Zu unrecht beschuldigt, hohe Geldstrafe?!

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Azalot
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Zu unrecht beschuldigt, hohe Geldstrafe?!

Beitrag von Azalot »

Hi und zwar hatte ich ende letzten Jahres eine Hausdurchsuchung (im Beschluss stand was von Erwerb von Haschisch übers Darknet und dass ich damit gehandelt hätte, was allerdings nicht zutrifft), gefunden wurden dann 5-6g weed, eine waage und paar zipper, mein Handy haben sie auch mitgenommen.

Nach ein paar Wochen kam dann post von der Polizeistelle wie ich mich denn dazu äußern möchte (straftat: herstellung und handel von cannabis/haschisch), hab mich dann schriftlich auf der rückseite kurz geäußert dass ich die mir vorgeworfenen straftaten nicht begangen hab und dachte damit hat sichs weil ich mir wirklich nix vorzuwerfen hab (ausser dem Besitz der geringen Menge).

nun wieder 2 Monate später kommt Post vom gericht Strafbefehl: bei mir wurde 6 gramm haschisch?!?!(ähm nein :D) gefunden und daher wird mir Handel in 4 fällen vorgeworfen, strafe 90 tagessätze a 40€ (3600€) :lol:

jetz Sitz ich hier und frage mich was zur Hölle soll der scheiß :D klar ich hatte 5 gramm weed daheim, aber dafür zahl ich doch jetz keine 3,6k €

meine frage jetzt: was wäre denn ungefähr die höchststrafe für den besitz einer geringen menge (bayern) und ganz wichtig, ich lege jetzt natürlich Einspruch ein und nehme das nicht so hin und gehe vor Gericht, bekomme ich die ganzen kosten Erstattet, oder muss ich die trotzdem zahlen, weil 5-6 gramm hatte ich ja trotzdem zuhause, was eine straftat darstellt?? hab halt 0 geld und nerv für den mist z.Z. -.- ich versteh die welt nichmehr..

danke für jede Antwort <3
LG az
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Cookie
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Re: Zu unrecht beschuldigt, hohe Geldstrafe?!

Beitrag von Cookie »

Azalot hat geschrieben: So 19. Jan 2020, 13:51 meine frage jetzt: was wäre denn ungefähr die höchststrafe für den besitz einer geringen menge (bayern) und ganz wichtig, ich lege jetzt natürlich Einspruch ein und nehme das nicht so hin und gehe vor Gericht, bekomme ich die ganzen kosten Erstattet, oder muss ich die trotzdem zahlen, weil 5-6 gramm hatte ich ja trotzdem zuhause, was eine straftat darstellt??
Meines Wissens stellen die selbst in Bayern ein bis 6g, also brauchst Du da keine Angst zu haben. Aber das hängt natürlich auch vom Gericht / dem Richter ab. Kann also niemand genau sagen. Im Zeifel immer widersprechen und mit der offensichtlichen Verfassungwidrigkeit begründen.
Zuletzt geändert von Cookie am Di 21. Jan 2020, 09:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Azalot
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Re: Zu unrecht beschuldigt, hohe Geldstrafe?!

Beitrag von Azalot »

ok danke! für die 5,9 gramm haben sie anscheinend 15 tagessätze berechnet, verrückt..
ich würde das ganze am liebsten ohne anwaltskosten regeln, also schreib ich jetz einfach meinen einspruch selbst und wenns zu einer verhandlung kommt sag ich halt wies ist, nämlich dass ich lediglich diese 5,9 gramm für eigenbedarf hatte.

oder wär das nicht so klug? ich hab halt echt keine lust jetzt groß geld auszugeben für etwas was ich nichtmal gemacht habe :/
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Cookie
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Re: Zu unrecht beschuldigt, hohe Geldstrafe?!

Beitrag von Cookie »

Ich würde sagen, was wahr ist, und dass der Rest eine Lüge ist. Woher bzw. von wem wäre vielleicht noch interessant, aber wird wohl nicht rauszukriegen sein... 3600 € bist Du aber nicht bereit, zu zahlen - für etwas, dass Du nicht getan hast. Wenn das das Ergebnis wäre, bliebe Dir der Gang durch die Instanzen zwecks Verfassungsklage!
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