Kiffen und Fahren ?

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Neko97
Beiträge: 2
Registriert: Mo 6. Feb 2017, 19:11

Kiffen und Fahren ?

Beitrag von Neko97 »

Moin Moin,

Ich heiße Nico und komme aus dem wunder schönen Emsland und bin 19 Jahre alt. Ich rauche ab und zu mal mit freunden. Höchstens alle zwei Wochen. Die ganze Regelmäßig und unregelmäßiger Konsumthematik bring mich komplett durch einander :shock: Wenn ich alle zwei Woche (höchstens) Rauche (nicht viel 1 vllt 2 Joints ca. 0,3 oder zwei Köpfe) wie lange ist das dann Nachweißbar ist das schon regelmäßig ? :?:

Anderes Thema:

Ich habe mir Silvester 2 Joints gegönnt und wurde genau 15 Tage später mit meinen Kumeps angehalten, die vorher geraucht haben. Ganz normale Verkehtskontrolle ich gab ihn meinen Führerschein und Fahrzeugbrief. Daraufhin leuchtete er direkt in meine Augen, musste natürlich sofort aussteigen und hab diese Test für "Dumme" gemacht (hab gedacht wenn ich die eben schnell bestehe ist alles o.k :D ) Ich hab natürlich alles verhauen, und hatte riesige Pupillen (7mm :lol: ) Daraufhin hat mich der "nette" Polizist gefragt ob ich Pinkel gehen möchte, weil ich sonst nicht weiterfahren dürfte, da meine Kollegen defintiv Positiv waren habe ich zugestimmt (nur um mich kooperativ zuzeigen). Habe dem Polizisten gesagt das meine Kollegen getrunken haben :mrgreen: Ich hab mich dann hinterm Baum gestellt und "versucht" zu Pinkeln (musste wohl pinkeln war mir aber nicht sicher ob er negativ ist) in der Hoffnung, dass die mich so weiterfahren lassen :D Danach wurde ich mit zu Wache genommen um dort nochmal zu versuchen. Habe die Polizisten dort noch 5 weite male hingehalten. Dann wurde mir mit einen Richterlichen Blutest gedroht, den die nach 20 minuten in der Tasche hatten :roll: Aber da, ich weiter fahren wollte durfte ich noch einmal Probieren habe dann einfach in den Becher gemacht(wäre ja eh raus gekommen mit den Bluttest) Am ende war der Test negativ und die Polizisten angepisst (3,5h hingehalten).


Meine Fragen:
Wie soll ich mich nächstes mal verhalten?
Bluttest oder Urin test ?
Wie viel ist eigentlich 1ng/ml ?(falls man das beantworten kann)
Kann man sich 1ng/ml test kaufen?( habe selbst keine gefunden :/)


MFG

Bin für eure Hilfe sehr dankbar
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bushdoctor
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Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
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Re: Kiffen und Fahren ?

Beitrag von bushdoctor »

Zu der Frage des Dauer der Nachweisbarkeit möchte ich nichts sagen... da gibt´s jede Menge unterschiedlicher Studien/Meinungen. Suche mal hier das Forum durch bei "Repressionen und Rechtsfragen"...
Neko97 hat geschrieben: Wie soll ich mich nächstes mal verhalten?
Keine FREIWILLIGEN Test mitmachen! Sowohl der "Deppentest" als auch das Mitkommen zur Polizeiwache waren FREIWILLIG... vom Urintest ganz zu schweigen. Du musst Dir nicht mal in die Augen leuchten lassen!
Neko97 hat geschrieben: Bluttest oder Urin test ?
Diese Frage kann man nicht allgemeingültig beantworten. In einigen Fällen kann ein Bluttest "besser" sein... in der Regel ist die Konzentration des THC-Abbauproduktes THC-Carbonsäure (und nur darauf wird beim Urinschnelltest getestet) im Urin höher als im Blut.
Bei einem positiven Urintest wird aber IMMER anschließend ein Bluttest angeordnet werden!

Ich stehe hart auf dem Standpunkt: KEINE FREIWILLIGEN TESTS! => Blutuntersuchung unter Zwang, aber nur bei Vorlage einer richterlichen Anordung.
Neko97 hat geschrieben: Wie viel ist eigentlich 1ng/ml ?(falls man das beantworten kann)
1ng/ml (Blutserum) ist zum einen verdammt wenig: 0,000000000001g pro Liter (10 hoch Minus 12)

...allerdings sind in 1ngl ca. 191.448.000.000 THC-Moleküle enthalten, wenn mir die Mathematik keine Streiche gespielt hat (191 Billionen) (Molekülgewicht 314,469 * Nuklidmasse 1,661*10^(-27)kg)
Neko97 hat geschrieben: Kann man sich 1ng/ml test kaufen?( habe selbst keine gefunden :/)
Urintests gibt es nicht in dieser "Klasse"... Die Nachweisgrenze (cut-off) liegt typischerweise bei 50ng oder 25ng... es soll aber auch schon Schnelltest mit einem cut-off von 10ng geben...
Duck
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Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Kiffen und Fahren ?

Beitrag von Duck »

Welche vorteile hat denn die absolute weigerung bei den Tests?
Ok evtl sacht der richter nein...
Nun die herren sagen einem ja garnicht das der bluttest verweigert werden darf.
Sowas sagen sie nur beim Turin test.
Zumindest ist das meine erfahrung mit den Herren.
4Auge
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Registriert: Di 15. Jan 2013, 09:22

Re: Kiffen und Fahren ?

Beitrag von 4Auge »

Der Sinn von all diesen Vortests ("Ich leuchte ihnen in die Augen", "Pinkeln", "Koordinationstest") liegt darin, einen begründeten Verdacht gegen dich zu erreichen. Mit einem begründeten Verdacht kann ein Bluttest richterlich angeordnet werden.

Also, wenn du einem Bluttest dann nicht "freiwillig" zustimmst, ruft der Polizist den Richter an, und will von dem einen Bluttest anordnen lassen. Der Richter ist nicht dafür da, einfach nur eine Unterschrift unter ein Formular zu setzen, sondern er muss Dein Recht auf körperliche Unversehrtheit brechen. Also anordnen dass jemand eine Nadel in Dich hereinstecken darf. Das darf er nur, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Also wird er den Polizisten danach fragen. Hat der Polizist mit der Taschenlampe in deine Augen geleuchtet, kann er immer etwas behaupten - erweiterte Pupillen, verlangsamte Pupillenreaktion. Schnelltest positiv gehört genauso dazu (wobei du dann schon mal den Lappen direkt abgeben kannst - statt erst später, wenn der Bluttest ausgewertet ist.), unsicherer Gang oder (!) unsicheres Fahrverhalten.

Ohne begründeten Verdacht kann der Bluttest nicht angeordnet werden, was ihn zur Körperverletzung machen würde.

"Die Herren" haben im Normalfall kein Interesse daran, Deine Rechte zu wahren oder zu schützen. Genausowenig wie ein "Gutes Wort" für Dich einzulegen, sondern hier geht es um einen "aufgeklärten Fall". Feine Sache - du kontrollierst 100 Personen, und hast 100% Aufklärung weil nur die, die entdeckt werden die Fälle sind... So einfach kann Polizeiarbeit sein...

Deswegen sind die wichtigsten Worte: "Nein, ich möchte keine weiteren Angaben machen" und "ich lehne die Teilnahme an freiwilligen Tests ab."
Neko97
Beiträge: 2
Registriert: Mo 6. Feb 2017, 19:11

Re: Kiffen und Fahren ?

Beitrag von Neko97 »

Und wie sieht es aus mit dem Konsum einmal in der Woche oder alle zwei Wochen, muss ich da Angst haben meinen Führerschein zuverlieren ?
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Martin Mainz
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Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Kiffen und Fahren ?

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo Neko97 und ein herzliches Willkommen im Forum.

Hier wurde das Thema auch schon mal besprochen: viewtopic.php?f=12&t=6605

Da auch der gelegentliche Gebrauch von THC bis zu 7 Tage (Pi mal Daumen) im Blut nachweisbar ist, bist Du immer in Gefahr den Führerschein zu verlieren, solltest Du in eine Kontrolle geraten und ein Bluttest angeordnet werden. Dabei musst Du nicht mal mit dem Fahrzeug unterwegs sein, eine Kontrolle kann Dich auch so den Führerschein kosten.

So ist das jedenfalls zur Zeit.

Beste Grüße, Martin
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Reggeldo
Beiträge: 14
Registriert: Do 9. Nov 2017, 13:55

Re: Kiffen und Fahren ?

Beitrag von Reggeldo »

Wenn du dauerhaft auch nur teilweise in der Woche rauchst, kann es durchaus sein, dass dein Pinkeltest bei der Kontrolle positiv ausgeht. In den Haaren wird man dauerhaft rückstände sehen können. Dann kommt es eben noch darauf an was du so im Blut hast.
jeff00x
Beiträge: 11
Registriert: So 10. Dez 2017, 16:24

Re: Kiffen und Fahren ?

Beitrag von jeff00x »

Niemals ! Selbst meine Junky Freunde setzen da eine Grenze, als mitfahrer hab ich mir fast in die Hosen gemacht. :D
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