Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

JoMedic 64658
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von JoMedic 64658 »

Glaubt ihm kein Wort! Strafanzeigen gegen Beamte erfordern Ermittlungen die dauern alleine dieser Umstand hemmt diese Polizisten.
Er verwechselt Dienstaufsichtsbeschwerde mit Strafanzeige, vermutlich um seine Kollegen zu schützen und mit der Diskriminierung so weiter machen zu können wie bisher. :(
Freno
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Freno »

JoMedic 64658 hat geschrieben: Do 3. Mär 2022, 16:17 Glaubt ihm kein Wort! Strafanzeigen gegen Beamte erfordern Ermittlungen die dauern alleine dieser Umstand hemmt diese Polizisten.
(...)
Woher weißt Du das ? Was ich hier schreibe, beruht auf meinen Erfahrungen in der Justiz von der Referendarzeit 1992-96 und dann bis zu meinem gesundheitlichen Zusammenbruch 2010 als selbstständiger Rechtsanwalt. Ich war nicht nur dabei, sondern "mittendrinn" im Repressionsapparat, habe auf vertrautem Fuß mit Richtern und Staatsanwälten verkehrt. Es wäre mal interessant zu wissen, woher Deine Erkenntnisse stammen sollen. Du hast selbst Erfahrungen gemacht ? Mit vielen anderen - selbstverständlich sehr zuverlässigen Leuten - gesprochen ? Einen Kumpel bei der Kripo oder einen Kumpel, der eine Cousine hat, deren Schwager seine Exfrau mal mit einem von der Kripo ne Pizza essen war ? Okay - das ist jetzt Polemik, aber manchmal kann ich es auch nicht an mir behalten.

Ich habe viele hunderte von Strafverfahren als Staatsanwaltschafts-Referendar und Strafverteidiger "live" miterlebt und mitgestaltet, und genauso viele Ermittlungsakten gelesen. Ich habe selbst als Referendar bei der Staatsanwaltschaft hunderte solcher "Revanche-Strafanzeigen" mit dem Gummistempel einstellen dürfen.

Strafanzeigen erfordern in sehr vielen Fällen überhaupt keine Ermittlungen, weil sie "unschlüssig" sind, von vorneherein keine Hinweise auf Straftaten enthalten. Ich habe oben beschrieben, daß "Revanche-Strafanzeigen" von Beschuldigten, die Gegenstand von belastenden Ermittlungsverfahren geworden sind, "buisness as usual" in der Justiz und häufig auch Teil einer "Konfliktverteidigungs-Strategie" sind - ich will mich nicht unnötig wiederholen.

Ich versuche hier, auf Grundlage meiner früheren Erfahrungen in der Justiz Hinweise zu geben, wie man in Repressionsfällen möglichst glimpflich davon kommt. Die "Konfliktverteidigung", wozu solche "Revanche-Anzeigen" gehören, kann nur dann erfolgversprechend sein, wenn der Beschuldigte / Angeklagte die Möglichkeit hat, wirklich jede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, um "Chaos zu verbreiten". Das erfordert entsprechende anwaltliche Vertretung. Als Laie durchschaut man das Getriebe der Justiz nun mal nicht. Solche anwaltliche Vertretung ist enorm teuer und für "Otto Normalkiffer" nicht erreichbar. Wer es "kraft eigener Wassersuppe" versucht, geht unter, handelt sich Vorstrafen ein, die das ganze weitere Leben über das Bundeszentralregister - das "Führungszeugnis" - empfindlich beeinträchtigen können, mitunter für Delikte, die bei angemessener Verteidigung noch nicht mal zu einer Vorstrafe führen würden, sondern zu einer Verfahrenseinstellung ohne Auflagen oder nur "ein paar kleine Scheine". Aktuell kann man in Ansehung der anstehenden (Teil-)Legalisierung sogar mit Freisprüchen rechnen - wenn man vernünftig verteidigt wird.

Wer meint, Strafanzeigen gegen Polizeibeamte, die einen mit illegalem Cannabis erwischt haben, würden die eigene Position im - derzeit noch - zwangsläufig folgendem Strafverfahren verbessern, oder generell Polizeibeamte von Kontrollen abhalten, weil sie dann Angst vor Strafanzeigen bekämen, der reitet sich selbst ins Verderben und nützt niemandem etwas.

Wer meint, bei Polizeikontrollen oder sonstigen Repressionsfällen "Hanf-Politik" machen zu müssen, der kann das meinethalben tun. Aber er sollte auch wissen, was ihn erwartet: "eins mit dem Vorschlaghammer voll in die Fresse" - jaja, das ist schon wieder Polemik, schon gut, schon gut.
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Martin Mainz
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Martin Mainz »

JoMedic 64658 hat geschrieben: Do 3. Mär 2022, 16:11 ab jetzt wird mit Gewalt geantwortet ...
Von der Anwenundung von Gewalt möchte ich dringend abraten und Aufrufe zur Gewalt werden im Forum auch nicht geduldet. Du drückst hier deine Einzelmeinung aus, ist ok, aber das Forum distanziert sich hiermit von solchen Methoden.
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Freno
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Freno »

Aus gegebenem Anlass wiederhole ich noch einmal, daß Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte eine eigenständige Straftat darstellt, die von der Justiz sehr ernst genommen wird - schließlich richtet sich diese Straftat indirekt auch gegen die Justiz selbst. Erst recht wenn diese Gewalt mit Waffen (das in diesem Sinne alle Gegenstände, die die Körperkraft verstärken) oder in gemeintschaftlicher Tatbegehung angewandt wird oder zu Körperverletzungen, ja dem Tod der unmittelbar betroffenen Opfer führt, sind Freihheitsstrafen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können, fast schon die Regel. Zudem treten bei entsprechenden Voraussetzungen die allgemeinen Straftatbestände zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung usw) "erschwerend hinzu".

Immer wieder liest man hier, das Cannabis-Verbot sei verfassungswidrig und daher ungültig, so daß die Maßnahmen von Polizei und Justiz zur Durchsetzung des Cannabis-Verbots ihrerseits rechtswidrig wären, Straftaten (Nötigung, Freiheitsberaubung usw), wogegen man ein Notwehrrecht in Anspruch nehmen könne.

Man kann es kaum anders ausdrücken: das ist "tiefstes Absurdistan", in das sich völlig ahnungslose "Hobbyjuristen" verirrt haben. Die Annahme der Richtigkeit einer solchen These würde es nämlich jedwedem einzelnen eröffnen, "kraft seiner Wassersuppe" jedwedes Gesetz ausser Kraft zu setzen, womit aller staatlicher Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, auch jedweder Form der Demokratie, die Grundlage entzogen würde.

Auch ein "falsches Gesetz", das wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht - va die Verfassung und die in ihr garantierten Grund- und Menschenrechte - verstößt, "rechtswidrig" und "nichtig" ist, kann Geltung beanspruchen solange die Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit nicht im dafür vorgesehenen Verfahren der Verfassungsgerichtsbarkeit mit letzter Autorität festgestellt worden ist. Etwas anderes gilt nach der heute noch anerkannten "Radbruchschen Formel" nur dann, wenn ein Gesetz sich soweit vom Grundgedanken der Gerechtigkeit entfernt hat, daß ein "unerträglicher Widerspruch" zu diesem Grundgedanken entstanden ist, wie etwa bei den "Nürnberger Gesetzen" der Nazis. (Diese Formel ist von dem Rechtswissenschaftler Radbruch kurz nach 1945 entwickelt worden, um zur juristischen Aufarbeitung des "NS-Unrechts-Rechts" beizutragen.)

Von so einem unerträglichen Widerspruch zum Leitgedanken der Gerechtigkeit kann beim Cannabisverbot in der heute noch geltenden Fassung schon alleine deswegen keine Rede mehr sein, weil Cannabis als Medikament inzwischen zugelassen und verhältnismässig einfach erhältlich ist. Geringfügige Verstöße werden seit dem "Haschisch-Urteil" des BVerfG im Jahre 1993 schon gar nicht mehr verfolgt - die Repressionen des Verbots richten sich heute fast ausschließlich gegen notorische Mehrfachtäter, Händler und Großhändler, illegale "Importeure" und "Produzenten", wobei letztere idR nicht tätig werden, um der leidenden Menschheit ein Gutes zu tun, sondern aus Gewinnerzielungs- und Steuerhinterziehungsabsicht. Für den Privatkonsumenten ist das Verbot heute zu einer leicht zu tragenden Bürde geworden. Es ist legitim, auf seine Aufhebung mit demokratischen Mitteln hinzuwirken und wie es aussieht, steht diese Aufhebung sogar recht nahe bevor.

Von einem "Widerstandsrecht" des Einzelnen kann daher nicht die geringste Rede sein.
freifahrt
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von freifahrt »

Muss mich da jetzt auch mal zu Thema äußern:

Strafanzeige gegen Ermittlungsbeamte ist vollkommen in Ordnung und Gesund!

Gewalt ist und kann aber auch meiner Meinung nach kein Mittel sein!!

Es ist in der Regel die reine Willkür des Ermittlungsbeamten ob er jemanden zur Blutprobe (und damit einer begangenen Körperverletzung) zwingt!

Menschen sind keine Automaten und nicht alle sind gleich, eben Menschen!

Wenn man dem Ermittlungsbeamten nun vollkommen vernünftig erklären konnte, dass eine solche Maßnahme überflüssig und absolut sinnlos ist, womit Du diese Maßnahme als Angriff auf Dich siehst, eben als Körperverletzung, sollte das ein verständiger Mensch begreifen!

Dem Ermittlungsbeamten bleibt ja nun schließlich die freie Wahl, konntest Du ihn mit Deinen Argumenten überzeugen oder veranlasst er doch lieber seine rein willkürliche Maßnahme, nämlich Deine Körperverletzung.

Darf und muss ja zum Glück jeder selbst für sich entscheiden – der Ermittlungsbeamte wie eben auch der Betroffene.

Also überlegt bitte sehr wohl was Ihr tut, diese Vortests suchen IMMER nur nach Abbauprodukten – NIE nach dem Wirkstoff und jeder kennt sich selbst doch wohl am besten um dann die richtige Entscheidung zu treffen – die Welt ist zum Glück lange nicht so beschränkt wie uns das Teilweise weisgemacht werden soll.

Gewalt kann IMMER nur zu einer Verschlechterung der Situation beitragen – setzt Eure Kräfte lieber sinnvoll ein.

Die Gedanken eines ausgegrenzten „Cannabis-Verbrechers“ mal dazu :mrgreen:
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M. Nice
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von M. Nice »

Freno hat geschrieben: So 6. Mär 2022, 12:59 Aus gegebenem Anlass wiederhole ich noch einmal, daß Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte eine eigenständige Straftat darstellt, die von der Justiz sehr ernst genommen wird
Da gebe ich dir vollkommen Recht.
ABER, juristisch dagegen wehren ist legitim und wichtig, auch wenn man dann trotzdem meistens den kürzeren zieht (sogar mit Zeugen!). Gegen dieses Klientel (Vollstreckungsbeamte) ist es sehr schwierig vorzugehen und dann Recht zu bekommen - eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus :!:
ABER wenn sich keiner gegen diese Zustände wehrt, ändert sich nix und die Willkür wird noch schlimmer. Und wenn die Intervention gegen dieses Klientel klappt, sind die selbigen betroffenen Beamten so richtig angepisst :mrgreen: --> keine Beförderung, arbeitslos, keine Pensionsansprüche, etc.
Freno hat geschrieben: So 6. Mär 2022, 12:59 Geringfügige Verstöße werden seit dem "Haschisch-Urteil" des BVerfG im Jahre 1993 schon gar nicht mehr verfolgt - die Repressionen des Verbots richten sich heute fast ausschließlich gegen notorische Mehrfachtäter, Händler und Großhändler, illegale "Importeure" und "Produzenten" ... Für den Privatkonsumenten ist das Verbot heute zu einer leicht zu tragenden Bürde geworden.
FAKE NEWS, warum verbreitest Du so einen Schwachsinn??? Die Repressionen des Verbots richten sich heute fast ausschließlich gegen KONSUMENTEN (Die großen Fische fangen sie (meistens) nicht) :!:
Hier ein aktuelles Beispiel:
Strafverfolgung wegen 0,2g Cannabis, so sieht die Realität aus :!:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/pr ... en,SwH2jhF


Ich habs dir ja schon mal gepostet:
Bei Deiner Einstellung solltest Du freiwillig auf Cannabis verzichten, Du hast es nicht verdient.

https://www.hanfverband-forum.de/viewto ... 381#p93381


MfG
M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
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Cookie
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Cookie »

@M. Nice: Sieh' an... das kommt davon, wenn man gewisse Posts schon nicht mehr liest ;). Gut aufgepasst und volle Zustimmung!
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
beggo
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von beggo »

Man läuft auf der Polizeiwache eigentlich immer ins Leere, wenn man dort Anzeige oder Ähnliches gegen die eigenen Reihen stellen möchte. Ist ja aber auch klar irgendwo.
Du solltest bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag und Strafanzeige gegen die Beamten stellen. Das geht ganz ohne Anwalt. Z.B. wegen Verstoßes gegen §343 Aussageerpressung, §240 StGB Nötigung, §344 StGB Verfolgung Unschuldiger, §239 StGB Freiheitsberaubung und §223 StGB Körperverletzung, §340 Körperverletzung im Amt. Sie hatten ja keinen begründeten Anfangsverdacht für die Maßnahmen. Es gibt keinerlei Mitwirkungspflicht bei so einer Aktion! Du musst nur Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste zeigen, und nach Aufforderung aussteigen. Durchsuchung von Dir, Auto, Kofferraum sind nicht erlaubt. Augenleuchten, Urin und Auskünfte sind freiwillig und sollten so auch angekündigt werden. Blutentnahme braucht einen begründeten Anfangsverdacht (das Ablehnen der freiwilligen Mitwirkungsmaßnahmen, ein bestehender BtmG Eintrag oder rote Augen sind kein begründeter Anfangsverdacht), man muss aber mit zur Blutentnahme sollte dem und allen anderen erschlichenen Polizeiaktionen aber verbal widersprechen!
Und selbst wenn die Ermittlungen ins Leere laufen, die Beamten bekommen definitiv einen Akteneintrag, dass gegen sie ermittelt wurde. Das bedeutet für sie, dass sie erstmal für einige Zeit nicht mehr befördert werden können. Und falls dieses Verhalten der Beamten schon öfters aktenkundig wurde, dann haben sie die Arschkarte.

Bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag und Strafanzeige zu stellen ist nichts Ungewöhnliches sondern ein normaler Vorgang. Wissen nur die wenigsten. Die Mehrheit denkt, dass geht routinemäßig nur bei den Cops, stimmt aber nicht.

LG
Beggo
Zuletzt geändert von beggo am Mo 7. Mär 2022, 21:50, insgesamt 3-mal geändert.
Freno
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Freno »

M. Nice hat geschrieben: Mo 7. Mär 2022, 09:32
(...)

Bei Deiner Einstellung solltest Du freiwillig auf Cannabis verzichten, Du hast es nicht verdient.

(...)

MfG
M. Nice
Das geht leider nicht, weil mir Cannabis vom Psychiater verschrieben worden ist.

Zu dem übrigen Blödsinn der "Hobby-Juristen" ohne die geringste Ahnung "vom Geschäft" der Rechtspflege, die sich ihren Sermon aus den gutmenschlichen Fingern saugen, habe ich mich schon in den früheren Posts ausführlich geäussert. Ich werde ungerne "persönlich" - aber manchmal ist auch bei mir der Punkt erreicht, wo "es reicht".

Wer sich nach den Ratschlägen dieser hobby-juristischen Vollpfosten richtet, die sich hier im Forum einer gewissen "Position" erfreuen können, wird seine Quittung im real existierenden Rechtsstaat bekommen und die kann sehr, sehr schmerzlich werden - und "nachhaltig" das ganze weitere Leben versauen.

Ich habe hier noch NIEMALS etwas davon gelesen, daß Strafanzeigen gegen Polizisten etc. irgendeinen konkreten Erfolg gebracht hätten. Es wird immer nur allgemein herausposaunt, das müsse so sein weil Menschenrechte, blablaba und irgendwelche ergoogleten Paragraphen, die diese Großmäuler nicht einordnen können, weil sie von Juristerei null Ahnung haben. Keiner von diesen hobbyjuristischen Großmäulern hat auch nur die geringste Ahnung, wovon er/sie/es spricht. Niemand von diesen Schwätzern hat eine juristische Ausbildung , geschweige denn in einem juristischen Beruf gearbeitet !

In einem anderen thread ist die Frage aufgeworfen worden, ob es einen Zusammenhang gebe zwischen Cannabis und Intelligenzquotient. Allmählich neige ich zu der Auffassung, daß Cannabiskonsum ab einer gewissen Schwelle tatsächlich negative Auswirkungen auf die Denkfähigkeit haben könnte.
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Martin Mainz
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Re: Warnung vor Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte

Beitrag von Martin Mainz »

So. jetzt kommen wir alle mal wieder runter und lassen die persönlichen Beleidigungen und Anfeindungen stecken.

Ich schließ den Strang zur Abkühlung.
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