Hallo,
ich lebe nahe der NL-Grenze und bin auf dem Rückweg vom Einkauf erwischt worden.
Hatte fast 20g dabei. Der Polizist fragte mich warum meine Augen so rot sind, worauf ich sagte das ich es nicht wüsste.
Dann ab zur Wache, Blut abgenommen.
Ich habe keine Angaben gemacht, wurde aber gefragt ob ich den Verstoß zugebe, worauf ich "ja" sagte.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
Das ist leider nicht das erste mal.
Etwa 2008 wurde ich schon mal erwischt. 1 Jahr Lappen wech, MPU + Nachkurse. 6000€ etwa.
Ich würde jetzt einfach alles auf mich zukommen lassen. Da muss ich wohl durch.
Oder hat jemand eine Idee was ich machen soll?
Ich habe nicht vor einen Anwalt zu nehmen.
Erwischt... Einfuhr nach Deutschland
- FraFraFrankenstein
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Re: Erwischt...
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Alles Gute!
FraFra
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
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Re: Erwischt...
Hallo und erstmal herzlich willkommen hier im Forum,
Es stehen ja eine Straftat (Einfuhr von BTM) und eine Ordnungswidrigkeit (berauschte Fahrt) "im Raum".
Für die Straftat kann es sinn machen, daß Verfahren solange wie möglich "hinauszuziehen", da sich ja die Legalisierung/ eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes "mittelfristig" zu erwarten ist.
Das wird aber ohne Anwalt schwierig werden.
Für die "berauschte Fahrt" wirst Du als Wiederholungstäter ein entsprechendes Bußgeld und Fahrverbot "kassieren". Weiterhin wird Dir die Fahrerlaubis entzogen, da Du vermutich über der Nachweisgrenze von 1ng liegen wirst.
Wenn das der Fall ist, kann es auch Sinn machen, das Fahrverbot ggf. solange hinauszuzögern bis Dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, bzw. Du sie freiwillig abgibst. Dann kannst Du wenigstens so lange noch fahren.
Eine erneute MPU wird entsprechend "schwierig" werden, da ich davon ausgehe daß Du die letzte MPU mit Abstinenz bestanden hast.
Alles andere hat mein Vorposter schon geschrieben...
HabAuchNeMeinung
Es stehen ja eine Straftat (Einfuhr von BTM) und eine Ordnungswidrigkeit (berauschte Fahrt) "im Raum".
Für die Straftat kann es sinn machen, daß Verfahren solange wie möglich "hinauszuziehen", da sich ja die Legalisierung/ eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes "mittelfristig" zu erwarten ist.
Das wird aber ohne Anwalt schwierig werden.
Für die "berauschte Fahrt" wirst Du als Wiederholungstäter ein entsprechendes Bußgeld und Fahrverbot "kassieren". Weiterhin wird Dir die Fahrerlaubis entzogen, da Du vermutich über der Nachweisgrenze von 1ng liegen wirst.
Wenn das der Fall ist, kann es auch Sinn machen, das Fahrverbot ggf. solange hinauszuzögern bis Dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, bzw. Du sie freiwillig abgibst. Dann kannst Du wenigstens so lange noch fahren.
Eine erneute MPU wird entsprechend "schwierig" werden, da ich davon ausgehe daß Du die letzte MPU mit Abstinenz bestanden hast.
Alles andere hat mein Vorposter schon geschrieben...
HabAuchNeMeinung
Re: Erwischt...
Danke für die Antworten.
Damals bekam ich Post: 3 Monate Fahrverbot.
Ein paar Tage danach erneut Post: Fahrerlaubnis entzogen.
Jahre danach habe ich mich gefragt, ob das so richtig ist.
Man darf für eine Straftat ja nur 1 mal bestraft werden.
Damals bekam ich Post: 3 Monate Fahrverbot.
Ein paar Tage danach erneut Post: Fahrerlaubnis entzogen.
Jahre danach habe ich mich gefragt, ob das so richtig ist.
Man darf für eine Straftat ja nur 1 mal bestraft werden.
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- Beiträge: 620
- Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17
Re: Erwischt...
Hallo,
die EdF ist im rechtlichen Sinne keine Bestrafung.
Du bist im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung nicht geeignet zu Führen von Fahrzeugen,
Das ist natürlich Quatsch, aber halt die aktuelle Rechtslage.
Und die können halt nur Politiker durch entsprechende Gesetze ändern.
die EdF ist im rechtlichen Sinne keine Bestrafung.
Du bist im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung nicht geeignet zu Führen von Fahrzeugen,
Das ist natürlich Quatsch, aber halt die aktuelle Rechtslage.
Und die können halt nur Politiker durch entsprechende Gesetze ändern.
Re: Erwischt... Einfuhr nach Deutschland
Warum man auf jeden Fall, wenn es "Ernst wird", einen Anwalt beauftragen sollte:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=19192
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