Hallo zusammen,
in meinem Briefkasten hatte ich heute ein Schreiben von der Polizei. In dem Schreiben wird mir ein Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis einschließlich Zubereitung gemäß §29(1) Nr. 1 BtmG erhalten. Die angebliche Straftat soll im Jahr 2018 erfolgt sein.
Nun soll ich am 13.01.2020 zur Vernehmung bei der Polizei erscheinen.
Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen, wie ich mich nun am besten verhalten soll? Eine Rechtsschutzversicherung besitze ich leider nicht.
Danke für eure Hilfe!
Hans
Vorladung wegen einer Straftat
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- Registriert: So 8. Dez 2019, 10:58
Re: Vorladung wegen einer Straftat
Hi,
erstmal solltest du entspannt bleiben. Die Vorladung dient der Polizei erstmal zur Wahrheitsfindung. Die beschuldigen dich nur, aufgrund welcher Erkenntnisse auch immer und wollen dir weitere Informationen zum Tatvorwurf entlocken, damit die Staatsanwaltschaft ggf. einen Strafprozess starten kann. Entweder du machst gar nichts oder du gehst hin, trinkst nen Kaffee auf deren Kosten und machst dort keine weiteren Angaben außer denen zu deiner Person (Name, Adresse, Geburtsdatum). Zu weitergehenden Fragen kannst du die Aussage verweigern. Unterschreiben solltest du auf keinen Fall irgendwas. Die Sache wird erst interessant, wenn du eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhälst. Der solltest du dann folgen und dir dann ggf. auch Rechtsbeistand holen.
Sicherheitshalber solltest du aber in der nächsten Zeit keine größeren Mengen des Krautes in deiner Wohnung vorhalten. Ich halte es zwar für unwahrscheinlich, dass die nach über einem Jahr noch eine Hausdurchsuchung
durchführen. Aber man weiß ja nie. Vermutlich wird das Verfahren sowieso eingestellt. Was sollen die dir nach der langen Zeit noch nachweisen... Hätten die wirklich was in der Hand, dann hätten die dich sicher schon längst besucht.
Allgemeine Verhaltensregeln zum Umgang mit der Polizei findest du auch auf der Homepage des DHV:
https://hanfverband.de/inhalte/cannabis ... tensregeln
Falls es dann doch zu einem Strafprozess kommen sollte, dann lies dir mal die Informationen zur Justizkampagne des DHV durch:
Auch wenn man nicht den langen Weg bis vor das BVG gehen will, so kann man zumindest den Richter und die am Prozess Beteiligten nerven,
indem man das ganze 100-Seiten-Ding da verlesen lässt. Gibt dann zumindest ein bisschen persönliche Befriedigung und kostet nichts.
https://hanfverband.de/richtervorlage
erstmal solltest du entspannt bleiben. Die Vorladung dient der Polizei erstmal zur Wahrheitsfindung. Die beschuldigen dich nur, aufgrund welcher Erkenntnisse auch immer und wollen dir weitere Informationen zum Tatvorwurf entlocken, damit die Staatsanwaltschaft ggf. einen Strafprozess starten kann. Entweder du machst gar nichts oder du gehst hin, trinkst nen Kaffee auf deren Kosten und machst dort keine weiteren Angaben außer denen zu deiner Person (Name, Adresse, Geburtsdatum). Zu weitergehenden Fragen kannst du die Aussage verweigern. Unterschreiben solltest du auf keinen Fall irgendwas. Die Sache wird erst interessant, wenn du eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhälst. Der solltest du dann folgen und dir dann ggf. auch Rechtsbeistand holen.
Sicherheitshalber solltest du aber in der nächsten Zeit keine größeren Mengen des Krautes in deiner Wohnung vorhalten. Ich halte es zwar für unwahrscheinlich, dass die nach über einem Jahr noch eine Hausdurchsuchung
durchführen. Aber man weiß ja nie. Vermutlich wird das Verfahren sowieso eingestellt. Was sollen die dir nach der langen Zeit noch nachweisen... Hätten die wirklich was in der Hand, dann hätten die dich sicher schon längst besucht.
Allgemeine Verhaltensregeln zum Umgang mit der Polizei findest du auch auf der Homepage des DHV:
https://hanfverband.de/inhalte/cannabis ... tensregeln
Falls es dann doch zu einem Strafprozess kommen sollte, dann lies dir mal die Informationen zur Justizkampagne des DHV durch:
Auch wenn man nicht den langen Weg bis vor das BVG gehen will, so kann man zumindest den Richter und die am Prozess Beteiligten nerven,
indem man das ganze 100-Seiten-Ding da verlesen lässt. Gibt dann zumindest ein bisschen persönliche Befriedigung und kostet nichts.
https://hanfverband.de/richtervorlage
Re: Vorladung wegen einer Straftat
Hi,
ich wollte mich nochmal melden, wie es ausgegangen ist. Nachdem ich die Vorladung bei der Polizei abgesagt habe, habe ich nach 2 Wochen Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ich wohne übrigens in der Mitte Deutschlands.
Nun noch ein kurze Frage:
Wie lange bleibt der Vorfall im Polizeisystem? Wird nach einer gewissen Frsit gelöscht? Ich frage, weil ich Angst habe, erneut Post zu bekommen und weil ich Angst vor einer möglichen Polizeikontrolle im Straßenverkehr habe.
Ich bin echt entäuscht von unserem Rechtsstaat. Der Mensch neigt nun mal zu Süchten (Rauchen/Trinken/Essen,...). Warum werde ich in die dunkle Ecke gestellt, nur weil ich Weed rauche? Warum muss ich mein Weed über dunkle Kanäle kaufen? Warum soll Weed gefährlicher sein als z.B. Wodka? Ist schon mal jemand an einer Überdosis Weed gestorben? Zum Kotzen...
ich wollte mich nochmal melden, wie es ausgegangen ist. Nachdem ich die Vorladung bei der Polizei abgesagt habe, habe ich nach 2 Wochen Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ich wohne übrigens in der Mitte Deutschlands.
Nun noch ein kurze Frage:
Wie lange bleibt der Vorfall im Polizeisystem? Wird nach einer gewissen Frsit gelöscht? Ich frage, weil ich Angst habe, erneut Post zu bekommen und weil ich Angst vor einer möglichen Polizeikontrolle im Straßenverkehr habe.
Ich bin echt entäuscht von unserem Rechtsstaat. Der Mensch neigt nun mal zu Süchten (Rauchen/Trinken/Essen,...). Warum werde ich in die dunkle Ecke gestellt, nur weil ich Weed rauche? Warum muss ich mein Weed über dunkle Kanäle kaufen? Warum soll Weed gefährlicher sein als z.B. Wodka? Ist schon mal jemand an einer Überdosis Weed gestorben? Zum Kotzen...
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Re: Vorladung wegen einer Straftat
Hallo,
Du wirst im POLAS deines Bundeslandes 10 Jahre gespeichert werden.
Löschung also frühestens zum 31.12.2030
Les Dir mal hier:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=7300
HabAuchNeMeinung
Re: Vorladung wegen einer Straftat
Also da muss ich Dich leider enttäuschen... POLAS et al haben - glaube ich - zehn Jahre bevor ein Eintrag gelöscht wird. Das ist unser "tolles" Rechtssystem.
Das kann ich und vermutlich jeder Legalisierungs-Befürworter sehr gut verstehen. Sind ja auch die richtigen Fragen, die Du stellst... aber aus Sicht der Justizbehörden ist das "zu einfach". Traurig. Ich beschäftige mich damit auch jeden Tag und bin nach mehr als 30 Jahren zu dem Schluss gekommen, dass es nichts bringt - so lange wir Gesetze haben wie das BtmG.Canaboy69 hat geschrieben: ↑Sa 1. Feb 2020, 11:32 Ich bin echt entäuscht von unserem Rechtsstaat. Der Mensch neigt nun mal zu Süchten (Rauchen/Trinken/Essen,...). Warum werde ich in die dunkle Ecke gestellt, nur weil ich Weed rauche? Warum muss ich mein Weed über dunkle Kanäle kaufen? Warum soll Weed gefährlicher sein als z.B. Wodka? Ist schon mal jemand an einer Überdosis Weed gestorben? Zum Kotzen...
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
- Martin Mainz
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Re: Vorladung wegen einer Straftat
Als nächstes meldet sich vielleicht noch die Führerscheinbehörde bei dir um dir eine MPU aufzudrücken.
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Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Vorladung wegen einer Straftat
Was aber Rechtswidrig wäre da kein Bezug zum Straßenverkehr und das Verfahren mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt wurde.... Bei mir kam 2012, als mir was vergleichbares passiert ist zumindest nix.Martin Mainz hat geschrieben: ↑Sa 1. Feb 2020, 14:22 Als nächstes meldet sich vielleicht noch die Führerscheinbehörde bei dir um dir eine MPU aufzudrücken.
Allerdings ist seit dem Vorfall definitiv kein Fahrzeug mehr auf mich zugelassen
Und ich werde am 01.01.2023 eine Anfrage starten ob und was noch über mich gespeichert ist.
In die bundesweiten Datenbanken hat es der Vorfall bei mir zumindest nicht "geschafft", in INPOL liegen keine Erkenntnisse über mich vor
VG
HabAuchNeMeinung