Drogenscreening jobcenter
Drogenscreening jobcenter
Guten Tag,
Nun ist es soweit, drogenscreening vom Jobcenter?
Eigentlich sollte abgeklärt werden ob ich noch in der lage bin zu arbeiten,
jetzt habe ich eine "drogenabhängigkeit" am Hals, weil ich legal cannabis von meinem arzt bekomme!?
Ich war noch nicht in diesem Labor und weis nicht weiter.
Was kann ich tun?
Besten dank im vorraus
cheers trasher
Nun ist es soweit, drogenscreening vom Jobcenter?
Eigentlich sollte abgeklärt werden ob ich noch in der lage bin zu arbeiten,
jetzt habe ich eine "drogenabhängigkeit" am Hals, weil ich legal cannabis von meinem arzt bekomme!?
Ich war noch nicht in diesem Labor und weis nicht weiter.
Was kann ich tun?
Besten dank im vorraus
cheers trasher
Re: Drogenscreening jobcenter
Rechtsberatung?
Re: Drogenscreening jobcenter
@Trasher
Hast du eine Kostenübernahme oder auf Privatrezept?
Hast du eine Kostenübernahme oder auf Privatrezept?
Re: Drogenscreening jobcenter
Genehmigungsfiktion hat er
Also kk Rezept.

Also kk Rezept.
Re: Drogenscreening jobcenter
Dann ist es ein ganz normales Medikament, das zusätzlich von der Krankenkasse bezahlt wird, definitiv keine Droge im herkömmlichen Sinne. Daher wird nur die Tätigkeiten eingeschränkt die zumutbar sind zwecks Arbeitssuche.Duck hat geschrieben:Genehmigungsfiktion hat er![]()
Also kk Rezept.
Sollte eine andere negativ Beurteilung erfolgen wie z. b. Sanktionen, sofort Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht besorgen und ab zum Anwalt!
Auch bei Privatrezept ist es selbstverständlich Medizin und keine Droge mehr, die Kostenübernahme unterstreicht nur die Notwendigkeit!
Re: Drogenscreening jobcenter
..Ich weis nicht was die damit erreichen wollen aber das werde ich dann am montag erfahren und Ich werde mir definitiv keine Flüssigkeiten abzapfen lassen.
Aber das ist kein normales Prozedere? Oder?
Vielen dank nochmals für die schnellen Antworten.
Aber das ist kein normales Prozedere? Oder?
Vielen dank nochmals für die schnellen Antworten.
Re: Drogenscreening jobcenter
wie kommen die denn darauf?
hast du denen gesagt du bist cannabispatient? (würde ich nicht tun)
falls ja wäre eine rechtberatung sinnvoll falls massnahmen und sanktionen angedroht werden
imho (könnte zu auflagen in mitwirkungspflichten werden etc etc)
falls nein,beim amtsarzt bzgl drogentest freundlich ganz kurz ablehnen, den gefallen tust du dem SB halt nicht er möchte dich nur schikanieren etc
hast du denen gesagt du bist cannabispatient? (würde ich nicht tun)
falls ja wäre eine rechtberatung sinnvoll falls massnahmen und sanktionen angedroht werden
imho (könnte zu auflagen in mitwirkungspflichten werden etc etc)
falls nein,beim amtsarzt bzgl drogentest freundlich ganz kurz ablehnen, den gefallen tust du dem SB halt nicht er möchte dich nur schikanieren etc

Re: Drogenscreening jobcenter
Ne nicht normal und musst du selbstverständlich nicht mitmachen, den Konsum von Ärztlich verordneten Medikamenten kann dir aber niemand negativ auslegen, kommt einer Diskriminierung gleich!trasher hat geschrieben:..Ich weis nicht was die damit erreichen wollen aber das werde ich dann am montag erfahren und Ich werde mir definitiv keine Flüssigkeiten abzapfen lassen.
Aber das ist kein normales Prozedere? Oder?
Vielen dank nochmals für die schnellen Antworten.
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Re: Drogenscreening jobcenter
Gibt's hier Neuigkeiten ?
Re: Drogenscreening jobcenter
Darf das jobcenter überhaupt einen Drogen test verlangen?
Werden dann die Alkohol consumenten auch getestet?
Werden dann die Alkohol consumenten auch getestet?
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
Cannabis aus vernunft SOFORT legalisieren!
https://utopia.de/0/blog/fairessen-fair ... f-verboten
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
Cannabis aus vernunft SOFORT legalisieren!
https://utopia.de/0/blog/fairessen-fair ... f-verboten
Re: Drogenscreening jobcenter
Die würden mich auch interessieren!
Anstatt lauter chemische Medikamente zu nehmen, habe ich mich entschlossen den natürlichen Weg zu gehen und Marihuana zu rauchen! 

Re: Drogenscreening jobcenter
Wenn ich mich mal einmischen darf...
Das Jobcenter darf einen sog. Drogenscreening nur verlangen, wenn es in der Vergangenheit ein Fehlerverhalten im Zusammenhang mit Drogen gab.
(Natürlich gilt das auch im Zusammenhang mit Alkohol)
Als Beispiel:
- Abgebrochene Maßnahmen aufgrund des Drogenkonsums
- Schwierigkeiten während der Maßnahmen aufgrund des Drogenkonsums (Kam berauscht zur Maßnahme, hat währenddessen geraucht...)
- Frühere Arbeitslosigkeit aufgrund des Drogenkonsums (gekündigt weil...)
- Hat am Anfang der Arbeitslosigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit seine Fahrerlaubnis angegeben und diese wurde während der Arbeitslosigkeit entzogen. Hat dies dann dem Sachbearbeiter mitgeteilt.
Im Grunde wird das Jobcenter immer dann aktiv, wenn ein Drogenkonsum irgendwo in der Akte vermerkt wurde. Daher ist es absolut wichtig, solche Dinge niemals zu erwähnen, egal wie nett der Sachbearbeiter ist, ob er selbst einen durchzieht oder wie auch immer. Was der Arzt einem verschreibt ist eure Sache und geht dem Jobcenter erstmal nichts an es sei denn, es hat Leistungsrelevante oder berufliche Auswirkungen.
Leistungsrelevant:
- Du hast eine Krankheit oder nimmst Medikamente, die dich arbeitsunfähig machen (z.B. sehr starke Schmerzmittel). Du bist also nicht mehr in der Lage einen Job nachzugehen. Wenn dieser Zustand auch dauerhaft so bleibt, eine Besserung ausgeschlossen ist, ist das Jobcenter nicht mehr zuständig für dich.
Beruflich relevant:
- Du hast eine Krankheit oder nimmst Medikamente, die dich beruflich einschränken. Du kannst z.B. den gelernten beruf als Kraftfahrer nicht mehr ausführen. Sowas sollte dann mitgeteilt werden, um vernünftig vermittelt zu werden.
Wenn es also keinen nachvollziehbaren Grund gibt, den Cannabiskonsum beim Jobcenter anzugeben, dann sollte man das auf alle Fälle auch lassen!
Ich würde einem Drogenscreening erstmal nicht einwilligen und um eine schriftliche Stellungnahme bitten, weshalb man diesen durchführen möchte bzw. unter welcher Begründung dieser durchgeführt wird. Einfach so darf das Jobcenter keinen Test verlangen. Sollte es Aktenkundig sein, dann die Bescheinigung vom Arzt mitnehmen und vor Ort beim Screening vorlegen.
Das Jobcenter darf einen sog. Drogenscreening nur verlangen, wenn es in der Vergangenheit ein Fehlerverhalten im Zusammenhang mit Drogen gab.
(Natürlich gilt das auch im Zusammenhang mit Alkohol)
Als Beispiel:
- Abgebrochene Maßnahmen aufgrund des Drogenkonsums
- Schwierigkeiten während der Maßnahmen aufgrund des Drogenkonsums (Kam berauscht zur Maßnahme, hat währenddessen geraucht...)
- Frühere Arbeitslosigkeit aufgrund des Drogenkonsums (gekündigt weil...)
- Hat am Anfang der Arbeitslosigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit seine Fahrerlaubnis angegeben und diese wurde während der Arbeitslosigkeit entzogen. Hat dies dann dem Sachbearbeiter mitgeteilt.
Im Grunde wird das Jobcenter immer dann aktiv, wenn ein Drogenkonsum irgendwo in der Akte vermerkt wurde. Daher ist es absolut wichtig, solche Dinge niemals zu erwähnen, egal wie nett der Sachbearbeiter ist, ob er selbst einen durchzieht oder wie auch immer. Was der Arzt einem verschreibt ist eure Sache und geht dem Jobcenter erstmal nichts an es sei denn, es hat Leistungsrelevante oder berufliche Auswirkungen.
Leistungsrelevant:
- Du hast eine Krankheit oder nimmst Medikamente, die dich arbeitsunfähig machen (z.B. sehr starke Schmerzmittel). Du bist also nicht mehr in der Lage einen Job nachzugehen. Wenn dieser Zustand auch dauerhaft so bleibt, eine Besserung ausgeschlossen ist, ist das Jobcenter nicht mehr zuständig für dich.
Beruflich relevant:
- Du hast eine Krankheit oder nimmst Medikamente, die dich beruflich einschränken. Du kannst z.B. den gelernten beruf als Kraftfahrer nicht mehr ausführen. Sowas sollte dann mitgeteilt werden, um vernünftig vermittelt zu werden.
Wenn es also keinen nachvollziehbaren Grund gibt, den Cannabiskonsum beim Jobcenter anzugeben, dann sollte man das auf alle Fälle auch lassen!
Ich würde einem Drogenscreening erstmal nicht einwilligen und um eine schriftliche Stellungnahme bitten, weshalb man diesen durchführen möchte bzw. unter welcher Begründung dieser durchgeführt wird. Einfach so darf das Jobcenter keinen Test verlangen. Sollte es Aktenkundig sein, dann die Bescheinigung vom Arzt mitnehmen und vor Ort beim Screening vorlegen.