Selbstbelastung

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yxcvbnm
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Selbstbelastung

Beitrag von yxcvbnm »

Hallo,

in meinem Freundeskreis ist leider etwas furchtbares passiert und wir alle überlegen jetzt was für die Beiden die beste Lösung wäre, wenn ihr mir ein paar Infos dazu geben könntet wäre ich euch unglaublich dankbar.

der Sachverhalt:

A und B sind zusammen im Urlaub in Italien, A bekommt dort von C Hasch geschenkt und bereitet daraus Pralinen zu, die A und B gemeinsam im Urlaub konsumieren, allerdings nicht alle. B fährt früher als A mit dem Zug nach Deutschland zurück. Da A die restlichen Pralinen nicht mehr essen möchte packt A sie in die Tasche von B ohne das B zu sagen, A wollte B eine schöne Überraschung machen und denkt nicht das es möglich ist das B wegen den Pralinen Schwierigkeiten bekommt. A und B leben eher "am Rande der Gesellschaft" in ihrem Umfeld ist Cannabis wesentlich beliebter und verbreiteter als Alkohol und A rechnet absolut nicht damit das in Deutschland noch Endkonsmenten von Cannabis strafrechtlich verfolgt werden. B wird allerdings in Bayern von der Polizei kontrolliert und die Pralinen werden als Beweismittel beschlagnahmt. B weiß zwar das A die Pralinen in die Tasche gepackt hat aber möchte A nicht verraten und nimmt die Schuld auf sich. A hat allerdings ein schlechtes Gewissen und möchte nicht das B etwas passiert und würde gerne zur Polizei gehen um sich selbst zu belasten. Der Vorfall liegt erst wenige Tage zurück, Post von der Polizei hat B noch nicht bekommen. A und B sind sich nicht sicher wie viel Gramm Hasch in den Pralinen ist (ca.25Stück), gehen jedoch davon aus dass es zu viel für eine geringe Menge ist und zu wenig für eine nicht gerine Menge ist. Beide sind über 21.

Würde die Anzeige gegen B fallen gelassen werden, wenn A zur Polizei geht und sich selbst Belastet?

Müsste A mit einer härteren Strafe rechnen als B?

Würde B Probleme bekommen weil er A nicht verraten hat?

A und B stehen sich sehr nahe, zwar würde A sehr gerne die Schuld auf sich nehmen um B zu entlasten, jedoch fragen sich beide ob es sich überhaupt lohnen würde das zu tun oder ob man unterm Strich dann nur noch mehr Ärger hätte weil dann beide dran sind weil die Polizei vielleicht nicht glaubt das B nichts davon gewusst hat.

Ich hoffe sehr das jemand ein paar Infos/Ideen dazu hat.
Hanfkraut
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Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: Selbstbelastung

Beitrag von Hanfkraut »

Vor weg einmal.
In allgemein ist hier eine a b C Geschichte in meiner Sicht etwas blöd dargestellt.

Erstmal würde ich den Kollegen NICHT belasten!
Also erstmal abwarten ob Post kommt und lesen was inhaltlich drin steht!
Ich gehe einmal von einer geringen Menge aus ansonsten würdest du nämlich sehr wahrscheinlich in u Haft sitzen, sei dem der Beamte hatt sich zu deinem Gunsten verschätzt!

Mag sein das das Verfahren wegen mindermenge fallen gelassen wird.
Könnte mir schon vorstellen das du was gewusst hast. Wo sollten denn die Pralinen hin sein!
Sowas schmeißt keiner weg und man unterhält sich ja auch?!

Sollte eine Beschuldigung / Ermittlung eingeleitet sein.
Dann macht der Anwalt Sinn!
Vorher einfach nur abwarten. Bei eventuellen polizeilichen Ladung musst du nichts Aussagen! Also klappe halten!
Von was für eine Menge sprechen wir überhaupt?
Wieviel habt ihr gekauft und wieviele Pralinen habt ihr gemacht und viele habt ihr gegessen?

Warum habt ihr mehr gekauft als ihr im Urlaub konsumieren könnt?
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
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Cookie
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Re: Selbstbelastung

Beitrag von Cookie »

Unabhängig von den möglichen rechtlichen Konsequenzen, die ich nicht kenne, gilt in meinem Bekanntenkreis das Motto, dass jeder für seinen Teil der Verantwortung(en) gerade zu stehen hat. Dennoch ist der Rat, erst mal abzuwarten, was draus wird, sicher der Richtige. Am besten befragst Du aber einen Rechtsanwalt, was er/sie dazu meint.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
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bushdoctor
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Re: Selbstbelastung

Beitrag von bushdoctor »

yxcvbnm hat geschrieben: Würde die Anzeige gegen B fallen gelassen werden, wenn A zur Polizei geht und sich selbst Belastet?
Schwierig...!
A und B sind zwei getrennte Fälle.

B kann man in jedem Falle unerlaubte Einführ von BTM zur Last legen, auch wenn er "von nichts wußte". Vermutlich hätte dieses Verfahren aber - ohne große Konsequenzen für B - eingestellt werden können, sofern (falls!) B keine selbstbelastenden Angaben zum Sachverhalt gemacht hätte!

B hat sich aber schon "eingelassen", wie das im Juristendeutsch heißt, und nun kann alles, was er sagt gegen ihn verwendet werden.

Falls sich A jetzt auch noch "meldet", dann kann man getrost davon ausgehen, dass die Geschichte von der Staatsanwaltschaft nicht mehr für "glaubwürdig" erachtet wird, und BEIDE ein (wie auch immer geartetes) Strafverfahren aufgehalst bekommen...

=> A sollte die Klappe halten, weil B schon seine Klappe zuweit aufgemacht hat!

A kann durch eine Selbstbezichtigung eigentlich nicht mehr viel erreichen...
yxcvbnm
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Re: Selbstbelastung

Beitrag von yxcvbnm »

@Hanfkraut
vielleicht solltest du dem geschilderten Sachverhalt einfach etwas mehr glauben schenken, mir wurde es jedenfalls so geschildert und so gebe ich es auch wieder, weiß ja nicht wie du so zu deinen Freunden stehst, aber ich helfe halt gerne und würde es hier um mich selbst gehen hätte ich auch kein Problem das in einem Pro Hanf Forum anonym zu schreiben, also was soll das denn...?!
zu fragen warum eine bestimmte Menge gekauft wurde wenn von einem Geschenk gesprochen wird macht halt auch mega viel sinn...
Fest gesetzt wird man glaube ich nur bei einer nicht geringen Menge, daher vermute ich einmal das dir nicht bewusst ist, dass es zwischen geringer Menge und nicht geringer Menge noch einen großen Zwischenraum gibt, quasi eine "normale Menge" oder wie auch immer man das nennen mag, über die geringe Menge in Bayern ist man schon schnell drüber wenn man seine Mühle nicht gut ausgekratzt hat
und diese mega komplexe ABC-Schilderung ist nunmal absoluter Standard um in der Juristerei einen Sachverhalt darzustellen, habe mich vor ein paar Monaten mal in einem Juraforum rum getrieben weils Probleme mit dem Vermieter gab, da wurde auch standdardmäßig so formuliert, tut mir sehr leid wenn das zu anspruchsvoll für dich ist, aber dann muss man ja auch nicht antworten und falls es hier irgendwelche Forenregeln gibt die eine bestimmte Form der Schilderung vorschreiben, dann teile mir diese bitte mit und ich formuliere gerne um.
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Martin Mainz
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Re: Selbstbelastung

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo yxcvbnm und willkommen im Forum!

Und gleich mal langsam mit den jungen Pferden. Hier unterstellt keiner niemandem irgendwas, es wird immer nur theoretisiert. Oder Hanfkraut?
yxcvbnm hat geschrieben:A und B leben eher "am Rande der Gesellschaft" in ihrem Umfeld ist Cannabis wesentlich beliebter und verbreiteter als Alkohol und A rechnet absolut nicht damit das in Deutschland noch Endkonsmenten von Cannabis strafrechtlich verfolgt werden
Den Satz fand ich am schönsten :)

Das was bushdoctor sagt ist auch meine Meinung. Es ist gut gemeint von A aber er wird sich nur mit in den Schlamassel setzen. Die Menge, bzw. die Messung derer wird ausschlaggeben sein, wie es für B weitergeht. Also abwarten und Tee trinken und das beste hoffen. Ich drück die Daumen für Einstellung des Verfahrens. Ansonsten Anwalt.

Gruß, Martin

PS: Angehende Juristen können wir hier gut gebrauchen ;)
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Hanfkraut
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Re: Selbstbelastung

Beitrag von Hanfkraut »

... Genau. Würde ich nicht helfen wollen hätte ich mich niemals geäußert. Das Kind ist im Brunnen gefallen!
Genau darum würde ich ersteinmal nicht mehr dazu äußern!
Das macht dann der Anwalt wenn es dann nötig ist!


Geschenkt oder gekauft spielt eher eine Nebenrolle... Gut hatte beim schreiben etwas verdreht!

Mir war nur die a b C Variante etwas zu anstrengend zu lesen. Namen sind uninteressant. Ich finde es schöner wenn du vielleicht mein Freund und ich und mein bekannter geschrieben hättest.

Vorschrift ist das hier nicht.
A b c hört sich ebend nur super unpersönlich an.
Cookie schreibt das die ehre im Freundeskreis wichtig ist. So sollte das auch sein. Es ist nicht schön wenn sein Kollege ihn was auf die Tasche packt.
Nur wenn du ihn jetzt belastet oder er sich selbst anzeigt kriegt ihr vielleicht beide Ärger. Das muss nicht sein.

Theoretisch kann dein Kollege auch den Vorgang abstreiten!
Ohne Beweise Seitens der Justiz ist er nicht belastbar das wird dann auch sein Anwalt sagen.

Am besten ihr entspannt euch erst einmal beide . Tief durch Atem. Und abwarten was dir dann vorgeworfen wird. Mehr solltest du jetzt nicht machen.
Such höstens schon mal einen fachanwald Richtung btm. Aber rufe ihn erst an wenn du Post mit negativen Auswirkungen bekommst.

Das wäre mein Vorschlag.
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
GrüneHilfe@BW
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Registriert: Do 16. Feb 2012, 01:27

Re: Selbstbelastung

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

Nun die ganze Story ist relativ wirr.
Aber im Grunde geht es hier nicht um viel.

KEINE Selbstbelastung. NIEMAND geht zur Polizei und macht irgendeine Aussage.

Wenn A sich belastet, kriegen halt höchstwahrscheinlich A und B die Strafe.
B hat es offensichtlich besessen, somit bekommt er auch ne Strafe, er wird da nicht drumrum kommen.
Egal was eure Eltern sagen - nicht zur Polizei gehen!

Abwarten. Wenn B ne Strafe bekommt, zahlt die Alphabet Gang und gut ist. Wenn es keine nichtgeringe Menge ist, gibt es ja nichtmal einen ne Vorstrafe (sofern nichts anderes schon anhängig ist).
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