Medizinisches Cannabis in der Bewährung

Antworten
Daniel2810
Beiträge: 1
Registriert: Fr 29. Apr 2022, 15:15

Medizinisches Cannabis in der Bewährung

Beitrag von Daniel2810 »

Guten Tag,

Meine Frage wäre ob eine Ärztliche Verordnung von Medizinischen THC über dem Gerichtlich verhängten Konsumverbot steht (Konsumverbot illegaler Substanzen und Alkohol aufgrund früherer Straftaten in Zusammenhang mit Amphetamin und Alkohol)

Vielen Dank für die Mühe im Voraus
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4587
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Medizinisches Cannabis in der Bewährung

Beitrag von Martin Mainz »

Ja, medizinische Notwendigkeit geht vor.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Freno
Beiträge: 758
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Medizinisches Cannabis in der Bewährung

Beitrag von Freno »

Cannabis, daß aufgrund ärztlicher Verordnung in einer Apotheke (evtl. auch im Versandwege) erworben wurde, ist keine illegale Substanz und auch ihre Einnahme ist nicht illegal.

Sehr kritisch ist allerdings die Lage bei der Führung von Kfz im Straßenverkehr unter dem Einfluß von medizinischem Cannabis. Es gilt zwar insofern grundsätzlich das "Medikamentenprivileg" - aber man bewegt sich faktisch in einer Grauzone. Das Thema "Medizinisches Cannabis und StVO" ist vom Gesetzgeber bei der Zulassung von medizinischem Cannabis schlicht "unter den Tisch gefallen" und dort liegt es immer noch. Es gibt keine eindeutige Regelung des Gesetzgebers, keine allgemein verbindlichen Grenzwerte. Das bedeutet, daß die jeweils zuständigen Verwaltungs- und Justizinstanzen - Führerscheinstellen, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte - insofern alleine auf sich selbst gestellt sind und nach jeweiligem eigenen Ermessen handeln müssen aber auch handeln können.

Insbesondere dann, wenn es auch darum geht, Bewährungsauflagen einzuhalten, würde ich dazu raten, auf die Führung von Kfz im Straßenverkehr unter Einfluß von Cannabis nach Möglichkeit zu verzichten. Blöd ist hier wieder, daß es keine allgemein verbindlichen Grenzwerte gibt. Auch wenn es sie gäbe - es gibt für den Patienten derzeit keine Möglichkeit zum Selbsttest wie beim Alkohol.

Weiter würde ich empfehlen, dieses Thema offensiv mit einem evtl. eingesetzten Bewährungshelfer zu kommunizieren, dh diesem per email oder Brief unter Vorlage einer Kopie des Rezepts die Einnahme von medizinischem Cannabis mitzuteilen. Darin kann man erklären, daß man in der Einnahme von medizinischem Cannabis keinen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen sieht und für evtl. Rücksprachen gerne zur Verfügung steht. Dann liegt der Ball beim Bewährungshelfer und der müßte nun aktiv werden. Worst case muß der verschreibende Arzt eine ärztliche Stellungnahme für die Bewährungshilfe abgeben, best case passiert garnichts. Und wenn dann "doch noch was kommt", hat man den "Weißen Hut" auf: man hat doch alles offen kommuniziert ... ?!

Aber: das ist jetzt nur aufgrund der notwendig "dürren" Infos aus dem Startpost heruntergetippt. Wenn man da Unsicherheiten in der einen oder anderen Richtung hat, sollte man einen Anwalt befragen - anwaltliche Beratung kostet zwar was, aber nicht die Welt und nur der Anwalt, der das vollständige Urteil, evtl auch die komplette Akte kennt - der "berufene" Anwalt für diese Frage wäre der frühere Verteidiger - kann wirklich verlässliche Auskunft und Ratschläge geben.
Antworten

Zurück zu „Repressionsfälle & Rechtsfragen“