Vaporizer von Polizei beschlagnahmt, weitere Konsequenzen?

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Lulu28
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Registriert: Mo 24. Dez 2018, 15:29

Vaporizer von Polizei beschlagnahmt, weitere Konsequenzen?

Beitrag von Lulu28 »

Hallo,
vorab frohe Weihnachten und schöne Feiertage :).
Ich bin neu hier und da ich sonst mit niemanden über das Thema reden kann und hier mit Sicherheit viele Leute mit Ahnung sind dachte ich schließe mich der Gemeinschaft mal an und wollte mal mein Fall schildern und wissen ob ich mein Vaporizer wiederbekomme und ob ich eventuelle Folgen trage bzw. was mein Führerschein angeht o.ä.

Also am Montag gegen 23 Uhr? ginge ich in meiner ruhigen Nachbarschaft und über einen Wanderweg meine Standard Runde und habe mein Vaporizer Mighty von Storz&Bickel benutzt. Kurz vor Ende meiner Runde kam hinter mir ein Auto, ich hatte derzeit nicht mehr gedampft, weil ich die Scheinwerfer sah und hatte den Mighty in die Tasche gesteckt (muss ja nicht jeder wissen das ich das ich konsumiere, vor allem da ich kein Rezept habe).
So nun ist das Auto an mir vorbei, da sehe ich das ist die Polizei die hinter der Kurve, kurz vor mir zum Parken ansetzten wollte. Ich Idiot hab mich in den Moment wie ein Schwerverbrecher gefühlt und dachte nur an das 300€ Gerät in meiner Tasche und hatte nach Konsum natürlich gedacht: "Verdammt die sind hinter mir her, jemand muss die gerufen haben. Was soll ich tun?" Panik geschoben halt... Wie gesagt ich IDIOT hab mich umgedreht und bin natürlich weggelaufen. Daraufhin ist die Polizei mir gefolgt nachdem ich aber Adrenalin in mir hatte bin ich schnell zum klaren Verstand gekommen und habe mir beim weglaufen (10Sekunden?) schon gedachte das war ein Fehler...
Dann habe ich den Polizist gehört HALT STOP. Ich bin stehen geblieben - sollte an die Wand - sollte meine Taschen leeren, währenddessen habe ich denen erklärt das ich gerade konsumiert habe - sollte dann mit zum Auto gehen, ein zweiten Polizei Auto ist dann auch schon gekommen... mir war das natürlich SUPER unangenehm ich hoffe echt nur, dass keiner aus den Fenster geguckt hat... - Jedenfalls sagte die Polizei, dass ich eine Anzeige bekomme wegen Drogenbesitz? keine Ahnung hat er nur einmal erwähnt und das der Vaporizer Beschlagnahmt wird. Ich musste dann noch so ein Zettel unterschreiben das ich kein Widerspruch einlege. Der Polizist meinte noch erfahrungsgemäß wird das eingestellt wegen Aufwand/geringer Menge und ein Tipp für mich ich solle doch lieber in weißen Klamotten rumlaufen dann wäre ich nicht verdächtig, die dachten natürlich ich wäre ein scheiß Einbrecher... Er meinte noch ich solle irgendwie in 2 Wochen bei der Polizei mal anrufen wie es ausschaut wegen den Gerät, weil er sonst nichts dazu sagen konnte und kein Ahnung hatte.
Ich glaube ja nicht dran, dass ich das wiederbekomme und wenn kann ich den Konsum ohne Rezept vergessen, weil ich halt auf meinen Führerschein beruflich angewiesen bin und jetzt zu große Angst habe wieder Strafrechtlich verfolgt zu werden...

So meine Frage ist jetzt was kommt auf mich zu?
Kann ich mein Vaporizer zurückbekommen? (Inhalt vom Vaporizer war ein Metallgefäß mit einem Volumen von 0,15g laut Beschreibung)
Bin ich jetzt auf irgendeiner Liste und ist es möglich jetzt öfters kontrolliert zu werden? Im System müsste doch alles rot leuchten, wenn die mein Kennzeichen vom Auto eingeben oder?
Ich habe ein Führerschein (bereits wegen Cannabis verloren aber bereits wiedererlangt) kann es sein, dass die eine MPU anordnen obwohl ich nicht mit dem Auto gefahren bin? Weil ich habe mal gehört, wenn die Führerscheinstelle an der Eignung Zweifel können die einfach eine MPU anordnen.

Würde mich über die ein und andere Meinung sehr freuen!
Bis dahin ein schönes Weihnachten :)
LuLu
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Martin Mainz
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Re: Vaporizer von Polizei beschlagnahmt, weitere Konsequenzen?

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo Lulu und erst mal herzlich willkommen im Forum.

Solche und ähnliche Fälle wirst Du hier im Forum auch über die Suchfunktion finden.

In Kürze: Da sich ja wahrscheinlich verdampfte Reste im Vapo befinden, ist der Besitz nachgewiesen, es kann also zur Anklage wegen Besitz kommen und der wird dann wohl fallen gelassen (evt. gegen Auflagen).

Die Führerscheinstelle könnte durchaus informiert werden und gesondert an Dich herantreten. Die haben da ihre eigenen Regeln und eine Teilnahme am Strassenverkehr ist dazu nicht notwendig. Wurde denn Dein Blut getestet, oder hast Du gepinkelt?

Ob Du wegen dieser geringen Menge gleich auf eine der Listen (INPO oder POLAS) setzt ist aus meiner Sicht eher unwahrscheinlich, aber schau dazu mal hier: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=7300

Den Vap kannst Du durchaus wiederbekommen, sobald das Verfahren eingestellt wurde, aber da musst Du dann tatsächlich bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gesondert nachfragen.

Alles Gute und vielleicht magst Du uns ja hier auf dem Laufenden halten.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Lulu28
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Re: Vaporizer von Polizei beschlagnahmt, weitere Konsequenzen?

Beitrag von Lulu28 »

Hey Martin danke für die Infos.

Ähnliche Fälle habe ich über die Suchfunktion nicht gefunden.

Einen Blut oder Urin Test musste ich nicht machen.

Ich werde Bericht erstatten wenn das vorbei ist.
cannaness
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Registriert: Mo 17. Dez 2018, 14:42

Re: Vaporizer von Polizei beschlagnahmt, weitere Konsequenzen?

Beitrag von cannaness »

Jetzt zu spät aber evtl. für die Zukunft: Was generellen Beschlagnahmungen oder Haus/-Durchsuchungen angeht: Nichts von der Polizei unterschreiben, damit schießt man sich ggf. selbst ins Bein. Zu keiner Vorladung erscheinen. Direkt nach dem jeweiligen Vorfall sich an einen Anwalt wenden.
gringooo
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Re: Vaporizer von Polizei beschlagnahmt, weitere Konsequenzen?

Beitrag von gringooo »

Mein Kumpel aus Berlin, der Cannabis auf Rezept bekommt hatte eine lustige Begegnung mit der Polizei.
Nachbarn haben die Beamten aufgrund des Geruchs alarmiert und prompt bekam er Besuch.
Er hat dann alle Nachweise an der Tür vorgezeigt orig. Dose und Kassenzettel, Kopie rezept usw. und sagte zu denen auch noch: Bei mir ist allet im grünen Bereich!

Darauf mussten die Beamten lachen und dann sagte der eine zum anderen: tatsache, oh mann was ein Glückspilz! Na dann schön weitermachen!

dann sind sie wieder gegangen :D :D
Lulu28
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Re: Vaporizer von Polizei beschlagnahmt, weitere Konsequenzen?

Beitrag von Lulu28 »

Huhu nach Monaten habe ich dann jetzt ein Brief der Staatsanwaltschaft bekommen und diese wollen mein Vaporizer vernichten lassen wegen den Cannabis Rückständen.. dabei war der nach der Reinigung nur das eine mal benutzt worden und man könnte mir ja wenigstens das Gerät wieder geben ohne den Kühladapter weil nur dort Cannabis Rückstände sind. Außerdem hab ich doch auch schon einige male gelesen das man seine Bong von der Polizei auch wieder bekommt wenn ich mich recht entsinne. Komisch.

Bild

Aber naja kann man wohl nichts dran machen, selbst schuld wenn man ein Straftäter in Deutschland ist ...
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BUMMBUMM
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Re: Vaporizer von Polizei beschlagnahmt, weitere Konsequenzen?

Beitrag von BUMMBUMM »

lol typisch staatsgewalt, rennen alle mit gott-komplex rum.

is jetzt nur einschätzung aber: gerichtliches einziehungsverfahren, sollte der richter eine notwendigkeit der einziehung sehen und diese anordnen, bekommst du die gerichtskosten aufgebrummt. vllt kosten eines mittelprächtigen bis guten vapos.

dann mal zum juristischen:
Der Staatsanwaltschaft behauptet du hast eine strafttat begangen, nun das is sein job, aber festellen muss das ein gericht und nur tatmittel die in einer nachgewiesenen straftat eingesetzt worden sind, können eingezogen werden. darüber hinaus wirst du ja nur zum besitz von btm beschuldigt, tatmittel wäre hier ein behälter. der vapo war lediglich ein indiz dafür dass das bei dir gefundene btm zum eigenkonsum gedacht war. konsum an sich is ja nich strafbar, konsumutensilien im regulären gebrauch unterliegen also niemals §33 bmtg.
das einzige was diese gegenstände prekär macht sind die "Anhaftungen" von BTM. Dieses muss vernichtet werden und nicht verteilt oder zurückgegeben werden.
bei dieser betrachtung hat aber ein 200€ vapo durchaus einen anderen gerichtsstand als ein 5cent plastikbeutel.

Nun, es ist möglich das ein betriebsblinder und cannabishassender richter so einer einziehung stattgeben könnte. Wäre aber a) sehr unwahrscheinlich und b) nicht gerichtsfest im falle eines wiederspruchs.

vernünftig geschriebene "Gegenvorstellung zum o.g. Aktenzeichen" ^^' würde fast immer den richter überzeugen dass es sich hier um ein unverhältnismäßige vernichtung von vermögensgütern handelt.

Aber eine "vernünftig geschriebene "Gegenvorstellung zum o.g. Aktenzeichen"" könnte auch schon den graf koks von der staatsanwaltschaft überzeugen von dem einleiten der gerichtlichen einziehung abzusehen, aber die jungs tun sich idr schwer mit meinung ändern.

Die außergerichtliche Einziehung von Gegenständen im Strafprozeß
gibt nur links von buchshops also hier Nomos ISBN 978-3-7890-6740-2
is der klappentext oder sowas
Um das komplizierte Verfahren der gerichtlichen Einziehung zu vermeiden, hat die Justiz das Rechtsinstitut der außergerichtlichen Einbeziehung entwickelt. Auf Vorschlag des Richters verzichtet der Angeklagte oder der Einziehungsbeteiligte in der Hauptverhandlung auf sein Eigentum an dem Gegenstand und erklärt sich mit der außergerichtlichen Einziehung einverstanden.
Die Arbeit zeigt, daß es sich bei der außergerichtlichen Einziehung um ein Relikt aus der vorkonstitutionellen Zeit handelt. Obwohl das Verständnis der Grundrechte seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes eine deutliche Vertiefung erfahren hat, ist die außergerichtliche Einziehung aus Gründen der Arbeitsentlastung noch weiter ausgebaut worden. Hierdurch wird gegen die Unschuldsvermutung verstoßen und fundamental in die Rechte des Angeklagten und Dritter auf ein faires Verfahren eingegriffen, indem ihnen der gesetzliche Richter entzogen wird. Auch die Übertragung des Eigentums auf den Justizfiskus als zivilrechtliche Folge der außergerichtlichen Einziehung ist sittenwidrig und damit nichtig, weil sie auf 'struktureller Ungleichheit' beruht.

Also falls du auf deine Grundrechte bestehst, sollte folgendes in der gegenvorstellung stehen:
-neupreis gerät
-hinweis auf die höchstens in spuren vorhandenen anhaftungen aufgrund kürzlich erfolgter reinigung
-hinweis auf die beschränkung der anhaftungen auf auswechselbare, also entfernbare Teile des geräts
-anbieten das gerät persönlich abzuholen hilft wahrscheinlich auch

SA macht halt was am einfachsten is, beweismittel zur müllverbrennung und fertig. Alles andere kost mehr und/oder macht mehr aufwand. Deswegen auch das abholen, stell dir mal den papierkram vor wenn der scheiss verschickt werden müsste :shock:
Lulu28
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Re: Vaporizer von Polizei beschlagnahmt, weitere Konsequenzen?

Beitrag von Lulu28 »

Danke Bummbumm für deine ausführliche Antwort :)
bisher habe ich noch nie eine "vernünftig geschriebene Gegenvorstellung zum o.g. Aktenzeichen" geschrieben und ich hätte auch angst das doch irgendwelche Kosten auf mich zu kommen bzw. wenn ich das anfechte würde die Anzeige doch nicht eingestellt werden oder?

hast du damit Erfahrungen gemacht oder woher weißt du soviel?

Ich bin mir echt unschlüssig was ich da jetzt tun soll, zum einen wäre es toll den Vaporizer wieder zu bekommen, aber dafür das Risiko eingehen doch noch angezeigt zu werden oder irgendwelche hohen Kosten zu tragen mhh..
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BUMMBUMM
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Re: Vaporizer von Polizei beschlagnahmt, weitere Konsequenzen?

Beitrag von BUMMBUMM »

nun nach meinem rechtsverständnis würde die notwendigkeit/möglichkeit deinen vapo zur vernichtung einzuziehen in einem gerichtlichen einziehungsverfahren, ein durchgepauktes strafverfahren in der sache "Besitz illegaler BTM" benötigen.
ABER es sind 2 verschiedene Verfahren und wenn der herr Staatsanwalt es wünscht, kann er auch ein einziehungsverfahren ohne gerichtlich festgestellten strafbestand einleiten. der erfolg eines solchen wäre aber wie oben beschrieben sehr abwegig und nicht gerichtsfest.
  • dann zu dem, dass ja das strafverfahren doch wieder aufgerollt werden würde:
  • ich hab mich da mal schlau gemacht und musste feststellen das verfahren die nach dem paragraph 31a behandelt werden(wegen geringfügigkeit "eingestellt")
  • mitnichten abgeschlossen oder eingestellt sind(es wird lediglich von der verfolgung abgesehen, vorläufig...)
  • soll heissen sie ruhen lediglich in irgend nem aktenschrank bei der SA und können jederzeit innerhalb von 10jahren vor gericht gebracht werden.
natürlich sind die chancen dafür höher wenn du der SA nen bösen Brief schreibst, aber selbst wenn die dich dann vor gericht zerren und wegen besitzes geringer menge paar hunnies aufbrummen, wär das immer noch keine rechtfertigung in einem Einziehungsverfahren deinen vapo einzubehalten.

du musst halt mal von deren standpunkt aus sehen, das einfachste is alles at acta legen und der rest wird entsorgt, der will keinen brief von dir haben und auch sonst nix mehr mit dir zu tun haben; deswegen wird mit kosten gedroht, weil er könnte ja alle möglichen strippen ziehen und müsste nix aus eigener tasche bezahlen. Aber es ist zumindest meiner meinung nach nur ne hohle drohung.

mit vernünftig meinte ich aber auch einen netten brief schreiben, mit dem unterton dass dir das geld auch nicht aus dem rippen quellt und neuanschaffung nicht in der tüte is. ton macht die musik ^^

und nein ich hab keine erfahrung mit der rückgabe von beweismitteln, hab lediglich echt viel gesetzestexte studiert in letzter zeit, und anwaltblogs, sonstige juristen und rechtspfleger foren -.-
informierter amateur würd ich das nennen.
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Martin Mainz
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Re: Vaporizer von Polizei beschlagnahmt, weitere Konsequenzen?

Beitrag von Martin Mainz »

Von seiten der SA geht man wahrscheinlich auch davon aus, daß eine Weiternutzung des Vapos auch weiteren Konsum und damit Beschaffung einhergeht und das nicht Sinn der Sache sein kann.

Ich würde in dem Brief vielleicht einen Weiterverkauf geltend machen. Zur medizinischen Nutzen selbstredend. Dann wäre dieses Argument ausgehebelt.

Letztlich musst Du aber selbst entscheiden, ob Du Dir so einen "Spaß" gönnen willst.
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BUMMBUMM
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Re: Vaporizer von Polizei beschlagnahmt, weitere Konsequenzen?

Beitrag von BUMMBUMM »

neuanschaffung ist ein höherer schaden als nur verlust des marktwerts des gebrauchten vapos.
Aber ja natürlich sollte man in dem zusammenhang nicht über den zukünftigen konsum illegaler btm schwadronieren. ;)
Zweck der Benutzung einfach offen lassen.
Falls es dir hilft, ich würd auch mal drüberlesen wenn dus mir per pm schickst.
Lulu28
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Re: Vaporizer von Polizei beschlagnahmt, weitere Konsequenzen?

Beitrag von Lulu28 »

Stimmt eigentlich das schlimmste wäre natürlich wenn der Staat denkt ich konsumiere weiter...^^ daher erspare ich mir lieber den ärger, sicher ist sicher.
Vielen lieben Dank für die Hilfe ;)
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