Seite 1 von 1

Verstoß gegen Bewährungsauflage

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 10:23
von Gast2004
Guten Morgen,

ich bin neu hier im Forum und wollte mich mal erkundigen ob jemand hier vielleicht noch eine Möglichkeit sieht ob man rechtlich noch was machen kann oder nicht.

Zum Thema:

Ein Mitarbeiter hatte eine Bewährungsstrafe von 3 Jahren wegen diverser Vergehen und als Auflage während der Bewährung musste er öfters Urintests abgeben. Da er einige Termine nicht wahrnahm musste er vor Gericht erscheinen und er gestand ein dass er nicht gekommen war da er was geraucht hatte. Daraufhin wurde seine Bewährungsstrafe aufgehoben. Sein Anwalt hatte daraufhin Beschwerde eingereicht und gemeint dass er da gute Chancen hätte doch noch davon zu kommen. Jetzt hat er gestern Nachmittag einen Anruf erhalten dass er heute um 8 Uhr, 4 Tage vor Weihnachten, seine Haft von 8 Monaten antreten muss.
Er hatte jetzt gerade letzten Monat bei uns angefangen hatte also einen neuen Job, er wäre auch längfristiger eingestellt worden und er hat auch 2 Kinder zuhause.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Re: Verstoß gegen Bewährungsauflage

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 14:10
von Martin Mainz
Hallo Gast und herzlich willkommen im Forum!

Vielleicht könnte er sich das medizinisch verschreiben lassen. Ist eine Indikation gegeben, könnte der Richter auch nachträglich noch Milde walten lassen. Aber große Aussichten sehe ich da auch nicht. Eher für die nächste Bewährung.