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Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 18:30
von M. Nice
Hab den Gröhe auf Aw gefragt, warum er dort nicht antwortet:

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-7 ... ml#q416558



Tragt euch bitte als
wartende auf die Antwort ein.


Gruss
M. Nice

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Mo 3. Mär 2014, 21:24
von Gerd50
Der Gröhe beantwortet, seit er Gesundheitsminister ist, generell keine Fragen auf aw.
Kürzlich hat er sämtliche Fragen an ihn mit seinem, also dem Standardtext seines
Büros, versehen lassen. Begründung, er suche den direkten Kontakt zu Bürgern ohne
Umweg über eine Internetplattform. In der Standardantwort nennt er drei Adressen
für den direkten Weg.

Mail:
hermann.groehe@bundestag.de

Gesundheitsministerium:
http://www.bmg.bund.de/ministerium/kont ... rvice.html

Brief:
Deutscher Bundestag
Hermann Gröhe, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Ich habe von allen drei Möglichkeiten Gebrauch gemacht, warte seit Wochen auf Antwort :lol:
Anlass war eine Frage auf aw, zu der sein Standardtext sehr schnell raus gehauen wurde:

http://www.abgeordnetenwatch.de/hermann ... ml#q414720

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Mo 14. Apr 2014, 22:41
von Gerd50
http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_ ... ml#q419360

Ex-Drogenbeaftragte Bätzing-Lichtenthäler hat mit ihrem Gastbeitrag auf ZON

http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... grundrecht

viele Leser verärgert. Auf awatch wurden ihr dazu Fragen gestellt, tragt euch bitte
als Wartende auf Antwort ein.


Nachfolgend ein Schreiben, das ihr Michael Kleim vom Schildower Kreis zukommen ließ:


Sehr geehrte Frau Bätzing- Lichtenthäler,

in der „Zeit“ haben Sie mit einem Gastbeitrag auf den Vorstoß deutscher Jura-Professoren
reagiert, die eine grundsätzliche Überprüfung des Betäubungsmittelstrafrechts fordern.

Für Sie scheinen diese Rechtswissenschaftler eine rote Linie überschritten zu haben, da Sie
umgehend mit roten Lampen reagieren. „Die Professoren argumentieren, dass das Ziel, den
Konsum der Drogen zu verhindern, nicht erreicht werde. Dann schaffen wir doch bitte auch
rote Fußgängerampeln ab.“

Mit einigen rhetorischen Tricks versuchen Sie, als originell und sprachlich gewandt zu
erscheinen. Von all dem oberflächlichen Unfug, den sie in ihrem Text verzapft haben,
möchte ich allein auf diese eine Ihrer Metapher von der roten Ampel eingehen.

Nach meinem Wissen wurde weltweit noch nie ein Mensch hingerichtet oder extralegal
liquidiert, weil er eine rote Ampel ignoriert hat. Mir ist auch nicht bekannt, dass Fußgänger,
die rote Ampeln ignorieren, in Umerziehungslager interniert oder mit drakonischen Haftstrafen
bedroht wurden. Sie können sich gern etwas präziser darüber informieren, welche globalen
Folgen das Drogenstrafrecht nach sich zieht.

Eine gravierende Gefährdung von Leben und Gesundheit der Rote-Ampel-Übertreter wurde
selten nachgewiesen; - im Gegensatz zum Bereich von illegalisiertem Drogengebrauch. Die
durch das Strafrecht geschaffenen Bedingungen des Schwarzmarktes produzieren potentielle
Risiken, die künstlich und staatlich verantwortet die Gefahren für Drogengebraucher gravierend
steigern.

Das Rote-Ampel-Ignoranz-Syndrom führt nicht zu einer systematischen Verletzung von
Grund- und Menschenrechten. Es hat keinen Zusammenhang mit einer gesteigerten Korruption
bei Polizei und Justiz, einer Zunahme von Gewalt und militarisierten Konflikten, der Stabilisierung
organisierter Kriminalität.

Frau Sabine Bätzing-Lichtenthäler, als böse Satire in der Titanic hätte Ihr Beitrag eventuell
durchgehen können. Ihr Versuch, die Initiative der Strafrechtsprofessoren lächerlich zu machen,
fällt auf Sie selbst zurück.Sie machen Sie sich über die Opfer des Drogenkrieges lustig. Und das
ist gar nicht witzig. Es geht bei der Kritik an der Prohibition eben nicht vor allem darum, den
Drogengebraucher das „Recht auf Rausch“ zu sichern. Es geht um eine Drogenpolitik, die auf
den Prüfstand gehört, weil sie Menschenrechte und Demokratie gefährdet. Und das Thema ist
nun wirklich zu ernst, um billige Witzchen zu machen. Als Mensch, der in der DDR aufgewachsen
ist, bin ich an dieser Stelle etwas empfindlich.

Doch in Ihrer Metapher von der Roten Ampel steckt auch eine gewisse Ironie. Ampeln dienen
dazu, den Verkehr zu regeln. Willkür und Chaos sollen gesteuert werden. Und genau dafür
treten die besagten Strafrechtswissenschaftler ein. Sie plädieren dafür, den Umgang mit
Drogen zu regulieren.

Eine Ampel allerdings, die permanent Rot leuchtet, verliert ihren Sinn. Da wird nichts geregelt,
da wird nur stur blockiert. Deshalb ist es höchste Zeit, die Ampeln in der Drogenpolitik
zielgerichtet und sinnvoll begründet auch auf Grün-Phasen umzustellen.

Es ist chic, sich trotz zunehmender und fundierter Kritik für die Beibehaltung der Prohibition
auszusprechen. Falsch bleibt es trotzdem.

Michael Kleim, Gera
Mitglied im Schildower Kreis
Evangelischer Theologe, Menschenrechtsaktivist

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Do 20. Nov 2014, 10:37
von Gerd50
Frage an Winfried Kretschmann. Bitte tragt euch als wartende auf Antwort ein.

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-5 ... ml#q427875

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Sa 29. Nov 2014, 21:14
von Gerd50
Nach ihrem letzten Auftritt in der Presse, sind einige Fragen an Mortler gestellt worden.
Das geantwortet wird, ist eher unwahrscheinlich. Vielleicht hilft es, wenn viele auf
Antworten warten.

http://www.abgeordnetenwatch.de/marlene ... 78346.html

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Di 3. Feb 2015, 21:49
von Gerd50

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Mi 4. Feb 2015, 03:35
von Sabine
Wieder mal irgendwo abgeschrieben die Antworten. Ein Verweis auf diese ominöse Studie fehlt.
Warum wohl ?

Auch bei dieser online-Umfrage fehlen mir die Zahlen. Welche Hälfte von wieviel online-Beantwortern gibt einen Mischkonsum zu ?

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Mi 10. Feb 2016, 18:22
von Sabine
Nach 1,5 Jahren kam jetzt eine Antwort von W. Kretschmann

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-5 ... ml#q427875

Meine Meinung : übliches BlaBla

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 14:58
von JoMedic 64658
Man kann die Fragen und AW nicht mehr finden, kopiert sie besser hier rein.
Ich habe rund 50 Fragen gestellt zum Thema Hanf, Medizin und Fahrerlaubnisrecht, MPU sowie NPSG.Soll ich das Alles einstellen? Macht das noch den Bock fett?
Frag den Staat scheint ein stumpfes Schwert zu sein, die Rechte die wir haben wurden nahezu immer mit Gewalt erkämpft, Arbeitnehmerrechte wie Urlaub oder das Frauenwahlrecht dabei ließen immer auch Aktivisten ihr Leben. Die Suffragetten bombten extra den Politikern ihre Häuser weg und achteten auf Nichtanwesenheit von Personen. Man sollte sich mal Gedanken machen, ob man nicht einen Schritt weiter gehen muss um unser Ziel die Entkriminalisierung zu bekommen.
Infrastrukturziele wären eine Option, stellt euch vor das Internet wäre aus oder die Tankstellen
könnten sabotiert werden... Was bei Infrastrukturangriffen passiert und wie wehrlos man ist das zu unterbinden, hat die Kabelaktion der Bahn gut gezeigt. :? Prinzipiell bin ich strikt gegen jede Form von Gewalt, jedoch wird gegen uns unrechtmäßige Gewalt angetan und es steht gemäß GG ein Recht auf Widerstand zu.

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 15:10
von JoMedic 64658
@Gregor Gysi Frage von am 07. September 2022 - 16:24
Warum ist ein Führerschein nur "verliehen" und warum ist das einzige zulässige Mittel seine Fahrtüchtigkeit nachzuweißen die Mpu, welche ohne Evidente Wissenschaftl.Grundlage ist?
Anfragen etc.
1.Es liegen keine Studien/Evidenz für das erreichen von weniger Verkehrsunfällen vor.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... wiessen-zu
2.Frag den Staat Ergebnis: der Wissenschaftl.Dienst hat "keine Publikationen" die die MPU rechtfertigen würden,
aufgrund des Verhältnismäßigkeitsprinzipes.
https://fragdenstaat.de/anfrage/mpu-wis ... dokumente/
3.https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... schaftlich
4.Ergebnis:Es gibt keine Wissenschaftl.Grundlagendokumente/Publikationen oder belegte Evidenz fürs MPU System:
https://fragdenstaat.de/anfrage/mpu-wis ... dokumente/

AW:
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. September. Auch ich finde die Anforderungen der MPU viel zu teuer und viel zu kompliziert. Eigentlich müsste es so sein, dass ein ausgesprochener Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot für eine bestimmte Zeit gelten sollte und danach sollte die Rückgabe erfolgen. Wenn ausnahmsweise Voraussetzungen dafür vorliegen, dass diejenige oder derjenige nie wieder Auto fahren dürfen, dann kann der Führerschein unbefristet entzogen werden. Aber genau so läuft es leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 15:13
von JoMedic 64658
@Zaklin Nastić DIE LINKE Frage am 27. Juli 2022 - 08:58

Warum zählt die Staatliche Soziale und Gesellschaftliche Diskriminierung von Cannabiskonsumenten und Patienten nicht als Diskriminierung im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes?
Als Beteiligte im Ausschuss für Menschenrechte will ich wissen warum, Diskriminierung durch unwissenschaftliche Prozesse im Verwaltungsrecht also ohne Evidenzgrundlage, nicht als Systematische Diskriminierung zählt?
Normalerweiße muss ein Gesetz um nicht illegitim zu sein den Verhältnissmäßigkeitsgrundsatz zumindest erfüllen.Zielsetzung des Gesetz muss erreichbar sein,angemessen im Verhältniss sowie geeignet für den Zweck.
Carmen Wegge sagt Deutschland müsse dies, kritisch Hinterfragen und wissenschaftlich bearbeiten.
-https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... schaftlich

Ricarda Lang bestätigte, es gibt keine Evidenzgrundlage für MPU auf Publizierter Weiße, wie üblich.
-https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... wiessen-zu

Zaklin Nastićs Antwort vom 29. September 2022 - 14:26
Zeit bis zur Antwort: 2 Monate
Lieber ,

hier liegt tatsächlich ein juristisches Dilemma vor. Da der Konsum vieler Rauschmittel im Strafrecht strafbewehrt ist, müssen Konsumentinnen und Konsumenten mit gravierenden und systematischen gesellschaftlichen Nachteilen rechnen, sprich, eine Diskriminierung ist hier verpflichtend, soweit sie den vorgeschriebenen rechtlichen Sanktionsrahmen nicht überschreitet. Deshalb setzt sich die Fraktion Die LINKE im Bundestag seit langem dafür ein, beispielweise den Gebrauch von Cannabis zu legalisieren und das Betäubungsmittelgesetz mit seinem starken Fokus auf die Verbotspraxis grundsätzlich zu reformieren.

mit besten Grüßen,

Zaklin Nastic

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 15:16
von JoMedic 64658
@Dr. Kirsten Kappert-Gonther Bündnis 90/Die Grünen am 10. Juli 2022 - 12:30

Warum wird nur in Deutschland das THC im Serum gemessen, fragen sie bitte mal im Wissenschaftl.Dienst hierzu nach und Wer war dafür konkret damals dafür verantwortlich?

Offenbar ist gemäß dem Experten Bernd Werse und weiterer Fachleute Deutschland das einzige EU Land mit dieser wissenschaftlich betrachtet eigentlich ziemlich ungeeigneten Messmethodik zur Bestimmung.
Beleg der Fachtagung CaNoKo22: Führerschein und Cannabiskonsum, Min. 24:07 https://www.youtube.com/watch?v=7ITXNmGKQY8
Es wäre gut zu wissen warum das so ist im Vergleich zu anderen >EU Staaten und Wer das damals beeinflusst hatte und damit Verantwortlicher gewesen ist.
Bitte fragen sie gerne den Wissenschaftl.Dienst hierzu oder Anfrage an die Bundesregierung.

Kirsten Kappert-Gonthers Antwort vom 11. Juli 2022 - 14:51
Zeit bis zur Antwort: 1 Tag 2 Stunden
Sehr geehrter Herr,

noch dieses Jahr soll ein Gesetzentwurf für die kontrollierte Freigabe von Cannabis seitens des Gesundheitsministeriums vorliegen. Mit der kontrollierten Freigabe von Cannabis können endlich der Gesundheits- und Jugendschutz gestärkt und jahrelange Kriminalisierung überwunden werden. Die Details der Regulierung sind Gegenstand von Beratungen unter den Koalitionspartnerinnen.

Klar ist, dass auch hinsichtlich des Straßenverkehrs und des Führerscheins neue Regeln notwendig sind.

Der Führerscheinentzug wird häufig als Repressionsmittel gegen Cannabiskonsumierende eingesetzt, sogar dann, wenn die betroffene Person gar nicht berauscht gefahren ist. Das finden wir falsch und wollen es ändern. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet für viele Menschen auch, dass ihr Job und somit ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage auf dem Spiel steht. Dieses Szenario wird als Drohkulisse für alle Menschen aufgebaut, die Cannabis konsumieren.

Viele Menschen konsumieren gelegentlich Cannabis. Die meisten von Ihnen fahren nicht unter dem Einfluss von Cannabis Auto und sollten deshalb nicht mit dem Führerscheinentzug bestraft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen entschieden, dass Cannabis-Konsumierenden, die zum ersten Mal unter (ggf. minimalem) THC-Einfluss beim Autofahren erwischt werden, nicht sofort der Führerschein entzogen werden darf. Der Grenzwert von 1,0 ng/ml THC stellt nur einen analytischen Grenzwert da, der nicht mit einer Wirkung gleichzusetzen ist, die eine negative Auswirkung auf die Verkehrssicherheit hat. Kürzlich hat der Drogenbeauftragte der Bundesregierung einen intensiven Konsultationsprozess mit hunderten Sachverständigen zur Cannabislegalisierung durchgeführt. Dabei wurde unter anderem auch über die Führerschein-Thematik, einen Grenzwert und die Messmethodik diskutiert. Ziel ist, eine verlässliche Regelung zu finden, die eine möglichst hohe Aussagekraft über die Fahrtüchtigkeit hat und gleichzeitig für die Konsumierenden fair und nachvollziehbar ist.

Die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol muss ein Ende haben. Dabei gilt: Niemand darf berauscht Auto fahren, egal ob der Rausch legal oder illegal entstanden ist. THC kann allerdings unter Umständen (z. B. bei regelmäßigem Konsum) auch dann noch im Blut nachgewiesen werden, wenn es keine berauschende Wirkung mehr entfaltet und die Fahrer*in nicht beeinträchtigt. Es baut sich nicht so gleichmäßig ab wie Alkohol. Grundsätzlich gilt: Safety first. Wer berauscht ist, soll sich nicht ans Steuer setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 15:19
von JoMedic 64658
@Erwin Rüddel CDU am 21. Oktober 2022 - 15:32
Wie erklären sie sich das die Schweizer einen evidenzbasierten Gefahrengrenzwert von 4,3NG THC in Vollblut (entspricht 8,6 Ng in Serum) festlegen wollen während in Deutschland 1Ng in Serum gilt?
Nun werden in der Schweiz evidenzbasierte Grenzwerte festgelegt die Unberauschte und Berauschte unterscheiden, warum gibts das hier nicht? Es werden bisher gemessen an deren Evidenzgrundlage einfach Nüchterne von Mobilität Beruf und Gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen, ist das Verfassungskonform, es gäbe ja auch das VN Sozialrecht auf Teilhabe am Aktuellen Wissenschaftl.Stand der Zeit. Es muss das Übermaßgebot eingehalten werden, ein Nüchterner sollte nicht belangt werden egal ob der MPU Anbieter dann weniger Profite hat!
Sollte man hier nicht auch im Vollblut messen und einen Wert von 4,3 einsetzen?International betrachtet verhält sich ein Rausch immer identisch.
Quelle:Empfehlungen Seite 6/45 Bericht THC-Grenzwerte im Strassenverkehr
Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel, 2020. - 45 S
https://www.dhs.de/fileadmin/user_uploa ... nnabis.pdf

Erwin Rüddels Antwort vom 08. November 2022 - 10:06
Zeit bis zur Antwort: 2 Wochen 3 Tage
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ziel des geltenden Verkehrsrechtes in Deutschland ist es, die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer möglichst effektiv und vorbeugend zu gewährleisten. Dies gilt unabhängig von in anderen Ländern geltenden Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel MdB

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 15:22
von JoMedic 64658
@Nese Erikli Bündnis 90/Die Grünen am 24. August 2022 - 23:08
Wieso sind Hausärzte eigentlich nicht generell verpflichtet, jegliche Verschreibung von Schmerz-, Schlaf-, Beruhigungsmitteln und Psychopharmaka unmittelbar an das Straßenverkehrsamt zu melden?
Wieso müssen Patienten, die solche Medikamente regelmäßig nehmen nicht den Führerschein abgeben? Weshalb gibt es ein Mindestalter für den Führerschein, aber kein Höchstalter? Wieso dürfen hochbetagte Greise, die vom Hausarzt mit Medikamenten zugedröhnt wurden, noch am Straßenverkehr teilnehmen? Wieso hat die Pharmaindustrie mit viel Aufwand Schnelltests für THC entwickelt, aber keine für Benzodiazepine, Barbiturate, Psychopharmaka, Antidepressiva & Co.?

Nese Eriklis Antwort vom 06. September 2022 - 09:24
Zeit bis zur Antwort: 1 Woche 5 Tage
Sehr geehrte Herr ,

ich kann ihr Anliegen gut nachvollziehen.

In der Tat ist es so, dass die Fahrtüchtigkeit unter Medikamenteneinfluss in der Straßenverkehrsordnung durch eine Selbsteinschätzung von Fahrer*innen geregelt wird. Diese Selbsteinschätzung kann mit Sicherheit auch mit gefährlichen Folgen fehlerhaft sein. Eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat liegt erst dann vor, wenn eine korrekte Gefährdung anlässlich von Auffälligkeiten oder gar von Unfällen festgestellt wird. Dies ist mit Sicherheit eine Regelung, die im Einzelfall sehr problematisch sein kann. Allerdings: Was wäre die Alternative?

Eine Meldepflicht von Ärzt*innen würde zum einen sehr große datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen und andererseits bestünde die Gefahr, dass Menschen mit Hinblick auf ihre Fahrerlaubnis dringend behandlungsbedürftige gesundheitliche Probleme gar nicht erst feststellen lassen. Es stellt sich daher hier die Frage, ob die daraus resultierenden Folgen nicht weitaus folgenschwerer wären.

Mit den besten Grüßen

Nese Erikli

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 15:28
von JoMedic 64658
@Timon Gremmels SPD am 06. Februar 2022 - 12:18
Müsste man unsere Länder geregelte Strafverfolgung von Konsumenten Illegaler Substanzen die AMG, BtMG und NPSG unterliegen anhand der Aktuellen Wissenschftl. Erkenntnisse nicht überarbeiten?
Da es neue Erkenntnisse über Suchtmechanismen gibt, sollte um nicht noch mehr Traumatisierung und Folgeschäden durch Staatl. Handeln an Süchtigen zu schaffen, der Ansatz der Strafverfolgung durch Bundesländer geändert werden zumal es teilweiße Verfassungswidrig zu sein scheint (Cannabis) da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz missachtet wurde.

Belege:

Dinge Erklärt – Kurzgesagt
Was verursacht Sucht? Ganz einfach, oder? Drogen verursachen Sucht. Aber vielleicht ist es doch nicht so einfach.
- https://www.youtube.com/watch?v=vuoIs5_J0rw

Dinge Erklärt – Kurzgesagt, Der Krieg gegen Drogen ist gescheitert!
- https://www.youtube.com/watch?v=AR3Ynx0s8gE

Wenn die Nachfrage das Angebot erzeugt wie im Video aufgezeigt wurde, egal was für Strafen oder Gesetze herrschen, dann schadet der bisherige Ansatz mehr als er nutzt!
Ich sehe hier lokal in Südhessen zunehmendst, die Jugend nimmt immer mehr Härtere nicht zu detektierende Stoffe zu sich, da sie sich so der Verfolgungspraxis anpassen!

Timon Gremmels' Antwort vom 08. Februar 2022 - 11:53
Zeit bis zur Antwort: 1 Tag 23 Stunden
Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Ampel-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften eingeführt werden soll. Dadurch soll u.a. die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden.

Dieser Schritt der Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums ist eine Neuorientierung in der Drogenpolitik. Dieses Gesetz, dass in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden wird, soll nach vier Jahren auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden.

Erst nach einer gewissenhaften Auswertung der gewonnen Erkenntnisse soll dann geprüft werden, ob dieser neue Ansatz in der Drogenpolitik weitergeführt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen,

Timon Gremmels MdB

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 15:33
von JoMedic 64658
@Tiemo Wölken SPD am 06. Dezember 2022 - 11:37
Warum werden Konzerne wie TÜV und DEKRA nicht stärker politisch in die Pflicht genommen sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren bei ihrer Arbeit mit MPU und Kursen?

Der Tüv und weitere Anbieter von MPUs können Verkehrsauffällige unbegrenzt in einer Zwangslage ausnutzen, da der Wiedererlangung von Fahrerlaubnissen die Psychologische Einzelmeinung zum Positiven Gutachtenabschluss zur Pflicht gemacht wurde. Bisher gibt es keine Studie oder wissenschaftliche Grundlage, dass eine Fremdbeurteilung mit Zukunftsprognose (ähnlich der Hellseherei) zielsicher möglich wäre, wenn sie eine Evidenzgrundlage hierfür haben, gerne in der Antwort angeben. Da die Änderung das Fahrerlaubnisrechts in Form einer Verordnung zu regeln 97 unter E.Lintner eingeführt wurde sollte dies hinterfragbar sein, denn er war nachweißlich extrem korrupt und hat nun sogar Hausverbot im EU Parlament. Angeprangerte Fehlende Rechtsmittel wurden bis Heute nicht behoben.
https://schadenfixblog.de/2010/02/08/fe ... n-skandal/
https://de.wikipedia.org/wiki/Kaviar-Diplomatie

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 15:35
von JoMedic 64658
@Ricarda Lang Bündnis 90/Die Grünen am 11. Juli 2022 - 12:19
Gibt es Wissenschaftl. Kausale Publikationen das, dieses Deutsche in Europa einzigartige MPU System, erwießen zu weniger Unfällen führt?
Nun ich konnte nach langer Recherche nichts dazu finden, dass es eine Evidenzbasierte Grundlage zur Deutschen MPU mit der Umgekehrten Beweißlast im Verwaltungsrecht und der Koppelung von Psychologenzukunftsprognosen gäbe. Es erscheint mir notwendig nach der Rechtlichen Grundlage zu fragen da diese Regelung mittlerweile zu mehr nichtfeststellbarem RC Chemical Konsum zu führen scheint, zumindest deuten die div.Präventions-Kampagnen der Gesundheitsministerien auf eine solche Problematik hin.
Zitat:Seit einiger Zeit ist der Markt für neue psychoaktive Substanzen so groß wie noch nie.
Quelle:http://neuepsychoaktivesubstanzen.de/
Beleg für die Konsummotivation den Führerschein/MPU mit NPS Konsum nicht zu verlieren:https://www.researchgate.net/publicatio ... g_des_NpSG
Die MPU Geeignetheit muss hinterfragt werden.

Ricarda Langs Antwort vom 11. Juli 2022 - 13:05
Zeit bis zur Antwort: 45 Minuten 58 Sekunden
Sehr geehrter Jochen T.,

leider liegen uns keine Studien zu Ihrer Frage vor. Allerdings ist die Frage nach der Verkehrssicherheit auch für uns ein wichtiges Anliegen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, dass wir das Verkehrssicherheitsprogramm "Vision Zero" weiterentwickeln werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr folgt dabei dem Ziel von "Vision Zero", nämlich keine Toten mehr im Straßenverkehr beklagen zu müssen und wir arbeiten an zahlreichen Maßnahmen zum Schutz von Menschenleben. Unter folgendem Link erfahren sie mehr zu unserem aktuell Verkehrssicherheitsprogramm:

https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitae ... rheit.html

Mit freundlichen Grüßen

Team Ricarda Lang

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 15:39
von JoMedic 64658
@Ska Keller Bündnis 90/Die Grünen im EU Parlament am 25. November 2021 - 11:29
Können sie beantragen die Grenzwerte für Cannabis in Verkehrsangelegenheiten EU weit zu vereinheitlichen?

Als Mitglied im Ausschuss für Bürgerfreiheiten,
schreibe ich ihnen, ich hatte mitgewirkt den Verkehrsgerichtstag Goßlar zu beraten die Verkehrsgrenzwerte
von 1ng THC auf 3ng anzuheben, man war unserem Vorschlag gefolgt aber die CDU Regierung hat weiter nix gemacht.
Da es um reinen Analytengrenzwert geht, ist derzeit nicht gegeben wie in der Fahrerlaubnisverordnung vorgesehen zwischen Konsum und Fahren zu trennen. Sogar rauschloser Nutzhanf führt zu positiven Drogentests, der Wert der Testsysteme ist ein reiner Nachweißwert ohne notwendigen Bezug auf eine Gefährdung! Nutzhanf darf lt.Rückstandshöchstmengenverordnung der EU bis zu 0,3% THC enthalten. Hierdurch wird in Deutschland eine Jagd auf Nichtberauschte durchgeführt.
Die in jedem Land andere Handhabung der Verfolgung könnte leicht vereinheitlicht werden, es obliegt sogar jeder einzelnen Polizeidienststelle welche Systeme angewendet werden, es gibt keine Gesetzgeberische Vorgabe.https://fuehrerscheinkampagne.de
Auch interessiert an der Antwort?
#######################################################################
:cry: Diese Frage wurde noch nicht beantwortet. Lassen Sie sich von uns über die Antwort von Ska Keller informieren, sobald sie eingangen ist. Außerdem signalisieren Sie Ska Keller dadurch, dass die Öffentlichkeit ein Interesse an der Antwort hat.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... heitlichen

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 15:41
von JoMedic 64658
@Carmen Wegge SPD am 23. Juni 2022 - 23:38
Was halten Sie vom Abschluss eines Inter se Modification Treaties z.B mit Kanada oder Malta um die Cannabis Legalisierung rechtssicher durchführen zu können?
Sehr geehrte Frau Wegge,

was halten Sie davon ein Inter se Modification Treatie z.B mit Kanada oder Malta abzuschließen um so die Legalisierung rechtlich durch zu bekommen? Schließlich würde Deutschland schließlich nicht die Rechte der anderen Vertragsparteien der UN Single Convention beschneiden und diese damit formell noch einhalten. Weshalb sollte es dann noch ein Problem mit dem Schengener Vertrag geben? Sind die anderen Mitgliedsstaaten nicht selbst für Ihre Grenzsicherung verantwortlich wenn diese unbedingt Cannabis verbieten wollen? Falls Sie das anders sehen wie wollen Sie das EU Problem lösen außer mir Gesprächen in denen dann "EU-Vertragsverletzer"wie Polen Widerstand leisten und eine mögliche deutsche Vertragsverletzung monieren? Glauben Sie im ernst, dass unsere Nachbarstaaten die Grenzen schließen werden bloß weil wir Cannabis legalisieren wollen? Den Niederländern hatte man wegen ihrer liberalen Drogenpolitik auch zur Zeiten gedroht Sie nicht in die EU aufzunehmen.

Carmen Wegges Antwort vom 25. Juli 2022 - 09:59
Zeit bis zur Antwort: 1 Monat
Sehr geehrter Herr.

Die von Ihnen angesprochenen Inter se Verträge sind aus meiner Sicht ein guter Anhaltspunkt, um gerade auch die rechtlichen Schwierigkeiten bzw. Hürden auf europa- und völkerrechtlicher Ebene besser evaluieren und Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können. Dennoch ist es Realität: Die Single Convention on Narcotic Drugs ist Bestandteil des europäischen Schengen-Abkommens und durch den Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 auch direktes verbindliches Europarecht. Auch die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs spricht hierbei eine eindeutige Sprache. Und ja, obwohl es die völkerrechtlichen Übereinkommen verbieten, den Anbau und Handel von Cannabis außerhalb medizinischer oder wissenschaftlicher Zwecke zu legalisieren, stehen beispielsweise Vertragsstaaten u.a. auch Möglichkeiten offen, den Anbau und Handel unter Einhaltung der Grenzen des Völkerrechts zumindest partiell zu legalisieren. Auch die von Ihnen angesprochenen inter se Verträge zwischen zwei oder mehr Vertragsstaaten nach Art. 41 der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) sehen vor, dass einzelne Vertragsstaaten eines internationalen Abkommens abweichende bilaterale oder multilaterale Abkommen schließen können, um das Abkommen im Verhältnis zueinander zu modifizieren.

Nach den UN Drogenkonventionen sind diese inter se Verträge weder ausdrücklich verboten aber auch nicht vorgesehen. Gem. Art. 41 WVK sind sie damit zulässig, soweit sie andere Vertragsparteien nicht beeinträchtigen oder Ziel und Zweck der Konventionen vollständig zuwiderlaufen. Die erste Voraussetzung überschneidet sich weitgehend mit dem Grundsatz, dass die Cannabis-Legalisierung in einem Vertragsstaat keine negativen Folgen für einen anderen Vertragsstaat haben darf. Problematisch dürften deshalb diesbezüglich die fehlende oder mangelhafte Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs durch einen Staat und deren Auswirkungen auf einen anderen Staat sein.

Importe nach Deutschland sind auch bei einem etwaigen Abschluss von inter se Verträgen mit Drittstaaten nur dann zulässig, wenn der exportierende Staat Exporte vorsieht und dafür entsprechende Genehmigungen erteilt. Also: das nach Deutschland importierte Cannabis muss rechtmäßig im exportierenden Staat hergestellt worden sein. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass eine inter se Vereinbarung die Bedingungen der UN Konventionen zwar wirksam für die beteiligten Vertragsstaaten modifiziert, nicht jedoch die sich für Deutschland aus dem EU-Recht ergebenden Rechte und Pflichten. Eine inter se Vereinbarung wäre somit als Instrument zur Überwindung des entgegenstehenden Völkerrechts als Alternative zu einem Aus- und Wiedereintritt unter Vorbehalt erst mit Änderung des EU-Rechts sinnvoll.Um also durch das Nadelöhr des Europa- und Völkerrechts zu kommen, bedarf es deutlich mehr als einem inter se Vertrag: Wir brauchen konkret eine Lösung im Schengen-Abkommen. Dazu finden derzeit bereits zahlreiche Gespräche statt und das Interesse der Legalisierung ist nicht nur bei uns in der Bundesrepublik Deutschland dabei ausgeprägt.

Liebe Grüße!

Carmen Wegge

Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Verfasst: Di 6. Dez 2022, 15:43
von JoMedic 64658
@Justizminister des Bundes Marco Buschmann FDP am 07. November 2022 - 09:40
Wer hat das Profiling in der Polizeiausbildung entwickelt und die konkreten Vorschriften festgelegt wer im Verkehr besonders kontrolliert wird?

Nun es scheint Jüngere Bürger öfter zu treffen als Ältere
daher möchte ich nun wissen wer die in der Ausbildung der Polizei gelehrten Profilings erarbeitet hat und ob diese Hin und Wieder aktualisiert werden. Da stehen so Dinge wie auffällig wären Kappen oder Sticker am KFZ und Ähnliches drin was eher auf Junge zutrifft und daher potenziell eine Altersdiskriminierung fördert.
Alte Bürger nehmen ebenso verbotene Rauschmittel werden aber sehr viel weniger rausgezogen und kontrolliert, Frauen ab 45 noch seltener.

Marco Buschmanns Antwort vom 24. November 2022 - 14:38
Zeit bis zur Antwort: 2 Wochen 3 Tage
Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Ausbildung und Weiterbildung der Polizei ist Sache der Länder. Daher existieren keine bundesweiten Anweisungen oder Richtlinien hinsichtlich der Durchführung von Kontrollen im Straßenverkehr. Insofern liegen mir auch keine Erkenntnisse zu Alter und Geschlecht der Kontrollierten und dem Verhältnis zur Kriminalitätsbelastung dieser jeweiligen Gruppen vor. Grundsätzlich muss zwischen verschiedenen Arten von Kontrollen unterschieden werden, etwa die allgemeine Verkehrskontrolle, aber auch verstärkte Kontrollen in Grenzregionen oder zu bestimmten Ereignissen. Hierbei steht teils gerade der Stichprobencharakter im Vordergrund, teils sind die Maßnahmen zielgerichteter. In letzterem Falle erfolgt die Auswahl nach einer Vielzahl kriminalistischer Faktoren durch die Polizeibeamten. Für genauere Angaben empfehle ich Ihnen, sich an die jeweilige Landespolizei zu wenden.



Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB