranke in der Bundesrepublik zulässig. Nun hat mit Storz und Bickel der weltweit erste und einzige Hersteller von medizinischen Cannabinoid-Verdampfern in Tuttlingen seinen Sitz. Wird die Gesetzesänderung große Auswirkungen auf das Unternehmen haben? Geschäftsführer Markus Storz winkt ab. „Kaum“, sagt er. Denn 95 Prozent seines Umsatzes mache Storz & Bickel ohnehin im Ausland, die USA sind der größte Markt. Dort hat das Unternehmen allerdings noch keine Zulassung für das Medizinprodukt.
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Die Konkurrenz in diesem Segment sitzt in China. Storz und Bickel hat einen Wettbewerbsvorteil: „Wer einen Verdampfer kaufen möchte, der zertifiziert ist, kommt an uns nicht vorbei.“ Noch etwas unterscheidet die Tuttlinger von den Vertriebswegen in Fernost: „Wir nennen unseren Namen, zeigen unser Foto und unsere vollständige Adresse, was nicht selbstverständlich ist.“
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Zurück zum Thema Cannabis auf Rezept. Markus Storz sieht trotz der Gesetzesnovelle momentan in diesem Bereich keinen großen Markt: „Die Cannabis-Patienten schnellen nicht mit einem Schlag aus dem Boden“, sagt er. Bislang gebe es nur wenig Ärzte, die Cannabis verschreiben würden, auch wegen des hohen bürokratischen Aufwands. Und wenn Patienten Cannabis nehmen, „dann müssen sie immer noch eine Apotheke finden, die es vertreibt“.
Vorurteile gelte es zu überwinden, von Seiten der Ärzte, Behörden und Patienten. Dann steige auch die Zahl der Verschreibungen, ist er sich sicher.
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In der Debatte über die Legalisierung von Cannabis außerhalb des medizinischen Konsums sieht er dagegen eher Rück- statt Fortschritte. Storz: „Ich hatte den Eindruck, wir waren vor 20 Jahren schon weiter.“ Aus seiner Sicht wäre es gar nicht notwendig, Cannabis komplett zu legalisieren, es würde reichen, Cannabis-Konsumenten nicht mehr mit Strafverfolgung zu drohen.
„Cannabis-Konsumenten sind keine Verbrecher, vorurteilsfrei betrachtet sind sie eher Angehörige einer verfolgten Minderheit“, so Storz. „So etwas darf es in einem Rechtsstaat eigentlich gar nicht geben.“"
http://www.schwaebische.de/region_artik ... d,705.html
"Tuttlinger Firma verhilft zum Rausch auf Rezept"
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