Mit geringer Menge Cannabis erwischt / Kurz zuvor Verkehrskontrolle

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briaanrcl
Beiträge: 1
Registriert: Sa 26. Mär 2022, 11:15

Mit geringer Menge Cannabis erwischt / Kurz zuvor Verkehrskontrolle

Beitrag von briaanrcl »

Hallo!

Ich bin Brian, 19 Jahre alt, ledig, aus Baden-Württemberg.
Ich wurde gestern mit Cannabis erwischt bei einer Personenkontrolle. Es waren ca 1-2gramm.
Es wurde nicht direkt bei mir gefunden, ich habe es weggeschmissen, ein Polizist hat dies gesehen uns es anschließend gefunden. Ich habe dann auch gesagt, dass es nicht meins sei. Ein Freund der dabei war, wurde als Zeuge aufgenommen und würde dies auch so bestätigen. (Es war natürlich meins) Der Kumpel der dabei war, hat sein Grinder an die selbe Stelle geschmissen wie ich mein Cannabis. Er hat den Grinder auf sich genommen.

Zum Cannabis haben wir gesagt, das es nicht unseres sei. Aber kommt ja schon komisch, wenn der Grinder dem Kumpel gehört und das Cannabis, das daneben lag plötzlich keinem… auch ein Joint, der schon halb vernichtet war, wurde gefunden. Habe versucht den mit den Füßen zu „verreiben".
Insgesamt waren es höchstens 2 gramm.

Dann kommt dazu, dass ich vor 3 Wochen mit BTM im Straßenverkehr erwischt wurde. Es wurde nichts gefunden, jedoch war der Test positiv auf THC.

Da ja bei Konsum auch von Besitz ausgegangen wird, wurde hier auch eine Anzeige geschrieben.
Der Polizist meinte, diese wird aber meist fallen gelassen, da ja nichts gefunden wurde.

Jetzt kommt ja sozusagen die zweite Anzeige, bei der etwas gefunden wurde.

Bin ich in dem Fall trotzdem „Ersttäter" da bei der Verkehrskontrolle ja nichts gefunden wurde? Oder bin ich dann Wiederholungstäter?

Was kommt jetzt im schlimmsten Fall auf mich zu abgesehen vom Führerscheinentzug? Ist ja aufjedenfall eine „geringe Menge". Sofern das Verpackungsmaterial, also die Alufolie nicht mitgewogen wird, was ja eigentlich nicht der Fall ist.

Besteht die Chance, dass es fallen gelassen wird?
Kommt es zum Jugendarrest/Gefängnis?
Oder kommt einfach nur eine Geldstrafe?

Wie schätzen Sie diese Situation ein? Es ist ja eine niedrige Menge.

Und mit welchen Kosten muss ich rechnen?
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Mit geringer Menge Cannabis erwischt / Kurz zuvor Verkehrskontrolle

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Hallo und erstmal herzlich Willkommen hier im Forum,

Auch wenn es Doof kling, Bewahre Ruhe.
Das Strafverfahren wird entweder mit oder ohne Auflagen eingestellt.
Die Auflagen könne alles mögliche sein, Geldstrafe, soziale Arbeit...
Oder auch gar nichts....
In den Arrest gehst Du dafür mit Sicherheit nicht.
Das ist aber auch gar nicht dein Problem, sondern die Verkehrskontrolle vorher.
Diese wird vermutlich dazu führen, daß Du deine Fahrerlaubnis verlierst, falls Du über dem Grenzwert gelegen hast. Für die FeB ist der erneute Fund natürlich eine Bestätigung für Zweifel, die sie ggf. gegen Dich anführen werden.

HabAuchNeMeinung
Freno
Beiträge: 797
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Mit geringer Menge Cannabis erwischt / Kurz zuvor Verkehrskontrolle

Beitrag von Freno »

Hallöchen !

1) So schnell droht in diesem unserem Lande kein Knast für "Ersttäter" und geringfügigen "Vergehen" - das sind Straftaten, deren Mindeststrafe weniger als 1 Jahr Freiheitstrafe bedroht sind. Wenn die Mindeststrafe 1 Jahr oder mehr beträgt, handelt es sich im Rechtssinne um "Verbrechen". Ein Haftplatz kostet pi mal Schnauze rund 250.000 € / Jahr - damit geht man sparsam um.

2) Seit dem "Haschisch-Urteil" des BVerfG von 1993, das die Kraft eines Gesetzes hat, sollen geringfügige Mengen von Cannabis(-produkten) nicht mehr verfolgt werden. Den Ländern wurde dabei die Möglichkeit eröffnet, im Verordnungswege genau zu beziffern, was "geringfügig" sein soll. In NRW waren das Zeitweise 25 g - inzwischen ist auch dort die Menge herabgesetzt worden. Einige Länder haben gar keine Verordnungen erlassen und es damit dem Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaften und Gerichten überlassen, was sie als geringfügig ansehen wollen. Wieder "pi mal Schnauze" ist man aber mit maximal 5 g auf einer ziemlich sicheren Seite. Das schlimmste, was effektiv strafrechtlich für den Ersttäter droht, ist eine Verfahrenseinstellung gem. § 153a StPO "gegen Auflagen". Das sind meist - erträgliche - Geldbußen, die an gemeinützige Vereine zu zahlen sind und Arbeitsstunden, die man ebenso dort ableisten muß.

3) Es ist schon richtig, daß die Tatsache, 2x hintereinander erwischt worden zu sein, für beide Fälle Erschwernisse bringt. Meiner Einschätzung nach dürften die sich aber rein strafrechtlich nur mit einem oder zwei "hunnies" mehr als Geldbuße und ein paar Arbeitsstunden mehr auswirken. Eine gesetzliche Definitition des "Ersttäters" gibt es nicht - in der Praxis wird aber jeder, über den es keinen Eintrag im Bundeszentralregister (beim Generalbundesanwalt in Berlin) gibt, als Ersttäter behandelt.

4) Auf einem ganz anderen Blatt steht die führerscheinrechtliche Seite und dort gibt es wahrscheinlich den empfindlichsten Ärger, der bis zum Entzug der Fahrerlaubnis und der Verhängung einer Sperrzeit reichen kann, va dann, wenn die "Probezeit" von 1 Jahr nach Ersterteilung der Fahrerlaubnis noch nicht abgelaufen war. Abgesehen davon, daß ich nie ein StVO-Experte gewesen war, hängt hier sehr viel an der Entwicklung der Rechtslage und den konkreten Umständen ab, die man hier nicht ausbreiten kann (und auch nicht sollte) und auch dem "Behördengebrauch" vor Ort.

Es führt m.E. kein Weg um einen einschlägig erfahrenen Anwalt herum und der wird auch relativ teuer, weil es hier nicht nur um das Strafverfahren, sondern auch den Führerschein geht, was auch prozeß- und gebührenrechtlich idR 2 getrennte Verfahren bedeutet, dh der Anwalt kann 2x kassieren. Anders sieht es nur aus, wenn die Fahrerlaubnis im Rahmen des Strafverfahrens entzogen wird. Auch dazu könnte es hier kommen, aber das ist wieder Kaffeesatzleserei.

Es ist also sinnvoll, sich auf Anwalts- und Verfahrenskosten in der Dimension von 2 -3 k€ einzurichten. Ich habe hier (am Ende des threads) so ein paar allgemeine Hinweise für solche Fälle gegeben, vielleicht mal lesen:

https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=168

Man muß sich natürlich auch die Frage vorlegen, welche Wertigkeit der Führerschein für die jeweilige konkrete Lebenssituation hat und ob es sich wirklich lohnt, darum zu kämpfen und das mit den Erfolgsaussichten abzuwägen. Auch dabei kann nur der Anwalt wirklich "gute Ratschläge" geben.

5) Bekanntlich hat die Ampel die Cannabis-Legalisierung in ihr Lastenheft geschrieben. Das wirkt sich positiv auf alle laufenden Verfahren aus, natürlich auch auf neue Verfahren. Salopp formuliert: auch die Justiz arbeitet nicht gerne für den Papierkorb. Es kann sich lohnen, "auf Zeit zu spielen", wofür man aber auch einen Anwalt braucht, der die ganz konkreten ungeschriebenen Regeln kennt, nach denen man mit den jeweiligen konkreten Gerichten und Behörden erfolgsversprechend kegeln kann. Auch dazu gibt es hier einen thread von mir:

https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=18916
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