Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
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Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
Nach dem Beispiel Frankreichs wollen Hanfjournal und DHV dazu aufrufen in Deutschland virtuelle CSC zu gründen.
Zu Frankreich:
[*] http://www.hanfjournal.de/hajo-website/ ... ehmigt.php
[*] http://de.euronews.com/2013/04/10/canna ... rankreich/
[*] https://www.facebook.com/media/set/?set ... 651&type=3
[*] http://hanfjournal.de/hajo-website/arti ... kreich.php
[*] http://antonioperi.wordpress.com/2013/0 ... rankreich/
Viele Infos zu CSC: http://www.cannabis-clubs.de/
Virtuelle Cannabis Social Clubs bedeutet: Man bekennt sich mit echtem Namen dazu dass man einem CSC gründen / mitgründen & mitwirken & unterstützen würde, wenn es legal wäre. Mit Bilder a la https://www.facebook.com/media/set/?set ... 651&type=3 Das wäre völlig legal.
Für einen Aufruf sich als Grower zu outen so wie in Frankreich ist unserer Meinung nach noch nicht die Zeit reif.
Risiken: Nichts ist ohne Risiko und angesichts von übereifrigen Staatsanwälten (siehe http://www.taz.de/!114376/ oder http://www.hanfjournal.de/hajo-website/ ... anwalt.php) könnte es theoretisch Ärger geben. Praktisch ist bei guten Formulierungen das Risiko allerdings sehr gering. Jede Form eines Konsumverdachts könnte theoretisch Probleme mit dem Führerschein geben.
Keine Angaben zu den eigenen Konsumgewohnheiten machen!
Nie das Einverständnis zu einem Schnelltester (Urin/Schweiß o.ä.) geben!
http://hanfverband.de/index.php/themen/ ... hrerschein
Konkrete Aktionsideen:
* Beantragt vor Ort ein CSC oder ein Modellversuch zur kontrollierten Abgabe von Cannabisprodukten (siehe auch unten).
Entgegen der Aussage der Stadt Köln
http://www.cannabis-clubs.de/kein-votum ... 19-03-2013
http://www.ksta.de/koeln/antrag-abgeleh ... 46428.html
wäre ein Modellversuch überall möglich und beantragbar.
Das ginge sowohl über den parlamentarischen Weg als über Petitionen wie sie z.B. in der Kommunalverfassung von NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_an ... #det269108 §24 vorgesehen sind.
* Beantragt eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 Btmg zum Eigenanbau & Kauf von Cannabis aus Apotheken
Jede Genehmigung mehr erhöht den Druck auf die Politik hier endlich aktiv zu werden. Los gehts! http://www.alternative-drogenpolitik.de ... s-medizin/
Verfahren:
1. passende Diagnose haben
2. Austherapieren lassen
3. Dronabinol auf Privatrezept besorgen
4. Antrag stellen
Alles was man dazu wissen muss -> http://www.cannabis-med.org/german/download/magazin.pdf
Anleitung zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis bei der Bundesopiumstelle http://www.cannabis-med.org/german/bfarm_hilfe.pdf
Hilfe beim Ärzte finden -> http://www.cannabis-med.org/index.php?t ... =77&lng=de
Oder direkt zu ihm fahren -> http://www.dr-grotenhermen.de/
* Weiter im Text:
Die Gründung eines formalen Vereins ist nicht nötig, wenn er das Ziel hätte den (illegalen) Anbau von Cannabis zu fördern, würde er auch nicht genehmigt.
Neben Facebook https://www.facebook.com/pages/Cannabis ... 6906209413 haben wir auch Zugriff auf http://www.cannabis-clubs.de/
Wenn wir spieleprogrammierer unter uns haben, vielleicht hat ja jemand lust ein farmville mit hanf zu entwerfen
Was denkt ihr?
Modellversuch zur kontrollierten Abgabe von Cannabisprodukten
Abseits der 7 beschrieben Szenarien für Reformen durch die Legislative wäre
ein Modellversuch nach §3 (2) BtMG zur Erprobung der Effekte eines legalen
Cannabisverkaufs die vermutlich sogar am nächsten liegende und realistischste
Handlungsoption. Ähnlich wie beim Heroinmodellversuch dient ein solcher
Modellversuch nicht primär neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sondern der
Schaffung eines für Politiker, Journalisten und die Öffentlichkeit
anschauliches, im wahrsten Sinne des Wortes greifbare Modell wie es
funktionieren könnte.
Der damalige Antrag des Landes Schleswig Holsteins vom 10. Februar 1997 ist
unter dem Eindruck des Urteil (BVerfGE 90, 145 (183)) von 1994 zu sehen: "Die
kriminalpolitische Diskussion darüber, ob eine Verminderung des
Cannabiskonsums eher durch die generalpräventive Wirkung des Strafrechts oder
aber durch die Freigabe von Cannabis und eine davon erhoffte Trennung der
Drogenmärkte erreicht wird, ist noch nicht abgeschlossen. Wissenschaftlich
fundierte Erkenntnisse, die zwingend für die Richtigkeit des einen oder
anderen Weges sprächen, liegen nicht vor."1
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090145.html
Das Land Schleswig-Holstein wollte mit seinem Modellversuch diese
Erkenntnislücke schließen, im Antrag an das BfArm
http://www.drogenpolitik.org/download/sh/Antrag_SH.pdf heißt es "Mit dem
Modellprojekt soll überprüft werden, inwieweit die generalpräventiven Effekte,
die mit dem umfassenden Verbot des Verkehrs mit Cannabis (Marihuana) und
Cannabisharz (Haschisch) gem. Anlage l des BtMG bezüglich des Konsums von
illegalen Drogen angestrebt werden, nicht genausogut oder besser durch eine
kontrollierte Abgabe von Cannabis und eine dadurch zu erwartende Trennung der
Drogenmärkte erreicht werden können“.
Aktualisiert wurde die Idee durch den Antrag "Neue Wege in der Drogenpolitik I
- Modellversuch kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten" von Bündnis90/Die
Grünen vom 2. September 2003 in Berlin:
http://www.akzept.org/dascannabisforum/ ... Abgabe.pdf
„Der Senat wird aufgefordert,
1. in Zusammenarbeit mit Berliner oder anderen Universitäten und
Forschungseinrichtungen einen Modellversuch „Kontrollierte Abgabe von
Cannabisprodukten in lizensierten Abgabestellen in Berlin“ zur Erlangung
wissenschaftlicher Erkenntnisse unter anderem über
- die Auswirkungen von Cannabiskonsum als Einstiegsdroge;
- die Trennung der Rauschgiftmärkte insbesondere in Bezug auf Designerdrogen;
- die Preisentwicklung, Konsummuster und Absatzmärkte;
- Einnahmeerwartungen des Landes Berlin bei Besteuerung des Verkaufs von
Cannabisprodukten;
- den Einfluss von Cannabiskonsum auf die Leistungsfähigkeit unter
Berücksichtigung der in Berlin vorherrschenden Konsumgewohnheiten;
- eine Nutzung von Cannabisprodukten zu medizinischen Zwecken, insbesondere
als schmerzlinderndes Mittel
zu erarbeiten, [...]“
Die Effekte wären wohl die von Szenario 5 „Strenge Regulierung und
Lizenzierung http://www.cannabislegal.de/politik/be-040108.htm)
Einen neuerlichen Modellversuch könnte auch von einem anderen Träger als einem
Bundesland gestellt werden. Städte wie Zürich oder Kopenhagen versuchen
ebenfalls diesen Weg zu gehen 567.
http://cphpost.dk/news/local/legal-cann ... government
http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt ... 1.17930764
http://cphpost.dk/local/copenhagen-look ... annabis-us
Zu Frankreich:
[*] http://www.hanfjournal.de/hajo-website/ ... ehmigt.php
[*] http://de.euronews.com/2013/04/10/canna ... rankreich/
[*] https://www.facebook.com/media/set/?set ... 651&type=3
[*] http://hanfjournal.de/hajo-website/arti ... kreich.php
[*] http://antonioperi.wordpress.com/2013/0 ... rankreich/
Viele Infos zu CSC: http://www.cannabis-clubs.de/
Virtuelle Cannabis Social Clubs bedeutet: Man bekennt sich mit echtem Namen dazu dass man einem CSC gründen / mitgründen & mitwirken & unterstützen würde, wenn es legal wäre. Mit Bilder a la https://www.facebook.com/media/set/?set ... 651&type=3 Das wäre völlig legal.
Für einen Aufruf sich als Grower zu outen so wie in Frankreich ist unserer Meinung nach noch nicht die Zeit reif.
Risiken: Nichts ist ohne Risiko und angesichts von übereifrigen Staatsanwälten (siehe http://www.taz.de/!114376/ oder http://www.hanfjournal.de/hajo-website/ ... anwalt.php) könnte es theoretisch Ärger geben. Praktisch ist bei guten Formulierungen das Risiko allerdings sehr gering. Jede Form eines Konsumverdachts könnte theoretisch Probleme mit dem Führerschein geben.
Keine Angaben zu den eigenen Konsumgewohnheiten machen!
Nie das Einverständnis zu einem Schnelltester (Urin/Schweiß o.ä.) geben!
http://hanfverband.de/index.php/themen/ ... hrerschein
Konkrete Aktionsideen:
* Beantragt vor Ort ein CSC oder ein Modellversuch zur kontrollierten Abgabe von Cannabisprodukten (siehe auch unten).
Entgegen der Aussage der Stadt Köln
http://www.cannabis-clubs.de/kein-votum ... 19-03-2013
http://www.ksta.de/koeln/antrag-abgeleh ... 46428.html
wäre ein Modellversuch überall möglich und beantragbar.
Das ginge sowohl über den parlamentarischen Weg als über Petitionen wie sie z.B. in der Kommunalverfassung von NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_an ... #det269108 §24 vorgesehen sind.
* Beantragt eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 Btmg zum Eigenanbau & Kauf von Cannabis aus Apotheken
Jede Genehmigung mehr erhöht den Druck auf die Politik hier endlich aktiv zu werden. Los gehts! http://www.alternative-drogenpolitik.de ... s-medizin/
Verfahren:
1. passende Diagnose haben
2. Austherapieren lassen
3. Dronabinol auf Privatrezept besorgen
4. Antrag stellen
Alles was man dazu wissen muss -> http://www.cannabis-med.org/german/download/magazin.pdf
Anleitung zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis bei der Bundesopiumstelle http://www.cannabis-med.org/german/bfarm_hilfe.pdf
Hilfe beim Ärzte finden -> http://www.cannabis-med.org/index.php?t ... =77&lng=de
Oder direkt zu ihm fahren -> http://www.dr-grotenhermen.de/
* Weiter im Text:
Die Gründung eines formalen Vereins ist nicht nötig, wenn er das Ziel hätte den (illegalen) Anbau von Cannabis zu fördern, würde er auch nicht genehmigt.
Neben Facebook https://www.facebook.com/pages/Cannabis ... 6906209413 haben wir auch Zugriff auf http://www.cannabis-clubs.de/
Wenn wir spieleprogrammierer unter uns haben, vielleicht hat ja jemand lust ein farmville mit hanf zu entwerfen
Was denkt ihr?
Modellversuch zur kontrollierten Abgabe von Cannabisprodukten
Abseits der 7 beschrieben Szenarien für Reformen durch die Legislative wäre
ein Modellversuch nach §3 (2) BtMG zur Erprobung der Effekte eines legalen
Cannabisverkaufs die vermutlich sogar am nächsten liegende und realistischste
Handlungsoption. Ähnlich wie beim Heroinmodellversuch dient ein solcher
Modellversuch nicht primär neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sondern der
Schaffung eines für Politiker, Journalisten und die Öffentlichkeit
anschauliches, im wahrsten Sinne des Wortes greifbare Modell wie es
funktionieren könnte.
Der damalige Antrag des Landes Schleswig Holsteins vom 10. Februar 1997 ist
unter dem Eindruck des Urteil (BVerfGE 90, 145 (183)) von 1994 zu sehen: "Die
kriminalpolitische Diskussion darüber, ob eine Verminderung des
Cannabiskonsums eher durch die generalpräventive Wirkung des Strafrechts oder
aber durch die Freigabe von Cannabis und eine davon erhoffte Trennung der
Drogenmärkte erreicht wird, ist noch nicht abgeschlossen. Wissenschaftlich
fundierte Erkenntnisse, die zwingend für die Richtigkeit des einen oder
anderen Weges sprächen, liegen nicht vor."1
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090145.html
Das Land Schleswig-Holstein wollte mit seinem Modellversuch diese
Erkenntnislücke schließen, im Antrag an das BfArm
http://www.drogenpolitik.org/download/sh/Antrag_SH.pdf heißt es "Mit dem
Modellprojekt soll überprüft werden, inwieweit die generalpräventiven Effekte,
die mit dem umfassenden Verbot des Verkehrs mit Cannabis (Marihuana) und
Cannabisharz (Haschisch) gem. Anlage l des BtMG bezüglich des Konsums von
illegalen Drogen angestrebt werden, nicht genausogut oder besser durch eine
kontrollierte Abgabe von Cannabis und eine dadurch zu erwartende Trennung der
Drogenmärkte erreicht werden können“.
Aktualisiert wurde die Idee durch den Antrag "Neue Wege in der Drogenpolitik I
- Modellversuch kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten" von Bündnis90/Die
Grünen vom 2. September 2003 in Berlin:
http://www.akzept.org/dascannabisforum/ ... Abgabe.pdf
„Der Senat wird aufgefordert,
1. in Zusammenarbeit mit Berliner oder anderen Universitäten und
Forschungseinrichtungen einen Modellversuch „Kontrollierte Abgabe von
Cannabisprodukten in lizensierten Abgabestellen in Berlin“ zur Erlangung
wissenschaftlicher Erkenntnisse unter anderem über
- die Auswirkungen von Cannabiskonsum als Einstiegsdroge;
- die Trennung der Rauschgiftmärkte insbesondere in Bezug auf Designerdrogen;
- die Preisentwicklung, Konsummuster und Absatzmärkte;
- Einnahmeerwartungen des Landes Berlin bei Besteuerung des Verkaufs von
Cannabisprodukten;
- den Einfluss von Cannabiskonsum auf die Leistungsfähigkeit unter
Berücksichtigung der in Berlin vorherrschenden Konsumgewohnheiten;
- eine Nutzung von Cannabisprodukten zu medizinischen Zwecken, insbesondere
als schmerzlinderndes Mittel
zu erarbeiten, [...]“
Die Effekte wären wohl die von Szenario 5 „Strenge Regulierung und
Lizenzierung http://www.cannabislegal.de/politik/be-040108.htm)
Einen neuerlichen Modellversuch könnte auch von einem anderen Träger als einem
Bundesland gestellt werden. Städte wie Zürich oder Kopenhagen versuchen
ebenfalls diesen Weg zu gehen 567.
http://cphpost.dk/news/local/legal-cann ... government
http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt ... 1.17930764
http://cphpost.dk/local/copenhagen-look ... annabis-us
Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
Dabei, will den ersten in BW gründen und das in Stuttgart
thank you for smoking
three right middle
Mr. Nice/Howard Marks
three right middle
Mr. Nice/Howard Marks
Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
in Deutschland wird mann doch sofort verfolgt, sollte ein Staatsanwalt oder übereifrigen Polizist das mitbekommen. Würde mich leider nicht trauen in diesem Land... das sagt eigentlich schon genug über wie dreist die Rechtslage ist.
Mann traut sich nicht mit vollem Namen aus zu sprechen und das nennt sich Freiheit heutzutage. Das hat es doch schon mal gegeben so eine schein Freiheit?
Mann traut sich nicht mit vollem Namen aus zu sprechen und das nennt sich Freiheit heutzutage. Das hat es doch schon mal gegeben so eine schein Freiheit?
Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
Ich bin programmierer, allerdings kann ich leider nur C# und ein wenig C++. Wird wohl leider für FB Spiele nicht das richtige sein :/
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Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
Legalisiert Cannabis Social Clubs und schafft Erwachsenen eine legale Möglichkeit sich mit Cannabis zu Genußzwecken und dem medizinischen Einsatz zu versorgen!
Was haltet ihr von diesem Bild als Muster für unsere "Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!"-Kampagne?
Was haltet ihr von diesem Bild als Muster für unsere "Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!"-Kampagne?
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Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
wir überlegen ja noch wie wir CSC übersetzen könnten - auch um einen noch freien domainnamen zu finden. Cannabis Solidaritäts Vereine?
Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
Ich dachte wir wollen weg vom Wort Cannabis hin zu Hanf - Hanf Genossenschaft?
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
Ich finde wir leben im 21sten Jahrhundert und sollten die Weltsprache Englisch ruhig mit einbeziehen... CSC ist doch OK oder?
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- Registriert: Mo 16. Apr 2012, 15:48
Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
Naja...MaximilianPlenert hat geschrieben:wir überlegen ja noch wie wir CSC übersetzen könnten - auch um einen noch freien domainnamen zu finden. Cannabis Solidaritäts Vereine?
de-Domains z.B.:
cannabis-social.de
canna-social.de
canna-club.de
Vermutlich werde ich mir einige der Domains die nächsten Tage sichern, wer weiß, wer sich das sonst noch nimmt. Falls ihr die Domain wollt, stelle ich sie euch natürlich zur Verfügung!
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- Beiträge: 13
- Registriert: Di 2. Apr 2013, 00:33
- Wohnort: Erlangen
Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
BragDag hat geschrieben:COLOGNE CANNABIS CLUB
http://www.facebook.com/pages/Cologne-C ... 0046645305
Die Seite lässt sich sehen..
HANFBLÜTENFREUNDE
Bobby Kush
www.hanfblütenfreun.de
http://www.facebook.com/FCCErlangen
hanffreundeerlangen@gmx.de
Bobby Kush
www.hanfblütenfreun.de
http://www.facebook.com/FCCErlangen
hanffreundeerlangen@gmx.de
Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
Gerd50 hat geschrieben:Ich dachte wir wollen weg vom Wort Cannabis hin zu Hanf - Hanf Genossenschaft?
das wäre dann vielleicht der "Deutsche-Hanf-Verein"
sonst fällt mir noch ein:
Safer Hanf Verein
Deutscher Streckmittel Schutz
Anti Drogenkrieg Verein
Hanf Jugendschutz Verein
Deutscher Konsumenten Schutz ev
Hanf ist Kultur ev
und zuletzt: Dieses Geld fehlt den Rockerclubs ev
dont panic, its organic...
- bushdoctor
- Beiträge: 2373
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
Den Begriff "Cannabis" finde ich eigentlich nicht so schlimm. Nur bei "Marihuana" krieg ich immer ausschlag...!Gerd50 hat geschrieben:Ich dachte wir wollen weg vom Wort Cannabis hin zu Hanf - Hanf Genossenschaft?
Um aber die international etablierte Abkürzung CSC auch weiterhin nutzen zu können, plädiere ich für "Cannabis-Sozial-Club", ob dann rechtlich ein Verein (e.V), eine Genossenschaft oder eine Stiftung dahintersteckt, wäre mir persönlich egal.
Ich plane, im nächsten Jahr einen CSC e.V. zu gründen. Brauche allerdings dafür noch ein paar Mitstreiter, da man dafür glaube ich mind. 7 "natürliche Personen" braucht. Drei hab ich schon...
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- Registriert: Mo 16. Apr 2012, 15:48
Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
Ja, die brauchst du für einen e.V. Ich wär dabeibushdoctor hat geschrieben:Gerd50 hat geschrieben: Ich plane, im nächsten Jahr einen CSC e.V. zu gründen. Brauche allerdings dafür noch ein paar Mitstreiter, da man dafür glaube ich mind. 7 "natürliche Personen" braucht. Drei hab ich schon...
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- Registriert: Mi 8. Feb 2012, 15:26
Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
Wozu ein Verein? Und ein Verein der den Anbau von Cannabis zum Ziel hat, den bekommt man wohl nicht genehmigtthatssoooweird hat geschrieben:Ja, die brauchst du für einen e.V. Ich wär dabeibushdoctor hat geschrieben:Gerd50 hat geschrieben: Ich plane, im nächsten Jahr einen CSC e.V. zu gründen. Brauche allerdings dafür noch ein paar Mitstreiter, da man dafür glaube ich mind. 7 "natürliche Personen" braucht. Drei hab ich schon...
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Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
Weitere Entwürfe...
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Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
Naja Max, wozu ein Verein? Um einen Verein zu haben, und um am Ende genauso wie die Franzosen sagen zu können,wir haben einen Cannabis Social Club legal angemeldet...
So wie ich das einschätze haben die Franzosen auch keine Genehmigung für den Betrieb eines CSC mit Grow und Abgabemodell, sondern nur die Genehmigung zur Gründung ihres Clubs mit ihren Statuten.
So wie ich das einschätze haben die Franzosen auch keine Genehmigung für den Betrieb eines CSC mit Grow und Abgabemodell, sondern nur die Genehmigung zur Gründung ihres Clubs mit ihren Statuten.
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
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Re: Gründet virtuelle Cannabis Social Clubs!
So wie ich es verstanden habe, haben deren Vereine explizit den Vereinszweck Cannabis anzubauen - das bekommst du in Deutschland derzeit nicht durch - was nicht heißen soll dass wir es nicht in einem zweiten Schritt versuchen sollten.groooveman85 hat geschrieben:Naja Max, wozu ein Verein? Um einen Verein zu haben, und um am Ende genauso wie die Franzosen sagen zu können,wir haben einen Cannabis Social Club legal angemeldet...
So wie ich das einschätze haben die Franzosen auch keine Genehmigung für den Betrieb eines CSC mit Grow und Abgabemodell, sondern nur die Genehmigung zur Gründung ihres Clubs mit ihren Statuten.