Lauf Gesetz darf jeder einen Antrag bei der bundesopiumstelle.
Zwecks Anbau von schlafmohn beantragen. Für 75 Euro ist man dabei.
Die Genehmigung ist 3 Jahre gültig und der Besitzer der Genehmigung darf dann 10 m2 schlafmohn anbauen!
Das ist ja ein starkes Stück!
Soweit ich weiß kann man aus der Pflanze Opium und zur weiterverarbeitetung sogar Heroin herstellen!
Das ist ja mal ein starkes Stück!
Und warum bekommt man dann keine Genehmigung für cannabis?
Cannabis ist mit Sicherheit nicht so gefährlich wie schlafmohn!
Mir scheint es so das harte Drogen eher legal angebaut werden dürfen als weiche Drogen!
Das muss mir mal einer erklären
Liebe Freundinnen und Freunde,
Wegen Wartungsarbeiten wird das Forum am 25.4.24 zeitweise nicht erreichbar sein.
Danke für euer Verständnis!
Wegen Wartungsarbeiten wird das Forum am 25.4.24 zeitweise nicht erreichbar sein.
Danke für euer Verständnis!
Cannabis vs. Schlafmohn Gesetz
Cannabis vs. Schlafmohn Gesetz
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Re: Cannabis vs. Schlafmohn Gesetz
Ist das nicht verfassungswidrig?
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
- bushdoctor
- Beiträge: 2373
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Cannabis vs. Schlafmohn Gesetz
Das liegt daran, dass Papaver somniferum (Schlafmohn) in Anlage III BtmG ("verkehrs- und verschreibungsfähig") gelistet ist, und der Anbau zu "Zierzwecken" dadurch relativ einfach zu beantragen ist.
Cannabis ist immer noch in Anlage I ("nicht verkehrs- und verschreibungsfähig"), da gibt es einen Anbau nur "ausnahmsweise" mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtmG
Cannabis ist immer noch in Anlage I ("nicht verkehrs- und verschreibungsfähig"), da gibt es einen Anbau nur "ausnahmsweise" mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtmG
Re: Cannabis vs. Schlafmohn Gesetz
Genau das passt eben nicht zusammen, da der schlafmohn bei weiten gefährlicher is
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
- bushdoctor
- Beiträge: 2373
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Cannabis vs. Schlafmohn Gesetz
WER sagt, dass der Schlafmohn gefährlicher ist...?Hanfkraut hat geschrieben:Genau das passt eben nicht zusammen, da der schlafmohn bei weiten gefährlicher is
Bitte nicht falsch verstehen, aber es bringt UNS keinen Schritt weiter, Pflanzen in irgendwelche Kategorien einzuordnen... egal was es für Pflanzen sind, es sind nunmal alles Lebewesen!
Ich gebe Dir aber Recht, dass der Hanf ebenfalls komplett in Anlage III BtmG hätte verschoben werden müssen! Das wollte man (WER?) aber wohl bewusst nicht tun...