Rauchen in der Wohnung
Rauchen in der Wohnung
Hey Leute ich wollte mal fragen wie ihr das mit dem Geruch vom weed macht wenn ihr in der Wohnung raucht ? Also das die Nachbarn das nicht riechen da weed ja ganz schön intensiv riecht
Re: Rauchen in der Wohnung
Ich würd an deiner Stelle nicht rauchen sondern vaporisieren. Erstens riecht es fast nicht und zweitens ist es gesünder.
Re: Rauchen in der Wohnung
Cannabiskonsum in der eigenen Wohnung ist z.b in Hessen nicht verboten. Ich weiß gar nicht was deine Nachbarn daher wollen? Die sollen sich eine Beschäftigung suchen. Es zeugt sowieso von einer ziemlich zurückgebliebenen Art, wenn man anderen Leuten auf den Keks gehen muss, nur weil das eigene Leben unerfüllt und langweilig ist oder weil man schon längst verstanden hat, dass man zur abgehängten Gesellschaft gehört, die im 21ten Jahrhundert sowieso nichts mehr verloren hat.
Ich verbiege mich nicht für den Raum, sondern der Raum streckt sich für mich! - Zur Zeitdilatation von Albert Einstein
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C21 H30 O2 oder C21 H28 O5?
Re: Rauchen in der Wohnung
What? D. h. Cannabis "Konsum" ist allgemein "nicht verboten", aber...
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Rauchen in der Wohnung
Meine Angaben gelten nur für das Bundesland Hessen!
Natürlich ist der Konsum von Cannabis nicht illegal. Die Grundzüge des Gesetzes in der Richtung sollte man schon kennen.
Bayern & Baden-Württemberg haben eine weniger liberale Haltung zu Cannabis, was im Fall von Bayern ja kein Wunder ist. Schließlich ist dort Bier ja ein Grundnahrungsmittel und außerdem muss man sich ja auf das Reinheitsgebot einen keulen.
Natürlich ist der Konsum von Cannabis nicht illegal. Die Grundzüge des Gesetzes in der Richtung sollte man schon kennen.
Bayern & Baden-Württemberg haben eine weniger liberale Haltung zu Cannabis, was im Fall von Bayern ja kein Wunder ist. Schließlich ist dort Bier ja ein Grundnahrungsmittel und außerdem muss man sich ja auf das Reinheitsgebot einen keulen.
C21 H30 O2 oder C21 H28 O5?
Re: Rauchen in der Wohnung
Nun, der Konsum ist nicht strafbewehrt... das gilt auch außerhalb Hessens. Und zwar unabhängig von "in der Wohnung" oder in der Öffentlichkeit. Aber alles andere, was damit zu tun hat, ist es durchaus: Besitz / Erwerb, Handel, Anbau. Daher ist de facto der Konsum auch verboten, da er ohne Besitz nicht möglich ist. Das gilt auch in Hessen .
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Rauchen in der Wohnung
Rundverfügung der Generalstaatsanwaltschaft Hessen
Viel Spaß beim lesen und lernen.
Edit: Hier gibts auch noch mehr dazu.
Darüber hinaus ist meine Verhandlung erst eine knappe Woche her. Der Anwalt des Vermieters musste auch lernen, dass in Hessen der Konsum von Cannabis in der eigenen Wohnung nicht illegal ist.
Viel Spaß beim lesen und lernen.
Edit: Hier gibts auch noch mehr dazu.
Darüber hinaus ist meine Verhandlung erst eine knappe Woche her. Der Anwalt des Vermieters musste auch lernen, dass in Hessen der Konsum von Cannabis in der eigenen Wohnung nicht illegal ist.
C21 H30 O2 oder C21 H28 O5?
Re: Rauchen in der Wohnung
Das ist die konkrete Auslegung (in Hessen) des BVerfG Urteils von 1994. Das macht das Verhalten nicht "straffrei", sondern "kann" bis zu gewissen Grenzen (6 g) so ausfallen, muss aber nicht.
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Re: Rauchen in der Wohnung
Das freut mich für Dich! Haste Glück gehabt... aber bei einem anderen Richter sähe es vermutlich anders aus. Du solltest daher nicht den Fehler machen, dies aus dem Urteil zu lesen.
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Re: Rauchen in der Wohnung
Der Konsum wird hier in Hessen nicht verfolgt, solange es sich nicht um minderjährige Konsumenten handelt. Ich versuch mir gerade vorzustellen wie die Polizei das in Frankfurt in der Mitte der 90er hätte in den Griff kriegen sollen. Die Polizei hatte/hat besseres zu tun.
Falls du aus Hessen nähe Darmstadt kommst, kann ich dir empfehlen mal das Heinerfest zu besuchen und mal genau drauf zu achten wieviele Tüten dort brennen, aber was man nicht sieht, sind Beamte die den Konsumenten hinterher rennen.
In Hessen ist sowieso ein Umschwung zu verzeichnen. Die Konservativen haben die Landestagswahl verloren und die Grünen ziehen als zweit stärkste Partei in den hessischen Landestag ein.
Was hat das mit Glück zu tun? Seit wann dürfen Richter machen was sie wollen? In meiner Wohnung habe ich ein persönliches Entfaltungsrecht. Unsere Gesetze sind zwar nicht gerade Locker, aber die StaSi existiert auch nicht mehr. Der Richter hat nur eine Entscheidungsgewalt darüber welches Gesetz zur Anwendung kommt, verändern darf er es trotzdem nicht.
Falls du aus Hessen nähe Darmstadt kommst, kann ich dir empfehlen mal das Heinerfest zu besuchen und mal genau drauf zu achten wieviele Tüten dort brennen, aber was man nicht sieht, sind Beamte die den Konsumenten hinterher rennen.
In Hessen ist sowieso ein Umschwung zu verzeichnen. Die Konservativen haben die Landestagswahl verloren und die Grünen ziehen als zweit stärkste Partei in den hessischen Landestag ein.
Was hat das mit Glück zu tun? Seit wann dürfen Richter machen was sie wollen? In meiner Wohnung habe ich ein persönliches Entfaltungsrecht. Unsere Gesetze sind zwar nicht gerade Locker, aber die StaSi existiert auch nicht mehr. Der Richter hat nur eine Entscheidungsgewalt darüber welches Gesetz zur Anwendung kommt, verändern darf er es trotzdem nicht.
Zuletzt geändert von cOOLsp0T am Fr 9. Nov 2018, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
C21 H30 O2 oder C21 H28 O5?
Re: Rauchen in der Wohnung
Solange es nur Kann-Bestimmungen sind, kann der Richter tun und lassen was er / sie will.
Dass es derzeit einen Umschwung gibt in Hessen ist schön .
Dass es derzeit einen Umschwung gibt in Hessen ist schön .
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Re: Rauchen in der Wohnung
Der Konsum von Cannabis innerhalb des eigenen Wohnbereichs oder Wohnräume ist nicht illegal! - So wurde es Wort für Wort in das lange Gesicht des Anwalts meines Vermieters gesprochen und glaub mir mal 1, der Hai von Anwalt von meinem Vermieter hat heftigst darauf gepocht und alles versucht um eine Eilzwangsräumung zu erwirken.
Das sehe ich genauso. Ich sehe der Zukunft mit absoluter Zuversicht gegenüber. Die Leute, die wirklich ungebildet für die Cannabis Prohibition sind gehen bald in die Geschichte ein. Man wird darüber bei einem Plausch bei einem Pfeifchen und einem Pfefferminztee darüber lachen und sich fragen was der Quatsch die ganzen Jahre sollte? Wohin eine Alkoholprohibition führt hat die Geschichte ja schon gezeigt. Da benimmt sich die Gesellschaft aufeinmal als hätten wir 8000 v. Chr.
Das sehe ich genauso. Ich sehe der Zukunft mit absoluter Zuversicht gegenüber. Die Leute, die wirklich ungebildet für die Cannabis Prohibition sind gehen bald in die Geschichte ein. Man wird darüber bei einem Plausch bei einem Pfeifchen und einem Pfefferminztee darüber lachen und sich fragen was der Quatsch die ganzen Jahre sollte? Wohin eine Alkoholprohibition führt hat die Geschichte ja schon gezeigt. Da benimmt sich die Gesellschaft aufeinmal als hätten wir 8000 v. Chr.
C21 H30 O2 oder C21 H28 O5?
Re: Rauchen in der Wohnung
Nochmal: Das gilt auch außerhalb der Wohnung, und in allen Bundesländern. Aber ich will Dir doch nichts böses. Ich will nur vermeiden, dass Du Dein konkretes Urteil als etwas hinstellst, was es nicht ist. Denn sonst hätten wir ab sofort eine "Teil-Legalisierung", die es nicht gibt.
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Re: Rauchen in der Wohnung
Die Kriminalisierung von Cannabis Konsumenten wird mit dem Handel & dem Besitz begründet. Besitz bezieht sich auf alles was auch dem Handel dienen kann. Blüten die z.b direkt zu einem Joint verarbeitet werden und die Gesamtmenge von 6g Cannabismenge nicht überschreiten werden in Hessen nicht geahntet. Das mag in anderen Bundesländern anders sein. Eine Teil-Legalisierung würde bedeuten, dass Cannabis z.b als Viehfutter und zur Textilherstellung als Produkt erlaubt wäre. Dies Art der Teil-Legalisierung gab es in Hessen lange und gerade in meinem Heimatdörfchen in dem heute noch die Straße mit dem Namen "Hanfgraben" existiert war es normal sein Vieh mit "Seilhanf"-Produkten zu füttern, den Seilhanf als "Bauerntabak" zu rauchen, weil echter Tabak zu teuer war und eben wurde der Hanf auch für die Textilindustrie genutzt. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass die Drogenpolitik Bundessache ist, sprich jedes Bundesland hat das selbst zu Regeln. Es gibt keinen Deutschland weiten Standard.
Mir kommt es nur manchmal so vor als wüssten die meisten gar nicht, das die Hanfprohibition etwas neuzeitliches ist und noch keine 100 Jahre bestand hat.
Ich will dich auch auf keinen Fall angreifen. Bitte versteh meinen Satzbau nicht falsch. Ich bin es nicht mehr gewohnt mit anderen Leuten im Netz über was anderes als Wissenschaft zu diskutieren und da ist der Ton extrem elitär.
Mir kommt es nur manchmal so vor als wüssten die meisten gar nicht, das die Hanfprohibition etwas neuzeitliches ist und noch keine 100 Jahre bestand hat.
Ich will dich auch auf keinen Fall angreifen. Bitte versteh meinen Satzbau nicht falsch. Ich bin es nicht mehr gewohnt mit anderen Leuten im Netz über was anderes als Wissenschaft zu diskutieren und da ist der Ton extrem elitär.
C21 H30 O2 oder C21 H28 O5?
- Martin Mainz
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- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Rauchen in der Wohnung
Lassen wir den Nutzhanf mal außen vor.
Konsumieren von Cannabis mit THC ist in ganz Deutschland legal, aber der Besitz und Erwrb eben nicht. Wenn Dein Vermieter also auf die Idee kommt, die Polizei wegen Cannabis-Geruch zu rufen und die kommen zu Dir an die Wohnung und riechen das und finden dann Cannabis, dann bekommst Du erst mal eine Anzeige.
In Hessen kann die Staatsanwaltschaft die Anklage dann bis 6 Gramm fallen lassen, muss sie aber nicht. Vor allem beim zweiten Eintrag wird da in der Regel nicht drüber hinweggesehen. Führerscheinstelle wird daneben aber immer informiert, folgenlos ist das also nicht. Berlin, NRW und RLP sind mit 10 Gramm geringe Menge da noch am progressivsten.
In Deinem Fall war es wohl eine zivilrechtiche Angelegenheit, also Dein Vermieter als Privatkläger und da gelten die üblichen Bestimmungen zum Rauchen in der Mietwohnung (gut erklärt hier z.B. https://kautionsfrei.de/blog/rauchen-in ... st-erlaubt)
Konsumieren von Cannabis mit THC ist in ganz Deutschland legal, aber der Besitz und Erwrb eben nicht. Wenn Dein Vermieter also auf die Idee kommt, die Polizei wegen Cannabis-Geruch zu rufen und die kommen zu Dir an die Wohnung und riechen das und finden dann Cannabis, dann bekommst Du erst mal eine Anzeige.
In Hessen kann die Staatsanwaltschaft die Anklage dann bis 6 Gramm fallen lassen, muss sie aber nicht. Vor allem beim zweiten Eintrag wird da in der Regel nicht drüber hinweggesehen. Führerscheinstelle wird daneben aber immer informiert, folgenlos ist das also nicht. Berlin, NRW und RLP sind mit 10 Gramm geringe Menge da noch am progressivsten.
In Deinem Fall war es wohl eine zivilrechtiche Angelegenheit, also Dein Vermieter als Privatkläger und da gelten die üblichen Bestimmungen zum Rauchen in der Mietwohnung (gut erklärt hier z.B. https://kautionsfrei.de/blog/rauchen-in ... st-erlaubt)
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Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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