Sammlung CBD Razzien

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Martin Mainz
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Martin Mainz »

Nürnberg: Darum ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen CBD-Händler

...
Was kam dabei heraus? Nichts. Die Experten konnten wie schon zuvor ihre Kollegen der Rechtsmedizin in Freiburg kein THC feststellen, heißt es heute auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Der Verdacht, die GmbH könnte gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, löste sich in Luft auf.

Die Staatsanwaltschaft sieht jetzt aber einen anderen Punkt kritisch, der dem Hersteller juristisch Schwierigkeiten bereiten könnte: "Wir haben nun Anklage wegen Imitat-Handels erhoben. Die verkauften Produkte enthielten zwar kein THC - aber es ist strafbar, wenn man so tut als sei der Wirkstoff darin enthalten", erklärt Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Der Erwerber dieser Erzeugnisse werde getäuscht, sagt sie.
...
Dass die Aufmachung, die Darbietung der Produkte eine Täuschung sei, zeige sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft an diversen Merkmalen: Da sei der kiffende Affe auf der Ware oder die Bezeichnung der Produkte. "Es sind Namen wie auch Sorten von Marihuana auf dem Schwarzmarkt genannt werden." Außerdem wurde auch "bröckchenhaltiges Material angeboten, das von der Optik große Ähnlichkeit mit Marihuana hat", berichtete ein Polizeisprecher, als die Produkte Anfang Februar sichergestellt wurden. Oberstaatsanwältin Gabriels-Gorsolke weist allerdings vorsichtshalber darauf hin, dass wie in jedem Fall so auch in dieser Sache vor einem Gerichtsbeschluss die Unschuldsvermutung gelte.
..
Der Fall wäre wohl schon längst vor Gericht verhandelt worden. Bereits im Mai versendete die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Doch die hatte einen kleinen Formfehler, der sie juristisch unbrauchbar machte: Es fehlte das Datum.


Quelle: https://www.nordbayern.de/region/nuernb ... 1.11404076
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Cbd-bude
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Cbd-bude »

Das ist doch einfach unglaublich. Es ist ja auch tatsächlich Marihuana, aber einfach nur mit dem Wirkstoff CBD. Was kann man dazu noch sagen?
patogh
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Gilt eine CBD Blüte in einem Joint als verarbeitet und ist somit legal?

Beitrag von patogh »

Hallo und was geht ab?

Ich lese immer wieder dass der Verkauf von CBD Blüten in unverarbeitete Form noch immer illegal sein soll? Sprich wenn ein Cafe eröffnet wird, und dort werden CBD Blüten verkauft - ist dies illegal? In jedem Bundesland?

Bei der ganzen Thematik wird jedoch darauf hingewiesen dass CBD in verarbeitete Form, sprich öl, Naschereien etc. legal ist und auch kein gewerblicher oder wissenschaftlicher Zweck dahinter stecken muss damit der Verkauf legal ist.

Mein Gedanke: THC Blüten verarbeiten - zerkleinern und als Joint rauchfertig oder in Süssigkeiten wie Brownie etc. zum verkauf anbieten - somit ist doch die THC Blüte verarbeitet - oder etwa nicht? Ist dies dann legal und kann ohne Probleme verkauft werden?

Ein expliziter Hinweis ist gesetzlich nicht gegeben was das Wort "verarbeitet" betrifft und welche Definition "verarbeitet" in Zusammenhang mit CBD steht - Wenn z.B. Aloe Vera in einem Shampoo vorhanden ist dann gilt hiermit das Aloe verarbeitet oder?

Freue mich auf euere Antworten und eventuelle Paragraphe oder gerichtliche Urteile die dafür oder gegen dem ganzen sprechen.

Peace
ganjaman420
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Re: Gilt eine CBD Blüte in einem Joint als verarbeitet und ist somit legal?

Beitrag von ganjaman420 »

Gute Frage. Vielelicht weiß das jemand bei der Cannabiswirtschaft kontakt@cannabiswirtschaft.de
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Freno
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Re: Gilt eine CBD Blüte in einem Joint als verarbeitet und ist somit legal?

Beitrag von Freno »

Wenn "rauchfertige" joints im Gegensatz zum losen "THC-Cannabis" legal gehandelt werden dürften, gäbe es an jeder Straßenecke einen entsprechenden "Kippenkasten" ;)
patogh
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Re: Gilt eine CBD Blüte in einem Joint als verarbeitet und ist somit legal?

Beitrag von patogh »

es wird ja in der gesetzesgebung davon gesprochen, dass nur weiter verarbeitetes cbd normal - ohne gewerblichen zweck oder mit dem Hintergrund der Forschung - verkauft werden darf, wie z.B. CBD Öl, Creme, Salben etc. in einem Joint wäre CBD ja dann weiter verarbeitet... versteht man den Gedanken um die Gesetzgebung zu umgehen?
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Cookie
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Cookie »

Sächsische Ermittler durchkreuzen Cannabis-Legalisierung

Tag 1 der neuen Bundesregierung, die Cannabis legalisieren will: Ermittler der Kriminalpolizei Chemnitz haben am heutigen Donnerstag Hanftee und Cannabidiol-(CBD)-Produkte in der Filiale von "Hanf - der etwas andere Bioladen" im Chemnitzer Neefepark beschlagnahmt. Der Vorwurf lautet auf "Handel mit Betäubungsmitteln". "Es kann nicht sein, dass die sächsischen Ermittler den politischen Willen der Bundesregierung ignorieren. In Berlin wird rauscherzeugendes Genuss-Cannabis legalisiert, in Chemnitz ist der nicht rauschwirksame Hanf-Teil CBD verboten", empört sich Wenzel Cerveny (60), Gründer der Einzelhandelskette "Hanf - der etwas andere Bioladen", die inzwischen 16 Läden betreibt.


https://www.presseportal.de/pm/160544/5095477

Sing, mei Sachse, sing... des isch dei eischen Ding.
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Cookie »

Alles rund um Hanf neu im Nedderfeld-Center in Hamburg

Bundesweite Expansion geht weiter: „Hanf – der etwas andere Bioladen“ hat zwei neue Standorte im Norden

HAMBURG – Die Expansion geht voran: Die auf Wellness-Cannabis-Produkte spezialisierte Ladenkette „Hanf – der etwas andere Bioladen“ hat im Nedderfeld-Center in Hamburg ihre Standorte im Norden Deutschlands erweitert. Freunde des grünen Rohstoffs erhalten rund 400 Produkte vom Hanfsamen über das nicht-psychoaktive Cannabidiol (CBD)-Öl bis hin zu CBD-Liquids. „Die bundesweite Expansion ist im Norden angekommen. Bisherige Nutzer unseres Online-Shops aus der Region können jetzt direkt vor Ort einkaufen“, betonte Wenzel Cerveny (60), Gründer von „Hanf – der etwas andere Bioladen“, anlässlich der Eröffnung am Donnerstag (10.03.22). Der Legalisierungsaktivist hat sein Cannabis-Start-Unternehmen 2016 in München gegründet und expandiert bundesweit. Der nächste Standort mit dem 19. Ladengeschäft ist im Allee-Center in der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt Magdeburg geplant. Nach der geplanten Legalisierung von Cannabis durch die Ampel-Koalition bereitet sich „Hanf – der etwas andere Bioladen“ auf die Lizensierung als Fachgeschäft vor.


https://pressnetwork.de/alles-rund-um-h ... n-hamburg/

Ich fand vor allem dass auf dem Bild einer eine super Maske trägt ;)... der Rest, na ja. Deshalb wird's hier auch gepostet. Eine "CBD Razzia" ist es nicht, passt aber zum Thema "Wenzel Cerveny".
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Cookie »

Rückruf: Gesundheitsgefahr – hohe Werte an Delta-9-THC in Endoca CBD Gum

Die DCI Cannabis Institut GmbH (Baldham/Lkr. Ebersberg) informiert über den Rückruf des Artikels „Endoca – CBD Gum, 10 %“ welcher bundesweit in den Filialen von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ verkauft worden ist. Wie das Unternehmen mitteilt, hatten behördliche Untersuchungen hohe Maximalwerte an Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC) ergeben, die als gesundheitsschädlich und damit nicht sicher im Sinne von Art. 14 Abs. 2 lit. a) VO (EG) Nr. 178/2002 beurteilt worden sind.


https://www.produktwarnung.eu/2022/03/1 ... -gum/25656

So so, "gesundheitsschädlich" ist THC... das muss ich mir merken ;).
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Cookie »

Angeklagte vom Vorwurf des Drogenhandels mit Cannabis-Produkten freigesprochen

Das Berliner Landgericht hat fünf Männer vom Vorwurf des bandenmäßigen Drogenhandels freigesprochen. Diese hatten über eine Firma Cannabis-Produkte verkauft. Dass die Waren auf Umwegen einen Rausch auslösen, hätten sie nicht wissen können, urteilten die Richter.


https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... dukte.html

"Dass die Waren auf Umwegen einen Rausch auslösen" ist Blödsinn... aber sei's drum. Allerdings nett, wie die Staatsanwaltschaft gerügt wurde ;).
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HabAuchNeMeinung
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"fahrlässiges Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Cannabis)"

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Hallo,

es wird echt immer skuriler was hier abgeht.....
....
Die Angeschuldigten vertreiben insbesondere Produkte aus EU-zertifizierten Cannabispflanzen, die durch sie selbst im Raum Fulda angebaut werden. Die Staatsanwaltschaft Fulda legt den Angeschuldigten zur Last, die ihnen bei diesem Vorgehen obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt zu haben, indem sie – trotz objektiv bestehender Möglichkeit – nicht erkannt hätten, dass insgesamt vier der von ihnen vertriebenen Produkte einen THC-Gehalt aufgewiesen hätten, der geeignet gewesen sei, einen Rauschzustand zu erzeugen, weshalb ein Missbrauch zu diesem Zweck durch Käufer nicht auszuschließen gewesen sei. Hierdurch hätten sich die Angeschuldigten des fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln hinreichend verdächtig gemacht
....
https://osthessen-news.de/n11696154/fah ... klagt.html
Meine Fresse.... :roll:
HabAuchNeMeinung
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

FULDA "Haben nichts zu verstecken"

Nach Anklage: Green Pioneers geht in die Offensive

27.07.22 - Nachdem die Staatsanwaltschaft Fulda das heimische Unternehmen "Green Pioneers" angeklagt hat, meldet sich das Hanf-Start-Up in einer Videobotschaft zu Wort. "Wir kämpfen für Nutzhanf, für Cannabis und gegen eine Kriminalisierung." Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor.
...
"Wir haben nichts zu verstecken", das sagten die drei Fuldaer bereits am 28. April 2021. Damals gab es eine Polizeidurchsuchung, nachdem "Green Pioneers" bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wurde. Wie die Fuldaer Zeitung bereits berichtete, sei aus dem erhobenen Vorwurf des Verbrechens nun nur ein fahrlässiges Vergehen geworden. "Die Anklagebehörde nimmt die Vernichtung unserer Existenz in Kauf", so Gärtner abschließend.
https://osthessen-news.de/n11697163/nac ... nsive.html
Südhesse
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Südhesse »

BGH verbietet Handel mit Cannabis-Blüten
https://www.n-tv.de/panorama/BGH-verbie ... 45450.html
Obwohl der THC-Wert von CBD-Blüten oft unterhalb des Ausnahmegrenzwertes liegt, verbietet der BGH den Handel damit. Denn bei Erhitzung wird weiteres THC freigesetzt, weshalb auch die Blüten zu den Betäubungsmitteln zählen. Mit seiner Entscheidung verwirft der BGH die Revision zweier Angeklagter aus Berlin.

Wenn sich jemand an sogenannten CBD-Blüten berauschen könnte, ist der Handel mit ihnen verboten. Sie fallen dann nicht unter eine Ausnahmevorschrift für Cannabis, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte. Der fünfte Strafsenat mit Sitz in Leipzig bestätigte in diesem Zusammenhang die Haftstrafen gegen zwei Angeklagte aus Berlin, die mit CBD-Blüten gehandelt hatten.
Wie war das? In Deutschland soll Cannabis legalisiert werden? Also ich verliere so langsam den Glauben daran
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FraFraFrankenstein
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Südhesse hat geschrieben: Mi 12. Okt 2022, 18:26 Wie war das? In Deutschland soll Cannabis legalisiert werden? Also ich verliere so langsam den Glauben daran
Das Urteil wird vom EuGh einkassiert. In Europa ist CBD kein Rauschmittel. Ich frage mich nur, was mit dem Justizminister ist. Cannabis ist ja bereits Entpönalisiert. Herr Buschmann! Ihr Einsatz!

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Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
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Martin Mainz
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Martin Mainz »

Und was ist das für ne blödsinnige Begründung?
Südhesse hat geschrieben: Mi 12. Okt 2022, 18:26 Denn bei Erhitzung wird weiteres THC freigesetzt, weshalb auch die Blüten zu den Betäubungsmitteln zählen.
Entweder das hat unter 0,2 oder nicht. Als ob da aus dem Nichts weiteres THC durch Verbrennen erzeugt wird :?:
Südhesse
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Südhesse »

Martin Mainz hat geschrieben: Do 13. Okt 2022, 03:23 Und was ist das für ne blödsinnige Begründung?
Südhesse hat geschrieben: Mi 12. Okt 2022, 18:26 Denn bei Erhitzung wird weiteres THC freigesetzt, weshalb auch die Blüten zu den Betäubungsmitteln zählen.
Entweder das hat unter 0,2 oder nicht. Als ob da aus dem Nichts weiteres THC durch Verbrennen erzeugt wird :?:
Ja, geil was die sich da zusammenreimen, oder?
Mit der Logik könnte ich auch meine rothaarige Nachbarin rechtskräftig wegen Hexerei anklagen.

Mal schauen was daraus wird. Immerhin geht es da um bis zu 4 Jahren Knast. Wegen CBD. Kann man sich gar nicht ausdenken sowas.
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Freno
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BGH bestätigt Verurteilung wg Handel mit CBD-Blüten

Beitrag von Freno »

Gestern ist ein Urteil des BGH in Strafsachen veröffentlicht worden, wonach der Handel mit CBD-Blüten unter die entsprechenden Verbote des BtMG fällt und nicht durch Ausnahmevorschriften legalisiert worden ist.

https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... 22144.html

Am Ende der Pressemitteilung gibt es einen link zum (anonymisierten) Volltext des Urteils, den zu lesen ich anempfehlen möchte.

Ich bin durch einen Besuch bei meinem CBD-shop heute nachmittag darauf aufmerksam gemacht worden.

Wesentlich ist hier der Umstand, daß die "streitgegenständlichen" Blüten zwar nur max. 0,2% THC enthielten, aber weiteres THC zB durch Erhitzen beim Backen freigesetzt werden konnte und somit einen Rauschzustand herbeiführen kann. Der "Mißbrauch" also nicht ausgeschlossen werden könne, da diese Methoden, weiteres THC freizusetzen, allgemein bekannt und einfach anzuwenden seien.

Deswegen sei auch der Handel mit CBD-Öl weiterhin zulässig, da bei diesem durch das Herstellungsverfahren sichergestellt werden könnte, daß überhaupt kein THC oder Substanzen, aus denen "weiteres THC" gewonnen werden könne, im Öl enthalten seien. Bei diesen Substanzen handelt es sich wohl um das Harz der Cannabis-Pflanze.

Diese in den Strafverfahren durch Sachverständige festgestellten Umstände kann ich selbst nicht beurteilen. Ich habe, nachdem ich die ersten 'legalen' CBD-Blüten erworben hatte, diese auch mal probeweise pur, dh ohne THC-Cannabis, geraucht, aber bei geringer Menge überhaupt keine Wirkung und bei "fast pur" (also kaum noch Tabak in der Mischung des CBD-Krauts) nur eine sehr stark sedierende Wirkung feststellen können. M.E. war da überhaupt kein THC in relevanter Menge drinnen und auch nicht durch Erhitzen o.ä. freizusetzen gewesen. Versuche mit Dekarboxylierung habe ich allerdings mit dem Zeux nicht angestellt, lediglich mit dem THC-haltigen medizinischen Cannabis. Damit war ich aber unzufrieden. Die Wirkung hatte sich zwar erhöht, aber auch nur in der sedierenden Richtung. Da ich meine therapeutischen Ziele auf anderem Wege erreiche, habe ich diese Experimente nicht weiter verfolgt.

Das Urteil ist nach der Pressemitteilung rechtskräftig, dh Verfassungsbeschwerde oder sonstige Rechtsbehelfe - Anrufung des EuGH - sind wohl nicht eingelegt worden.

Dieses Urteil kann tiefgreifende Konsequenzen auch im Hinblick auf die geplante Legalisierung haben: der bisherige "legale CBD-Handel" damit "gekillt" werden.

Dergleichen kam schon öfters vor, daß zuvor jahrzehntelang praktizierte Handlungsweisen durch höchstrichterliche Urteile von heute auf morgen kriminalisiert worden sind. Was ich selbst "live" miterlebt hatte, war die Kriminalisierung der "privatärztlichen Abrechnungsstellen" anfangs der 1990er Jahre. Das waren Unternehmen, welche die Abrechnung der Ärzte für Privatpatienten (idR privat Krankenversicherte) übernommen hatten, mit denen die betriebswirtschaftlich notorisch unterbelichteten Ärzte sich schwer taten. Sie wurden wegen des Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht durch den BGH in einem Strafverfahren gegen einen Arzt, der sich dieser Abrechnungsstellen bedient hatte und "Ärger" mit einem Patienten (oder dessen Versicherung) bekam, und wegen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht angezeigt worden war, kriminalisiert. Meiner Erinnerung nach wurde der betreffende Arzt damals wegen "Verbotsirrtums" freigesprochen, aber eine etablierte Branche verschwand von heute auf morgen von der Bildfläche. Ich habe seinerzeit als Staatsanwaltschaftsreferendar einige Dutzend von einschlägigen Strafverfahren gegen Ärzte wegen Verbotsirrtums auf Anweisung meiner Ausbilderin einstellen dürfen.

Etwas bekannter wurde ein rechtskräftiges Urteil eines Amtsgerichts, daß einen Arzt wegen der Durchführung einer rituellen Beschneidung (konkret: eines moslemischen Jungen) zwar wegen Verbotsirrtum vom Vorwurf der Körperverletzung freisprach, aber gleichwohl die Beschneidung von Minderjährigen kriminalisierte. Selbstverständlich standen der Zentralrat der Juden und der israelische Botschafter sofort auf der Matte und selbstverständlich wurde die rituelle Beschneidung sofort vom Bundestag durch entsprechende Gesetzesänderung im Eilverfahren wieder legalisiert.

Ich selbst kann nur mitteilen, was mir bekannt ist - welche Konsequenzen das Urteil für den Legalisierungsprozeß (über das "killen" des CBD-Handels hinaus) haben wird, kann ich nicht absehen.
Freno
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Freno »

Danke erstmal an Martin für das Umtopfen meines Betrags, den ich als eigenen Startpost im Rechts-Unterforum gepostet hatte. Dieser thread war mir nicht bekannt gewesen. Nach dem "drüber schlafen" ein paar Anmerkungen:

1) Was der Sachverständige da festgestellt haben wird, kann m.E. nur mit der Dekarboxylierung zusammen hängen. Es gibt, wenn ich mich recht entsinne, neben dem bioverfügbaren THC im Cannabis, möglicherweise jedoch nicht in allen Sorten, eine Art "Proto-THC", das THC-A oder so ähnlich genannt und durch die Erhitzung freigesetzt wird. Es ist also für mich nachvollziehbar, daß eine gewisse Sorte von "CBD-Kraut" dieses "Proto-THC" enthalten kann und damit das immer noch in Kraft befindliche THC-Verbot umgangen wird.

2) Was mit weiter auffällt, sind die relativ milden Strafen, die da ausgeworfen wurden. 3 Jahre und 10 Monate für den Haupttäter sind zwar kein Pappenstiel, aber für 2x 60 kg "mit Handeltreiben" und "Bandenbildung", also einen schon ziemlich schweren Fall im Sinne der Strafzumessung, ist verhältnismässig niedrig, noch niedriger die 10 Monate "auf Bewährung" für den Beihelfer. Ich selbst würde den Verurteilten raten, Gnadenanträge beim Regierenden Bürgermeister von Berlin und dem Bundespräsidenten zu stellen, die dort mit einiger Sicherheit sofort zur "Chefsache" werden.

3) Es gibt eine positive Interpretationsmöglichkeit: nämlich daß dieses Urteil ein Fußtritt des BGH für die offenbar in den üblichen demokratischen Fingerhakeleien der Parlamentarier stecken gebliebene Cannabis-Legaliserung sein soll: "Nun macht endlich mal ! Sonst verfolgen wir Cannabis weiter, egal was ihr rumtönt !" Das Urteil könnte man eben auch als "diskrete Ohrfeige" für den Gesetzgeber verstehen.

Ich habe mich ja auch hier im Legalisierungs-Unterforum nur noch polemisch über die schon hier grassierenden Regulierungswut geäussert - im Bundestag, in den dafür zuständigen Ausschüssen, wird es nicht anders sein. Man wird sich in unglaublicher Detailverliebtheit in allen möglichen Vorschriften für das legale Cannabis ergehen über kbA und Inklusion und Klos für Diverse und Nichtraucherschutz und Jugendschutz und und und ...

Ein Indiz für diese Interpretationsmöglichkeit kann es sein, daß das Urteil vom 5. Strafsenat des BGH gefällt wurde, der in Leipzig sitzt. Die Richter gehen auf dem Weg von und zur Rechtssprechung jeden Tag an dutzenden von Kiffern vorbei, an denen hunderte von Polizisten "konsequent vorbei gucken".
Südhesse
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Südhesse »

Freno hat geschrieben: Fr 14. Okt 2022, 13:08 Was der Sachverständige da festgestellt haben wird, kann m.E. nur mit der Dekarboxylierung zusammen hängen. Es gibt, wenn ich mich recht entsinne, neben dem bioverfügbaren THC im Cannabis, möglicherweise jedoch nicht in allen Sorten, eine Art "Proto-THC", das THC-A oder so ähnlich genannt und durch die Erhitzung freigesetzt wird. Es ist also für mich nachvollziehbar, daß eine gewisse Sorte von "CBD-Kraut" dieses "Proto-THC" enthalten kann und damit das immer noch in Kraft befindliche THC-Verbot umgangen wird.
Das bioverfügbare THC im Cannabis ist nichts weiter als schon decarboxylierte THC-Säure (THCA). Das ensteht auf natürlichem Wege mit der Zeit (recht langsam) oder durch Hitze (recht schnell). Das hat aber erst mal nichts mit Sorten oder sonst was zu tun. CBD Gras enthält natürlich auch THC-Säure die sich durch Hitze in THC umwandelt. Wenn jetzt aber die Gesetze so sind, dass Nutzhanf unter 0,2% THC enthalten darf, was heißt das genau? Denn rein theoretisch ist damit gemeint, dass es halt eben 0,2% THC-Säure ist, die sich dann durch erhitzen in 0,2% THC umwandeln kann (natürlich nur rein theoretisch). Klar ist, wenn Cannabisblüten 0,2% THC (schon umgewandelt) und 20% THC-Säure enthalten, dann ist das kein Nutzhanf, sondern der (ich hasse dieses Wort) Rauschhanf. Wenn man bei den Blüten immer von soundso viel %THC Gehalt spricht, dann ist damit im Endefffekt tatsächlich gar kein Unterschied zwischen der inaktiven Säure und dem aktiven THC gemeint.

Also das was der BGH da urteilt ist auf der einen Seite total an den Haaren herbeigezogen. Auf der anderen Seite aber gebe ich dir vollkommen recht, dass man annehmen könnte, es sei Absicht vom BGH um die Unlogik dahinter mal aufzuzeigen.
Denn rein theoretisch, wenn jetzt jemand in Holland extrem frisches Gras (am besten gerade von der Pflanze geschnitten) kauft und damit beim Überqueren der Grenze erwischt wird, könnte er ja bei Anklage sagen, keine Sorge liebes Gericht, das Gras hat unter 0,2% THC. Und die restlichen 25% THC-Säure sind ja legal weil im Gesetz ja steht es muss unter 0,2% THC haben, was es ja erfüllt.
Mit anderen Worten: Das Gesetz bezüglich Nutzhanf mit seinen unter 0,2% THC ist tatsächlich eventuell völlig für die Füße.
Ich habe allerdings auch keine Ahnung wie denn stichprobenartig überhaupt der THC Wert gemessen wird. Wenn das Gras im Labor erst mal erhitzt wird um zu decarboxylieren ist das ja ganz was anderes als wenn die Werte frisch bestimmt werden.

Fakt ist: In den letzten paar Wochen sind bezüglich CBD Gras einige krasse Dinge passiert (Die Familie Thomassek aus Dithmarschen, Der Tobi von Hanfnah, die Knastbrüder jetzt aus dem BGH Urteil). Da MUSS die Politik etwas ändern, und zwar schnellstens. Denn wenn sie das nicht tut tritt die absolute Realsatire ein:

Die Regierung plant die Legalisierung von (schon wieder dieses Scheisswort) Rauschhanf und währenddessen wird Nutzhanf bis ins letzte kriminalisiert und Deutschland verliert, was die industrielle Nutzung von Hanf betrifft, völlig diesen Industriezweig weil es für Landwirte quasi völlig unmöglich wird Hanf anzubauen.
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Freno
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Re: Sammlung CBD Razzien

Beitrag von Freno »

Für mich ist jetzt eine groteske Situation entstanden: das THC-Kraut aus der Apotheke mit 10% THC ist für mich als Patienten legal - das CBD-Kraut mit 0,2% THC aus dem shop 200 m von der Polizeiwache Connewitz weg ist angeblich illegal geworden ...

ABER: auch wenn es immer so geschrieben, gelesen und geglaubt wird: ein BGH-Urteil hat keine Gesetzeskraft (die haben nur die Urteile des BVerfG), es ist seit gut 30 Jahren noch nicht einmal mehr bindend für die unteren Instanzen. Die orientieren sich freilich am BGH und idR folgen die Untergerichte ihm auch - aber es gibt immer Ausnahmen von dieser Regel, von denen die Allgemeinheit aber "in der Regel" wenig mitbekommt. Ich klopfe mir mal auf die Schulter: meine größte Leistung als Prozeßvertreter war es einmal gewesen, ein Finanzgericht davon zu überzeugen, daß ein eindeutiges und klares Präjudiz des Bundesfinanzhofes falsch ist und davon abzuweichen ist - und dann in der Revision den Bundesfinanzhof dazu, von seiner eigenen früheren Rechtssprechung abzuweichen, freilich in einer nicht sonderlich bedeutsamen, "esotherischen" Frage des Bilanzrechts.

Man sollte also die Bedeutung dieses Urteils nicht überbewerten. Jeder Amtsrichter kann davon abweichen und wird es wahrscheinlich auch tun, wenn ein paranoider Staatsanwalt morgen auf die Idee kommt, jemand anzuklagen, der mit 5 g CBD-Kraut in der Originaltüte aus dem shop bei einer Verkehrskontrolle "erwischt" worden ist.

Diese shops sind schließlich keine Drogenhöhlen, sondern "total legal", haben eine Gewerbeerlaubnis. Es stellt sich nun für die Gewerbeaufsicht die Frage, ob sie aufgrund dieses Urteils den shops diese Erlaubnis entziehen wollen. In Königreich Bayern könnte das durchaus passieren, in der Republik Sachsen ist es eher unwahrscheinlich. Gegen den Entzug der Gewerbeerlaubnis ist dann auch wieder der Verwaltungsrechtsweg eröffnet und auch die Verwaltungsgerichte sind erst recht nicht an die Oberinstanz der Strafgerichtsbarkeit gebunden.

Dieser juristische Kladderadatsch ist natürlich für die Betreiber der shops und sonstigen Beteiligten sehr bitter und mit Angstschweiß verbunden - aber man könnte wirklich hoffen, daß es gerade dieser Kladderadatsch ist, der den Bedenkenträgern im Bundestag mal etwas Feuer unter den Allerwertesten erzeugt.
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