An die neue Regierung: Die FEV muss sofort geändert werden!

schreibt Artikel für die DHV-Seite und helft uns bei Übersetzungen
Antworten
Peter0815
Beiträge: 12
Registriert: Di 23. Mai 2017, 00:19

An die neue Regierung: Die FEV muss sofort geändert werden!

Beitrag von Peter0815 »

Warum die FEV sofort geändert werden muss!

Das Cannabis Urteil des BVG von 1994 kann man hier nachlesen. Ich zitiere aus Punkt 6:

„Angesichts der dargestellten offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (vgl. oben I. 2. c) und 4.) hat der Gesetzgeber die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluß der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen (vgl. BVerfGE 50, 290 (335); 56, 54 (78); 65, 1 (55 f.); 88, 203 (309 f.)).“

Das war vor 23 Jahren.

Zu dieser Zeit wusste man noch nicht viel über Cannabis und seine Wirkung. Es gab keine guten Studien, weil die Erforschung von Cannabis in Deutschland verboten war. Cannabis galt als ein sehr gefährliches Rauschgift, das schnell süchtig macht und zu Rauschzuständen führt, wo die Süchtigen ihren Verstand verlieren. Menschen, die Cannabis konsumieren, missachten Gesetze und sind deswegen kriminell. Also, Cannabiskonsumenten sind drogensüchtige Gesetzesbrecher, die streng bestraft werden müssen. Das war der Tenor, der Strafverfolgungsbehörden.

Den damaligen Richtern des BVG war durchaus bewusst, dass viele Fragen bezüglich Cannabis im Moment nicht klar beantwortet werden können, aber dass es in der Zukunft irgendwann Antworten auf diese Fragen geben wird. Von der sachlichen Beantwortung dieser Fragen wird die zukünftige Rechtsprechung bezüglich Cannabis abhängig gemacht.

Werden neue Erkenntnisse gewonnen, welche mit der aktuellen Rechtsprechung nicht harmonieren, so ist die Rechtsprechung an die neuen Erkenntnisse anzupassen. Das was im BtMG, StGB, StVG und in der FEV bezüglich Cannabis steht, muss stets im Einklang mit dem aktuellen Wissensstand über Cannabis sein. Dafür ist der Gesetzgeber verantwortlich.
Der Gesetzesgeber beauftragt den Bundesdrogenbeauftragten und die Grenzwertkommission, sich mit dieser Aufgabe zu befassen. Der Bundesdrogenbeauftragte hat unter anderem die Aufgabe, aktuelle Studien über Drogen und deren Auswirkungen, zur Kenntnis zu nehmen und zu veröffentlichen. Die Grenzwertkommission, ist ein Team aus Wissenschaftlern in Deutschland, mit dem Spezialauftrag, die Regierung über Grenzwerte im Straßenverkehr zu beraten.

Aktuell haben wir das Jahr 2017.

Inzwischen ist das Wissen über Cannabis und seine Wirkung bei den Konsumenten stark angewachsen. Es existieren gute Studien darüber und die Welt muss umdenken. Cannabis ist nicht so gefährlich wie bisher angenommen wurde. Cannabis ist keine Einstiegsdroge. Cannabis ist nicht giftig und es gibt keine tödliche Dosis. Cannabis ist weniger gefährlich als Alkohol. Cannabis macht körperlich nicht abhängig. Menschen mit wenigen Nanogramm THC im Blut reagieren und handeln wie nüchterne Menschen. Cannabis ist ein Medikament, das Schmerzen lindern und Tic’s abstellen kann. Cannabis soll sogar Krebszellen zerstören können. … Das ist der Tenor des Wissens über Cannabis in der heutigen Zeit.

Es soll nun untersucht werden, ob die aktuelle Fahrerlaubnisverordnung FEV mit dem aktuellen Wissen über Cannabis vereinbar ist.

Was die Regeln für das Fahren mit THC im Blut betrifft ist die FEV im Wesentlichen auf zwei Thesen aufgebaut.

T1: Ein regelmäßiger Cannabiskonsument ist nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug zu führen.

T2: Ein gelegentlicher Cannabiskonsument ist ab 1 ng THC pro ml Blutserum fahruntüchtig.

Diese beiden Thesen sind nach aktuellem Wissen falsch. Dazu gibt es viele Studien. Damit die Regierung sich nicht herausreden kann, sie hätte davon nichts gewusst, möchte ich hier gezielt nur solche Studien aufführen, wo es genau bekannt ist, seit wann die Ergebnisse dieser Studien der Regierung vorlagen.

(1) Die Studie Cannabis und Verkehrssicherheit lag dem Bundesamt für Straßenwesen bereits im November 2006 vor. Ich zitiere aus Teil D der Studie:

„Weiterhin wurden keine Hinweise gefunden, dass bei regelmäßigen Cannabiskonsumenten nach akutem Cannabiskonsum oder während der Abstinenz mit stärkeren Verhaltensdefiziten zu rechnen ist als bei Gelegenheitskonsumenten. Diese Befunde machen eine Unterscheidung zwischen gelegentlichen und regelmäßigen Cannabiskonsumenten bezüglich der zu erwartenden Verhaltensdefizite hinfällig.“

Somit ist die Unterscheidung zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Cannabiskonsum, so wie das in der FEV heute noch geschieht auch hinfällig. T1 ist jetzt wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Also sind seit 2006 der Regierung Tatsachen bekannt, welche eine Anpassung der FEV bezüglich T1 zwingend erforderlich machen.

(2) Die DRUID Studie wurde im Oktober 2011 abgeschlossen. Das Bundesamt für Straßenwesen hat einen großen Teil der Kosten dieser Studie übernommen. Es handelt sich dabei um eine richtig groß angelegte Studie, welche auf internationaler Ebene durchgeführt wurde. Es werden die Resultate von (1) bestätigt und es wird ein Grenzwert für THC im Straßenverkehr vorgeschlagen. Ich zitiere:

„Der Risiko Grenzwert für THC sollte entsprechend einer BAK von 0,5 bei 3,8ng/ml im Serum festgelegt werden plus einem zusätzlichen Wert für Messfehler und Konfidenzintervall.“

T2 ist jetzt wissenschaftlich auch nicht mehr haltbar. Seit 2011 sind der Regierung Tatsachen bekannt, welche eine Anpassung der FEV auch bezüglich T2 erforderlich machen. Jetzt wäre es an der Zeit gewesen einen wissenschaftlich fundierten, gesetzlichen Grenzwert festzulegen.

(3) September 2015: Sogar die Grenzwertkommission empfiehlt jetzt 3 ng THC pro ml Serum, als Grenzwert für das Trennen von Cannabiskonsum und der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr.

Während von Seiten der verschiedenen Drogenbeauftragten, in den vergangenen Legislaturperioden, neue wissenschaftliche Fakten bezüglich Cannabiskonsum vollständig ignoriert wurden, hatte doch wenigstens die Grenzwertkommission ihre Aufgabe ernst genommen und die Bundesregierung darüber informiert, dass der Grenzwert für THC nach wissenschaftlicher Betrachtungsweise aktuell zu niedrig angesetzt ist. Das hätte auch schon ein paar Jahre früher geschehen können, aber später ist immer noch besser als nie.

Fazit:

Ich komme zu dem Ergebnis, dass die heutige Gesetzgebung bezüglich Cannabis und Straßenverkehr, auf dem Wissensstand von 1994 hängen geblieben ist. Obwohl bereits seit 2006 eine Änderung der FEV notwendig gewesen wäre und 2011 oder spätestens 2015 noch einmal. Dadurch, dass die FEV nicht an neue Fakten angepasst wurde, verlieren aktuell viele Cannabiskonsumenten ihre Fahrerlaubnis, weil man ihnen unterstellt, dass sie fahruntüchtig wären. Sie müssen dann mindestens 6 Monate ohne Führerschein auskommen und eine kostspielige MPU bestehen, um wieder Auto fahren zu dürfen. Regelmäßige Cannabiskonsumenten dürfen generell überhaupt keine Kraftfahrzeuge führen. Dadurch entstehen den betroffenen Konsumenten hohe Kosten, finanzielle Einbußen und große Nachteile, bis hin zum Existenzverlust.

Der aktuelle Grenzwert ist so niedrig, dass ein gelegentlicher Konsument noch Tage nach dem letzten Konsum über dem Grenzwert liegen kann. Zu einem Zeitpunkt wo er bereits völlig nüchtern ist. Das ist wissenschaftlich erwiesen und deshalb muss ein vernünftiger Grenzwert her.

Angesichts der konsequenten Ignoranz bekannter, wissenschaftlicher Fakten muss es unsere Regierung hinnehmen, wenn hier von einer boshaften Unterlassung von Pflichten gesprochen werden kann. Woran mag das liegen? Nun es liegt einfach daran, dass Politiker, scheinbar eine völlig falsche Vorstellung darüber haben, wie Cannabis wirkt. Sie wissen nicht, wie weit verbreitet Cannabis in unserer Gesellschaft wirklich ist. Viele Politiker haben wohl generell eine Abneigung gegenüber Cannabiskonsumenten. Sie stellen sich einen langhaarigen, heruntergekommenen Typen vor, der ständig Joints oder Bong raucht und sonst nicht von der Couch hochkommt. Sie erfreuen sich daran, wenn sie ein solches Individuum schikanieren, kriminalisieren, diskriminieren, verurteilen, abkassieren, einsperren oder zu Fuß gehen lassen. (Die Geschichte dieses Landes zeigt, dass hier auch früher schon Minderheiten schikaniert, kriminalisiert, diskriminiert, verurteilt, abkassiert, einsperrt und … sogar getötet wurden).

Es ist quasi unterlassene Hilfeleistung, wenn nach dem heutigen Stand der Wissenschaft nicht sofort eine Reform der FEV erfolgt. Den Menschen, welche weiterhin ungerechterweise ihre Führerscheine verlieren, muss dringend schnell geholfen werden.

Müsste das BVG aktuell entscheiden, ob es die Regierung versäumt hat, rechtzeitig ihre Cannabispolitik zu ändern, wäre es durchaus möglich, dass das BVG entscheidet, dass unsere Regierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat und deswegen viele Beschuldigte weiterhin ungerecht behandelt werden. Dann wären sogar Regressforderungen ab einem gewissen Zeitpunkt gerechtfertigt. Dieser gewisse Zeitpunkt wäre das Kalenderjahr, wo der Regierung genügend sachliche Informationen vorlagen, dass eine Anpassung der Cannabispolitik an diese Informationen, hätte erfolgen müssen, plus einer angemessenen Zeitspanne für die Umsetzung.

Deshalb fordere ich die neue Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf sofort die FEV und die ganze Rechtsprechung rund um Cannabis an die inzwischen gesicherten wissenschaftlichen Fakten über Cannabis anzupassen. Das hätte schon längst geschehen müssen und muss jetzt sofort geschehen. Je länger die Regierung damit wartet, umso wahrscheinlicher ist es, dass irgendwann hohe Regressforderungen gestellt werden. Möchte die Regierung wirklich, dass man im Ausland annimmt, dass die Politiker in unserem Land eine ausgeprägte Leseschwäche haben, oder, dass gemauschelt wird, dass die Deutschen eben doch immer eine Minderheit brauchen, auf die sie draufhauen können?

Peter0815
Hanfkraut
Beiträge: 857
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: An die neue Regierung: Die FEV muss sofort geändert werd

Beitrag von Hanfkraut »

Peter 0815,
Klasse Beitrag!

Zitat: Werden neue Erkenntnisse gewonnen, welche mit der aktuellen Rechtsprechung nicht harmonieren, so ist die Rechtsprechung an die neuen Erkenntnisse anzupassen. Das was im BtMG, StGB, StVG und in der FEV bezüglich Cannabis steht, muss stets im Einklang mit dem aktuellen Wissensstand über Cannabis sein. Dafür ist der Gesetzgeber verantwortlich.
Der Gesetzesgeber beauftragt den Bundesdrogenbeauftragten und die Grenzwertkommission, sich mit dieser Aufgabe zu befassen.
Zitat ende

Genau das ist det Punkt. und genau hier greift für mich das BGB §20 Abs. 2 u. 4
Und das solange bis das Gesetz ordentlich angepasst wird!
Zumal ja Alkohol Viel gefährlicher ist als cannabis!
Nur recht haben und recht kriegen!

Zum Thema cannabis und Fahtauglichkeit gab es vor mindestens 20 - 25 jahren eine Studie aus den Niederlanden!

Somit ist es schon längst bewiesen das geringe mengen an thc im Blut die fahrtüchtigkeit nicht so wirklich einschränkt!
Vergleicht nann cannabis mit Tabletten und Alkohol, so konnten die Holländer feststellen das Alkohol am Steuer Agressifvität und schnelles fahren verursacht.
Cannabis consum am Steuer ist es eher umgekehrt der Fahrer fährt langsamer und ist weit aus ruiger!
Also kann der cannabis consument seine fahrtüchtigkeit bei weiten besser einschätzen als ein Alkohol konsumer!


Quelle zum nachlesen isbn 3-925817-73-5 ( hai und rippchen. Das hanf Handbuch der grüne zweig 173
Seite 262 - 265
Meine ausgabe ist so um die 20 jahre alt.
Eine Neuauflage gibt es auch!
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Peter0815
Beiträge: 12
Registriert: Di 23. Mai 2017, 00:19

Re: An die neue Regierung: Die FEV muss sofort geändert werd

Beitrag von Peter0815 »

Noch einpaar Gedanken zu diesem Thema:

Das, was ich bisher geschrieben habe, ist eine Zusammenfassung bekannter Fakten. Ich bin der Meinung, dass diese ausreichen würden, um offiziell Beschwerde oder Klage einzureichen, gegen die Verantwortlichen der FEV. Das wäre, laut FEV, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), welches zwischenzeitlich umbenannt wurde in Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Dort ist die Abteilung Landverkehr, Unterabteilung S3 – Straßenverkehr zuständig für die FEV.

Das Bundesamt für Straßenwesen (BASt) hat unter anderem folgende Aufgabe: Zitat:

„Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt die BASt in fachlichen und verkehrspolitischen Fragen wissenschaftlich gestützte Entscheidungshilfen.“

Und im BASt wusste man bereits seit 2006 ganz genau darüber Bescheid, dass es wissenschaftlich nicht vertretbar ist, wenn regelmäßigen Cannabiskonsumenten die Fahreignung generell verweigert wird. Inzwischen sind 11 Jahre vergangen und regelmäßige Cannabiskonsumenten dürfen, laut FEV, immer noch kein Kraftfahrzeug führen. Das BVG fordert aber eine Anpassung der FEV an neueste Erkenntnisse. Die FEV ist deswegen verfassungswidrig (geworden). Regelmäßige Konsumenten werden heute noch unnötig diskriminiert und benachteiligt.

Es geht hier nicht um die Legalisierung von Cannabis. Es geht darum, dass das Regelwerk der FEV auf falschen Annahmen bezüglich Cannabis aufgebaut ist und dadurch unangemessene Maßnahmen für die Konsumenten resultieren. Das ist Fakt. Über eine Legalisierung von Cannabis darf noch diskutiert werden. Darüber, dass die FEV bezüglich Cannabis geändert werden muss, gibt es nichts mehr zu diskutieren. Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf.

Es stellt sich nun die Frage, wie man am besten vorgehen könnte, damit die dringend erforderlichen Änderungen in der FEV endlich umgesetzt werden würden.

Ist es möglich das BMVI zu verklagen, weil die FEV nicht angepasst wurde? Wer könnte so eine Klage führen, oder ist Klagen gar nicht möglich? Unter welchen Bedingungen würde sich das BVG wieder mit diesem Thema befassen? Was könnte sonst getan werden?

Ich habe selbst ein bisschen recherchiert.

Wie sieht es aus mit einer Untätigkeitsklage gegen das BMVI?

Laut BVG hat das BMVI die Aufgabe regelmäßig zu überprüfen, ob es neue Erkenntnisse über Cannabis gibt, welche eine Änderung der FEV erfordern. Deshalb könnte man beim BMVI, unter Vorlage von wissenschaftlichen Studien, einen Antrag stellen, dass das BMVI überprüft, ob die momentane Behandlung von Cannabiskonsumenten durch die FEV, mit den Ergebnissen dieser neuen Studien vereinbar ist. Hat das BMVI nach 3 Monaten noch nicht reagiert, dann kann mit einer Untätigkeitsklage erreicht werden, dass das BMVI diesen Antrag zügig bearbeiten muss und schließlich eine Stellungnahme abgeben muss, ob die FEV aufgrund der neuen Erkenntnisse geändert wird, oder nicht. Weigert sich das BMVI generell, den Antrag zu bearbeiten, dann kann mit einer Versagungsgegenklage gerichtlich überprüft werden, ob das BMVI den Antrag bearbeiten muss, oder nicht.

(Warum sollte man so einen Antrag nicht stellen dürfen? Schließlich geht es darum, dass das BMVI eine Tätigkeit ausüben soll, für die es zuständig ist).

Folgende Zitate wurden aus der Wikipedia hier und hier entnommen.

„Die Untätigkeitsklage ist in Deutschland eine besondere Form der Verpflichtungsklage. Sie existiert nur in den drei Verfahrensordnungen des öffentlichen Rechts. Sie eröffnet den Gang zum Gericht, wenn die Verwaltung über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes oder einen Widerspruch bzw. Einspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat. Der Verwaltung soll damit die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern bzw. zu verzögern.“

„Wird dagegen ein beantragter Verwaltungsakt abgelehnt, ist die Verpflichtungsklage in Gestalt der Versagungsgegenklage statthaft.“

„Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtsubjekten (den Bürgern) regelt.“

Entscheidend ist, dass eine Untätigkeitsklage nur dann erfolgen kann, wenn vorher ein Antrag gestellt wurde, der innerhalb einer Dreimonatsfrist nicht bearbeitet wurde. Im Prinzip darf jeder Bürger so einen Antrag stellen. Das stellen dieses Antrages ist kostenlos. Natürlich wird es kein Antragsformular für diesen Zweck geben. Deshalb muss der Antrag formlos gestellt werden. Das geht auch ganz ohne Anwalt. Wahrscheinlich wird sich das BMVI weigern Anträge dieser Art zu bearbeiten, wodurch zunächst eine Untätigkeitsklage und dann eventuell auch noch eine Versagungsgegenklage notwendig wird. Dazu wäre die Hilfe eines erfahrenen Anwalts, der die Klage formuliert, bestimmt von Vorteil. Wenn ein Anwalt diesen Job erledigt, dann werden für eine Untätigkeitsklage bis 300 € an Gebühren anfallen.

So weit, so gut. Als nächstes stelle ich Euch die Frage, ob das, was ich bisher recherchiert habe auch richtig ist. Wäre eine Untätigkeitsklage so wie oben beschrieben wirklich möglich? Wo ist der Haken? Ich könnte es nämlich gar nicht glauben, dass bisher niemand auf diese Idee gekommen wäre.

Peter0815
Hanfkraut
Beiträge: 857
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: An die neue Regierung: Die FEV muss sofort geändert werd

Beitrag von Hanfkraut »

Peter,
Vielleicht solltest du mit deiner Idee wirklich einen Anwalt aufsuchen.

Ich hätte hier gehofft das
Der DHV hier zu vielleicht sich auch äußert zumal der DHV bestimmt gute Drähte zu Anwälte hatt die das ganze dann auch umsetzen können!


Benötige spenden gelder sollte dann nicht das Problem sein!
Für so eine Aktion beteilige ich mich sofort zusätzlich und andere werden das auch tuhen!

Ich würde mich freuen wenn der DHV hier zu einmal etwas schreibt.
Ich finde die Idee gut und vielleicht ist das unser Weg.
Nichts darf untersucht sein!
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Florian Rister
Board-Administration
Beiträge: 3356
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 15:43
Wohnort: Berlin

Re: An die neue Regierung: Die FEV muss sofort geändert werd

Beitrag von Florian Rister »

Hanfkraut hat geschrieben:Peter,
Vielleicht solltest du mit deiner Idee wirklich einen Anwalt aufsuchen.

Ich hätte hier gehofft das
Der DHV hier zu vielleicht sich auch äußert zumal der DHV bestimmt gute Drähte zu Anwälte hatt die das ganze dann auch umsetzen können!


Benötige spenden gelder sollte dann nicht das Problem sein!
Für so eine Aktion beteilige ich mich sofort zusätzlich und andere werden das auch tuhen!

Ich würde mich freuen wenn der DHV hier zu einmal etwas schreibt.
Ich finde die Idee gut und vielleicht ist das unser Weg.
Nichts darf untersucht sein!
Hallo Hanfkraut,

wir machen ja grade eine Kampagne zum Thema Führerscheinrecht und haben dabei viele Einzelfälle in Video- und Textform porträtiert. Aktuell bereiten wir einen Brief inkl. wissenschaftliches Paper vor, welcher an diverse Politiker gehen wird. Das wir das Thema Führerschein aktiv besetzen, war aber auch schon vorher so. Insofern ist eine Spende an den DHV immer auch ein Einsatz gegen die Ungerechtigkeit beim Führerscheinthema. ;)

Grundproblem bei unserer Arbeit seit 15 Jahren: Ideen gibt es viele und wir werden täglich mit Ideen und Vorschlägen konfrontiert. Woran es mangelt, ist Human- und Finanzkapital. Nur mit mehr Menschen und mehr Geld werden wir diese unsinnige und schädliche Prohibition besiegen.
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
Peter0815
Beiträge: 12
Registriert: Di 23. Mai 2017, 00:19

Re: An die neue Regierung: Die FEV muss sofort geändert werd

Beitrag von Peter0815 »

Hallo!

Ich habe die letzten Tage immer wieder hier vorbeigeschaut. Ich war gespannt ob jemand etwas dazu schreibt. @Hanfkraut findet meine Idee gut und @Florian Rister hat ein paar allgemeine Bemerkungen über die Probleme des Hanfverbandes gemacht. Das ist leider schon alles. Niemand hat bestätigt, dass so eine Untätigkeitsklage gegen das BMVI tatsächlich machbar ist und niemand hat geschrieben, dass das alles Quatsch ist.

@Hanfkraut: Ich bin nicht der Richtige, wenn es darum geht, eine Untätigkeitsklage gegen das BMVI in die Wege zu leiten. Erstens kenne ich keinen Anwalt, der dafür geeignet wäre und zweitens bin ich eine 0815, eine unbedeutende, ganz gewöhnliche Person. Ich fände es viel besser, wenn jemand der gut bekannt ist und über Medienkontakte verfügt, diese Aufgabe übernimmt.

Deshalb wende ich mich hier direkt an den Hanfverband mit folgendem Vorschlag:

Schickt (im Rahmen der Führerscheinkampagne) Euer wissenschaftliches Paper an das BMVI und formuliert zusätzlich noch den Antrag, dass das BMVI bitte prüfen möge, ob die Regelungen in der FEV bezüglich Cannabis, vereinbar sind mit den wissenschaftlichen Fakten auf Eurem Paper. Das reicht auch schon fürs Erste. Das kostet fast gar nichts und der Grundstein ist gelegt. Dann abwarten und wenn nichts passiert mal nachfragen. Wenn immer noch nichts passiert, dann wäre es Zeit Druck zu machen. Fragt doch mal Euren favorisierten Anwalt, ob eine Untätigkeitsklage gegen das BMVI durchsetzbar wäre. Eine Untätigkeitsklage kostet nicht viel, weil es keinen Streitwert gibt und lediglich Gebühren an den Anwalt gezahlt werden müssen. Falls der Anwalt grünes Licht gibt, dann Untätigkeitsklage einreichen. Jetzt wird es langsam spannend. Das Ziel der Klage ist, dass das BMVI sachlich begründen muss, ob die wissenschaftlichen Fakten auf Eurem Paper ausreichen, damit die FEV geändert werden muss, oder nicht. (Und genau diese Begründung würde ich mir dann gerne durchlesen).

Ihr könntet in den Hanfverband News und auf der Seite der Führerscheinkampagne, von Anfang an über Euer Vorhaben und den aktuellen Stand der Dinge berichten und so dafür sorgen, dass viele Menschen darüber informiert sind. Das erhöht den Druck.

Welche Vorteile bringt diese Vorgehensweise?

Im Verwaltungsrecht bezüglich der FEV, spielt es keine Rolle, ob Cannabis legal ist, oder illegal. Nur das tatsächliche Gefährdungspotenzial von Cannabis für den Straßenverkehr sollte Grundlage der verwaltungsrechtlichen Maßnahmen sein.

In der aktuellen FEV existiert noch nicht einmal ein Grenzwert für Cannabis. Dort steht immer noch, dass jeder, der eine nachweisbare Konzentration von THC im Blut hat, nicht geeignet ist ein KFZ zu führen. Es gilt wissenschaftlich als erwiesen, dass die Gefahren die von Cannabis im Straßenverkehr ausgehen nicht so hoch sind wie beim Alkohol. Dieses sollte sich dann auch in der FEV bemerkbar machen. Tut es aber nicht!

Es gibt hier (vielleicht) eine ganz konkrete Möglichkeit, zwingend prüfen zu lassen, ob eine Änderung der FEV erfolgen muss. Mit Rechtsmitteln, welche ganz einfach zur Verfügung stehen. Da müssen keine Unterschriften gesammelt werden. Ihr habt nicht viel zu verlieren und ihr könnt evtl. erreichen, dass die FEV angepasst wird.

Das ist Legalisierung durch die Hintertür!

Angenommen, die FEV wird angepasst und ein THC Grenzwert von 5 ng THC pro ml Blutserum eingeführt. Dann bricht das „Ersatzstrafrecht“ durch die Führerscheinstellen zusammen. Alle Blutproben unterhalb von 5 ng würden auf Staatskosten gehen. Wenn nicht mehr jeder Cannabiskonsument der MPU Industrie zum Fraß vorgeworfen werden kann, dann verwandelt sich eine sprudelnde Geldquelle in ein kleines Rinnsal. Dann lässt es sich leichter über eine gewinnbringende Cannabislegalisierung diskutieren.

Ich bin gespannt auf eure Kommentare, Peter0815
Antworten

Zurück zu „Artikel schreiben & Übersetzungen“