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Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Mi 10. Apr 2019, 07:28
von Atoc_8ha
Bei mir wurden 2 Pflanzen (Indoor) gefunden und sichergestellt. Die beiden hatten noch keine Blüten. Es war nur für mein Eigenkonsum gedacht und auch das erste mal das ich sowas gemacht hatte (Weil ich einfach die Schnauze voll hatte mich mit zwielichtigen Personen auf dem Schwarzmarkt abzugeben). Nun kam eine Polizeiliche Vorladung mit dem Grund "wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Indooranlage)". Den Termin habe ich am 18.04. . Nun habe ich keine Ahnung was ich dort sagen soll und was ich jetzt am besten machen kann.
:?

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Mi 10. Apr 2019, 10:07
von Hanfkraut
Du sagst denen gar nichts.

Notfalls Anwalt

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Mi 10. Apr 2019, 17:01
von GoogleNutzer
Doch, Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum. Sonst nix.

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Mi 10. Apr 2019, 17:40
von Crosser71
Wenn es sich um eine polizeiliche Vorladung handelt (und nicht um eine gerichtliche), bist du nicht verpflichtet dort zu erscheinen.

Ich würde die Einladung zum Kaffee freundlich ablehnen, da es vermutlich nicht mal Kaffee geben wird. ;)

Wenn du dir unsicher bist, kannst du das auch (d)einen Anwalt machen lassen.

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Mi 10. Apr 2019, 23:45
von Atoc_8ha
Erstmal Danke für die Antworten.
Das Problem ist, ich kann mir kein Anwalt leisten.
Also ist es besser zum Termin zu erscheinen aber nix zu sagen außer meine Daten(Name, Vorname, Geburtstag etc.)?

Hier noch die Polizeiliche Vorladung:
Bild

Ich habe keine Ahnung ob ich ohne Anwalt da raus komme und was man machen kann damit meine Exiztenz nicht zerstört wird.

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 01:05
von Wildwuchs
Meines Wissens ist es so, wie Crosser71 schreibt. Und zwar musst du dort nicht hingehen.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 07:56
von Martin Mainz
Wildwuchs hat geschrieben: Do 11. Apr 2019, 01:05 Meines Wissens ist es so, wie Crosser71 schreibt. Und zwar musst du dort nicht hingehen.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Ja, das stimmt. Nur ein Richter kann dich zwingen zu erscheinen. Anrufen, absagen, kein Grund notwendig. Zur Not nachfragen, ob man verpflichtet ist zu erscheinen, die müssen dann nein sagen. Die werden alles mögliche erzählen, warum das schlecht für dich ist, aber das ist alles Blödsinn.

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 09:52
von Atoc_8ha
Ich werde dort mal durchrufen und absagen.
Letzendlich wird das ja alles zum Richter weitergehen, oder?
Was könnte da alles noch auf mich zu kommen?

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 12:20
von GoogleNutzer
Grundsätzlich muss dir nachgewiesen werden dass du was illegales gemacht hast. Kommt jetzt darauf an wie gesprächig du warst als die Pflanzen entdeckt wurden.

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 13:48
von Atoc_8ha
Ich habe mich noch zu garnichts geäußert ^^. Naja sie könnten mir auf alle fälle den Anbau nachweisen. An den Pflanzen war ja noch nix dran. Naja mal schauen. Ich werd mal nach und nach ein Update dazu abgeben. :ugeek:

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 17:06
von Martin Mainz
Kann gut sein, daß das wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Muss man halt abwarten.

Atoc_8ha hat geschrieben: Do 11. Apr 2019, 13:48 Ich werd mal nach und nach ein Update dazu abgeben. :ugeek:
Ja, das wäre super!

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Do 11. Apr 2019, 18:07
von Crosser71
Wirst aber wahrscheinlich Post von der Führerscheinbehörde bekommen.

Die sind leider jetzt wohl scharf auf deinen Führerschein geworden vermute ich mal.

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Sa 13. Apr 2019, 05:48
von qestionmaster
Atoc_8ha hat geschrieben: Mi 10. Apr 2019, 07:28 Bei mir wurden 2 Pflanzen (Indoor) gefunden und sichergestellt. Die beiden hatten noch keine Blüten. Es war nur für mein Eigenkonsum gedacht und auch das erste mal das ich sowas gemacht hatte (Weil ich einfach die Schnauze voll hatte mich mit zwielichtigen Personen auf dem Schwarzmarkt abzugeben). Nun kam eine Polizeiliche Vorladung mit dem Grund "wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Indooranlage)". Den Termin habe ich am 18.04. . Nun habe ich keine Ahnung was ich dort sagen soll und was ich jetzt am besten machen kann.
:?
Wie bist du eigentlich so schnell aufgeflogen? Bei zwei Pflänzchen die noch nicht mal Blühen wirst du ja wohl kaum großartig eine Anlage aufgebaut haben oder irgendwelche starken Gerüche entwickeln? Das sieht für mich stark nach Verrat aus dem Freundeskreis aus...

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Di 16. Apr 2019, 01:07
von Atoc_8ha
Crosser71 hat geschrieben: Do 11. Apr 2019, 18:07 Wirst aber wahrscheinlich Post von der Führerscheinbehörde bekommen.

Die sind leider jetzt wohl scharf auf deinen Führerschein geworden vermute ich mal.
Ach ich kann ohne Führerschein gut leben ^^.
qestionmaster hat geschrieben: Sa 13. Apr 2019, 05:48 Wie bist du eigentlich so schnell aufgeflogen? Bei zwei Pflänzchen die noch nicht mal Blühen wirst du ja wohl kaum großartig eine Anlage aufgebaut haben oder irgendwelche starken Gerüche entwickeln? Das sieht für mich stark nach Verrat aus dem Freundeskreis aus...
Ich habe keeeine Ahnung. Habe eigentlich wenig Bekannte und nur einen guten Freund. Wäre aber gut möglich.


Ich danke euch allen für eure Antworten.
Ich werd jetzt die Zeit abwarten und immer ein Update geben um euch am laufenden zu halten.
:)

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Di 16. Apr 2019, 16:51
von M. Nice
Mit einem Anwalt kannst Du Akteneinsicht beantragen und kannst feststellen,
warum die Polizei kam.

MfG
M. Nice

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 09:34
von GoogleNutzer
Wie ist es ausgegangen?

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Di 9. Jun 2020, 07:53
von Atoc_8ha
Bis jetzt kam noch nix.
Hatte den Termin nicht wahrgenommen und seitdem ist totenstille.

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Fr 12. Jun 2020, 23:12
von Vaporisator
Hm, komisch.
bei nem Kumpel kam auch mal nie etwas zurück nach ner Anzeige wegen geringer Menge aber.
Nur, 2 sollten doch eigtl nicht so schnell untern Tisch fallen...
Naja, hoffentlich.

Re: Verstoß gegen BtMG

Verfasst: Mo 31. Aug 2020, 22:27
von Z-W-E-I
Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, hast du die Möglichkeit einen Anwalt nach BRAGO-Gebühren zu bezahlen. Einfach mal googeln. Bin mir aber nicht mehr sicher ob das noch aktuell ist.