Sachsen hält an altertümlicher These zu Cannabis als Einstiegsdroge fest
Eine Politik, die nicht wirklich lernen will, mit Drogen und Suchtpotenzialen rational umzugehen, die wird immer wieder in denselben Schleifen von Alarmitis und Drohpotenzial landen. Und dann alle diese Kraftmeiereien gegen Cannabiskonsum inszenieren, die man aus Sachsen so gut kennt. Ein Thema, das dem Landtagsabgeordneten René Jalaß aufstieß, als er die Staatsregierung ein bisschen nervte.
Denn er wollte nur zu gern die rationalen Grundlagen erfahren, nach denen die Staatsregierung im Umgang mit Betäubungsmitteln agiert. Aber augenscheinlich gibt es keine solchen wissenschaftlich gestützten Grundlagen. Was schon damit beginnt, dass nur für drei Drogen im Betäubungsmittelgesetz überhaupt Mindestmengen definiert sind, ab denen ein Besitz dieser Drogen als strafwürdig gilt. Natürlich ist es andersherum formuliert: Obergrenzen für „geringe Mengen“.
„Hintergrund ist, dass es sich hierbei um klassische Einstiegsdrogen handelt, die im Vergleich zu anderen, ,harten‘ Drogen über ein geringeres Suchtpotential verfügen und eher dem Gelegenheitskonsum unterliegen“, hatte Justizminister Sebastian Gemkow auf die Anfrage von René Jalaß, Sprecher für Drogen- und Netzpolitik der Linksfraktion im Landtag, erklärt.
Die drei Drogen, um die es geht, sind Haschisch und Marihuana sowie Ecstasy.
Dass Sachsen diese drei Drogen als Einstiegsdrogen definiert – und andere nicht – erzählt schon eine Menge über die Denkweise der sächsischen Politik. Es ist ja die Politik, die bestimmte Verbote definiert. Und bestimmte Denkweisen bevorzugt.
(Quelle/Volltext: https://www.l-iz.de/leben/gesundheit/20 ... est-213354)
# CrystalMett
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