Auf Massenveranstaltung erwischt

Antworten
jackyherer
Beiträge: 3
Registriert: Di 16. Jul 2013, 21:34

Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von jackyherer »

Liebe Freunde...

ich habe ein kleines Problem. Na zumindest hoffe ich, dass es Kleines bleiben wird.

Folgendes:

War vor kurzem auf der Ruhr in Love in Oberhausen und wurde dort, nachdem ich heil durch die Taschenkontrolle gekommen war, von einer Polizistin am Arm gepackt und mitgenommen. Ich würde so orientierungslos aussehen, war ihre Begründung. Mh, ich fand dort sahen eine Menge anderer Leute noch viel orientierungsloser aus. Hatte noch nichtmal was konsumiert vorher. Naja, wie dem auch sei.
Ich bin zum Zelt mitgegangen, wollte ja schließlich keine Probleme machen und hoffte auch anschließend wieder das Festival weiter besuchen zu dürfen, was zum Glück der Fall war. Die Beamtin führte mich in eine Zeltkammer, zog sich schon Handschuhe an und fragte mich, ob ich Betäubungsmittel mit mir führe. Das verneinte ich natürlich, obwohl ich ungefähr 1 Gramm Cannabis in einem Tütchen mit in meinem BH rumtrug. Dann kam eine zweite Beamtin dazu.
Ich wurde abgetastet und das Tütchen wurde selbstverständlich gefunden. Zu dieser Zeit wurde von der anderen guten Frau meine Tasche kurz geöffnet, eine Strickjacke herausgenommen kurz ausgeschüttelt, des weiteren wurde in meine Zigarettenschachtel hineingeschaut. Meine Tasche wurde weder komplett ausgeräumt, noch wurde meine Geldbörse durchsucht. Schon komisch. Meine Hosen musste ich nämlich runterlassen. Komplett. Achso, die Socken durfte ich auch anbehalten. Dieses ganze Prozedere fand wie gesagt in dieser Zeltkammer statt, die jedoch nach aussen hin nicht ganz blickdicht war. Also für mich war das echt deprimierend alles.
Wurde in einem anderen aufgebauten Trailer vernommen, habe zugegeben, dass das Gras mir gehört. Ich glaube, dass sollte man ja eben nicht tun...

Ja ich weiß, dass man selbst schuld ist, wenn man (leider) illegale weiche Drogen mit auf so eine Veranstaltung nimmt. Das ist mir ganz klar und ich bin selbst schuld.
Muss aber auch noch dazu sagen, dass ich strafrechtlich nie aufgefallen bin. Habe quasi eine weiße Weste. Deswegen hat sich diese erste richtige Begegnung irgendwie doch in mein Bewusstsein gedrängt und ich mache mir eben viele Sorgen.
Soweit so gut. Meine Fragen sind:

1. Habe ich vielleicht zu befürchten, dass meine geringe Menge nicht greift, weil es auf einer Massenveranstaltung gefunden wurde? (Fremdgefährdung etc..?) Ist eine Geldstrafe zu befürchten?
2. Leider ist mein Personalausweis vor kurzem abgelaufen und ich habe einmal den Perso mit alter Adresse und einmal meinen Führerschein gezeigt. Habe aber meine derzeitig aktuelle Adresse auch angegeben. Wie verhält es sich da mit der MPU? Bin ja schließlich kein Auto gefahren.
3. Was ist mit einer Hausdurchsuchung? (Ist vielleicht übertrieben und ohne richterlichen Beschluss nicht möglich, aber beschäftigt mich dennoch.)
4. Wie lange bleibt der Eintrag im Verzeichnis der Polizei, sollte es fallengelassen werden?

Wie gesagt ich hoffe, dass diese Sache fallengelassen wird. Und ich mir einfach nur zu viele Gedanken mache.
Wäre dankbar für jede eurer Antworten.

Schönen Abend noch 8-)
'Verliert euren Kopf und findet eure Sinne wieder!'
*Fritz Perls
Florian Rister
Board-Administration
Beiträge: 3374
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 15:43
Wohnort: Berlin

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von Florian Rister »

Nein du bist nicht Schuld. Schuld ist das System.

Du wirst aber in diesem Fall (fast) garantiert keine Strafe bekommen. Ein Gramm in NRW wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt im Normalfall.

Ich hoffe du hast gegenüber der Polizei keine Angaben zu deinem Konsumverhalten gemacht, dann drohen auch keine führerscheinrechtlichen Probleme.
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von bushdoctor »

jackyherer hat geschrieben: War vor kurzem auf der Ruhr in Love in Oberhausen und wurde dort, nachdem ich heil durch die Taschenkontrolle gekommen war, von einer Polizistin am Arm gepackt und mitgenommen. Ich würde so orientierungslos aussehen, war ihre Begründung...
"Orientierungslosigkeit"... so wie Du das beschreibst, ist dies ein höchst zweifelhafter "begründeter Anfangsverdacht".
jackyherer hat geschrieben: Ich bin zum Zelt mitgegangen, wollte ja schließlich keine Probleme machen
Juristisch gesehen bist Du also FREIWILLIG mitgegangen... Hier wäre Deine Chance gewesen, aus dieser Nummer herauszukommen, in dem Du die Rechtsgrundlage für Deine "Verhaftung" erfragt hättest. Vermutlich hätte die nette Polizistin dann erklärt, dass es sich um KEINE Verhaftung handeln würde, was Dich dann zu der Frage gebracht hätte, ob Du dann nach der Feststellung der Personalien gehen könntest... Wichtig ist auch immer nachzufragen, ob man als Zeuge oder Verdächtigter befragt wird. In beiden Fällen muss aber ein Tatbestand genannt werden, der im Raume steht. Als Verdächtigter kann man GRUNDSÄTZLICH die Aussage VERWEIGERN... Also Zeuge muss man aussagen, kann aber angeben, "dass man sich nicht mehr erinnern kann."
jackyherer hat geschrieben: 1. Habe ich vielleicht zu befürchten, dass meine geringe Menge nicht greift, weil es auf einer Massenveranstaltung gefunden wurde? (Fremdgefährdung etc..?) Ist eine Geldstrafe zu befürchten?
Bei einer Menge von 1g kommt Fremdgefährdung eigentlich nicht in Frage... => Eigenbedarf

"Geldstrafe" könnte allerdings trotz Einstellung drohen. Da kenne ich die Details in NRW nicht. (google:"Einstellung gegen Geldauflage")
jackyherer hat geschrieben: 2. Leider ist mein Personalausweis vor kurzem abgelaufen und ich habe einmal den Perso mit alter Adresse und einmal meinen Führerschein gezeigt. Habe aber meine derzeitig aktuelle Adresse auch angegeben. Wie verhält es sich da mit der MPU? Bin ja schließlich kein Auto gefahren.
Der Perso ist kein Problem! Den hättest Du auch gar nicht vorzeigen müssen... Wichtig ist, dass Du wahrheitsgemäße Angaben über Deinen Namen und Deine "Wohnhaft" gemacht hast ("Personalienfeststellung").
Es könnte aber sein, dass du ein Ordungswidrikeitsverfahren wegen des abgelaufenen Personalausweises bekommst... Sollten aber nicht mehr als ein paar 10Euro sein...
jackyherer hat geschrieben: 3. Was ist mit einer Hausdurchsuchung? (Ist vielleicht übertrieben und ohne richterlichen Beschluss nicht möglich, aber beschäftigt mich dennoch.)
Theoretisch könnte eine Hausdurchsuchung drohen, falls sich ein Richter findet, der das "unterschreibt" oder der Staatsanwalt "Gefahr im Verzug" sieht... In NRW aber eher unwahrscheinlich (mein Bauchgefühl).
jackyherer hat geschrieben: 4. Wie lange bleibt der Eintrag im Verzeichnis der Polizei, sollte es fallengelassen werden?
Zwischen 2 und 5 Jahren... ich kenne die Polizeivorschriften in NRW nicht.
Methusalem
Beiträge: 53
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 20:54

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von Methusalem »

Im Grunde ist dieser Mini-Bust nur halb so schlimm, denn strafrechtlich ist da von Seiten der Staatsanwaltschaft nichts zu holen. Das Vergangene ist daher zu vernachlässigen, aber nicht Dein zukünftiger Umgang mit illegalen Substanzen. Mag der Strafantrag im Sande verlaufen, die Strafverfolgungsbehörden vergessen den Fehltritt nicht. Die Polizei weiß nun, wer Du bist, was sich insbesondere bei Verkehrskontrollen nachteilig auswirken kann. Daher solltest Du Dir für die Zukunft überlegen, Dich so weit zu tarnen, dass Du nicht ins polizeiliche „Rasta“ passt und übersehen wirst. Zur Schau getragene Extravaganzen, die ausschließlich der Eitelkeit dienen, erwecken nun einmal Aufmerksamkeit – von allen Seiten, auch der unliebsamen. Erst wenn Du von Leuten hörst, dass man Dir das Kiffen gar nicht ansieht, bist Du einigermaßen sicher vor einem Wiederholungsfall.
Ein Haschgiftberufsverbrecher muss sich wie jeder andere Ganove verleugnen – so will es das Gesetz.
jackyherer
Beiträge: 3
Registriert: Di 16. Jul 2013, 21:34

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von jackyherer »

Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

Ich dachte auch schon, dass es fallengelassen wird. Denke da muss ich mir jetzt nicht weiter nen Kopf machen. Sollte unerwarteterweise noch was auf mich zukommen, werde ich mich nochmal hier melden.

Angaben zu meinem Konsumverhalten hab ich nicht gemacht, hab so gut wie gar nicht mit denen geredet. Und als die Frau mich dort am Arm gepackt hatte, da denkt man doch direkt, dass man gar keine Wahl hat und mitgehen muss... Und bevor man sich dann dort weigert und womöglich hinterher vom Gelände fliegt, da kooperiert man doch eher. Kenne mich aber ehrlich gesagt auch null damit aus, wie man sich genau verhält, wie meine Rechte genau sind etc. Vielen Dank jedenfalls für die Erklärung bushdoctor.

Dass ein Eintrag trotz fallengelassener Anzeige noch gespeichert bleibt ist mir echt ein Rätsel, schließlich habe ich im Endeffekt ja gar keine Straftat begangen.... Naja das ist wahrscheinlich ein weitere unnötige 'Sicherheitsvorkehrung' unseres Staates. Ich weiß es echt nicht.

Zu der Sache mit dem Raster. Ich will mal von mir behaupten, dass ich überhaupt gar nicht ins typische Raster passe, welches die Polizei von einer 'Drogenabhängigen' hat (Mehr sind wir ja schließlich nicht für die). Freunde, auch Nichtkonsumenten und meine Eltern, sagen, dass man es mir überhaupt gar nicht ansieht. In meiner dreijährigen Berufsausbildung im Einzelhandel ist es auch niemandem je aufgefallen.
Und: Ich trage auch keine Extravaganzen zur Schau. ;-)
Aber wenn dann und wann mal Verkehrskontrollen stattfinden und jetzt beispielsweise mein TÜV abgelaufen wäre, sehen die ja trotzdem was da mal gewesen ist, oder? Da nützt es mir auch nichts, nicht ins Raster zu passen.


Ich wünsche euch allen noch nen schönen Tag.
Genießt das Wetter! :-)
'Verliert euren Kopf und findet eure Sinne wieder!'
*Fritz Perls
Vorarim
Beiträge: 408
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 13:09

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von Vorarim »

jackyherer hat geschrieben: Dass ein Eintrag trotz fallengelassener Anzeige noch gespeichert bleibt ist mir echt ein Rätsel, schließlich habe ich im Endeffekt ja gar keine Straftat begangen.... Naja das ist wahrscheinlich ein weitere unnötige 'Sicherheitsvorkehrung' unseres Staates. Ich weiß es echt nicht.
Unsere Ordnungsliebhaber begründen das mit der hohen Wiederholungswahrscheinlichkeit und auch damit, dass man dich sehr wahrscheinlich nicht beim ersten Mal erwischt hat.
Darüber hinaus hast du lt. Gesetzgebung ja eine Straftat begangen ( mag diese Gesetzgebung auch noch so falsch sein, zugegeben). Das man das Ganze dann eventuell einstellt liegt lediglich daran, dass schlichtweg kein "öffentliches Interesse" daran besteht dich deswegen vor Gericht zu zerren.

Aber Kopf hoch, die Zeit geht auch rum und irgendwann kannst du den Eintrag löschen lassen. Solltest dir, sofern du das wiederholen möchtest bewusst sein, dass es beim nächsten mal anders ausgehen könnte und ggf etwas vorsichtiger sein was das Versteck angeht.
Hanfige Gruesse

Vorarim

Bot-Schrecken und Forenputze ;)

P.S. Habe ich einen Fehler gemacht? Dann schreibt mir einfache eine PN :)
Dude
Beiträge: 32
Registriert: Sa 25. Mai 2013, 21:15

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von Dude »

In was für einer Welt leben wir eigentlich.

Man stelle sich mal vor es ginge hier um die eigene Tochter.
Man lässt seine Tochter (Bsp.17-18 Jahre alt) auf eine Party/Festival gehen und nicht Ihr Freund (was als Vater schon schlimm wäre), sondern die Polizei wühlt in ihrem Höschen rum. Das alles wegen ein wenig Gras, da muss man sich nicht wundern das die Gewaltbereitschaft gegen die Ordnungshüter ansteigt.
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von bushdoctor »

jackyherer hat geschrieben: Dass ein Eintrag trotz fallengelassener Anzeige noch gespeichert bleibt ist mir echt ein Rätsel, schließlich habe ich im Endeffekt ja gar keine Straftat begangen.... Naja das ist wahrscheinlich ein weitere unnötige 'Sicherheitsvorkehrung' unseres Staates. Ich weiß es echt nicht.
Das ist "Juristerei"...
Die Anzeige wird ja nicht fallengelassen, sondern nur das Verfahren (u.U. gegen Geldauflage) eingestellt = Schuldeingeständnis!
Wenn Du also dem Schreiben des Staatsanwalts (wo die Einstellung drin steht) nicht (schriftlich oder mündlich zu Protokoll gegeben) widersprichst, dann AKZEPTIERST Du die Anschuldigungen und gestehst somit Deine Schuld ein. Dadurch entsteht die Rechtsgrundlage, auf der "Dein Fall" in den Polizeicomputer wandert und dort (je nach Landesvorschriften) ein paar Jahre stehen darf...

Vorsicht: manchmal wird die Löschung "vergessen", also in zwei-drei Jahren mal nachrecherchieren.
jackyherer hat geschrieben: Aber wenn dann und wann mal Verkehrskontrollen stattfinden und jetzt beispielsweise mein TÜV abgelaufen wäre, sehen die ja trotzdem was da mal gewesen ist, oder? Da nützt es mir auch nichts, nicht ins Raster zu passen.
Richtig!
Und noch was: Sofern Du in den nächsten Jahren von der Polizei kontrolliert wirst, besteht aufgrund des Eintrags im Polizeicomputer bei Dir IMMER ein "begründeter Anfangsverdacht" auf Betäubungsmittel... Du kannst Dich somit nun nicht mehr so einfach einer Konrolle entziehen, indem Du auf die fehlende Rechtsgrundlage hinweist...
Benutzeravatar
DrGonzo
Beiträge: 693
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 17:42

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von DrGonzo »

Und wieder ein schönes Beispiel dafür, das es gefährlicher ist sich "weg zu ducken", als sich aktiv für eine andere Politik einzusetzen. Konsumenten sind nicht entkriminalisiert und eine solche Behandlung durch die Polizei trägt sicherlich nicht zum Vertrauen der Bürger gegenüber der Polizei/dem Staat bei.

Halt uns auf dem Laufenden und setz dich bitte auch für eine ander Drogenpolitik ein, damit meinen Kindern eine solche Behandlung ersparrt bleibt.
Für einen rationalen und verantwortungsvollen Umgang mit psychoaktiven Substanzen und Menschen die sie konsumieren.
jackyherer
Beiträge: 3
Registriert: Di 16. Jul 2013, 21:34

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von jackyherer »

Vorarim hat geschrieben:Aber Kopf hoch, die Zeit geht auch rum und irgendwann kannst du den Eintrag löschen lassen. Solltest dir, sofern du das wiederholen möchtest bewusst sein, dass es beim nächsten mal anders ausgehen könnte und ggf etwas vorsichtiger sein was das Versteck angeht.
Das Lustige ist ja, dass ich das Tütchen noch kurz vorm Eingang von der Tasche in die Kleidung gesteckt hab. Ne ich denke, dass ich einfach gar nichts mehr mit auf solche Veranstaltungen nehmen werde. Da ist mir das Risiko doch zu hoch.

Dude hat geschrieben:Man stelle sich mal vor es ginge hier um die eigene Tochter.
Man lässt seine Tochter (Bsp.17-18 Jahre alt) auf eine Party/Festival gehen und nicht Ihr Freund (was als Vater schon schlimm wäre), sondern die Polizei wühlt in ihrem Höschen rum. Das alles wegen ein wenig Gras, da muss man sich nicht wundern das die Gewaltbereitschaft gegen die Ordnungshüter ansteigt.
Gut, dass das Gehirn - zumindest meins - schlechte Erfahrungen schnell verdrängen kann.
Aber echt! Trotzdem denk ich mir manchmal: 'Jo, nur wegen nem bisschen Gras.' Ihr hättet die sehen sollen, die echt mega betrunken waren. Solche Leute machen mir Angst!

bushdoctor hat geschrieben:Vorsicht: manchmal wird die Löschung "vergessen", also in zwei-drei Jahren mal nachrecherchieren.
Danke für den Hinweis!

DrGonzo hat geschrieben:Halt uns auf dem Laufenden und setz dich bitte auch für eine ander Drogenpolitik ein, damit meinen Kindern eine solche Behandlung ersparrt bleibt.
Ich gebe mein Bestes. Ich versuche möglichst vielen Leuten aus meinem Umfeld nahezulegen (natürlich rede ich nicht auf sie ein, ergibt sich eher in Diskussionen), dass es viele Themen gibt, über welche nicht täglich in den Nachrichten berichtet wird... Davon gibt es ja echt genug! Problem ist: Ich kann mich nicht überall frei zu diesem Thema äußern, da man schnell in eine Schublade gesteckt wird. Einige wissen ja wie die aussieht, in den Augen von konservativen Mitbürgern.

Wie gesagt, ich werde mich hier wieder melden und bald mal weitere Themen eures Forums durchforsten.
Echt ne super Seite! Seit der Petition vor ein paar Jahren besuche ich sie immer mal wieder!
:geek:
'Verliert euren Kopf und findet eure Sinne wieder!'
*Fritz Perls
Benutzeravatar
overturn
Beiträge: 826
Registriert: Di 14. Feb 2012, 03:46
Wohnort: NRW

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von overturn »

bushdoctor hat geschrieben: Der Perso ist kein Problem! Den hättest Du auch gar nicht vorzeigen müssen... Wichtig ist, dass Du wahrheitsgemäße Angaben über Deinen Namen und Deine "Wohnhaft" gemacht hast ("Personalienfeststellung").
Man muss den Personalausweis sehr wohl vorzeigen, vorausgesetzt man hat ihn dabei. Angaben können ausreichen, dies liegt jedoch alleine im Ermessen des Beamten. Wer sich weigert, findet sich unter Umständen auf der Wache wieder - eher unnötiger Ärger ,)
"Never doubt that a small group of thoughtful, committed citizens can change the world. Indeed, it is the only thing that ever has."
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von bushdoctor »

overturn hat geschrieben: Man muss den Personalausweis sehr wohl vorzeigen, vorausgesetzt man hat ihn dabei.
Naja, "müssen"... es gibt keine Vorschrift oder Gesetz, dass einem "Bundesbürger" das Mitführen eines Ausweises zur Pflicht macht, also kann man immer auch behaupten, dass man ihn nicht dabei hat, ohne in rechtliche Schwierigkeiten deswegen zu kommen. Darauf wollte ich eigentlich hinaus...
overturn hat geschrieben: Angaben können ausreichen, dies liegt jedoch alleine im Ermessen des Beamten. Wer sich weigert, findet sich unter Umständen auf der Wache wieder - eher unnötiger Ärger ,)
Da hast Du natürlich Recht! Wenn´s "dumm" läuft kann man zur Personalienfeststellung auf die Wache mitgenommen werden (und kann sich auch nicht dagegen wehren).
Prinzipiell reicht es aber aus, dass man seinen Namen und seine Meldeadresse nennt. Man kann aber dazu "verdonnert" werden, später nochmal auf der Polizeiwache mit seinem Ausweis zu erscheinen...

Tipp zur "Stressvermeidung": Der Personalausweis hat den Vorteil, dass man nicht einmal mit der Polizei reden muss. Es reicht, den "Mitgliedsausweis" auszuhändigen.
"Sie haben das Recht zu schweigen!"
4Auge
Beiträge: 62
Registriert: Di 15. Jan 2013, 09:22

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von 4Auge »

Je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr frage ich mich, ob eine solche Kontrolle rechtlich überhaupt haltbar ist.
Ich könnte verstehen, wenn es eine große Kontrolle auf dem Rückweg gäbe, in der die Fahrtüchtigkeit der Heimfahrer geprüft wird. Das ließe sich im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auch auf sichere Füße stellen.

Was passiert denn aber hier? Verdachtsunabhängig werden im großen Stile Kontrollen durchgeführt, Durchsuchungen und Schweisstests durchgeführt, und das offensichtlich auf dem Veranstaltungsgelände.

Ich billige der Polizei hier höchstens das Recht zu.
- Polizisten in Zivil das Gelände und die Personen beobachten zu lassen
- Einzuschreiten, um Handel zu verhindern
- Jemandem, der sich beim Konsum beobachten läßt, Drogen abzunehmen
(bei diesen beiden Unterpunkten läßt sich sicher auch die Durchsuchung im Zelt rechtfertigen)
- Personen, die hilflos wirken, den Sanitätskräften zuzuführen, sofern die Person nicht widerspricht bzw. den Eindruck macht, dass sie noch Herr/Frau ihrer Sinne ist

(Ich stell mir gerade die gleiche Situation beim Oktoberfest vor.... Das wäre wohl kaum durchzusetzen.... Ohne eine Armee.... Eine sehr große Armee...)

Was für eine Handhabe hätte denn hier die Polizei, wenn man sagt: Hier ist mein Personalausweis. Ich werde aber nicht mitkommen, und mich auch in keinem Zelt ausziehen? Und bleiben Sie mir bloß mit diesem Test vom Leibe? Welchen Zweck erfüllt denn hier der Schnelltest, bitteschön? Hier geht es um straffreien Konsum, nicht um die Teilnahme am Straßenverkehr!

Muss der Veranstalter solche Zelte dulden? (Klar - könnte an irgendwelche Auflagen liegen...?)
Oder kann er gar von seinem Hausrecht Gebrauch machen?
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von bushdoctor »

4Auge hat geschrieben:Je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr frage ich mich, ob eine solche Kontrolle rechtlich überhaupt haltbar ist.
Warum? Ist doch alles FREIWILLIG... Man muss sich ja nicht kontrollieren lassen, wenn kein begründeter Anfangsverdacht ausgesprochen wurde.
4Auge hat geschrieben: Was für eine Handhabe hätte denn hier die Polizei, wenn man sagt: Hier ist mein Personalausweis. Ich werde aber nicht mitkommen, und mich auch in keinem Zelt ausziehen? Und bleiben Sie mir bloß mit diesem Test vom Leibe? Welchen Zweck erfüllt denn hier der Schnelltest, bitteschön? Hier geht es um straffreien Konsum, nicht um die Teilnahme am Straßenverkehr!
Den letzten Satz mit dem "Konsum" würde ich weg lassen, da dies evtl schon einen "begründeten Anfangsverdacht" darstellt, der (rechtlich) weitere Durchsuchungsmaßnamen rechtfertigen könnte...

Den Rest der Aussage kann man aber getrost so stehen lassen. Ich würde es aber kürzer machen:
Hier ist mein Personalausweis...(SCHWEIGEN und warten bis die Daten überprüft wurden, KEIN "Smaltalk"!)... Spricht etwas dagegen, dass ich weitergehen kann oder möchten Sie mich festhalten? Falls NEIN, dann werde ich jetzt weitergehen!
4Auge hat geschrieben: Muss der Veranstalter solche Zelte dulden? (Klar - könnte an irgendwelche Auflagen liegen...?)
Oder kann er gar von seinem Hausrecht Gebrauch machen?
Hausrecht gilt immer! Der Veranstalter kann aber vermutlich über Auflagen zur Duldung gezwungen werden. Ich kenne mich da aber rechtlich nicht aus.
Benutzeravatar
DrGonzo
Beiträge: 693
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 17:42

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von DrGonzo »

Warum? Ist doch alles FREIWILLIG... Man muss sich ja nicht kontrollieren lassen, wenn kein begründeter Anfangsverdacht ausgesprochen wurde.
Kleine Ergänzung - imho darf dich die Polizei durchsuchen wenn du dich in einem bestimmten Umkreis von gefährlichen Orten (bspw. Bahnhöfen) aufhältst. Auch bis zu 30 km hinter der Bundesgrenze darf man dich durchsuchen.
Und jetzt rate mal wer sagt was ein gefährlicher Ort ist - richtig die Polizei. Wer sollte das auch besser wissen.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Polizei ihre Macht nicht missbraucht.
Für einen rationalen und verantwortungsvollen Umgang mit psychoaktiven Substanzen und Menschen die sie konsumieren.
Benutzeravatar
bushdoctor
Beiträge: 2373
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
Wohnort: Region Ulm

Re: Auf Massenveranstaltung erwischt

Beitrag von bushdoctor »

DrGonzo hat geschrieben: Kleine Ergänzung - imho darf dich die Polizei durchsuchen wenn du dich in einem bestimmten Umkreis von gefährlichen Orten (bspw. Bahnhöfen) aufhältst.
Das ist richtig! Diese "Orte" sind aber speziell definiert und können nicht mal "eben so" von einer Streifeneinheit vor Ort auf die Schnelle deklariert werden. Dort darf die Polizei manchmal auch Durchsuchungen "einfach so" durchführen... zumindest hat sich dies so "eingebürgert".

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen sind eingentlich überall möglich, dank der Erfindung der Schleierfahndung. Berlin schein laut dem Wikipedia-Artikel hierbei eine Ausnahme zu sein. Seit 2004 gibt es dort wohl offiziell keine Schleierfahndung mehr...

Wichtig: eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle schließt keine Durchsuchung mit ein. Eine Durchsuchung "ist ist ein Instrument der Strafverfolgung, der -vollstreckung sowie der Gefahrenabwehr.", d.h. es muss sich zumindest ein begründeter Anfangsverdacht ergeben haben um diesen "schweren Eingriff" in die Grundrechte zu rechtfertigen - es sei denn, man befindet sich an einem "gefährlichen Ort" oder wird vom Zoll, der Bundes- oder Landespolizei im Rahmen der Grenzsicherung kontrolliert.
DrGonzo hat geschrieben: Auch bis zu 30 km hinter der Bundesgrenze darf man dich durchsuchen.
Und jetzt rate mal wer sagt was ein gefährlicher Ort ist - richtig die Polizei. Wer sollte das auch besser wissen.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Polizei ihre Macht nicht missbraucht.
Soweit ich erfahren konnte, definiert einen "gefährlichen Ort" die "oberste Ordungsbehörde" (Stadt, Regierungsbezirk, Land, Bund, weis-der-geier!?) und nicht die Polizei...

Wer mehr über "gefährliche Orte" wissen möchte: Die Konstruktion ‚gefährlicher Orte‘. Eine Problematisierung mit Beispielen aus Berlin und Leipzig

Wer sich mal tiefer in die Rechtsmaterie einfuchsen möchte findet hier vielleicht einen guten Ausgangspunkt: Jura-Forum: Halbgott in grün - verdachtsunabhängige Durchsuchung

Mein Fazit aus dem Ganzen: Soetwas wie "Recht" oder gar "Rechtsstaat" existiert nicht! Es handelt sich ausschließlich um das "Recht des Stärkeren/Mächtigeren". Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist es, sich einfach wie ein nasser Sack fallen zu lassen, sobald einem die Polizei "dumm" kommt. Sollen sie mich doch hintragen wohin sie wollen. Die machen doch sowieso, was sie wollen! Da muss ich doch nicht auch noch mitmachen, oder?
Antworten

Zurück zu „Repressionsfälle & Rechtsfragen“