https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... e-wohnung/Eher wenig überraschend hat das Amtsgericht Frankfurt festgestellt, dass ein konkreter Verdacht auf Drogenhandel aus der eigenen Wohnung heraus den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen kann. Es ging um mehrere Verfahren, mit denen die Vermietfirma der Frankfurter „Platanensiedlung“ gegen Mieter der bekannten Wohnanlage in Frankfurt-Ginnheim vorgeht.
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BtM-Handel gefährdet das Dach über dem Kopf
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