An die neue Regierung: Die FEV muss sofort geändert werden!
Verfasst: Mi 27. Sep 2017, 00:43
Warum die FEV sofort geändert werden muss!
Das Cannabis Urteil des BVG von 1994 kann man hier nachlesen. Ich zitiere aus Punkt 6:
„Angesichts der dargestellten offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (vgl. oben I. 2. c) und 4.) hat der Gesetzgeber die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluß der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen (vgl. BVerfGE 50, 290 (335); 56, 54 (78); 65, 1 (55 f.); 88, 203 (309 f.)).“
Das war vor 23 Jahren.
Zu dieser Zeit wusste man noch nicht viel über Cannabis und seine Wirkung. Es gab keine guten Studien, weil die Erforschung von Cannabis in Deutschland verboten war. Cannabis galt als ein sehr gefährliches Rauschgift, das schnell süchtig macht und zu Rauschzuständen führt, wo die Süchtigen ihren Verstand verlieren. Menschen, die Cannabis konsumieren, missachten Gesetze und sind deswegen kriminell. Also, Cannabiskonsumenten sind drogensüchtige Gesetzesbrecher, die streng bestraft werden müssen. Das war der Tenor, der Strafverfolgungsbehörden.
Den damaligen Richtern des BVG war durchaus bewusst, dass viele Fragen bezüglich Cannabis im Moment nicht klar beantwortet werden können, aber dass es in der Zukunft irgendwann Antworten auf diese Fragen geben wird. Von der sachlichen Beantwortung dieser Fragen wird die zukünftige Rechtsprechung bezüglich Cannabis abhängig gemacht.
Werden neue Erkenntnisse gewonnen, welche mit der aktuellen Rechtsprechung nicht harmonieren, so ist die Rechtsprechung an die neuen Erkenntnisse anzupassen. Das was im BtMG, StGB, StVG und in der FEV bezüglich Cannabis steht, muss stets im Einklang mit dem aktuellen Wissensstand über Cannabis sein. Dafür ist der Gesetzgeber verantwortlich.
Der Gesetzesgeber beauftragt den Bundesdrogenbeauftragten und die Grenzwertkommission, sich mit dieser Aufgabe zu befassen. Der Bundesdrogenbeauftragte hat unter anderem die Aufgabe, aktuelle Studien über Drogen und deren Auswirkungen, zur Kenntnis zu nehmen und zu veröffentlichen. Die Grenzwertkommission, ist ein Team aus Wissenschaftlern in Deutschland, mit dem Spezialauftrag, die Regierung über Grenzwerte im Straßenverkehr zu beraten.
Aktuell haben wir das Jahr 2017.
Inzwischen ist das Wissen über Cannabis und seine Wirkung bei den Konsumenten stark angewachsen. Es existieren gute Studien darüber und die Welt muss umdenken. Cannabis ist nicht so gefährlich wie bisher angenommen wurde. Cannabis ist keine Einstiegsdroge. Cannabis ist nicht giftig und es gibt keine tödliche Dosis. Cannabis ist weniger gefährlich als Alkohol. Cannabis macht körperlich nicht abhängig. Menschen mit wenigen Nanogramm THC im Blut reagieren und handeln wie nüchterne Menschen. Cannabis ist ein Medikament, das Schmerzen lindern und Tic’s abstellen kann. Cannabis soll sogar Krebszellen zerstören können. … Das ist der Tenor des Wissens über Cannabis in der heutigen Zeit.
Es soll nun untersucht werden, ob die aktuelle Fahrerlaubnisverordnung FEV mit dem aktuellen Wissen über Cannabis vereinbar ist.
Was die Regeln für das Fahren mit THC im Blut betrifft ist die FEV im Wesentlichen auf zwei Thesen aufgebaut.
T1: Ein regelmäßiger Cannabiskonsument ist nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug zu führen.
T2: Ein gelegentlicher Cannabiskonsument ist ab 1 ng THC pro ml Blutserum fahruntüchtig.
Diese beiden Thesen sind nach aktuellem Wissen falsch. Dazu gibt es viele Studien. Damit die Regierung sich nicht herausreden kann, sie hätte davon nichts gewusst, möchte ich hier gezielt nur solche Studien aufführen, wo es genau bekannt ist, seit wann die Ergebnisse dieser Studien der Regierung vorlagen.
(1) Die Studie Cannabis und Verkehrssicherheit lag dem Bundesamt für Straßenwesen bereits im November 2006 vor. Ich zitiere aus Teil D der Studie:
„Weiterhin wurden keine Hinweise gefunden, dass bei regelmäßigen Cannabiskonsumenten nach akutem Cannabiskonsum oder während der Abstinenz mit stärkeren Verhaltensdefiziten zu rechnen ist als bei Gelegenheitskonsumenten. Diese Befunde machen eine Unterscheidung zwischen gelegentlichen und regelmäßigen Cannabiskonsumenten bezüglich der zu erwartenden Verhaltensdefizite hinfällig.“
Somit ist die Unterscheidung zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Cannabiskonsum, so wie das in der FEV heute noch geschieht auch hinfällig. T1 ist jetzt wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Also sind seit 2006 der Regierung Tatsachen bekannt, welche eine Anpassung der FEV bezüglich T1 zwingend erforderlich machen.
(2) Die DRUID Studie wurde im Oktober 2011 abgeschlossen. Das Bundesamt für Straßenwesen hat einen großen Teil der Kosten dieser Studie übernommen. Es handelt sich dabei um eine richtig groß angelegte Studie, welche auf internationaler Ebene durchgeführt wurde. Es werden die Resultate von (1) bestätigt und es wird ein Grenzwert für THC im Straßenverkehr vorgeschlagen. Ich zitiere:
„Der Risiko Grenzwert für THC sollte entsprechend einer BAK von 0,5 bei 3,8ng/ml im Serum festgelegt werden plus einem zusätzlichen Wert für Messfehler und Konfidenzintervall.“
T2 ist jetzt wissenschaftlich auch nicht mehr haltbar. Seit 2011 sind der Regierung Tatsachen bekannt, welche eine Anpassung der FEV auch bezüglich T2 erforderlich machen. Jetzt wäre es an der Zeit gewesen einen wissenschaftlich fundierten, gesetzlichen Grenzwert festzulegen.
(3) September 2015: Sogar die Grenzwertkommission empfiehlt jetzt 3 ng THC pro ml Serum, als Grenzwert für das Trennen von Cannabiskonsum und der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr.
Während von Seiten der verschiedenen Drogenbeauftragten, in den vergangenen Legislaturperioden, neue wissenschaftliche Fakten bezüglich Cannabiskonsum vollständig ignoriert wurden, hatte doch wenigstens die Grenzwertkommission ihre Aufgabe ernst genommen und die Bundesregierung darüber informiert, dass der Grenzwert für THC nach wissenschaftlicher Betrachtungsweise aktuell zu niedrig angesetzt ist. Das hätte auch schon ein paar Jahre früher geschehen können, aber später ist immer noch besser als nie.
Fazit:
Ich komme zu dem Ergebnis, dass die heutige Gesetzgebung bezüglich Cannabis und Straßenverkehr, auf dem Wissensstand von 1994 hängen geblieben ist. Obwohl bereits seit 2006 eine Änderung der FEV notwendig gewesen wäre und 2011 oder spätestens 2015 noch einmal. Dadurch, dass die FEV nicht an neue Fakten angepasst wurde, verlieren aktuell viele Cannabiskonsumenten ihre Fahrerlaubnis, weil man ihnen unterstellt, dass sie fahruntüchtig wären. Sie müssen dann mindestens 6 Monate ohne Führerschein auskommen und eine kostspielige MPU bestehen, um wieder Auto fahren zu dürfen. Regelmäßige Cannabiskonsumenten dürfen generell überhaupt keine Kraftfahrzeuge führen. Dadurch entstehen den betroffenen Konsumenten hohe Kosten, finanzielle Einbußen und große Nachteile, bis hin zum Existenzverlust.
Der aktuelle Grenzwert ist so niedrig, dass ein gelegentlicher Konsument noch Tage nach dem letzten Konsum über dem Grenzwert liegen kann. Zu einem Zeitpunkt wo er bereits völlig nüchtern ist. Das ist wissenschaftlich erwiesen und deshalb muss ein vernünftiger Grenzwert her.
Angesichts der konsequenten Ignoranz bekannter, wissenschaftlicher Fakten muss es unsere Regierung hinnehmen, wenn hier von einer boshaften Unterlassung von Pflichten gesprochen werden kann. Woran mag das liegen? Nun es liegt einfach daran, dass Politiker, scheinbar eine völlig falsche Vorstellung darüber haben, wie Cannabis wirkt. Sie wissen nicht, wie weit verbreitet Cannabis in unserer Gesellschaft wirklich ist. Viele Politiker haben wohl generell eine Abneigung gegenüber Cannabiskonsumenten. Sie stellen sich einen langhaarigen, heruntergekommenen Typen vor, der ständig Joints oder Bong raucht und sonst nicht von der Couch hochkommt. Sie erfreuen sich daran, wenn sie ein solches Individuum schikanieren, kriminalisieren, diskriminieren, verurteilen, abkassieren, einsperren oder zu Fuß gehen lassen. (Die Geschichte dieses Landes zeigt, dass hier auch früher schon Minderheiten schikaniert, kriminalisiert, diskriminiert, verurteilt, abkassiert, einsperrt und … sogar getötet wurden).
Es ist quasi unterlassene Hilfeleistung, wenn nach dem heutigen Stand der Wissenschaft nicht sofort eine Reform der FEV erfolgt. Den Menschen, welche weiterhin ungerechterweise ihre Führerscheine verlieren, muss dringend schnell geholfen werden.
Müsste das BVG aktuell entscheiden, ob es die Regierung versäumt hat, rechtzeitig ihre Cannabispolitik zu ändern, wäre es durchaus möglich, dass das BVG entscheidet, dass unsere Regierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat und deswegen viele Beschuldigte weiterhin ungerecht behandelt werden. Dann wären sogar Regressforderungen ab einem gewissen Zeitpunkt gerechtfertigt. Dieser gewisse Zeitpunkt wäre das Kalenderjahr, wo der Regierung genügend sachliche Informationen vorlagen, dass eine Anpassung der Cannabispolitik an diese Informationen, hätte erfolgen müssen, plus einer angemessenen Zeitspanne für die Umsetzung.
Deshalb fordere ich die neue Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf sofort die FEV und die ganze Rechtsprechung rund um Cannabis an die inzwischen gesicherten wissenschaftlichen Fakten über Cannabis anzupassen. Das hätte schon längst geschehen müssen und muss jetzt sofort geschehen. Je länger die Regierung damit wartet, umso wahrscheinlicher ist es, dass irgendwann hohe Regressforderungen gestellt werden. Möchte die Regierung wirklich, dass man im Ausland annimmt, dass die Politiker in unserem Land eine ausgeprägte Leseschwäche haben, oder, dass gemauschelt wird, dass die Deutschen eben doch immer eine Minderheit brauchen, auf die sie draufhauen können?
Peter0815
Das Cannabis Urteil des BVG von 1994 kann man hier nachlesen. Ich zitiere aus Punkt 6:
„Angesichts der dargestellten offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (vgl. oben I. 2. c) und 4.) hat der Gesetzgeber die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluß der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen (vgl. BVerfGE 50, 290 (335); 56, 54 (78); 65, 1 (55 f.); 88, 203 (309 f.)).“
Das war vor 23 Jahren.
Zu dieser Zeit wusste man noch nicht viel über Cannabis und seine Wirkung. Es gab keine guten Studien, weil die Erforschung von Cannabis in Deutschland verboten war. Cannabis galt als ein sehr gefährliches Rauschgift, das schnell süchtig macht und zu Rauschzuständen führt, wo die Süchtigen ihren Verstand verlieren. Menschen, die Cannabis konsumieren, missachten Gesetze und sind deswegen kriminell. Also, Cannabiskonsumenten sind drogensüchtige Gesetzesbrecher, die streng bestraft werden müssen. Das war der Tenor, der Strafverfolgungsbehörden.
Den damaligen Richtern des BVG war durchaus bewusst, dass viele Fragen bezüglich Cannabis im Moment nicht klar beantwortet werden können, aber dass es in der Zukunft irgendwann Antworten auf diese Fragen geben wird. Von der sachlichen Beantwortung dieser Fragen wird die zukünftige Rechtsprechung bezüglich Cannabis abhängig gemacht.
Werden neue Erkenntnisse gewonnen, welche mit der aktuellen Rechtsprechung nicht harmonieren, so ist die Rechtsprechung an die neuen Erkenntnisse anzupassen. Das was im BtMG, StGB, StVG und in der FEV bezüglich Cannabis steht, muss stets im Einklang mit dem aktuellen Wissensstand über Cannabis sein. Dafür ist der Gesetzgeber verantwortlich.
Der Gesetzesgeber beauftragt den Bundesdrogenbeauftragten und die Grenzwertkommission, sich mit dieser Aufgabe zu befassen. Der Bundesdrogenbeauftragte hat unter anderem die Aufgabe, aktuelle Studien über Drogen und deren Auswirkungen, zur Kenntnis zu nehmen und zu veröffentlichen. Die Grenzwertkommission, ist ein Team aus Wissenschaftlern in Deutschland, mit dem Spezialauftrag, die Regierung über Grenzwerte im Straßenverkehr zu beraten.
Aktuell haben wir das Jahr 2017.
Inzwischen ist das Wissen über Cannabis und seine Wirkung bei den Konsumenten stark angewachsen. Es existieren gute Studien darüber und die Welt muss umdenken. Cannabis ist nicht so gefährlich wie bisher angenommen wurde. Cannabis ist keine Einstiegsdroge. Cannabis ist nicht giftig und es gibt keine tödliche Dosis. Cannabis ist weniger gefährlich als Alkohol. Cannabis macht körperlich nicht abhängig. Menschen mit wenigen Nanogramm THC im Blut reagieren und handeln wie nüchterne Menschen. Cannabis ist ein Medikament, das Schmerzen lindern und Tic’s abstellen kann. Cannabis soll sogar Krebszellen zerstören können. … Das ist der Tenor des Wissens über Cannabis in der heutigen Zeit.
Es soll nun untersucht werden, ob die aktuelle Fahrerlaubnisverordnung FEV mit dem aktuellen Wissen über Cannabis vereinbar ist.
Was die Regeln für das Fahren mit THC im Blut betrifft ist die FEV im Wesentlichen auf zwei Thesen aufgebaut.
T1: Ein regelmäßiger Cannabiskonsument ist nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug zu führen.
T2: Ein gelegentlicher Cannabiskonsument ist ab 1 ng THC pro ml Blutserum fahruntüchtig.
Diese beiden Thesen sind nach aktuellem Wissen falsch. Dazu gibt es viele Studien. Damit die Regierung sich nicht herausreden kann, sie hätte davon nichts gewusst, möchte ich hier gezielt nur solche Studien aufführen, wo es genau bekannt ist, seit wann die Ergebnisse dieser Studien der Regierung vorlagen.
(1) Die Studie Cannabis und Verkehrssicherheit lag dem Bundesamt für Straßenwesen bereits im November 2006 vor. Ich zitiere aus Teil D der Studie:
„Weiterhin wurden keine Hinweise gefunden, dass bei regelmäßigen Cannabiskonsumenten nach akutem Cannabiskonsum oder während der Abstinenz mit stärkeren Verhaltensdefiziten zu rechnen ist als bei Gelegenheitskonsumenten. Diese Befunde machen eine Unterscheidung zwischen gelegentlichen und regelmäßigen Cannabiskonsumenten bezüglich der zu erwartenden Verhaltensdefizite hinfällig.“
Somit ist die Unterscheidung zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Cannabiskonsum, so wie das in der FEV heute noch geschieht auch hinfällig. T1 ist jetzt wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Also sind seit 2006 der Regierung Tatsachen bekannt, welche eine Anpassung der FEV bezüglich T1 zwingend erforderlich machen.
(2) Die DRUID Studie wurde im Oktober 2011 abgeschlossen. Das Bundesamt für Straßenwesen hat einen großen Teil der Kosten dieser Studie übernommen. Es handelt sich dabei um eine richtig groß angelegte Studie, welche auf internationaler Ebene durchgeführt wurde. Es werden die Resultate von (1) bestätigt und es wird ein Grenzwert für THC im Straßenverkehr vorgeschlagen. Ich zitiere:
„Der Risiko Grenzwert für THC sollte entsprechend einer BAK von 0,5 bei 3,8ng/ml im Serum festgelegt werden plus einem zusätzlichen Wert für Messfehler und Konfidenzintervall.“
T2 ist jetzt wissenschaftlich auch nicht mehr haltbar. Seit 2011 sind der Regierung Tatsachen bekannt, welche eine Anpassung der FEV auch bezüglich T2 erforderlich machen. Jetzt wäre es an der Zeit gewesen einen wissenschaftlich fundierten, gesetzlichen Grenzwert festzulegen.
(3) September 2015: Sogar die Grenzwertkommission empfiehlt jetzt 3 ng THC pro ml Serum, als Grenzwert für das Trennen von Cannabiskonsum und der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr.
Während von Seiten der verschiedenen Drogenbeauftragten, in den vergangenen Legislaturperioden, neue wissenschaftliche Fakten bezüglich Cannabiskonsum vollständig ignoriert wurden, hatte doch wenigstens die Grenzwertkommission ihre Aufgabe ernst genommen und die Bundesregierung darüber informiert, dass der Grenzwert für THC nach wissenschaftlicher Betrachtungsweise aktuell zu niedrig angesetzt ist. Das hätte auch schon ein paar Jahre früher geschehen können, aber später ist immer noch besser als nie.
Fazit:
Ich komme zu dem Ergebnis, dass die heutige Gesetzgebung bezüglich Cannabis und Straßenverkehr, auf dem Wissensstand von 1994 hängen geblieben ist. Obwohl bereits seit 2006 eine Änderung der FEV notwendig gewesen wäre und 2011 oder spätestens 2015 noch einmal. Dadurch, dass die FEV nicht an neue Fakten angepasst wurde, verlieren aktuell viele Cannabiskonsumenten ihre Fahrerlaubnis, weil man ihnen unterstellt, dass sie fahruntüchtig wären. Sie müssen dann mindestens 6 Monate ohne Führerschein auskommen und eine kostspielige MPU bestehen, um wieder Auto fahren zu dürfen. Regelmäßige Cannabiskonsumenten dürfen generell überhaupt keine Kraftfahrzeuge führen. Dadurch entstehen den betroffenen Konsumenten hohe Kosten, finanzielle Einbußen und große Nachteile, bis hin zum Existenzverlust.
Der aktuelle Grenzwert ist so niedrig, dass ein gelegentlicher Konsument noch Tage nach dem letzten Konsum über dem Grenzwert liegen kann. Zu einem Zeitpunkt wo er bereits völlig nüchtern ist. Das ist wissenschaftlich erwiesen und deshalb muss ein vernünftiger Grenzwert her.
Angesichts der konsequenten Ignoranz bekannter, wissenschaftlicher Fakten muss es unsere Regierung hinnehmen, wenn hier von einer boshaften Unterlassung von Pflichten gesprochen werden kann. Woran mag das liegen? Nun es liegt einfach daran, dass Politiker, scheinbar eine völlig falsche Vorstellung darüber haben, wie Cannabis wirkt. Sie wissen nicht, wie weit verbreitet Cannabis in unserer Gesellschaft wirklich ist. Viele Politiker haben wohl generell eine Abneigung gegenüber Cannabiskonsumenten. Sie stellen sich einen langhaarigen, heruntergekommenen Typen vor, der ständig Joints oder Bong raucht und sonst nicht von der Couch hochkommt. Sie erfreuen sich daran, wenn sie ein solches Individuum schikanieren, kriminalisieren, diskriminieren, verurteilen, abkassieren, einsperren oder zu Fuß gehen lassen. (Die Geschichte dieses Landes zeigt, dass hier auch früher schon Minderheiten schikaniert, kriminalisiert, diskriminiert, verurteilt, abkassiert, einsperrt und … sogar getötet wurden).
Es ist quasi unterlassene Hilfeleistung, wenn nach dem heutigen Stand der Wissenschaft nicht sofort eine Reform der FEV erfolgt. Den Menschen, welche weiterhin ungerechterweise ihre Führerscheine verlieren, muss dringend schnell geholfen werden.
Müsste das BVG aktuell entscheiden, ob es die Regierung versäumt hat, rechtzeitig ihre Cannabispolitik zu ändern, wäre es durchaus möglich, dass das BVG entscheidet, dass unsere Regierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat und deswegen viele Beschuldigte weiterhin ungerecht behandelt werden. Dann wären sogar Regressforderungen ab einem gewissen Zeitpunkt gerechtfertigt. Dieser gewisse Zeitpunkt wäre das Kalenderjahr, wo der Regierung genügend sachliche Informationen vorlagen, dass eine Anpassung der Cannabispolitik an diese Informationen, hätte erfolgen müssen, plus einer angemessenen Zeitspanne für die Umsetzung.
Deshalb fordere ich die neue Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf sofort die FEV und die ganze Rechtsprechung rund um Cannabis an die inzwischen gesicherten wissenschaftlichen Fakten über Cannabis anzupassen. Das hätte schon längst geschehen müssen und muss jetzt sofort geschehen. Je länger die Regierung damit wartet, umso wahrscheinlicher ist es, dass irgendwann hohe Regressforderungen gestellt werden. Möchte die Regierung wirklich, dass man im Ausland annimmt, dass die Politiker in unserem Land eine ausgeprägte Leseschwäche haben, oder, dass gemauschelt wird, dass die Deutschen eben doch immer eine Minderheit brauchen, auf die sie draufhauen können?
Peter0815