Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch

Hanfkraut
Beiträge: 861
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Hanfkraut »

Ja und Patienten dürfen wie üblich wieder warten!
5 Jahre ist zu lang!

Und ich möchte einmal behaupten wenn Ärzte auf cannabis Anfrage professioneller reagieren und sich auch mit der Thematik vertraut machen, würden Viel mehr Patienten cannabis beziehen.

Genau das wollen die Kassen weitgehend eindämmen um Kosten zu sparen! So lange es nur möglich ist.
Sollten im Jahr dann irgendwann die Rezepte im Millionen Bereich ausgestellt werden, werden diese entweder sich für eine komplette Legalisierung stark machen oder die Kassen Beiträge anpassen wollen. Diese würden dann meines Erachtens erheblich steigen, so das finanzielle schwachen Familien nur weiter belastet werden!

Wenn wir unsere eigene cannabis Agentur im Gang haben, so gehe ich davon aus das diese nicht aus Gefälligkeit die derzeitigen Preise halbiert werden. Auch die Agentur wird alleine schon aus Profit nach Möglichkeit ihre Preise so gestalten, so dass es teuer bleibt.
Ich rechne da jetzt schon mit Begründung des jenseits.

Ich wünsche mir das es nicht so Eintritt.
Aber wir halten das mal so fest und wenn es soweit ist,
Werden wir sehen in Wie weit an meinen Befürchtungen was dran ist.

Auch die Therapie Möglichkeiten könnten dann sehr schmal eingeschränkt werden. Patienten mit burn out, stressempfindliche Patienten u.a. Könnten dann betroffen sein.

Ich gehe davon aus das die Kassen eigen Studien in Auftrag geben um die Behandlungs Möglichkeiten weitgehend einzudämmen.

Am einfachsten wäre es wenn cannabis ohne wenn und aber mit Alkohol gleichgesetzt wird. So könnte dann jeder sein cannabis anbauen nach Bedarf.

Vorteil: der Schwarzmarkt wid damit sehr stark eingedämmt. Oder für gewerbliche die Möglichkeit schaffen cannabis zu züchten ohne perstizide etc. Schließlich gibt es ja auch Brauereien.
Dem Bürger steht ja auch das Recht zu Bis zu 120 Liter Wein pro Jahr herzustellen! Oder Schnaps mit einen 0,5 Liter destilator herzustellen. Auch 99 Tabak Pflanzen sind genehmigt!

Ich frag mich wo da das Problem sein soll?

Jugendliche dürfen sowieso schon ab 16! Drogen konsumieren! ( Alkohol) gibt es für Jugendliche eine maximal Grenze an Promille?
Nicht das ich wüsste!

Es ist also so das Jugendliche eine gefährliche Droge offiziell konsumieren dürfen und die Folge Schäden noch nicht richtig einschätzen können.

Als Genussmittel meinetwegen ok. Die zulässige Promille Grenze für Jugendliche würde ich dann auf 0,5 Promille maximal setzen.

Es ist schon seit Jahrzehnten bekannt das Alkohol das Gehirn schädigen kann!

Und mit was für ein recht wird dann immer noch Thema Jugendliche und cannabis überbewertet.
Die Verantwortung sollte bei den Eltern liegen. Sie haben zu sorgen das die Jugendlichen die Finger von Cannabis lassen. Oder?

Vor nahezu 100 Jahren haben schließlich die Pflanzen frei zugänglich überall herrumgestanden! Haben die Kinder sich an den Pflanzen zu schaffen gemacht? Wahrscheinlich nur in Einzelfall!
Und heute geht das nicht mehr?

Warum geht das nicht mehr?
Warum war das früher unrelewant?
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Das Angebot der Barmer. Es wird jedoch von mir nicht anerkannt und um Entscheidung des Gerichts gebeten, das Antwortschreiben gibt's am Montag.

[Edit Admin Martin: Dateianhänge entfernt wegen Adressen, arbeite am Upload der anonymisierten. Kann aber etwas dauern. Stand by please... und fertig. (+42 mal angeschaut)]
Zuletzt geändert von littleganja am Di 19. Jun 2018, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Duck »

:o :shock: :shock: :o

Wow da wird einem schlecht.
DanielZappel
Beiträge: 313
Registriert: Mi 26. Apr 2017, 14:26

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von DanielZappel »

Aber so richtig. Die sind ja echt nicht mehr ganz dicht, oder ?

Leider gibt es keine Sammelklagen. Die wissen schon, warum.
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Duck »

Klar der hat an studien zur behandlung teilgenommen.
Wass soll er denn noch machen?
Den empfehlungen des mdk folgen und sie dann für die folgen verklagen?
:oops:
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Keine Panik, die Richterin wird Recht sprechen und dann ist aus die Maus.
Ich glaube die Barmer bekommt langsam einen Hass auf mich :twisted:
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Sabine »

Bitte mache noch die Namen in den Schriftstücken unlesbar.

Danke :P
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Super Admin Martin macht die Namen weg.

An dieser Stelle ein großes Dank an die Spitzen Arbeit der Admins hier!

Sorry für die Arbeit :D

Danke Duck und Sabine für den Hinweis :mrgreen:
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Duck »

Kein ding ;)
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4587
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Martin Mainz »

Kann noch dauern, mein Upload-Kontingent ist abgelaufen, was auch immer das bedeuten mag. Ich werd beim DHV anfragen.

@littleganja: Bitte etwas mehr Zurückhaltung und vielleicht auch die Seiten klar beschriften. Ich hab hier Seite 1, 2, 2 und 3... wat soll ich da noch sagen.. Ich find Deine Schnipsel ja echt süß, aber bitte auch zureichend. Mehr per PN.

Grützi und schönes Wochenende an alle.

Edit: Na hat ja doch noch geklappt. Wat war das denn?
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Sabine »

Danke für die Blumen! Bild

Ihr seids aber auch ganz liebe UserInnen (meistens jedenfalls ;) ) !
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Sabine »

"Warten auf das hilfreiche Gras

Seit fast 100 Tagen gibt es Cannabis auf Kassenrezept, doch viele Schmerzpatienten stehen noch immer vor hohen Hürden. So wie Maria, die seit ihrer Jugend unter starken Schmerzen leidet.
...
Wenn es nach der Bundesregierung geht, dann sollte es Schmerzpatienten wie Maria seit einigen Wochen sehr viel besser gehen. ...
...
Doch nach den ersten knapp 100 Tagen ziehen Betroffene eine nüchterne Bilanz. Maria sagt, sie habe seit dem Inkrafttreten des Gesetzes an die 20 Ärzte aufgesucht, doch keiner wollte ihr das dringend benötigte Gras verschreiben. "Es hat sich nichts geändert, vor allem, weil viele Mediziner sich nicht informieren", sagt Maria. "Sie haben eine Verpflichtung, den Kranken zu helfen. Stattdessen geben sie mir das Gefühl, ein Junkie zu sein."
...
Bis sie einen Arzt gefunden hat, der ihr die richtigen Cannabisblüten verschreibt, behilft sich Maria weiter selbst und hofft, wegen ihrer Schmerzen nicht eines Tages vor Gericht zu stehen."


http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/m ... -1.3540024
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Das Antwortschreiben meiner Rechtsanwältin bezogen auf das letzte Schreiben oben der Barmer.
Zuletzt geändert von littleganja am Di 19. Jun 2018, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
Sabine
Beiträge: 7615
Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Sabine »

Jetzt hat es Günter auch getroffen :

"Krankenkasse will Kosten für Cannabis nicht übernehmen
...
Für den Würzburger Günter Weiglein, der als Schmerzpatient seit über zehn Jahren Cannabis konsumiert und dafür sogar eine Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat, ist genau das Gegenteil passiert.

Als Weiglein am 23. Mai ein Brief der Techniker Krankenkasse erreichte, wurden seine schlimmsten Befürchtungen wahr. »Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat festgestellt, dass die Voraussetzungen gemäß der gesetzlichen Regelung bei Ihnen nicht vorliegt«, heißt es in dem Schreiben, sprich: Die Krankenkasse will die Kosten für das Cannabis auf Rezept nicht übernehmen. Zudem läuft Weigleins Sondergenehmigung des BfArM Ende Juni aus - schließlich gibt es ja nun das neue Gesetz und das Cannabis - zumindest theoretisch - auf Rezept.
...
Eine Katastrophe für ihn: Seit einem schweren Motorradunfall mit vielen Knochenbrüchen im Jahr 2002 benötigt der Würzburger mittlerweile rund vier Gramm Cannabis am Tag, um seine chronischen Schmerzen halbwegs im Griff zu halten.
»Bei einem Preis um die 25 Euro pro Gramm wären das rund 3000 Euro im Monat. Wie soll ich da an meine Medizin kommen?«, fragt Weiglein. »Befürchtet habe ich schon, dass die Krankenkasse das nicht zahlen will.«

Dabei hätte gerade Weiglein sich keine Sorgen machen müssen, meint man. Der Würzburger gilt seit Jahren bei allen beteiligten öffentlichen Stellen und Behörden als austherapiert. Die Diagnose und auch die Tatsache, dass Cannabis bei ihm als Schmerzpatient zum Therapieerfolg beträgt, wurden nie in Zweifel gezogen.
...
Dass jedoch auch seine Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen will, ist für ihn ein Schlag ins Gesicht. Alleine ist Weiglein mit diesem Problem nicht. Die Deutsche Apotheker Zeitung hat in ihrer jüngsten Ausgabe festgestellt, dass die Krankenkassen »von ihrem Vetorecht häufiger Gebrauch als geplant« machen und die »Kostenerstattung auch bei Patienten, die in der Vergangenheit eine Ausnahmeerlaubnis zur Selbsttherapie mit Cannabis erwirkt hatten« verweigern.
...
Auch Jürgen Neuwirth, SPD-Kreisrat aus Frammersbach, der unter anderem mit dem »Cannabis Social Club Würzburg« für die Legalisierung von Cannabis kämpft, sieht die Anlaufschwierigkeiten des neuen Gesetzes, vor allem im ländlichen Raum. Er wolle demnächst auf Patientengruppen, wie etwa der Selbsthilfegruppe Multiple Sklerose des Landkreises Main-Spessart zugehen und dort eine Infoveranstaltung über die Möglichkeiten für Cannabis als Medizin abhalten.

Weigleins Anwalt hat vorerst nur ein Ziel: Das Recht seines Klienten auf sein ihn verschriebenes Medikament durchzusetzen. Dafür will er Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen, eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen sowie eine einstweilige Verfügung vom Verwaltungsgericht Köln zum Recht auf Eigenanbau erwirken - solange bis die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das hatte das Gericht Weiglein ja ohnehin schon zugesprochen."


http://www.main-echo.de/regional/kreis- ... 78,4666694
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Die Methode hat System, wie ich Peter kenne wird er sich das eh nicht gefallen lassen und den Richter will ich sehen der hier nicht Recht spricht!
studenmuenster
Beiträge: 107
Registriert: Mo 27. Mär 2017, 10:50

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von studenmuenster »

So, meine Ablehnung durch die Krankenkasse ist nun auch angekommen.
Ich will jetzt Widerspruch einlegen und beantrage nach § 25 Abs. 1 SGB X Akteneinsicht in alle Unterlagen, die zur Entscheidung geführt haben, einschließlich Stellungnahmen und Gutachten des MDK.
Weiß jemand ob ich dann auch die Leistungsbescheinigung der Krankenkasse der letzten 5 Jahre bekomme, die dem MDK vorgelegt wurde und u.a. Grundlage des Gutachtens ist? Muss ich das extra anführen und kann ich das überhaupt bekommen? Dazu habe ich bisher leider nichts gefunden.
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

studenmuenster hat geschrieben:So, meine Ablehnung durch die Krankenkasse ist nun auch angekommen.
Ich will jetzt Widerspruch einlegen und beantrage nach § 25 Abs. 1 SGB X Akteneinsicht in alle Unterlagen, die zur Entscheidung geführt haben, einschließlich Stellungnahmen und Gutachten des MDK.
Weiß jemand ob ich dann auch die Leistungsbescheinigung der Krankenkasse der letzten 5 Jahre bekomme, die dem MDK vorgelegt wurde und u.a. Grundlage des Gutachtens ist? Muss ich das extra anführen und kann ich das überhaupt bekommen? Dazu habe ich bisher leider nichts gefunden.
Falls du dir einen Anwalt nimmst kann der Akteneinsicht beantragen, ob du das als Privatperson auch kannst, kann ich nicht sagen.
Sam
Beiträge: 3
Registriert: Di 13. Jun 2017, 17:22

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Sam »

Hallo, habe heute auch eine Ablehnung erhalten. Habe noch nicht die schriftliche Bestätigung, kommt noch. Meiner Meinung nach ist die Ablehnung nicht aus medizinischen Gründen sondern aus finanziellen erfolgt. Toll, jetzt wieder ein ewig langer Weg. Habe jetzt 5 Wochen jeden Tag gehofft. Und jetzt das. Bin zutiefst enttäuscht. Es macht mich so wütend.
Duck
Beiträge: 1204
Registriert: So 29. Jan 2017, 14:56

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von Duck »

Warum wurde abgelehnt Sam? Welche kk war es bei dir?
littleganja

Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW

Beitrag von littleganja »

Sam hat geschrieben:Hallo, habe heute auch eine Ablehnung erhalten. Habe noch nicht die schriftliche Bestätigung, kommt noch. Meiner Meinung nach ist die Ablehnung nicht aus medizinischen Gründen sondern aus finanziellen erfolgt. Toll, jetzt wieder ein ewig langer Weg. Habe jetzt 5 Wochen jeden Tag gehofft. Und jetzt das. Bin zutiefst enttäuscht. Es macht mich so wütend.
Wenn du schon 5 Wochen wartest und bis dato noch keine schriftliche Ablehnung hast ist dein Antrag noch nicht rechtskräftig abgelehnt. Sollte die Ablehnung erst 5 Wochen + 1 Tag bei dir eingeht, greift die Genehmigungsfiktion, d.h. dein Antrag ist Genehmigt und nicht mehr ablehnbar. Wichtig ist hier wann dein Antrag bei der Krankenkasse eingegangen ist bzw wann die Kenntnisnahme war.

Sobald du die Ablehnung hast zum Anwalt für Sozialrecht!
Antworten

Zurück zu „Cannabis als Medizin“