High zusammen,
habe der Mortler und dem Gröhe eine E-Mail geschrieben (falls eine Antwort kommt, werde ich diese hier veröffentlichen):
Fw: Unzureichende Versorgung mit Cannabis-Medizin
Von:
"XXXXXXXXXXX" <XXXXXXX@gmx.net>
An:
marlene.mortler.wk02@bundestag.de,
hermann.groehe@bundestag.de Datum:
23.02.2015 13:57:57
Hallo Frau Mortler, Herr Gröhe!
Wann bekomme ich wieder meine Cannabismedizin???-ist bis Heute und auch Morgen nicht lieferbar!
Reden Sie endlich Klartext, wie Sie den Patienten helfen wollen! Dronabinol hilft mir nicht!
Hilfe brauche ich jetzt und nicht erst nächstes Jahr! Was werden Sie beide deshalb kurzfristig tun?
Speziell an Sie Frau Mortler:
Sie behaupten immer wieder öffentlich, z.B.: "Studien zeigen, dass die Entwicklung des Gehirns nicht zwingend schon im Alter von 18 Jahren abgeschlossen ist. Der Konsum von Cannabis kann also auch bei über 18-Jährigen zu körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen. Daher können wir aus gesundheitlichen Gründen keine Legalisierung befürworten."
Was ist mit Alkohol? Sie wissen bestimmt, daß PSYCHISCHE UND VERHALTENSSÖRUNGEN DURCH ALKOHOL ganz oben steht, bei der Hauptdiagnose, vollstationär behandelter Patienten in Krankenhäusern!- und das bei Erwachsenen!
Statistisches Bundesamt:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten ... EB938.cae2 Müssen wir jetzt Alkohol auch unter Strafe stellen? Der ist noch viel gefährlicher als Cannabis!
Auf ihre Antworten bin ich sehr gespannt!
Beachten Sie auch meine e-mail vom 13.2.2015, an das Bundesministerium für Gesundheit-siehe unten.
Den freundlichen Gruß spare ich mir, aber ich wünsche, der Höflichkeit wegen, einen schönen Tag.
XXXXXX XXXXXXXX
XXXXXXX, X
93XXX XXXXXXX, aus dem FreiStatt Bayern
PS:
Wie viel, von den 4000 Litern Bier haben Sie, Frau Mortler, am Mittwoch in Passau getrunken? Bitte tun Sie uns allen einen Gefallen und konsumieren Sie keinen Alkohol mehr, weil Ihnen selbiger anscheinend psychischen Schaden zufügt!
Gesendet: Freitag, 13. Februar 2015 um 11:29 Uhr
Von: "XXXXXXXXXXX" <XXXXXXX@gmx.net>
An:
info@bmg.bund.deBetreff: Unzureichende Versorgung mit Cannabis-Medizin
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren, Herr XXXXX.
Ich bin seit über 11 Jahren chronischer Schmerzpatient (durch einen nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfall) und besitze seit 2013 eine "Erlaubnis nach §3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)".
Das bedeutet, ich kann medizinische Cannabisblüten aus der Apotheke beziehen. So sieht die Theorie aus. Die Wirklichkeit ist aber anders. Leider ist es schon sehr oft passiert, daß kein med. Cannabis aus Holland geliefert wurde.
Das erste mal spürte ich diese Lieferausfälle, ganz am Anfang meiner Cannabistherapie. Ich bekam 2013 die "Erlaubnis", konnte die Therapie aber nicht beginnen, da kein med. Cannabis verfügbar war.
2014 gab es auch Lieferausfälle im November und Dezember.
Die medizinische Verfügbarkeit, am Anfang des Jahres 2015 war auch nicht gegeben und ich bekam deshalb nur eine kleine Teillieferung. Auch jetzt habe ich seit 10.02.2015 keine med. Cannabisblüten mehr. Diese immer wieder auftretenden Therapieunterbrechungen belasten meine Gesundheit sehr.
Ich bin ständig auf dieses Natur-Medikament angewiesen, um meine sehr starken Schmerzen erträglich zu machen. Letzte Woche hatte ich eine Operation und benötige meine Medizin deshalb jetzt besonders. Sie ist aber voraussichtlich bis in den März hinein nicht lieferbar!
Da es für mich leider keine Alternative zu Cannabis als Schmerzmittel gibt (wg. Nichtwirksamkeit / Unverträglichkeit), muß ich nun an den sehr starken Schmerzen und den noch zusätzlichen OP-Schmerzen unnötigerweise leiden.
Dronabinol kommt bei mir außerdem auch nicht in Frage, da die Wirksamkeit gegenüber den med. Hanfblüten nicht mal ansatzweise so gut ist.
Nun, zu Ihrer Info, das Prozedere, wie das med. Cannabis zum deutschen Patienten kommt:
Die Holländer haben eine Cannabisagentur gegründet. Diese ist nach dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (engl. Single Convention on Narcotic Drugs), erforderlich, um med. Cannabis anzubauen.
Von dieser holländischen Cannabisagentur wurde die Fa. Bedrocan beauftragt, med. Cannabis anzubauen.
Die Fa. Fagron, importiert das holländische Bedrocan-Cannabis und liefert es an die deutschen Apotheken.
Zuerst werden natürlich die holländischen Patienten versorgt, wenn etwas übrig bleibt, werden die restlichen Patienten der EU bedient.
Leere Worte, wie die von der CSU (Mortler) und Herrn Bundesgesundheitsminister Gröhe angekündigte Gesetzesänderung, die den Zugang zu Cannabis für therapeutische Zwecke erleichtern und auch die Klärung der Kostenübernahme durch die Kassen, habe ich genug gehört. Wir brauchen eine sofortige Verbessung der Versorgung von med. Cannabis für Patienten! Hören Sie sich dazu die Rede, von Dr. med. Franjo Grotenhermen, auf der Dampfparade 2013 an ----->https://www.youtube.com/watch?v=eBP0dnAhzbI
Meine Kritik an Herrn Bundesgesundheitsminister Gröhe und das Bundesministerium für Gesundheit: Warum ist in DE noch keine Cannabisagentur gegründet worden? Dadurch könnte die Patientenversorgung hier gewährleistet werden und der Preis auf ein vernünftiges Maß sinken.
Was wollen Sie tun, um die deutschen Patienten endlich ausreichend medizinisch zu versorgen, wie lange müssen wir noch warten, bis sich etwas ändert? Wir Patienten wollen nicht länger unnötigerweise leiden. Legen Sie endlich Ihre ideologischen Scheuklappen ab, denn auch ich bezahle Ihren Ministerposten.
Googeln Sie einfach nach "Harry J. Anslinger", dann werden Sie feststellen, daß Cannabis nicht verboten wurde, weil es so schädlich oder gefährlich ist, sondern aus politischen-, wirtschaftlichen- und rassistischen-Gründen!
Übrigens sterben in Deutschland jährlich ca. 74.000 Menschen durch Alkoholkonsum und 100.000 bis 120.000 Menschen an den Folgen des Tabak-Rauchens. Diese Zahlen stammen aus dem Jahrbuch Sucht 2014 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS).
An Cannabis ist weltweit kein einziger Mensch gestorben, noch nie! - Da schauen Sie ! ! ! Diese Informationen sollten Ihnen aber schon bekannt sein!
Mein weiteres Vorgehen wird sein, wenn es meine Gesundheitliche Situation zu läßt, daß ich einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zum Anbau von Cannabis zur medizinischen Nutzung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie, an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Bundesopiumstelle - Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3 - 53175 Bonn, stellen werde. Sollte mein Antrag abgelehnt werden, scheue ich mich nicht, mein Grundrecht auf ausreichende medizinische Versorgung, mit Hilfe des Sozialverband VdK, bis in die letzte Instanz einzuklagen.
Ich habe gar keine andere Möglichkeit, solange von Ihrer Seite kein Einlenken kommt.
Ich freue mich schon bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
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