Erwischt mit 2,9 g.

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RainDropBoi
Beiträge: 1
Registriert: So 30. Sep 2018, 09:07

Erwischt mit 2,9 g.

Beitrag von RainDropBoi »

Hallo Zusammen,

wie ihr bereits in der Überschrift lesen könnt ist mir gestern etwas sehr ärgerliches passiert.

Wir standen alle in einem Kreis etwas weiter vom Eingang einer Party entfernt, als die Polizei eintraf machten sich alle aus dem Staub
nur ich hinter blieb, da ich gerade etwas in meinem Rucksack suchte (Musikbox). Leider realisierte ich nicht das zu diesem Zeitpunkt bereits die Beamten hinter mir standen. In meinem Rucksack befand sich die Tüte von jemand anderen aus der Gruppe, den ich nicht kannte mit genau 2,9 g Cannabis. Ich wurde mit zur Dienstelle genommen, wo alle meine Daten aufgenommen wurden. Dort verhielt ich mich weiterhin sehr ruhig und kooperativ gegenüber den beiden männlichen Polizisten. Sie fragten mich nach meinem Mobiltelefon und gaben mir zwei Option entweder ich verweigere und sie ziehen es ein. Dann hätten sie versucht es mühselig zu knacken um meine Konversationen zu überprüfen oder ich entsperre es jetzt Vorort, wo sie es direkt überprüfen können. Für die zweite Option entschied ich mich schließlich, da ich weis, dass meine Handy komplett sauber ist. Anschließend musste ich von meinen Eltern dort abgeholt werden, da ich noch minderjährig bin.

Nun zu meiner Frage an die Experten, welche Strafe erwartet mich etwa ?

Eckdaten:

Keiner Vorstrafen
Bundesland ->Bayern
Minderjährig
1,5 Promille

Ich danke euch für eure Hilfe schon einmal im Voraus :) .

Viele Grüße
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BUMMBUMM
Beiträge: 404
Registriert: Do 23. Aug 2018, 10:43
Wohnort: Hannover

Re: Erwischt mit 2,9 g.

Beitrag von BUMMBUMM »

Worst Case:
BtMG §29 hat geschrieben:(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,
Ausserdem Meldung der Trunkenheit und der Besitz illegaler Drogen an die Führerscheinstelle, die dir später dann den FS verweigert.
Eventuell kommt auch noch das Jugendamt und je nach dem, wie es bei euch aussieht kommst du dann vielleicht in ein Heim.

Best Case: Nüscht


schwer zu sagen was es denn werden wird, weil bayern, auch wegen minderjähriger, Vorhersagen sind alle n Wurf ins Blaue, aber vllt möchte ja jemand anders?
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Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4610
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Erwischt mit 2,9 g.

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo RainDropBoi und herzlich willkommen im Forum!

Bei Erstvergehen wird es sicherlich eher gut ausgehen, Du bist unterhalb der geringen Menge, das Verfahren kann also eingestellt werden. Da Du Dich kooperativ gezeigt hast und Deine Eltern ebenfalls bereits informiert wurden, würde ich tippen, daß es fallen gelassen wird, evt. gegen Auflagen.

Was die Führerscheinstelle angeht, da muss man eher ins Blaue raten.

Abwarten und das Beste hoffen. Halt uns auf dem Laufenden, Danke!
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Erwischt mit 2,9 g.

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Hallo Martin, Hallo RainDropboi,

Ich befürchte die Folgen für einen Jugendlichen sind '"heute" (bin ja schon ein wenig älter), eher "strenger" als früher. Was ich auf die schnelle gefunden habe:
WENN EIN JUGENDLICHER MIT EINER GERINGEN MENGE CANNABIS ERWISCHT WIRD
Die Polizei erstattet Anzeige und registriert den Tatbestand im Computer. Damit ist man als Betäubungsmittelkonsument gespeichert.
Nur der Staatsanwalt kann das Ermittlungsverfahren einstellen. Dies ist beim ersten Mal häufig der Fall. Dann ist es allerdings oft verbunden mit Auflagen, z. B. Leisten von Sozialstunden oder der Besuch eines Drogenpräventionskurses.
Eine Kopie der Anzeige geht an das Jugendamt. Die dortigen Mitarbeiter werden sich in der Regel mit den Eltern in Verbindung setzen.
Die Eltern werden informiert.
Auch die Straßenverkehrsbehörde bekommt eine Ablichtung der Anzeige. Diese kann bei Betäubungsmittelkonsum die Zulassung zum Führerschein verweigern oder den Führerschein entziehen.
https://www.kmdd.de/infopool-strafrechtliche-folgen.htm
Auch befürchte ich, dass es in Bayern durchaus zu einer Anklage, statt einer Einstellung kommen kann. Ich erinnere mich mal eine Anklageschrift einer Staatsanwaltschaft in Unterfranken gelesen zu haben, da ging es bei einem Heranwachsenden, um 0,9g Mischung die man bei ihm sichergestellt hatte. Finde ich aber nicht mehr...
Aber das man in Bayern keinen Spass wenn es um Heranwachsende und Jugendliche geht, versteht ist ja allgemein bekannt, legendär dürfte dieser Fall hier sein
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... r-weniger/

Du wirst also vermutlich ein paar Sozialstunden aufgebrummt bekommen.
Auch vom Jugendamt wirst Du und deine Eltern auch hören, da bin ich mir ziemlich sicher.
Der größte "Brocken" dürfte aber das Thema Führerschein sein. Wenn Du den machen willst wird ersteinmal eine MPU fällig sein.

Deine Eltern sind ja schon informiert, was haben die denn gesagt?
Wie alt bist du konkret, wenn ich fragen darf?

Edit 1:
Achso, In Bayern geschehen aber auch "Wunder":
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... genbedarf/
Ist aber halt auch München ;-)


VG
HabAuchNeMeinung
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