"Diffamierung" des DHV durch N-TV

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Patrick
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"Diffamierung" des DHV durch N-TV

Beitrag von Patrick »

NTV behauptete eben der DHV hat eine "Stellungnahme/Beurteilung" zum Fall Özdemir abgegeben!

Die da lautet :
"Laut DHV hat Herr Ö. sich strafbar gemacht, und es wurde ein Text zitiert/aufgezeigt ...."

Mag sein das der Text so stimmt, allerdings wurde er aus dem Kontext gerissen denn .....

Kann man ihm den Besitz dieser Pflanze nachweisen, nur weil er neben dieser steht/stand?
Kann man 100% sagen das dies echter Hanf war?
Vllt. mit nem Programm reingeschnitten ? (Beweist das Gegenteil, techn. möglich? Na und greifen die anderen Punkte!)
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte/muss er den Balkoninhaber an die Verfolgungsbehörden verpfeifen? Es gibt keine ;) , also kann er die Aussage verweigern und alles ist gegessen! (Bis auf den dummen Mob der sich aufbrüstet!)

Er hat weder angebaut, besessen, gehandelt noch anderweitig eine “Straftat” begangen!

Oder ist man jetzt in D schon kriminell wenn man mit einer Hanfpflanze gefilmt/fotographiert wird?

Was die Medien für einen Aufstand wegen einer harmlosen Pflanze machen geht über Lächerlichkeit weit hinaus!


Ich erwarte von euch ein Statement und Dementie und das Ihr NTV zur Rechenschaft zieht, so dass diese das Richtig stellen müssen!

Sauerei! Ich hoffe der Beitrag wurde von euch so nicht abgesegnet, sonst bin ich durch mit dem DHV.
Zuletzt geändert von Patrick am Do 28. Aug 2014, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
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bushdoctor
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Re: "Diffamierung" des DHV durch N-TV

Beitrag von bushdoctor »

Der gute(?) Cem hat sich laut eigener Aussage absichtlich und bewußt mit einer Hanfpflanze filmen lassen.
Das Statement des DHV ist insofern korrekt, dass sich jemand bei dieser Aktion strafbar gemacht.

Ich hatte die Aussage vom DHV jetzt nicht so verstanden, als hätte sich Herr Özdemir selber strafbargemacht... Medien verdrehen gerne mal was, damit die "Story" "besser" wird!

Zudem genießt Cem Özdemir parlamentarische Imunität und muss auch im Falle eines Strafverfahrens nur dann etwas aussagen, wenn nicht gegen IHN ermittelt wird und er sich dabei nicht selber belasten würde. Er würde sich aber belasten, weil er ja immerhin soetwas wie "Beihilfe zu einer Straftat" geleistet hat, zumindest hat er den Verstoß gegen das BtmG (noch) nicht angezeigt. Er hat also zumindest "Mitwisserschaft". Selbstverständlich wird er sich aber nicht erinnern können, wer denn die Pflanze dahingestellt hat ("Die war schon da!")... ;-)

Ich persönlich finde den Rummel um das ganze durchaus positiv, zeigt es doch die ganze Absurdität "unserer" Gesetzgebung. Die Polizei ist meines Erachtens aber nicht raus aus der Sache, da sie bei Offizialdelikten ermitteln muss, wenn sie sich nicht selber strafbar machen möchte... Entscheiden kann erst der Staatsanwalt!

...lustige Sache!
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Patrick
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Re: "Diffamierung" des DHV durch N-TV

Beitrag von Patrick »

Zitat:"Der gute(?) Cem hat sich laut eigener Aussage absichtlich und bewußt mit einer Hanfpflanze filmen lassen.
Das Statement des DHV ist insofern korrekt, dass sich jemand bei dieser Aktion strafbar gemacht."

Und worin liegt hier genau der Straftatbestand, ist es jetzt auch verboten sich bewusst mit Hanf "ablichten" zu lassen?


Selbst ohne seine parlamentarische Imunität müsste er in diesem Fall nicht aussagen!

Einen Punkt habe ich auch noch vergessen, das Video könnte auch in einem Land gedreht sein wo der Anbau geduldet oder gar Erlaubt ist.

Ansonsten finde ich den Rummel auch durchaus positiv, nur eben manche Aussagen/Statements der Presse voll daneben.

Das die Polizei ermitteln wird/muss ist eine ganz andere Sache da ja der Verdachtsmoment Augenscheinlich gegeben ist, das gibt aber weder NTV noch dem DHV(*) das Recht zu behaupten das sich ein Herr Ö. strafbar gemacht hat und nur darum geht es mir. Denn das hat er m.E. mit nichten! Denn er hat weder behauptet diese dafür angebaut zu haben, noch diese für den Moment in Besitz gehabt zu haben er hat lediglich bejaht das es sich um Hanf handelt ;) und er ein politisches Statement setzen wollte, nicht mehr und nicht weniger.


Gruß
Patrick

*Ist in diesem Fall ja leider noch gar nicht klar ob der Bericht seitens des DHV so abgesegnet wurde!
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bushdoctor
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Re: "Diffamierung" des DHV durch N-TV

Beitrag von bushdoctor »

Patrick hat geschrieben: Und worin liegt hier genau der Straftatbestand, ist es jetzt auch verboten sich bewusst mit Hanf "ablichten" zu lassen?
Okay, okay... habe mich mal etwas schlauer gemacht:
Herr Özdemir hat sich wirklich in keinster Weise strafbar gemacht, solange sich die Hanfpflanze nicht in seinem Besitz ("tatsächliche Verfügungsgewalt") befand.

Er könnte maximal als Zeuge vernommen werden, wenn "gegen unbekannt" ermittelt würde. Dann müsste er wahrheitsgemäß aussagen und hätte nur dann ein Zeugnisverweigerungsrecht, falls er sich selber belasten würde. Da die Staatsanwaltschaft weiß, dass her Özdemir sich entweder "nicht erinnern kann" oder es schlicht "nicht weiß, weil die schon da stand bevor das Video aufgenommen wurde", läßt die Staatsanwaltschaft die Ermitltungen lieber sein, weil sie sich sonst lächerlich machen würde...

...zumindest in SEINEM Fall. Wenn das einer von uns machen würde, dann hätte er sicherlich sofort eine Anklage am Hals und es gibt genügend Richter, die einen da auch verurteilen würden.
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Patrick
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Re: "Diffamierung" des DHV durch N-TV

Beitrag von Patrick »

Jetzt wird es noch verückter!!

Name habe ich mir leider nicht gemerkt auf N-24.

"Blabla Herr Ö. blabla Polizei ermitelt, Blabla laut Sprecher bewegt sich das im Rahmen einer OWIG !"

Cannabis/THC und OWIG in D ? *LOOOL, ja mei war es wohl in der Schweiz :) oder was!

Ich mach gleich n Fernseher aus soviel Müll was die labern. (Guck auch nur weil ich krank im Bette liege :( )

@BD :) BTMG halt, da kann man schnell mal durcheinander kommen bei so einem kruden Konstrukt!


Gruß
Patrick
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bushdoctor
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Re: "Diffamierung" des DHV durch N-TV

Beitrag von bushdoctor »

Da blicken selbt "die Bullen" nicht mehr durch! :lol:
Chiller
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Re: "Diffamierung" des DHV durch N-TV

Beitrag von Chiller »

Patrick hat geschrieben:Jetzt wird es noch verückter!!

Name habe ich mir leider nicht gemerkt auf N-24.

"Blabla Herr Ö. blabla Polizei ermitelt, Blabla laut Sprecher bewegt sich das im Rahmen einer OWIG !"

Cannabis/THC und OWIG in D ? *LOOOL, ja mei war es wohl in der Schweiz :) oder was!

Ich mach gleich n Fernseher aus soviel Müll was die labern. (Guck auch nur weil ich krank im Bette liege :( )

@BD :) BTMG halt, da kann man schnell mal durcheinander kommen bei so einem kruden Konstrukt!


Gruß
Patrick
Wenn die Pflanze Nutzhanf ist, dann ist es nur eine Ordnungswidrigkeit, weil er es eben nicht angezeigt hat bzw keine Genehmigung hatte.
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bushdoctor
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Re: "Diffamierung" des DHV durch N-TV

Beitrag von bushdoctor »

Chiller hat geschrieben: Wenn die Pflanze Nutzhanf ist, dann ist es nur eine Ordnungswidrigkeit, weil er es eben nicht angezeigt hat bzw keine Genehmigung hatte.
Leider nicht richtig!
Der Nutzhanfanbau ist nur und ausschließlich eingetragenen Mitgliedern einer landwirtschalftlichen Berufsgenossenschaft legal möglich! ALLE anderen begehen immer eine Straftat bei unerlaubtem Anbau!

Hast es doch selber schonmal erklärt, wer legal Hanf anbauen darf:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.p ... tmg#p20150
;)
Chiller
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Re: "Diffamierung" des DHV durch N-TV

Beitrag von Chiller »

Ja man muss Landwirt sein, hatte ich dort ja erklärt, das ist richtig. Aber das heißt nicht, dass es eine Straftat ist :)
http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__32.html Darunter dürfte das fallen, wenn man es nicht anzeigt und demnach müsste es eine Ordnungswidrigkeit sein, sofern es sich wirklich um eine der Nutzhanfsorten handelt.
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Re: "Diffamierung" des DHV durch N-TV

Beitrag von steko »

Kein Stress liebe Kollegen,

das war doch nur eine Deko-Plastik-Pflanze, erhältich z.B. hier:
http://www.amazon.de/Europalms-Hanfpfla ... B000TGM7WY
(@Mod: Falls der Link unerwünscht ist, bitte löschen!)

Off-Topic:
Interessant wäre hier aber auch wieder, ob bei diesem Produkt die "Vortäuschung einer Straftat" angewandt werden kann, wenn sich jemand so eine Pflanze ins Fenster stellt und darauf das SEK oder sonstiger Trachtenverein anrückt? :mrgreen:

Gruss
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. [Mark Twain]
DHV Sponsor aus Vernunft ... warum DU nicht?
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bushdoctor
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Re: "Diffamierung" des DHV durch N-TV

Beitrag von bushdoctor »

Chiller hat geschrieben:Ja man muss Landwirt sein, hatte ich dort ja erklärt, das ist richtig. Aber das heißt nicht, dass es eine Straftat ist :)
http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__32.html Darunter dürfte das fallen, wenn man es nicht anzeigt und demnach müsste es eine Ordnungswidrigkeit sein, sofern es sich wirklich um eine der Nutzhanfsorten handelt.
Ich bleibe dabei, dass nur Personen eine Ordungswidrigkeit nach § 32 BtmG begehen können, die überhaupt befugt sind einen Antrag auf Nutzhanfanbau nach § 24a BtmG zu stellen.

Cannabis unterlieg als ganze Planze zuersteinmal der Anlage 1 BtmG. Es sind jedoch auch ausnahmen definiert:
- ausgenommen
a) deren Samen, sofern er nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist,

b) wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009 der Kommission vom 29. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung gemäß Titel III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (ABl. L 316 vom 2.12.2009, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, ausgenommen die Sorten Finola und Tiborszallasi, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 vom Hundert nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,

c) wenn sie als Schutzstreifen bei der Rübenzüchtung gepflanzt und vor der Blüte vernichtet werden,

d) wenn sie von Unternehmen der Landwirtschaft angebaut werden, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen, mit Ausnahme von Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht, der Teichwirtschaft, der Imkerei, der Binnenfischerei und der Wanderschäferei, oder die für eine Beihilfegewährung nach der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (ABl. L 30 vom 31.1.2009, S. 16) in der jeweils geltenden Fassung in Betracht kommen und der Anbau ausschließlich aus zertifiziertem Saatgut von Sorten erfolgt, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009 genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind (Nutzhanf) oder

e) zu den in den Anlagen II und III bezeichneten Zwecken -
Für Nutzhanfanbau relevant ist Buchstabe b) und d). Diese gilt es näher zu betrachten:
(...) und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen
Das bedeutet, dass der Anbau explizit von der Ausnahme ausgenommen ist und somit (zunächsteinmal) immernoch unter die Strafen des BtmG fällt...

Und wie kommt der Landwirt dann doch zum legalen Anbau?
wenn sie von Unternehmen der Landwirtschaft angebaut werden, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen, (...)
Damit sollte klar sein, dass sich jeder, der nicht unter Buchstabe d) der Ausnahmen fällt, sich strafbar macht, wenn er unerlaubt Nutzhanf (=Cannabis) anbaut...

Ganz streng genommen darf man auch nur ausschließlich "gewerblich oder wissenschaftlich" mit Nutzhanf "verkehren" (besitzen, kaufen, verkaufen, einführen, ausführen):
und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,
Zudem müssen diese "gewerblichen oder wissenschaftlichen" Zwecke auch noch die Möglichkeit einer Berauschung sicher ausschließen! => eigentlich kein legaler Erwerb von z.B. Hanftee durch eine Privatperson möglich. Der Verkauf wiederum ist BtmG-technisch gesehen legal, wenn der Verkäufer einen Gewerbeschein hat...

IST ES NICHT EIN WAHNSINN???
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Patrick
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Re: "Diffamierung" des DHV durch N-TV

Beitrag von Patrick »

Ich wollte echt keine Diskussion anregen, auch wenn ichs echt toll finde :) !

Aber eigentlich wollte ich ein Statement vom DHV ;) !


Ansonsten ja auf jeden der reinste Wahnsinn!

Gruß
Patrick
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steko
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Re: "Diffamierung" des DHV durch N-TV

Beitrag von steko »

Seht dazu auch meinen Artikel-Post vom Fr 29. Aug 2014, 15:05, welchen auch die "Gesetzlosen" :lol: verstehen sollten:

https://hanfverband-forum.de/viewtopic.p ... 345#p21345

Soweit ich das sehe wird dort die Aussage vom bushdoctor bestätigt!

Gruss
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