MPU 2005 bestanden und nun....

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Hannes85
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MPU 2005 bestanden und nun....

Beitrag von Hannes85 »

Hallo.

Wurde Ende 2003 aufgehalten und musste einen Urintest machen zudem folgte dann ein Bluttest 5.9mgL THC und 78,7mgL THC Carbon... in der Probezeit.

Es Folgte dann 2004 der Führerscheinentzug und 2005 die MPU und Paragraph 70 Kurs . Anfang 2006 bekam ich wieder den Führerschein mit 4Jahren Probezeit.


Seit 2003 , an dem Tag der Kontrolle bin ich sauber.

War auch schon in mehreren Verkehrs und Grenzkontrollen . Es wurde nie ein Drogentest verlangt oder nach Drogen gefragt.
1x nach Alkohol(Trinke seit 2008 nichts) und durfte Blasen , im Fahrzeug waren Alkoholisierte Kollegen.


Wie sieht das nach so einer langen Zeit aus bei der Polizei und der Führerscheinstelle aus.
Ist das verjährt oder gelöscht?


Was würde passieren wenn ich ca. 1x im Monat einen Rauchen würde dann 2 Tage nicht am Straßenverkehr teilnehme ....
THC abbauprodukte müssten ja nach 2 Tagen im Urin immernoch messbar sein....!
Würde das die Führerscheinstelle interessieren?

Wie gesagt 1x Joint zu zweit und dann nicht mehr fahren (Konsum Fr. Abend , erste Fahrt frühestens Montag 6 uhr bzw 13uhr)


Mit welchem THC-COOB Wert muss ich bei dem Konsum nach 24 und 48h ca rechnen?


Wie läuft dann so eine Polizeikontrolle ab ?
Urintest ja oder nein ? Oder gleich Bluttest ? Angaben bzw Aussage zum Konsum?


Grüsse
mad
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Re: MPU 2005 bestanden und nun....

Beitrag von mad »

Grundsätzlich sollte man niemals(!) einer Urinprobe oder einem Wischtest zustimmen. Auf die Frage, ob man was getrunken oder geraucht hat, antwortet man grundsätzlich mit NEIN! Man muss bei einer Kontrolle nur seinen Führerschein, Fahrzeugschein, Verbandskasten, Warndreieck und Signalweste zeigen. Ansonsten muss man rein gar nichts sagen oder gar machen. Also auch nicht auf der Linie gehen oder in die Augen leuchten lassen – alles ist freiwillig und wird wenn dann nur GEGEN euch verwendet!

Die Polizei darf euch dann NUR bei einem begründetem Verdacht mit zur Wache nehmen um dort eine Blutprobe zu nehmen. Die Verweigerung der Urinprobe oder anderer Tests ist KEIN Grund! Sollte die Polizei euch ohne ausreichende Begründung mitnehmen wollen, lasst Euch direkt die Dienstnummer, Dienstgrad, Name und Wache geben und sagt, dass Ihr sie anschließend anzeigen werdet wegen Nötigung. Das zieht in der Regel!

Zu Deine Frage: THC ist ziemlich lange nachweisbar, auch im Urin. Wobei der Urin-Wert egal ist, da man ja niemals einer Urinprobe zustimmen wird. Im Blut ist es je nach Konsumverhalten viele Wochen bis Monate nachweisbar. Heißt: wenn Du was geraucht hast, dann bekommen die dich auch dran. Leider kann man die Frage aber nicht exakt beantworten, da es auf die Menge, Häufigkeit und auf den eigenen Körper ankommt; jeder reagiert anders!

Ich fahre übrigens frühestens 4 bis 6 Stunden nach der letzten Einnahme Auto. Allerdings hätte ich dann sicherlich auch extrem hohe Werte zu erwarten, allerdings habe ich keinerlei Ausfallerscheinungen und darf als Patient auch mit solchen Werten fahren.
Hannes85
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Re: MPU 2005 bestanden und nun....

Beitrag von Hannes85 »

Hi und Danke für die Info.


Definiere doch bitte "ausreichende Begründung"

Wenn mann diese Schnelltests (Urin, in die Augen leuchten, auf dem Strich laufen ...etc.) ablehnt ist es doch schon verdächtigt und sie werden dich dann vermutlich gleich mitnehmen.?

Den Bluttest muß ich dann machen ? Oder werde ich gefragt ...etc ?

Oder wie ist es dann eine Nötigung?


Okay Dann ist es doch problematisch wenn mann unter 1.0 Aktiv THC hat und sie nur einen COOH nachweisen können.?


Dachte immer wenn ich unter 1.0 aktiv bin und der COOH nicht über 75/150 COOH ist , ist alles gut und die können mir nichts......?!

Grüsse


PS : wenn ich alle 4 Wochen einen zu zweit rauche und dann mit 48h nicht am Verkehr teilnehme, müsste doch alles Paletti sein ?
Was für "ca" Werte hat mann dann nach dieser Zeit Aktiv und COOH ?
mad
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Re: MPU 2005 bestanden und nun....

Beitrag von mad »

Der Urintest und das in die Augen leuchten ist was komplett freiwilliges. Es hat den einzigen Zweck, dich einer Tat zu überführen. Daher musst Du das nicht machen – und man sollte es grundsätzlich ablehnen. Du musst Dich grundsätzlich nicht selbst belastet, Punkt! Und niemand darf Dir hieraus etwas negatives anlasten. Daher kann ein Verweigern auch niemals ein Grund für die Polizei sein, Dich zu verdächtigen. Erstmal bist Du frei von allen Schulden, bis man Dir das Gegenteil beweist.

Leider ist es so, dass die Polizei durch Tricks einen dazu bekommt, teilzunehmen. Denn aufklären muss Dich die Polizei nicht. Daher: einfach verweigern. Wenn dies dann als Grund genommen wird, Dich mitzunehmen, ist es nicht rechtens – hier also direkt mit einer Anzeige drohen.

Eine ausreichende Begründung könnte sein, wenn Du dich extrem merkwürdig bzw. auffällig verhältst, nach Alkohol oder Cannabis riechst bzw. Dein Auto danach riechst. Auch wenn Du Deine Bong auf dem Beifahrersitz transportierst wäre das ein ziemlich guter Grund. ABER: in die Augen gucken, rote Augen oder sonst was sind KEINE Gründe!

Die Polizei hat es sehr sehr schwer gute und ausreichende Gründe zu finden. Daher versucht sie es immer wieder mit Blut-, Streich- oder anderen Tests. Wenn diese positiv sind, haben sie einen guten Beweis. Ansonsten haben sie nichts! Daher: dieses Tests sind freiwillig, eine Verweigerung darf nicht negativ ausgelegt werden und sie haben einen einzigen Sinn: Dich als Täter überführen. Daher: VERWEIGERN!

Den Bluttest musst Du machen, ja. Aber es muss entsprechende Gründe geben. Früher musste diesen Test ein Richter anordnen. Mittlerweile (willkommen im Rechtsstaat!) dürfen es auch Staatsanwälte oder Polizisten selbst anordnen. Frag vorher nach den Gründen für den Bluttest. Verweigere ihn, aber ohne körperliche Gewalt. Betone, dass die Gründe nicht ausreichend sind und drohe auch hier wieder mit einer Anzeige wegen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft.

Und ganz wichtig: NIEMALS etwas bei der Polizei unterschreiben. Auch das muss man nicht! Auch hier haben die Seiten der Polizei den einzigen Zweck, Dich als Täter zu überführen.

Das mit dem 1,0ng THC im Blut ist aktuell der Richtwert der Gerichte. Aber ob die Führerscheinstelle sich daran hält, steht auf einem anderen Blatt. Aber ich kenne mich hierbei leider kaum aus. Mein Rat ist aber eh der: keine Beweise selbst liefern und somit den Problemen aus dem Weg gehen.

Ein Tipp bzgl. der Kontrolle der Polizei: man sollte Warndreieck und Co. möglichst im Vorderraum haben. Dann spart man sich das Aussteigen aus dem Auto und den Gang zum Kofferraum. Bei dieser Maßnahme kann die Polizei nämlich sonst auffälliges Verhalten erkennen und erhält auch einen Blick in den Kofferraum.

Wenn Du wirklich nur alle 4 Wochen etwas rauchst und dann 2 Tage mit dem Fahren wartest, ist im Blut mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts mehr nachweisbar. Diese Einstellung ist auf alle Fälle vernünftig. Aber Vorsicht, Du kannst auch bei einer Kontrolle unabhängig vom Straßenverkehr Probleme mit der Führerscheinstelle bekommen. Denn diese zweifelt die Fahreignung grundsätzlich an, wenn man regelmäßig (und monatlich gehört locker dazu!) konsumiert.
Hannes85
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Re: MPU 2005 bestanden und nun....

Beitrag von Hannes85 »

Hi Mad,


welchen Grund der Anzeige wäre das ?


Ok evtl weiß jemand noch etwas anderes .... nicht das mich die Führerscheinstelle mir 20mg COOH Probleme bereitet ?

Bei diesem 1x in 4 Wochen Konsum was meinst was da für Werte nach 48h COOH noch da sind ?


Dachte an Urinteststreifen aber welchen Wert sollten diese noch haben?


Ist es nicht so das die Urintest beim COOH als 10fach grösser sind als im Blut ?
Ich glaub ich hab das irgendwo mal gelesen....

Grüsse
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Martin Mainz
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Re: MPU 2005 bestanden und nun....

Beitrag von Martin Mainz »

Lies mal hier wegen Abbau THC-COOH: http://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/ ... schritten/

Welche Rolle spielt die Konzentration von THC-COOH?
Nicht nur die Überschreitung des Grenzwerts von 1 ng THC/mL im Blutserum ist führerscheinrechtlich relevant: Früher wurde auch die Blutkonzentration von THC-COOH, sogar bei THC-Konzentrationen unterhalb des Grenzwertes, in der Fahrerlaubnisverordnung berücksichtigt (→ Verwaltungsrecht). Man versuchte, eine Aussage über die Konsumhäufigkeit zu treffen (einmalig, gelegentlich, regelmäßig). So sollten regelmäßige Cannabiskonsumenten aus dem Verkehr gezogen werden. Dafür wurde der Zusammenhang zwischen Konsumhäufigkeit und THC-COOH-Blutkonzentration untersucht.(36) Mittlerweile reicht sogar jeglicher Nachweis des inaktiven Abbauprodukts THC-COOH (→ nicht nur im Blut) zur Überprüfungsaufforderung aus, da der alleinige Hinweis auf regelmäßigen Cannabiskonsum, auch ohne Verkehrsbezug, Überprüfungsmaßnahmen wie ärztliche Gutachten, Abstinenznachweise, oder medizinisch-psychologische Untersuchungen („MPU“) begründet (→ Fahrerlaubnisverordnung
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Hannes85
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Re: MPU 2005 bestanden und nun....

Beitrag von Hannes85 »

@Martin Mainz


Was heisst das jetzt nun genau?

Für mich ist das etwas zuviel um durch zu blicken ?

Danke
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Martin Mainz
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Re: MPU 2005 bestanden und nun....

Beitrag von Martin Mainz »

tldr:
Martin Mainz hat geschrieben: So 7. Okt 2018, 19:28Mittlerweile reicht sogar jeglicher Nachweis des inaktiven Abbauprodukts THC-COOH (→ nicht nur im Blut) zur Überprüfungsaufforderung aus
Wenn sie Dich testen, kann die MPU kommen. Denn das COOH ist bei regelmäßigem Konsum locker 2 Tage und länger (Wochen) nachweisbar. Zumal es bei Gewichtsabnahme auch wieder freigesetz werden kann, der Körper speichert das gerne.

Dazu noch hier der Satz:
THC COOH hat eine Halbwertzeit von 6 Tagen. Etwa in NRW macht man sich dies bei der Fahreignungsprüfung zunutze. Wenn man im Verkehr wegen des Verdachts auf § 24 a StVG erwischt und Blut abgezapft wird, kriegt man schnell Post von der Fahrerlaubnisbehörde und soll binnen 8 Tagen eine zweite Blutprobe abgeben. Beträgt diese dann mindestens 75 ng/ml THC-COOH ist von regelmäßigen Konsum auszugehen.

Quelle: https://www.strafverteidiger-schueller. ... tininwert/
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Hannes85
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Re: MPU 2005 bestanden und nun....

Beitrag von Hannes85 »

Alle 4 Wochen 1Tüte zu zweit.....

Was für ein COOH ist zu erwarten nach 48h .

Wo liegt der Cut Off 20mg ?
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BUMMBUMM
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Re: MPU 2005 bestanden und nun....

Beitrag von BUMMBUMM »

Dann stell ich auch mal wohldurchdachte frage:
Hängst du an deinem Führerschein?
Falls ja, bleib dabei: "Seit 2003 , an dem Tag der Kontrolle bin ich sauber."


Aber falls dich diese 2te person doch zum Konsum zwingt, siehe hier:
Drogentest
Hannes85
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Re: MPU 2005 bestanden und nun....

Beitrag von Hannes85 »

Hallo,

Natürlich hänge ich an ihm...

Mir geht es ja darum ihn zu behalten und wie ich das vereinbaren kann....


Grüsse
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